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Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0038

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and bosorgsn dis ^dtroiiiiuog und den Dirr^ng kalligsr Ooopons, dis Rsvision vsrloosbarsr Dapisrs, dis DinÄslrnng gskündigtsr Obsivztignoa, dis Dolstrwg nusgssolrriobsnsi Dnsairlnngsv, sorvis
küss sonst Drkordsrllobs.
Dssglsioirsn nsiunsn vir vsrsoblosssns Vsrtbsaolrsn in Vsrvadrnng.
Dis bei uns bintsrlsgtsn Ovgeirsdwds vsrdsn als gssondsrts Depots und als LondsrsiASnürnm dsr einzelnen Dintsrlogsr, olins Vsrmsngnng mit aadsrsa Dsstdadsn, in den ksusrksstsr
Dsvölbsn unserer Dunk uutbe>vutirt und übsrnoiunsn vir dutür dis volle Daktbarksit nsolr dsu ^osotülielivn Dsstimmungsu.
Dis Dsisobnnng von Dsbübron ist sinsr VsrsindurunZ vorbel»ulten.
Dsrusr besorgen vir den
1«- «ml V« ^li««l vor» ^Vr i'll>p«p««i < «
sovis dis Luskübrung von Lukträgen an in- und uuslündisobsn Dörssn.
Vir sröünsn provisionstreie Dbevlk-Leolnniiixen und stsllsn Vvebsel, Oböguos und Leersditivs uuk ullo grosseren Dlätr.o dsr Vslt uns.
lleldekberg. 9. lannar 1899. ssiliälö sttlkINl80lwN L^lÜtbSNlf.

Amtliche
Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.
Das Ersatz - Geschäft
pro 1899
hier
die Ausstellung und
Führung der Stamm-
rollen betr.
Nr. IN. Die Gemeinderäthe des
Bezirks weiden veranlaßt, gemäß
Artikel IV der V.-O. Gr. Min. d. I.
vom 13. Tcc. 1888 in der Fassung
der Anlage 5 zur Verordnung vom
LO. October 1894 (Ges.- und Ver-
ordnungsblatt S. 427 bezw. S. 193 ff.
der Anlagen) unverzüglich durch
öffentlichen Anschlag, durch öffentlichje
Blätter oder auf andere ortsüblich^
Weise die Aufforderung zur Anmeldung
zur Stammrolle nach dem im genannten
Artikel angegebenen Formulare er-
gehen zu lassen und Beurkundungen
hierüber seiner Zeit der Stammrolle
anzuschließen.
Die Anmeldungen haben vom
15. Januar bis 1. Februar zu er-
folgen und müssen die in Artikel IV.
Ziffer 4 bezeichneten Angaben ent-
halten. Militärpflichtige des Jahr-
gangs 1879, welche nicht am An-
meldcort geboren sind, haben bei der
Anmeldung ein Geburtszeugniß zu
übergeben, welches den Beilagen der
Stammrolle anzuschließen ist. Der-
artige Geburtszeugnisse weiden von
den die Standesbücher führenden Be-
hörden unentgeltlich ausgefertigt.
Militärpflichtige älterer Jahrgänge
haben ihre Loosungsscheine vor-
zuzeigen.
Ueber jede Anmeldung ist eine
Bescheinigung zu ertheile», und
zwar bei den Pflichtigen älterer Jahr-
gänge ans der Rückseite des Loosungs-
scheines, bei denjenigen des laufenden
Jahrganges auf einem besonderen
Blatte. Dabei ist jeder Pflichtige
auf die Vorschriften über An- und
Abmeldung zur Stammrolle (8 25 der
Wehrordnung, insbesondere Ziffer 9
und 11) aufmerksam zu machen.
Die Anmeldungen sind nach Prüfung
der Anmeldung, sofern sie nicht schon
in die Geburtslisten eingetragen sind,
sogleich in eine nach Formular An-
lage I der gen. Verordn, zu führende
Anmeldeliste nach der Reihe der
Anmeldungen einzuschreiben. Hinsicht-
lich der in den Geburtslisten Ein-
getragenen sind die Angaben über
Stand, Wohnort n. s. w. in den be-
treffenden Rubriken der Geburtsliste
nachzutragen.
Bei der Anmeldung sind sämmtliche
Militärpflichtige auf die Vorschriften
bezüglich der Anzeige von Gebrechen
(8 65 Ziff. 6 Wehrordnung) und der
Gesuche um Zurückstellung oder Be-
freiung von der Aushebung (8 68',
8 32 W.-O.) ausdrücklich aufmerksam
zu machen; über etwaige Angaben ist
ein Protokoll aufzunehmen, welches,
mit den erforderlichen Zeugnissen be-
legt, bei Vorlage der Stammrollen
anzuschließen ist; Reklamationsgesuche
sind durch genaue und eingehende Be-
antwortung der in Anl. II der V.-O.
verzeichneten Fragen zur Beschluß-
fassung vorzubereiten.
Die Vorlage der Reklamations-
gesuche hat so rechtzeitig zu erfolgen,
daß die etwa noch erforderlichen Er-
hebungen gemacht werden können.
Verspätet einkommende Gesuche müß-
ten unter Umständen unberücksichtigt
bleiben. Nach dem Musternngs-
geschäft können Reklamationsgesuche
nur dann vorgebracht werden, wenn
der Grund der Reklamation erst nach
der Musterung entstanden ist (8 63
Ziff. 7 W.-O.).
Wer an einem nicht sichtbare» Ge-
brechen (Schwerhörigkeit, Epilepsie,
Stottern rc.) zu leiden behauptet, hat
drei glaubwürdige Zeugen namhaft
zu machen, geeigneren Falls auch
ärztliche Zeugnisse vorzulegen.
In der Zeit vom 1. bis 15. Februar
hat sodann der Gemeinderath die
Stammrolle für das Jahr 1879 nach
Schema 6 W.-O. zu fertigen und die
Stammrolle» früherer Jahre zu er-
gänzen; in letzteren sind insbesondere
auch die Spalten 9 und 10 auszu-

