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Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0297

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Imiiks KM. ÄmstM. drn 18. Mäy

1869.


i.
d
c-

Die An- und Abmeldung zur Krankenversicherung und
die Folgen ihrer Versäumung.
Von Rechtsanwalt Dr. Schoch in Heidelberg.
(Schluß.)
Durch statutarische Bestimmung kann übrigens die Ver-
Nckierungspflicht auf die weniger als eine Woche oder ohne Ent«
lieft beschäftigten Personen und auf alle im Geschäftsbetrieb
tätigen Familienangehörigen ausgedehnt werden und ist auch in
den größeren Städten ausgedehnt worden. (Für Heidelberg be-
steht eine derartige statutarische Bestimmung, d. h. auch Lehr-
«nge, die ohne jegliche Vergütung — wie Baarlobn. Kost oder
Mahnung — dahier beschäftigt werden, sowie Volontäre unter-
stegen der Versichcrungsvsticht, dieselben gehören jedoch nicht der
Drlskrankenkasse, sondern der Gcmcindekranken-Versicherung an.
ttür die Versicherungspflicht ist das Geschlecht völlig belanglos;
w müssen insbesondere auch Lehrmädchen, die von Büglerinnen,
Näherinnen, Kleidermacherinnen u. s. w. beschaff werden und die
st»e Vergütung nicht beziehen, vielmehr zur Zahlung eines Lehr-
geldes verpflichtet sind, innerhalb drei Tagen nach Beginn des
^ehrverhältnisses bei der gemeinsamen Meldestelle auf dem Rath-
MUse angemeldet werden.) Endlich lann von der Kassenbehörde
«Ne Befreiung von der Versicherungspflicht bewilligt werden,
^nn der Arbeitgeber sich dem Versicherungspflichtigen gegenüber
mr de» Krankheitsfall mindestens zu den Leistungen, die die
"tankenkasse gewährt, verpflichtet. (Ein derartiger Befreiungs-
Nttrag ist jedoch — abgesehen von den Lehrlingen — von den
Attstcherungspflichtigcn, nicht aber von de» Arbeitgebern, bei der
flsossenverwaltung zu stellen. Den letzteren ist es gesetzlich auch
jstcht gestaltet, ihre Arbeiter zur Stellung derartiger Anträge zu
^stimmen.) So lange aber die Befreiung nicht ausdrücklich rr-
cheift ist, besteht die Meldepflicht mit allen ihren Konsequenzen.
. Besteht für den Betrieb eine B triebskrankcnkasse, eine Bau-
^ünkcnkassc, oder eine Knappschaftskasse, oder gehört der Arbeiter
-.^tr Jnnungskrankenkasse oder einer den Krankenkassen gleich-
lsthenden Hilfskasse an, so bedarf es natürlich einer Anmeldung
Ar Ortskrankenkasse oder Gemeindckrankenvcrsicherung nicht, wohl
ÄAr „ach Ausscheiden aus einer solchen Kasse. (Gehört der
Arbeiter z. Zt. des Arbeitsbeginnes einer dem Z 75
"ttank.-Vers.-Ges. genügenden Hilfskasse nicht an, dann wird er
Ntt Gesetzes Mitglied der Zwangskasse — Orts-, Betriebs-,
rx. Krankenkasse —und kann von dieser durch den hinterher
^wirkten Eintritt in eine freie Hilfskasse nicht befreit werden.)
. .Für die An-, bezw. Abmeldung ist eine dreitägige Frist ge-
nach der üblichen Fristbcrechnung zählt der Tag des
-istnsteintrilts bezw. der Beendigung nicht mit. Die Anmeldung
spätestens am dritten Tag erfolgt sein; sie ist also schon
r'cht mehr rechtzeitig, wenn sie am dritten Lag so
veranlaßt wird, daß sic an diesem Tag der
° cldestelle nicht mehr zukommt. (Ein Montags ein-
Pttetener Arbeiter ist also längstens am darauffolgenden
onilerstag anzumeldcn; wird das Arbeitsverhältniß Samstags
Mst, dann verstreicht die Avmeldefrist am nächstfolgenden
b "Awch. Sonn- und gesetzliche Feiertage zählen bei der Frist-
^chnung nicht mit.) Ob das Dienstverhältniß während dieser
wieder aufgelöst wurde und aus wessen Schuld, oder ob schon
ei«. dieser drei Tage ein Krankheitsfall
d>en i st für die Anmeldepflicht gleichgiltig;
nur dasselbe nicht von vornherein auf weniger als eine
ber-si vereinbart oder nach dem Inhalt der Arbcitsverpflichtung
jtqmet war, muß die Anmeldung rechtzeitig erfolgen, selbst
o, »n die Abmeldung gleichzeitig erfolgen kann. Sonst treten die
Liften der Nichtanmeldung ein, die gerade hier besonder» fühlbar
^n können.
besä !! Meldungen während des Dienstverhältnisses liegt ins»
bo>, ^ dann Veranlassung vor, wenn z. B. durch Gewährung
stlia ^ergütung an einen bisher unentgeltlich beschäftigten Lchr-
sgx die Versicherungspflicht neu begründet wird, oder ein nur
tzz wenige Tage zur Aushilfe angenommener Arbeiter eine
Hel»« "der länger behalten wird, oder sich die Lohnbeznge er-
"ch ändern.
g», .vfolgt die An- oder Abmeldung oder die VeränderungS-
">cht innerhalb der dreitägigen Frist, gleichgültig, ob sie
Sl^Nolt wird oder nicht, oder enthält sie wesentlich falsche
ailo? .' ^ kann der Arbeitgeber und der Betriebsleiter, den er
deAAwin bevollmächtigt hat. in Geldstrafen von 1 bis 20 Mark
^eri«st werden, sofern ihm irgend böse Absicht oder das geringste
ll>, .wulden, d. h. Nachlässigkeit, zur Last fällt; dazu gehört auch
Äy^nutniß der gesetzlichen oder statutarischen
ej„, ch r i ft e n. Macht die Polizeibehörde auch nicht in jedem
kchv,, n Fall von dieser Strafgewalt Gebrauch, so wurde doch
»lis - Mancher Arbeitgeber durch eine Strafverfügung unliebsam
Säumniß aufmersam gemacht.

