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Die Kunst-Halle — 8.1903

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Kunstchronik
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Die Aun st-Halle.

Nr. H2

* Die Verleger der „Fliegenden Blätter", die Herren
Braun und Schneider, sind beim Erscheinen der 3000. Nummer
ihrer Keilschrift zu Ehrenmitgliedern des „Verbandes
deutscher Illustratoren" gewählt worden, als Anerkennung für
ihre außerordentlichen Verdienste um das deutsche Illustrations-
wesen. (Diese Meldung des „Berl. Tgbl." ist wohl nicht korrekt.
Braun ist (877 gestorben.)
Der Kupferstecher Albrecht Schultheiß in München
feierte am 7. März seinen 80. Geburtstag. In Nürnberg ge-
boren, lebte er seit (8-(y dauernd in München. Er hat zahl-
reiche Stiche und Nadirungen nach alten und besonders modernen
Meistern ausgeführt.
* Der Berliner Historienmaler Prof. Ernst Hildebrand
feierte am 8. März seinen 70. Geburtstag. Einst ein Schüler
der Berliner Akademie, daneben aber auch unter A. von Klöber
und Karl Stesfeck thätig, widmete er sich vorzugsweise dem
historischen Genre. Seine Stoffe hat er sowohl der Antike,
wie der Reformationszeit und den neueren vaterländischen
Epochen entnommen. Bekannt ist seine „Tullia, die ihr Ge-
spann über die Leiche des Vaters lenkt", im Besitz des Berliner
Rathhauses, während die Nationalgallerie u. A. eine Schilde-
rung der Flucht der Königin Luise nach Königsberg von ihm
besitzt. Prof. Hildebrand, der früher auch Lehrer an der
akademischen (Hochschule war, ist seit 3 Jahren Senatsmitalied
der Akademie.
* Nekrolog. Landschaftsmaler V. I. Göbel aus
München starb in einer sächsischen Nervenheilanstalt. — In
Stuttgart starb am 25. Febr. der aus Nimwegen stammende
Landschaftsmaler p. F. Peters im Alter von 8H Jahren. —
In Hannover starb der verdiente Architekt und Baulehrer Ge-
heimrath Prof. Heinrich Köhler, 7H Jahre alt. — In
Hannover starb der (85( zu Elfershude geborene Maler
M. Bürs mann. — In Mödling starb am 23. Febr. der
Holzbildhauer und Maler Ludwig Gloß, im Alter von 52
Jahren.


Kunst- un9 künstlervereme.
* Berlin. Deutscher Kunstverein. Für das Jahr
(905 hat der Vorstand bis zu (5 000 Mk. zu Ankäufen und
zu einer Vereinsgabe in Aussicht genommen.
* Bremen. Kunstverein. Generalversammlung am
22. Februar. Auf der Tagesordnung standen 3 Punkte: Be-
richt der Rechnungsrevisoren, Genehmigung des Umbaus der
alten Kunsthalle und Aufnahme neuer Mitglieder. Der
Umbau erfordert ca. 200 000 Mk., wovon etwa ein Drittel
der Summe noch fehlt. Ferner kam die Tendenz der Kritiken
des Malers und Dichters A. Fitger zur Sprache. Sonder-
barerweise haben sich auch außerhalb Bremens einige Leute
über dessen kritischen Zorn, zu dem die Ausstellung der
Münchener „Sezession" den Anlaß gab, aufgeregt. Die
Fitger'sche Kritik ist drei bis vier Lustren zu spät gekommen;
und darum wird sie den Gegnern mehr nützen als schaden.
* Ezernowitz. Eine „Gesellschaft der Kunst-
freunde" ist hier in Bildung begriffen. Der Verein will
unentgeltliche Unterrichtskurse im Kunstzeichnen, Malen, Model-
liren einführen, das künstlerische Straßenplakat und Ladenschild
propagiren und überhaupt auf jedem Gebiete der Kunst auf
den guten Geschmack des Publikums einzuwirken suchen.
* Dessau. Verein „Anhaltische Kunsthalle". Die
durch Umbau eines vorhandenen Gebäudes geschaffene Kunst-
Hal le (Gesammtkosten: (60000 Mk.) soll am 26. April d. I.
festlich eröffnet werden. Eine Verschmelzung mit dein alten
Kunstverein wird jetzt in die Wege geleitet. Die General
Versammlung beider Vereine fand am (H. März statt.
* Leipzig. Der Verein der Kunstfreunde tritt in
sein 53. Vereinsjahr ein. Ls ist dies wohl ein Zeichen,
welchen Anklang der Verein zu Folge seiner guten Bestrebungen
gefunden hat. Die erste Gemäldeverlosung in diesem Jahre
fand am 28. Februar statt; die zu verlosenden Gemälde waren
zuvor ausgestellt: und zwar Merke von K. Kaufmann, A.
Lehrbaum, R. Kramer, L. Laldy, W. Heinz, A. Asmussen,
Ed. Märker, T. Süß, E. v. Brandenburg, G. Berlau und
B. Lambert. Statuten des Vereins, sowie Aktien zum Preise