füllen, im Falle der Nichtanmeldung
mit „nein!"
Wegen der dabei einzuhaltenden
Formalitäten verweisen wir auf
Artikel VI der mehrerwähuten V.-O.
und bemerken noch weiter:
1. Gestorbene, für welche eine
standesamtliche Todcsbenrkundung oder
eine diesseitige Mittheilung vorliegt,
sind nicht in die Stammrolle auf-
zunehmen; in der Geburtsliste ist
hierüber ein Vermerk zu machen.
2. In Rubrik „Bemerkungen" sind
künftighin nur noch diejenigen Strafen
des Pflichtigen genau einzutragen
(Datum, strafende Behörde, Strafthat
und Strafe), über welche > nach der
Verordnung des Bundesraths vom
16. Juni 1882, . ,
9. ^Klli ^1896) ^ Einrichtung
von Strafregistern rc. und nach der
bad. Strasiegisterordnung vom 28. No-
vember 1896 Strafnachrichten ertheilt
werden. Zur Ermittelung der Be-
strafungen ist von den den
Bürgermeisterämtern zugegangenen
Strafnachrichten Einsicht zu neh-
men und überdies jeder Mel-
dende über etwa schon erlittene
Strafen zu befragen. Sonstige An-
gaben, welche zur Beurtheilung des
Lebenswandels von Bedeutung sind,
sind gleichfalls aufzunehmen. Der
Beruf ist in Spalte 8 möglichst genau
zu bezeichnen und ist z. B. anzugeben,
ob der Militärpflichtige ein Bau- oder
Maschinenschlosser, Beschlagschmied ist;
bei Musikern ist anzugeben, welches
Instrument dieselben spielen, bei Land-
wirthen und Knechten, ob dieselben
pferdekundig sind.
Die Stammrollen der beiden Vor-
jahre sind durch Eintrag der Be-
strafungen rc. rc. vor der Vorlage
anher zu ergänzen.
3. Bei Ausgewanderten ist an-
zugeben, ob und wann sie mit oder
ohne Erlaubuiß das Reichsgebiet ver-
lassen haben, ersterenfalls auch Datum
und Nr. der Verfügung, sowie die Be-
hörde, welche die Answandernngs-
erlanbniß ertheilt hat.
4. Bei den zum Einjährig-
Freiwilligen-Dienst Berechtigten ist
Ort und Datum der Ausstellung des
Berechtigungsscheines, sowie die etwa
schon ertheilte Zurückstellung zu ver-
merken.
5. Bei den bereits zum Heer Ein-
getretenen ist Tag des Eintritts und
Truppcntheil einzutragen.
Sämmtliche Stammrollen sind vom
Gemeinderath unter Beurkundung der
Nichtigkeit der Einträge abzuschließen
und sodann auf 15. Februar 1899
unter Anschluß der erforderlichen
Beilagen (Artikel VII) hierher vor-
zulegen.
Militärpflichtige, welche nach An-
meldung zur Stammrolle im Laufe
ihrer Militärpflichtjahre ihren dauern-
de« Aufenthalt oder Wohnsitz ver-
legen, haben dies sowohl bet dem
Gemeiuderath des Ortes, wo sie in
die Stammrolle ausgenommen wurden,
als auch nach der Ankunft an dem
neuen Ort dem dortigen Gemeinderath
spätestens innerhalb 3 Tagen unter
Vorlage des Loosungsscheines zu
melden. Bei der Abmeldung ist der
Loosungsscheiu mit dem Abmelde-
vermerk unter Angabe des Ortes
„wohin" zu versehen und den noch
nicht im Besitz eines Loosungsscheines
befindlichen Militärpflichtigen Be-
scheinigung mit den gleichen Angaben
zu ertheilen. Ueber die erfolgte Ab-
meldung wird in der Stammrolle zu
der Rubrik „Bemerkungen" die Notiz
„abgemeldet nach" ausgenommen, über
Len Neuangemeldeten dagegen alsbald
ein Eintrag in die Stammrolle des
betr. Jahrgangs gefertigt.
Melden sich Pflichtige, welche über
die Abmeldung an ihrem früheren
Aufenthaltsort eine Bescheinigung
nicht besitzen, so sind sie zur'unver-
züglichen nachträglichen Abmeldung
zu veranlassen.
Ueber jede im Laufe des Jahres
erfolgende An- und Abmeldung ist
unverzüglich hierher Anzeige zu er-
statten unter Benutzung der hierfür
vorgeschriebenen Formulare.
Personen, welche sich nicht oder
nicht rechtzeitig an- bezw. abmelden,
sind alsbald zur Bestrafung hierher
anzuzeigen.
Die Kenntnißnahme von dieser Ver-

