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Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0311

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Fernsprech-Anschlnß Nr. 82.

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Mittimild. dm 22. Mäy

1898.

Die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft.
Aus Hessen wird dem Schwab. Merk, geschrieben: Vor
Verstaatlichung der hessischen Ludwigsbahn und der Betriebs-
kemeinschaft mit Preußen war der Reinertrag der hessischen
Staatsbadnen ein äußerst geringer. Am 1. April 1897 trat die
volle Betrtcbsgeineinschast mit Preußen ins Leben, bereits von,
1. Januar desselben Jahres ab wurde die Verwaltung für
Rechnung von Preußen und Hessen geführt. Aus diesem Grunde
kann auch das Betriedsjahr 1896/97 zur Vergleichung der
früheren mit den jetzigen Eisenbahneinnahmen nicht herangezogen
werden, sondern man muß um ein Jahr zurückgreifen. 1895/96
gestalteten sich die Einnahmen wie folgt: 1> Hess. Antheil am
Reinertrag der Main - Neckarbahn 1276 465 Mk, 2) Rein-
einnahme der oberhess. Bahne» 328 365 Mk., 3) Reineinnahme
von 3 kleinen Bahnen 14 460 Mk., zusammen 1619 290 Mk.
Vorstehende Summe bildet den sog. Betriebsüberschuß. Um die
Reineinnahmen für die Staatskasse zu finden, sind von diesem
Betriebsüberschuß die Zinsen der Eisenbahnschulden mit
1514 721 Mk. und der Staatszuschuß zu den garanlirten Linien
der Hess. Ludwigsbabn mit 225 000 Mk., insgesammt 1739721 Mk.
abzuUehen; das Ergebniß ist nicht nur keine Reineinnahme,
vielmehr war ein S t a a t s z u s ch u ß aus der Staatskasse von
120 431 Mk. erforderlich.
Demgegenüber stellen sich die Eisenbahn-Einnahmen nach der
Verstaatlichung und seit der Belriebsgemeinschaft wie folgt: In
das Budget für die Finanzperiode 1897/1900 sind die Einnahmen
°us den Staatseisenbahnen mit 9 891000 Mk. eingestellt, zieht
u>an hievon die Schuldzinscn mit 7 695 000 Mk. ab, io verbleibt
ein Reinertrag von 2198 000 Mk. Die thatsächlichen
Einnahmen für 1897/98, dem ersten Jahre der 3jährige» Finanz-
beriode haben aber den Voranschlag um 1067 080 Mk. über-
schritten es ergibt sich daher ein faktischer Reinertrag
von 3 263 080 Mk. — Vergleicht man diesen Betrag mit dem
Defizit von 1895/96 im Betrage von 120 431 Mk., so ergibt
sich — wem, man den Ausfall an früher von der Hess. Ludwigs-
bahn gezahlten Staatrstcuern mit 250 000 Mk. in Anzug
bringt — eine Besserung der hessischen Finanzen
von 3168 080 Mk.; die Betriebsgemeinschaft hatte somit ein sehr
günstiges Ergebniß für Hessen zur Folge. - Es ist daher nicht
?u verwundern, wenn die ursprüngliche Opposition verstummt
>st. zumal auch die mit dem Uebergang verbundenen vorüber-
gehenden Unbequemlichkeiten und Störungen längst geregelten
Verhältnissen Platz gemacht haben und allen irgend erfüllbaren
Wünschen der Bevölkerung nach Möglichkeit Rechnung getragen
Korden ist.
Deutsches Reich
— Wie aus dem Bericht über die letzte Sitzung des
Bundesraths hervorgeht, ist eine Vorlage über die Ein-
ziehung der silbernen Zw a nzig p f eu n i g st ü ck e
in Vorbereitung. Damit wird die Ausmerzung einer zwei-
ten Münzsorte aus dem Verkehr angestrebt. Die Berl.
Bol. Nachr. schreiben darüber: Ende der siebziger Jahre
hatte es sich herausgestellt, daß die goldenen Fünf-
Markstücke unbrauchbar waren. Es wurde damals die
Prägung derselben eingestellt und die halben Kronen, die
einkamen, von der Reichsbank angesammelt und nicht wie-
der ausgegcben. Auf diesem Wege ist es gelungen, von
den insgesammt für 27,9 Millionen ausgeprägten halben
Kronen für 22 Millionen einzuziehen. Die übrigen nahe-
zu tz Millionen dürften wohl nicht einziehbar sein, da sie
sich in Münzsammlungen befinden oder zu gewerblichen
Zwecken Verwendung gefunden haben werden. Von der
jetzt zur Einziehung gelangenden Münzsorte der silbernen
Zwanztgpfennigstücke sind insgesammt für 35,7 Millionen
Sur Ausprägung gekommen. Im Verkehr stößt man auf
sie nur noch hin und wieder, da die Einziehung der Münz-
sorte bereits stark vorgenommen ist. Von den 35,7 Mil-
lionen sind 21 Millionen bereits jetzt zur Einziehung ge-
langt. Es würde sich also bei der Bundesrathsvorlage
UM den Rest im Betrage von 14,7 Millionen handeln.
Man darf annehmen, daß die Einziehung der silbernen
Zwanzigpfenuigstücke sich bis auf einen kleineren Rest durch-
führen läßt, als die der goldenen Fünfmarkstücke, weil so-

