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Moderne Kunst: illustrierte Zeitschrift — 1895

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MODERNE KUNST.

79

*' Veifelt

Ht f. 511 2ui'ufe: „Bitte,
st^n reundlich“ Folge lei-
tt)s. ßas Bild, das wir
lltlter Lesern bieten, lst
Sflj § anz besonderen
^ti leri§keiten aufgenom-
feS( Wurde ein Garten-
ti)5 8u* des alten Staats-
Cast, lesBesitz ungH awarden-
üoSs 6 S ei' eiert. Der Regen

dje h u Strömen herab, aber

B

I)jCL esucher wollten sich
% tberuh’g en unci Mr.Glad-
erschien wirklich mit

ramilie und seinem

f. ^efschen Spitz auf der

etfa

H' SSe’ nahm unt er einem
Platz, liess sich be-
l(0 ern und sprach zu der Masse seiner Verehrer. Da war natürlich der
9u,, eritaPP arat bei der Hand, und der grosse Augenblick wurde der Nachwelt
ij^ e' Vahrt. Den Bevorzugten war es denn auch gestattet, bis in die Halle von
die arhen'Castle vorzudringen und dort die Sammlung von Aexten zu bewundern,
\ ' Cb ^ r' Gladstone angelegt. Ist es doch sein grösstes Vergnügen, sich in seinen
dje . Sestunden mit dem Fällen von Bäumen zu beschäftigen, eine Leidenschaft,
n schon bis zur Verletzung des Eigenthumsrechtes seiner Nachbarn getrieben

haben soll. Schön sind die in einer
langen Reihe in einem Gestell ruhen-
den Aexte nicht, aber scharf und hand-
lich und jederzeit zum Gebrauche be-
reit.

Gladstone auf der Terrasse in Hawarden
eine Rede haltend.

Mademoiselle Duvernay, spä-
ter Mrs. Lyne Stephens war in der
ersten Hälfte unseres Jahrhunderts
eine berühmte Tänzerin und eine
Schönheit ersten Ranges, die ganz
London bezauberte. Wie sie mit
zierlich vorgesetztem Füsschen, zu
einem eleganten Pas bereit, in rothem,
spitzenbesetztem Seidenkleidchen und
„ Kiss - me - quick - Locken “ dasteht,
konnte sie wohl das Publikum ihrer
Zeit begeistern. Nach ihrer Verhei-
rathung mit dem reichen Mr. Stephens
war sie natürlich bald vergessen und
machte nach dem Tode ihres Gatten
im Jahre 1861 nur von Zeit zu Zeit
durch ihre glänzenden Schenkungen
an die katholische Kirche von sich
reden. Sie muss ein ganz respectables
Vermögen gehabt haben, denn sie
^ baute beispielsweise eine Kathedrale


eit> Du vernay im Balletcostiim von 1836

in Cambridge für das runde Sümm-

v°n 2800000 Mark. Nach ihrem jüngst erfolgten Tode fand sich in ihrem
% a* llen,: eine seltsarne Clausel. Auf ihrer grossen Be-
Rochampton soll alles 100 Jahre lang unverändert
Vj0| en- Es wäre jedenfalls interessant, zu berechnen, wie
1 di.

th, u,eser Grundbesitz etwa im Tahre 1994 werth sein
^iti ^ h ^ as Gesetz mit dieser Reclame über das Grab
iq b. Us’ in der sich die ehemalige Bühnenkünstlerin verräth,

'■»Okl

ang zu bringen ist, bleibt allerdings zweifelhaft.

^ii ltl6r her merk wurdigsten Staaten ist die Republik

^tii ^ arino- Ri n Staat im Staate, von dessen Souveränität wenig zu
bj etl ist. Trotzdem weiss dieses kleine Ländchen — es umfasst ungefähr
i(^.^ Uadratmeilen — doch ab und zu von seiner exceptionellen Stellung im
itj^^^ieh Italien Gebrauch zu machen, und zwar auf eine für sich selbst
_ Unpraktische Weise. So existiren dort einige Gesellschaften, die sich
<ltjS(;^ ltet nach mlt ad el'i ei ästhetischen, wissenschaftlichen oder national-ökono-
Zwecken beschäftigen und für billiges Geld geschmackvolle Orden
tLi.^^daillcn vertheilen, die, an bunten Bändern getragen, legalen Ehrenzeichen
4^ ^ end ähnlich sehen und manch ordensbedürftiges Consulsknopfloch über
Uchenden Mangel hinwegtrösten. Auch ein „Goldenes Buch“ der Republik
ist es dort, in das eingetragen zu werden eine Sache von einigen Goldstücken
, ha' ler wahrscheinlich der Name! Die genaue Taxe ist zu erfahren.
’ilii 3Q bln^ s lst die ingeniöse Staatsverwaltung auf den Gedanken gekommen,
dieSt ' ^ ePtember 1894 den 100. Geburtstag der Republik zu feiern, und hat aus

unseren Lesern die Abbildungen der 25, 50 Centesimi- und
1 Lire-Marke, welche ausser den Portraits des Staatsoberhauptes
und seines Stellvertreters die Abbildung des, wie er sich stolz
nennt, „Palazzo del consiglio principe et sovrano“ trägt. Die
Marken bilden immerhin eine philathelistische Curiosität —
nach Bedarf werden sie wahrscheinlich in neuer Auflage er-
scheinen!