fügung ist binnen 8 Tagen anher
anzuzelgen.
Heidelberg, den 1. Januar 1899.
Größt). Bezirksamt.
_ Dr. Arnsperger._^
Bekanntmachunll.
Das Ersatzgeschäft pro
1899 betr.
Nr. 2 N. Die Herren Bürgermeister
des Bezirks als Standesbeamte wer-
den aufgefordert, gemäß Artikel III
der Verordnung Großh. Ministeriums
des Innern vom 13. December 1888
„die Wehrordnung betr." (in der Fas-
sung der Anlage 5 zur Verordnung
vom 30. October 1894 (Gesetzes- und
Verordn.-Bl. S. 427 bezw. S. 193
der Anlagen) alsbald aus dem Sterbe-
register eine Zusammenstellung aller
im Jahre 1898 in der Gemeinde ge-
storbenen männlichen Personen, die
das 2S. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, genau nach dem in den gen.
Artikeln angegebenen Rubriken anzu-
fertigen und bis längstens 15.Januar
l. I. die erste Abtheilnng dem Ge-
meinderath vorzulegen und die zweite
hierher einzusenden.
Sind Sterbefälle der bezeichneten
Art nicht vorgekommen, so ist Fehl-
anzeige zu erstatten.
Auf den gleichen Zeitpunkt haben
die Standesbeamten den Gcmeinde-
räthen einen Auszug ans dem Ge-
burtsregister des um 17 Jahre zurück-
liegenden Kalenderjahres 1882 zu
übergeben, enthaltend alle Eintra-
gungen der Geburtssälle von Kindern
männlichen Geschlechts, und wird
wegen des Näheren auf Artikel II
gen. Verordnung verwiesen.
Heidelberg, den 1. Januar 1899.
Größt). Bezirksamt.
_Dr. ArnSperger.
Bekanntmachung.
Das Classifications-
Verfahren betr.
Nr. 5 N. Wir machen darauf auf-
merksam, daß die Mannschaften der
Reserve, Marinereserve, Landwehr,
Seewehr, Ersatzreserve und Marine-
Ersatzreserve, sowie ausgebildete
Landstnrmpflichtige des zweiten Auf-
gebots, welche auf Grund des 8 122
der Wehrordnnng vom 22. November
1888 Anspruch auf Zurückstellung
hinter die letzte Jahresklasse ihrer
Waffe und Dienstklasse machen,
ihre Gesuche alsbald bei dem
Gemeinderath ihres Wohn- bezw.
Aufenthaltsortes einzureichen habe».
Die Gemeinderäthe haben die Gesuche
gemäß 8 123 der Wehrordnung zu
prüfen und mit ausführlichem Bericht,
welcher die in diesem Paragraphen
verlangten Angaben enthalten muß,
umgehend dem Bezirksamte vor-
zulegen. Ueber die eingereichten Ge-
suche wird von der verstärkten Ersatz-
kommission im Anschluß an das
Musterungsgeschäft entschieden.
Heidelberg, den 1. Jan. 1899.
Großh. Bezirksamt.
Dr. ArnSperger.
Blkliimtimchling.
Meldung der zum
Einjäh rig-Freiwilligen-
dienst Berechtigten betr.
Nr. 3 N. Nachstehend bringen
wir die Bestimmung des § 93,
Ziff. 2 der Wehrordnung besonders
zur Kenntniß der Betheiligten:
„Beim Eintritt in das militär-
pflichtige Alter haben sich die zum
Einjährig - Freiwilligendienst Be-
rechtigten, sofern sie nicht bereits
vorher zum aktiven Dienst ein-
getreten sind, sowie diejenigen
Militärpflichtigen, welche gemäß
ß 89, Ziff. 3 die Berechtigung
zum Einjährig - Freiwilligendienst
bei der Prüfungs-Kommission nach-
gcsucht haben, bei der Ersatz-
Kommission ihres G e-
stellungsortes schriftlich
oder mündlich unter Vorlegung
ihres Berechtigungsscheines, sofern
ihnen derselbe bereits behändigt