wohl die gewerbliche Verwendung wie die Sammlung da-
von nicht so große Beträge in Anspruch nehmen dürfte.
Preußen. Das auffallende Vorkommuiß, daß ein Theil
der konservativen im Abgeordnetenhause die Forderung
von 6000 Mk. für die Ausbildung von altka t h o l i sch e u
Theologen wiederholt abgelehnt hat, erfährt eine recht
eigenthümliche Beleuchtung durch folgende Bekanntmachung,
die der Pfarrer Majnnke in der letzten Nummer der
Schlesischen Volkszeitung an die Wahlmänner der Centrums-
partei des Kreises Glogau erläßt:
Gemäß unserer seinerzeit im Tschammerhose zu Gloga»
getroffenen Verabredung theile ich mit, daß nach Ausweis des
stenographischen Berichtes der Sitzung deS Abgeordnetenhauses
vom 11. März unsere Abgeordneten v. Buddcnbrock und v. Dallwitz
zu denjenigen Mitgliedern der conscrvatrven Partei gehörten,
welche in Uebereinitimmung mit dem Centrum die von der Re-
gierung beantragten 6000 Mk. zur Begründung bezw. Unterhaltung
eines „allkatholischen" Seminarconvictcs zu Bonn abgelehnt haben.
Unsere Herren Abgeordneten haben somit in diesem ersten Falle
die Erwartungen gerechtfertigt, welche wir in unserer an sic ge-
lichteten Adresse kurz vor ihrer Wahl ausgesprochen hatten. Der
Vorgang ist von um so größerer Bedeutung, als die Verwerfung
der Regierungsvorlage nur mit knapper Majorität erfolgte und
die conservative Fraction in fast zwei gleiche Hälften gespalten
war. Hochkirch, 16. März 1899 Dr. M junke, Wahlmaiin.
Hier wird also, wie die Nat.-Zlg. zutreffend bemerkt,
von berufenster Seite bestätigt, daß die wiederholte Ver-
weigerung der 6000 Mk.^ein von einem Theile der Con-
servativen dem Clericalismus geleisteter Schcrgendienst ge-
wesen ist, auf den das Ecntrum als Gegenleistung für
gewährte Wahlhülfe Anspruch erhob.

