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Illustrirte kunstgewerbliche Zeitschrift für Innendekoration — 4.1893

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Braunmühl, Clementine von: Die Ausschmückung der Wohnräume durch Frauenhände
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https://doi.org/10.11588/diglit.11380#0115

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Preis halbjährlich für Deutschland Mk. 8.—, für Vester-
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Telegramm-Adresse: Aoch Verlag, Darmstadt.

Mk" Die Zeitschrift ist verbreitet in allen Kulturstaaten,

Illustrationen und textliche Beiträge nur an die Schriftleitung in Darmstadt erbeten.

Anfangs jeden Monats erscheint ein Heft.

Nur Spezial-Hefte sind rinzrln a Mk. 2— erhältlich.
Buchh.-Vertreter: Eduard Schmrdk, Leipzig.
Insertions-Bedingungen am Schluß der Zeitschrift.

IV. Jahrgang.

Darmstadt 1893.

Mai-Hest.

EHgSschnnistlung der ^Mohnräunr^ durch ^Araurnhändh.

Von Llementine von Braunmühl.

chmöchte dieses
Thema nach
zwei verschiedenen Ge-
sichtspunkten schm be-
handeln : die grauen
können zuHAusschmück-
ung der wohnräume
beitragen durch eigene
Arbeit und durch Be-
schaffung und Benütz-
ung der Produkte der
Kunst und Kunst-
industrie. — Ghe
wir diese Gesichtspunkte
näher in's Auge fassen
können, müssen wir uns
darüber klar werden:
Was ist Ausschmückung oder, kurz gesagt, Schmuck?
Schmuck ist sowohl jede Verschönerung von Gebrauchs-
gegenständen oder technischen Nothwendigkeiten, als jeder Gegenstand,
dessen Zweck kein materieller, sondern rein ethischer, die Schönheit selbst
ist. Der ersten Kategorie gehören fast alle Produkte der Kunstindustrie,
der zweiten beinahe ausschließlich jene der hohen Kunst an. Nur
wenige kunstindustrielle Produkte haben einen rein ethischen Zweck und
Zwar meist solche, welche zum Schmucke, zur Auszeichnung des Menschen
oder korporativer Institutionen gehören — die Insignien der Herrscher,
der Würdenträger, die Orden, Hahnen, Standarten, Znnungszeichen rc.,
und für Privatpersonen die Zeichen der Liebe, der Treue, der Freund-

schast oder der Schmuck aus edlen Metallen und Juwelen. Zum
Schmucke, sowohl von Gebrauchsgegenständen als Menschen, dienen
auch Naturprodukte: Pflanzen, speziell Blumen, Federn, Thierfelle und
Aehnliches. Der Schmuck des Menschen gehört nicht in unsere Besprechung.

welche Grundsätze sollen nun die Frauen leiten bei Beschaffung
und Benützung von schmückenden Gegenständen für die wohnräume?

Vor Allem der Grundsatz der Harmonie. Harmonie zwischen
dem Schmuck und dem architektonischen Werth der wohnräume,
deren Bestimmung und deren Einrichtung.

Der architektonische Werth ist hauptsächlich bedingt durch den
Stil. Je bescheidener der Stil in einem wohnräume zum Ausdruck
kommt, z. B. in Zimmern, in welchen der ganze Anklang an Stil nur
in weiß oder holzfarb angestrichenen Thüren und Fenstern, in einem
weißen oder grünen Kachelofen, in einer streng ornamentirten oder ge-
blümten Tapete besteht, desto freier ist die Wahl des Schmuckes. Ob
in einem solchen Wohnraum Stiche oder Gemälde, mit Gold- oder
Holzrahmen hängen, ob eine Messing- oder bronzirte Lampe den Raum
erleuchtet, ob ein persischer oder Brüsseler Teppich auf dem Boden
liegt, bringt keine wesentliche Störung hinein. Au vermeiden sind in
solchen modern indifferenten Räumen nur Schmuckgegenstände von aus-
gesprochenem Stil. Je bestimmter der Architekturstil des Raumes, um
so bestimmter muß der Schmuck dazu passen, und zwar in erster Linie
ein solcher Schmuck, welcher mit der Architektur in gewisser Verbindung
steht: Gardinen, Lüster, Wandleuchter rc. Zn ein getäfeltes Renaifsance-
zimmer passen keine weißen Tüllgardinen; in einen Rokokosalon hängen
wir keinen Messing-, sondern einen Glaslüster. Für sich bestehende
Schmuckgegenstände haben sich nicht so streng an den Stil anzuschließen,
besonders wenn sie hohen künstlerischen Werth besitzen, oder wenn sie
zur Zeit, als der betreffende Stil blühte, bekannt oder beliebt waren.
Orientalische Kunstprodukte passen von der Gothik bis zu Barock;
 
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