ist, bezw. unter Vorlegung des
Befähigungszeugnisses zum See-
steuermann, zu melden und ihre
Zurückstellung von der Aushebung
zu beantragen.
Militärpflichtige, welche dieser
Meldung spätestens bis
1. Februar d. I. nicht nach-
gekommen sind, haben gemäß § 33
Reichsmilitärgesetz, ß 93 Ziffer 4,
26 Ziff. 7 Wehrordnung Geld-
strafen bis zu 30 Mark oder
Haft bis zu drei Tagen zu ge-
wärtigen."
Die Gemeinderäthe des Amts-
bezirks werden angewiesen, diese
Verfügung alsbald in ortsüblicher
Weise bekannt zu geben und den
Vollzug anzuzeigen.
Heidelberg, den 1. Jan. 1899.
Großh. Bezirksamt.
Dr. Arnsperger.

AM. Ueimtz-SMkajsk
Heidelberg.
Wir bringen hiermit zur öffent-
lichen Kenntniß, daß der Vcrwal-
tungsralh unserer Anstalt die Er-
richtung einer
Verkaufsstelle von Tparmarken
in dem Colonial- und Delicatessen-
Geschäit des
Herrn Robert Krauth
Rohrbacher st ratze Nr. 14
genehmigt bezw. letzterem übertragen
hat.
Wir empfehle» diese Einrichtung
einem geehrten Publikum insbeson-
dere der Jugend zur recht fleißigen
Benützung.
Die Verrechnung:
Neuser.

Prim Gaskoke
verkaufen wir bis auf Weiteres
ab Fabrik: in groben Stücken zu
^ 1.— per Ctr., gebrochen und
gesiebt zu 1.30 per Ctr.
Koke-Abfall (Gries)
zu 40 Pfg. per Ctr.
An's Haus geliefert kommen
innerhalb des Stadtgebietes und
Neuenheims weitere 10 Pf. per Ctr.,
auf den Schloßberg 15 Pf. per Ctr.
für Fuhrlohn und Ladegebühr in
Anrechnung.
Bestellungen können schriftlich
auch in unseren Briefkasten im
Rathhause, und bei den Herren
Julius Mayer und Gebr. Penner
niedergelegt werden.
Heidelberg, 25. Sept. 1898.
Ltiidt. Gaswerk Heidelberg.
_Eifeie._
Ais die
KeKtuKurkau-Tillten
verdienen unstreitig die Erzeugnisse
der Fabrik von Paul Strebet tu
Gera empfohlen zu weiden; ihre
Vorzüge bestehen in
leicht ans der Feder fließend
tief schwarz werdend;
keinen Satz zurücklasfcnd;
nicht schimmclbildcnv.
Ebenso erfreuen sich
die Gopirtinten
vorbenannten Fabrikats einer großer
Beliebtheit und ausgedehnten Ver-
breitung.
Zu haben in Heidelberg bei
Hermann Reiske, Papierhdlg.
Plöokstr. 77.
ÜD. Proben davon stehen aus
Wunsch zu Diensten.