Ausland.
Asien. Aus P eking. 23. Jan. wird berichtet: Der
Kaiser von China befindet sich immer noch in strengem
Gewahrsam auf einer Insel, die am Tage eine Halbinsel
ist, Nachts aber, wenn die Fallbrücke aufgezogen ist, zur
wahren Insel wird. Jemand, der den Kaiser kürzlich ge-
sehen hat, sagt, er befinde sich bei guter Gesundheit. Die
beobachtete sorgfältige Diät bilde die Hauptursache seines
Wohlbefindens. Sofort nach seiner Absetzung soll er an
großer Niedergeschlagenheit gelitten haben. Jetzt aber
scheint.er lustig und guten Muths zu sein. Sein Haupt-
vergnügen bildet die Dressur von Ziegen und Affen. Den
Ziegen hat er mit vieler Geduld Kunststücke aller Art bei-
gebracht. Sie können durch die papierenen Fenster springen,
die man in China überall findet, vom Palast bis zur Hütte.
Es heißt, die Kaise r in - W i t t we beklagte sich über die
Ausgaben, die dadurch entstehen, daß täglich das Gebrochene
wieder ersetzt werden muß. Der Kaiser hat sich entschieden
geweigert, der Kaiserin-Wiltwe seinen Besuch zu mache»,
als diese ihn rufen ließ. Er erklärte, er sei noch Kaiser.
Er wird strenge bewacht von Leuten, die aus der Leibgarde
der Kaiserin ausgewühlt worden sind. Diese werden alle 5
Tage gewechselt. Um jede Verschwörung unmöglich zu
machen, die sich bilden könnte, um den Kaiser zu retten,
treten die Wachen nicht in bestimmter Ordnung an, sondern
wenn die Periode des Dienstes einer Abthelluug kommt,
nimmt die Kaiserin Wittwe die Liste der gesammien Leib-
wache vor, schließt die Augen und bezeichnet mit dem Blei-
stift eine Anzahl Namen auf der Liste. Die Leute, deren
Namen in der Weise markirl ist. werden als Wachen des
Kaisers ausgewählt. So erzählt man sich wenigstens unter
den Chinesen, die es wissen könnten.
Kleine Zeitung.
O Darmstadt, 19. März. Das diesjährige Dekorirungs-
fest der Sektion Darmstadt des Odenwald-Clubs
fand gestern Abend im festlich geschmückten großen Saale d-S
Saalbaues statt, zu der sich auch tttglieder des Central-Aus-