von 8 Mk., welche zu den diesjährigen Verlosungen be-
rechtigen, können in der Kunsthandlung von Pietro Del
Vecchio entnommen werden.
* Magdeburg. St. Lukasverein. Das neue, aus
dem alten Thurm Preußen geschaffene prächtige Heim des
Künstler-Vereins ist jetzt soweit fertiggestellt, daß der ver-
fammlungssaal mit den Nebenräumen benutzt werden kann,
und deshalb hatte der Verein beschlossen, am 2^. Februar ein-
zuziehen, während die feierliche Einweihung erst nach der voll-
ständigen Herstellung — vielleicht im Mai — erfolgen soll.
* München. Bayerischer Kunstgewerbeverein.
Die Ausschußsitzung am 25. Februar, zu der auch die Mitglieder
des Bau-Ausschusses vom provisorischen Zentralkomito für
die nächstjährige Kunstgewerbe-Ausstellung eingeladen waren,
wählte das Armee-Museum zur Abhaltung der Ausstellung.
* München. Kunstverein. Außerordentliche General-
versammlung mn 27. Februar, von der Revision der Statuten
wurde einstweilen abgesehen; dagegen wurde eine Herabsetzung
des Jahresbeitrags für ausstellende Künstler von 2( auf (( Mk.
beschlossen.

M öer keclitrpflege.
* Hamburg, vor dem hiesigen Landgericht kam kürzlich
um einen künstlerischen Ofenschirm, der in Lederp unzarbeit
einen Mucha'schen Frauenkopf verwendet zeigt, eine Klage
wegen Verletzung des Urheberrechtes zum Austrag und
zwar zu Ungunsten des Klägers, des pariser Verlegers Eham-
pinois. Nach beendeter Untersuchung wurde angenommen,
daß gutgläubig gehandelt worden ist, und daher wurde nur
das objektive Strafverfahren auf Einziehung des Ofenschirmes
eingeleitet. Zur Verhandlung waren erschienen die Professoren
vr. Lichtwark und Or. Brinckmann sowie Geheimrath v. Keber,
Direktor der Pinakothek in München, als Sachverständige.
Die beiden ersten Herren find der Ansicht, daß das auf dem
Ofenschirm befindliche Bild ein Merk der plastischen Kunst
ist. Sie erklären auch, daß die zur Herstellung des Frauen-
kopfes benutzte Vorlage in Geschäften käuflich ist und in
Deutschland unbedenklich nachgebildet werden dürfe, während
das nach dem französischen Gesetz in Frankreich strafbar sein
würde. Die Vorlage trage auch kein Musterschutzzeichen oder
dgl. Auf Grund des Gutachtens des Geheimraths v. Keber
beantragt der Staatsanwalt die Einziehung des Ofenschirms.
Dennoch wies das Gericht den Antrag des Staatsanwalts und
des Klägers kostenpflichtig ab.
* Berlin. Gewarnt wird vor einem angeblichen ameri-
kanischen Kunsthändler Namens Müller aus New-Hork, der
es auf die Arbeiten junger Künstler abgesehen hat. Er nimmt
Aquarelle und dergleichen zur Ansicht für seine Käufer, die
angeblich in einem der ersten Hotels wohnen, und verschwindet
damit auf Nimmerwiedersehen! Der p. Müller ist ein Mann
von etwa 60 Jahren und spricht deutsch mit schweizerischem
Accent.
* Mien. Zum Urheberschutz für Ansichtskarten.
Die Kunstdruck- und Verlagsanstalt Metzel L Naumann
in Leipzig hatte von zwei Malerinnen zwölf Aquarellbilder
erworben und diese durch chromolithographische Vervielfältigung
für Ansichtskarten verwendet. Da die Hof-Buchdruckerei
von Ignaz Fuchs in Prag diese Karten nachdruckte, verklagte
die reichsdeutsche Firma diese wegen Verletzung des Urheber-
rechtes. Das Ober-Landesgericht Prag gab diesem Einspruch
statt und wies die Klage der Verlagsanstalt Metzel Naumann
unter gleichzeitiger Einstellung des Verfahrens ab, wobei
es folgende Rechtsanschauung aussprach: „In Folge der zu
Gebrauchszwecken erfolgten Verwendung der Bilder auf den
Industrie - Erzeugnissen der Klägerin seien diese Bilder aus
dein Bereiche der bildenden Kunst in den Dienst der
Industrie getreten. Da ein Merk der bildenden Künste nur
so lange des Urheberschutzes theilhaftig werden könne, als es,
seinen eigentlichen Zwecken entsprechend, der Befriedigung
des ästhetischen Sinnes diene, seien derartige, mit Industrie-
Erzeugnissen verbundene Merke der bildenden Kunst, die nun-
mehr der Industrie dienen und etwa nur nebenbei den
ästhetischen Farben- und Formensinn befriedigen wollen, nicht
 
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