Im Tuchweben und Teps
pichmachen empfiehlt sich
Watthias Burkhardt,
Ncuenheitnerlandstr. 72.

Mtheilllugeu des Standesamts.
Dec. Geburten.
28. Karl Joseph. S. des Malers
und Tünchers Joseph Froschauer.
28. Barbara Elisabetha, T. des
Schlossers Hermann Welch.
30. Katharina Elisabetha, T. des
Buchdruckers Karl Franz Schwarz.
30. Agathe Helene, T. des Weichen-
wärters Joseph Noe.
30. Rosa Martha, T. des Dieners
Georg Hoffman«.
30. Oskar Karl Hans, S. des Gärt-
ners Karl August Oskar Hans
Klische.
31. Jda Maria Josevhine, T. des
Bäckermeisters Karl Leupold.
31. Karl Adolf Emil, S. des Buch-
druckereibesitzers Karl August
Rößler.
31. Magdalena Katharina. T. des
Schmiedmeisters Friedrich Maß-
holder.
Januar.
1. Friedrich Wilhelm August Robert,
S. des Bureaugehilsen Johann
Friedrich Ehrlenbach.
2. Theodor Franz Willi, S. des
Schneiders Raymund Alois
Kühner.
3. Karl Friedrich, S. des Fischers
Jakob Ueberle III.
3. Josephine Klara, T. d. Flaschner-
meisters Philipp Hiebeler.
5. Susann« Maria, T. d. Bremsers
Heinrich Peter Weckesser.
Jan. Sterbefällc.
1. Nentnerin Rosalie von Schön,
geb. von Toth, 39 I. alt.
2. Gendarmeriewachtmeister a. D.
Andreas Hellwig von Bensheim,
70 I. alt.
2. Christian« Juliana Katharina
Sontag geb. Bieber, 91 I. alt.
4. Bahnwärter Joseph Keller von
Thalkirchdorf in Bayern, 57 I.
alt.
4. Katharina Huber geb. Schalk,
70 I. alt.
5. Paul Willy Nauck, 6 M. alt
S. des Musikers Ernst Nauck.
6. Anna Marie Braun geb. Schutz-
mann, 79 I. alt.
6. Dienstmann Johann Christ, 67 I.
alt.
6. Anna Margaretha Bauer geb.
Trautmann von Hammelbach,
31 I. alt.
7. Elisabetha Rollert, 10 M. alt,
T. des Schneiders Peter Rollert.
8. Elisabetha Schmidt geb. Raab,
39 I. alt.
Dec. Eheaufgebote.
31. Friseur Hermann Wilhelm Karl
Julius Schacht mit Gisela Kolb.
Januar.
8. Maler Antonius Dützer mit Bertha
Ausmann.
4. Bremser Friedrich Seufert mit
Elisabetha Lina Blesch.
5. Postbediensteter Karl Schmid mit
Lina Herbold.
5. Bäcker Georg Ebert mit Barbara
Horn.
6. Steinhauer Maximilian Staudt
mit Anna Stapf.
7. Landwirth Emil Ruthardt mit
Sophie Katharina Eiseuhardt.
7. Opernsänger Georg Reinhold
Bernhöft gen. Körner mit Anna
Götz.
7. Kaufmann Ludwig Heinrich Rup-
pert mit Maria Martha Willig.
Jan. Eheschließungen.
3. Fabrikarbeiter Ernst Friedrich
Wolf mit Katharina Wiedenmann.
5. Landwirth Philipp Hönig mit
Luise Streik.
6. Landwirth Jakob Heinrich Leibert
mit Anna Elisabetha Hoffman».
7. Former Karl Ludwig Spahr mit
Katharina Herbig.
7. Bäcker Johannes Eckert mit
Lisette Karoline Mangold.
7. Fabrikarbeiter August Verg mit
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