schusses von Heidelberg, Weinheim, Eberbach, Worms n a O
emgefunden hatten. Wir schätzen die Zabl der anwesend gewese-
nen Clubmitglieder, Freunde und Gäste des Clubs auf rund
1000 Köpfe. Eingeleitet wurde das Fest mit dem Gebirgslieder-
marsch, komponirt von Keler-Bela, worauf der Vorsitzende des
Clubs, Herr Ministerialrath Braun von hier, ein wetthin-
hallende Begrüßungsansprache dielt, die sehr beifällige Aufnahme
fand. Len von Herrn E Pfersdorf verfaßten Prolog trug
Herr Oberconsistorlalbuchhalter Rothermel in höchst schwung-
voller Weise, ebenso Herr Eisenbahnrevisor Weber den Bericht
über die 1898/99 erfolgten Ausflüge des Clubs vor, wäbrend
Hr, Hofschausptelcr Wagner die Anwesenden mit humoristischen
Gedichten, in oberbayrischer Mundart vorgetragen, erfreute. Wie
bei derartigen Veranstaltungen üblich, wurde auch auf den Pro-
tektor des Gesammtclubs, Sc. Könlgl. Hoheit den Großherzog
von Hessen, ein begeistert anfgenommcnes Hoch ausgebracht dem
der Gesang der Nationalhymne folgte. Nunmehr gelangte das
von Hrn. Kalkulator A. En der? verfaßte Festspiel: „Jetta".
das auf dem „Wolfsbrunnen bei Heidelberg" spielt, zur Auffüh-
rung. Es waren auch Kmfürst Friedrich von der Pfalz und der
Zwerg Perkeo in dem Stück vertreten. Programmgemäß ertönten
dann noch eine Anzahl Lieder durch die weiten Saalräume, die
ebenso verdienten Beifall ernteten, wie das Lied von Nodensteiners
Auszug und das Wanderlied des Odenwaldclubs. Die Kapelle
vom Lcibgrenadierregimcnt Nr. 115 stellte die Konzertmusik.
Humoristische Ansprachen wurden von verschiedenen Herren, da-
runter eine solche von Hrn. Bürgermeister Köhler aus Worms,
der sich im Namen des Cenlralausschnsses des Clubs hier ein-
gefunden hatte, gehalten. Nach Schluß des Festspiels zeigte sich
die Büste des in seiner Vaterstadt am 9. April 1886 verschiede-
nen LicblingSdichters des deutschen Volkes, Jos. Victor v. Scheffel,
das Heidelberger Standbild darstellend, auf der rechten Seite
desselben den Trompeter von Säkkingen, links Margaretha,
Jung-Werner den Ehrentrunk kredenzend. Unter den Klängen
von „Deutschland, Deutschland über Alles" siel der Vorhang.
Daß die gebotenen Getränke und Speisen beim auch vollauf nach
Güte und Wohlmündigkcit den gehegten Erwartungen ent-
sprachen und einstimmiges Lob fanden, sei hier noch bemerkt.
Erst, nachdem der Hahn zum zweiten Male gekräht, verließen
die wein- und bierkostenden Herren die stattlichen Räume des
Saalbaues.
88 Kongreß für innere Medizin. Vom 11.—14. Avril wird
zu Karlsbad unter dem Vorsitze des Herrn Geh. Med.-Raths
Professor Dr. Quincke (Kiel) der 17. Kongreß für innere
Medizin tage». Die Sitzungen finden im großen Kurhaus-
saale statt. Das Bureau befindet sich im Kurhause. (Eingang
bei der Kaiser Franz-Josefs-Quelle). Als schon länger vorbe-
reitete V-rhandlungSzcgenständc, für welche Autoritäten ersten
Ranges die Referate übernommen haben uird welche bedeutendes
aktuelles Interesse haben, stehen auf dem Programm: Die Jn-
sufstcieuz des Herzmuskels. (Referenten die Herren L. v. Schrötter-
Wien und Martius,Rostock); Leukämie und Leukocytose. (Refe-
renten die Herren Löwit Innsbruck und Min'owski-Slraßburg
i. E.) Außerdem haben etwa 50 Herren Einzelvorlräge angemel-
dct, darunter Peterscn (Heidelberg): Ueber die Anzeigen zu chirur-
gischen Eingriffen bei gutartigen Mageneckrankungen.
Für die Redäctiön"^äntwortlich" F.^Montua in"Heidelbera.
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und kiloussn in »ilsn ttrsinlsnov 4nkortinrmq nsok As»»».

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Hanxtser. tSV. 'vslsptron Nr. 1S2.


Amtliche
Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.
Die Verhütung von
Waldbränden betr.
Nr. 12 669 II. Wir sehen uns Wieder-
holt veranlaßt, die einschlägigen ge-
setzlichen Bestimmungen zur Verhütung
dvn Waldbrändcn zur genauen Dar-
"achachtung mit dem Anfügen be-
kannt zu machen, daß wir bei Zuwider-
handlungen strenge Bestrafung ein-
treten lassen werden.
I. Pol.-Str -G.-B. 8 114:
Mit Geldstrafe bis zu 60 oder
Kit Haft bis zu vierzehn Tagen wei-
hen bestraft:
6) Diejenigen, welche der Verord-
nung über das Löschverfahren bei
-koaldbränden oder den bei einem ans-

Aebrochenen Brand dieser Art getros-
tsten besonderen Anordnungen der
^oschdirection zuwiderhandeln.
U. Verordn, v. 13. Febr. 1865:
^8 1. Bei einem ausbrechenden
A-aldbrande haben Diejenigen, welche
uch in dessen Nähe befinden und den-
Klben nicht sogleich im Entstehen zu
Unterdrücken in der Lage sind, dem
^ezirksamte oder dem Bürgermeister
"es nächstgelegenen Ortes so schnell
als möglich Anzeige zu machen.
.. 85. Die Leitung der Löschanstalten
"aht dem Oberförster des Bezirks