Dass in den höchsten chinesischen Kreisen der
krasseste Aberglaube herrscht, dafür findet sich in der
„Pekinger Zeitung“ folgendes bezeichnende Beispiel: Der
Generaldirector des grossen Kaisercanals, ein Mandarin sehr
hohen Ranges, hatte den Auftrag erhalten, sich denYungting-
fluss anzusehen und Mittel zur Verhinderung so schlimmer
Ueberschwemmungen anzugeben, wie sie im vorigen Jahre
in der Umgegend von Peking vorgekommen waren. Er be-
richtete darauf an dcn Kaiser wie folgt: „Ich fand, dass dem
Flussgotte des Yungtingflusses bei einer Briicke ein Tempel
errichtet worden war, nicht aber dem Goldenen Drachen und seinen Begleitern,
obgleich sich diese auch sehr häufig an dem unruhigen Wasser des Stromes
zeigen. Augenzeugen
haben mir versichert, dass
diese Geister oft den bei
der Zustopfung der Deich-
brüche beschäftigten Ar-
beitern erschienen seien
und sie auf die gefähr-
lichsten Stellen aufmerk-
sam gemacht hätten. Der
Goldene Drache und seine
Untergeister verdienen
daher für diese grosse
Hülfe einenTempel.worin
sie hausen mögen und
worin ihre Bildnisse auf-
gestellt werden können.

Ich schlage als passend-
sten Ort dafür die Lukoh-
Brücke (nicht weit von
Peking) vor, und ich habe
darüber auch an den
Vicekönig der Provinz
Tschihli, Li Hung-Tsang,
geschrieben.“

Ueber den Begriff

eines „Künstlers“ im Gladstone’s Aextesammlnng.

Sinne des § 715 der Civil-

processordnung hatte sich kürzlich der Ferien-Civilsenat des Berliner Kammer-
gerichts auszusprechen. Nach § 715 No. 4 sind bei Künstlern die zur persönlichen
Ausübung ihres Berufs unentbehrlichen Gegenstände der Pfändung nicht unter-
worfen. Nun waren bei einem Restaurateur die Bühnencostüme, zwei Chapeaux
mechaniques, mehrere Perrücken etc., die den bei ihm auftretenden Gesangs-
humoristen gehörten, gepfändet worden. Letztere machten den § 715 für sich
geltend und beanspruchten auf Grund eines ihnen von einem Musikdirector aus-
gestellten Kunstscheines die Charakterisirung als „Künstler“. Das Kammergericht
hat dagegen ausgeführt: Unter „Künstlern“ im Sinne des § 715 No. 4 der Civil-
processordnung sind nur die Vertreter der schönen Künste, d. h. die Künstler
im eigentlichen und engeren Sinne zu verstehen, nicht aber Leute, die in
Restaurationsräumen als Gesangshumoristen auftreten, selbst dann nicht, wenn
ihre gesanglichen Fertigkeiten an sich Anspruch auf ein höheres kiinstlerisches
Interesse erheben dürfen.

Der Maler Roybet hat seiner Vaterstadt Lyon sein
grosses Gemälde: „Karl der Kühne in Nesle“ zum Ge-
schenk gemacht, „falls die Stadt die Kosten des Gemäldes
bestreiten wolle“. Diese Kosten bezififerte der Künstler mit
150000 Francs. Diese Summe er-
regte nicht nur das Erstaunen,
sondern auch die Entrüstung der
Väter der Stadt, da sie glaubten, Roybet wolle sie über’s
Ohr hauen und ein gutes Geschäft machen. Roybet
aber wies nach, dass ihm das Bild selber weitaus
mehr als die geforderten 150000 Francs koste. Der
Rahmen allein koste 15000 Francs, die Leinwand für das
Kolossalbild 1500 Francs, die Farben (die grosse Tube


r v

veranlassung „Erinnerungs-Postmarken" ausgegeben. Wir bringen heute zu 10 Francs gerechnet) 3000 Francs, die Costüme

Jubiläums-Markcn
der Republik San Marinp,
 
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