und bis zu dessen Eintreffen dem zu-
erst eintreffenden Forstbeamten zu.
Der Bezirkbeamte hat für Auf-
rechthaltung der Ordnung zu sorgen,
sowie mitzuwirken, daß die technischen
Anordnungen des Oberförsters schleu-
nigst vollzogen werden.
Bis ein Forstbeamter oder der Be-
zirksbeamte eintrifft, hat der zuerst
eintreffende Ortsvorgesetzte die Lei-
tung zu übernehmen.
Die Anordnungen der Löschdirektion
sind unweigerlich zu befolgen.
III. -r) Forstgesetz 8 64:
o)n Waldungen oder in einer
Nahe derselben von fünfzig
Schritten, sowie auf einem an
den Wald anstoßenden Torf-
moore darf ohne besondere Er-
laubnis des Oberförsters, der mit
Ertheilung derselben zugleich die
erforderlichen Sicherungsmaß-
regeln anzuordnen hat, kein
Feuer angezündet werde«.
b) Forststrafgesetz § 23:
Die Uebertretung der Vor-
schrift des K 64 des Forstgesetzes
wird au Geld bis zu 60 oder
mit Haft bis zu l4 Tagen be-
straft.
c> R.-Str-G.-B- 8 »68:
Mit Geldstrafe bis zu 60
oder mir Haft bis zu vierzehn
Tagen wird bestraft:
6/ Wer an gefährlichen Stellen
in Wäldern oder Haiden, oder
in gefährlicher Nähe von Ge-

bäuden oder fcuerfangenden
Sachen Feuer anzündet.
IV. a> R.-Str.-G.-B. 8 368:
Mit Geldstrafe bis zu 60 oder
mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird
bestraft:
8) Wer die polizeilich vorgeschrie-
benen Feuerlöschgeräthfchaften über-
haupt nicht oder nicht in brauch-
barem Zustande hält, oder andere
feuerpolizeiliche Anordnungen nicht
befolgt.
b) Auf Grund des 8 368 Ziff. 8
St.-G.-B. ist bei anhaltend trocke-
ner Witterung das Tabakrauchen
in den Waldungen des Amtsbe-
zirks Heidelberg untersagt.
V. a) Verordnung vom 30. December
1871 Ziff. 5:
Dienstherrschaften, Arbeitgeber, Fa-
milienhäupter, welche feuergefährliche
Handlungen ihrer Dienstleute, Arbei-
ter, Familienmitglieder oder Haus-
genossen wissentlich dulden, desgleichen
Personen, welche leichtfertiger Weise
Kindern, Blödsinnigen, Wahnsinnigen
oder Betrunkenen Feuer, Licht oder
leicht entzündliche Stoffe anvertrauen,
oder welche im Freien angemachtes
Feuer verlassen, ehe es vollständig
ausgelöscht ist, werden auf Grund des
8 368 Ziff. 8 des R.-Str.-G.-B. mit
Geldstrafe bis zu 60 oder mit
Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
d» R.-Str.-G.-B. 8 361:
Mit Haft (bis zu 6 Wochen) wird
bestraft:

9) Wer Kinder oder andere unter
seiner Gewalt stehende Personen, welche
seiner Aufsicht untergeben sind und zu
seiner Hausgenossenschaft gehören, —
von der Begehung strafbarer Verletz-
ungen — der Gesetze zum Schutze der
Forsten — abzuhalten unterläßt- Die
Vorschriften dieser Gesetze über die
Haftbarkeit für die den Thäter be-
treffenden Geldstrafen oder andere
Geldleistungen werden hierdurch nicht
berührt.
In den Fällen der Nr. 9 kann
statt der Haft auf Geldstrafe bis
zu einhundertfünfzig Mark erkannt
werden.
Die Ortsschulbehörden werden
auf vorstehende Bekanntmachung mit
dem Auftrag besonders aufmerksam
gemacht, in sämmil chen Schulen die
wesentlichsten Bestimmungen derselben
wiederholt in geeigneter Weise zur
Kcnntniß der Schüler zu bringen.
Heidelberg, den 20. März 1699.
Gr. Bezirksamt.
Dr. 5N tz

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ciis LllerbilliAZten sind.
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