. Ein Frauenherz.
Erzählung aus dem Leben von A. M. Witte.


(Fortsetzung.)
UliAA wie jn weiter Ferne, bald in nächster Nähe schienen
Stimmen oufzutauchen und zu verhallen; war es dos
!l?tn -„fl der Blätter, das Murmeln der Quelle? Und in
,°>e Konten Klänge aus der Jugendzeit, die Erinnerung an
stlbsii stchwundenen Tage damals in diesem Walde, und die
üfkchlrw "'Ebe der Elfe erwachte aufs neue in ibm, und er
Aberden Wald zu durchstreifen, bis er sie gesunden.
Ziap, „rank und unglücklich war er nur zurückgekehrt, um im

«olde __ ... „ .
b?ilab-A Serben, wo treue Liebe ihn im letzten Augenblick
I Ergrü'-e "n während wie damals der Mond hinter dem
Ne», mr" austauchte und zwischen den Zweigen im bläu-
Züst^^llanze spielte, sich zitternd im Teiche spiegelte und
dem müden Wanderer herniederschaute, trat wie
Nom ^ ^kfe an ihn, ohne Klage, ohne Vorwurf, glücklich
einmal zu sehen, und in ihren Armen starb er. —
Ntom.^Nenjchen fanden ihn todt, auf seinem Herzen eine
Heiderose; unter dieser Buche soll er ruhen, und
>en." ^Atnfängt ihn noch im Tode wie mit reichen Liebes-
Reden schwieg. »Und was weiter?" fragte
im, Ist das nicht genug? Dachten Sie, daß
sjZs bei^ bin neues Glück anbräche? Sie starben jeden-
sk,«b. di-denn vermutblich war sie selbst die gebrochene
d *dvt im Tode vereint war." Baron Reden steckte
vichOctisch^ jst Schluß, aber nicht hübsch, sie brauchten
^ iuno-"iZ1-.rben, konnten sich heirathen," meinte trocken
"bb'^as Isti-er.
V^er c-^are eine Unmöglichkeit gewesen." behauptete ein
b d-^ent, da er starb, konnte die Eise ihm verzeihen,
r Tod tilgt jede Schuld; wäre er leben geblieben,

Außerdem müssen ohne Rücksicht auf Verschulden die Ver-
sicherungsbeiträge vom Tag des Beginns der
Versicherungspslichtigkeit nachgezahlt werden, und
zwar nicht etwa blos bis zum Tage des Austritts des Nicht-
angemeldeten, sondern gerade wie bei einer Verspätung der Ab-
meldung bis zu deren ordnungsmäßiger Nachholung,
auch wenn das Dienstverhältniß längst aufgehört hat. Denn
nach 8 52 des Krankenversicberungsgeictzes erlischt die Beitrags-
pflicht erst mit der Abmeldung. Diese nachträglich erhobenen
Beträge bleiben meist dem Arbeitgeber ganz zur Last, da er sich
den Ersatz der nicht ihn treffenden Quote nur für die laufende
und vorhergehende Lolmzahlnngsperiode und nur durch Lohn-
abzüge verschaffen darf.
Am theuersten kommt aber eine Nachlässigkeit zu stehen, wenn
eine versichcrungSpflichtige Person krank wird, obne daß sie vor-
her, oder wenn die Erkrankung während der dreitägigen An-
meldefrist eintritt, ohne daß sie noch innerhalb dieser rechtzeitig
angemeldet wird. Der unangemeldete Arbeiter hat, wie schon
erwähnt, das gleiche Recht auf Fürsorge wie der angemeldete;
der Arbeitgeber aber, der fahrlässigerweise oder vorsätzlich den
Arbeiter nicht rechtzeitig oder doch vor der Erkrankung anmeldete,
muß der Krankenkasse den ganzen für Krankengeld und Heilzwecke
statutengemäß gemachten Aufwand vergüten. Eine Anmeldung
nach der Erkrankung aber, bevor sich der Arbeiter an die Kranken-
kasse wendet, genügt nicht mehr und kann sogar eine strafrecht-
liche Verfolgung wegen Betrugs nach sich ziehen, wenn sie zur
Täuschung der Kassenorgane über die Ersatzpflicht des Arbeit-
gebers erfolgte Zu deren Begründung genügt die geringste
Fahrlässigkeit, wozu auch Gesetzesunkcnntniß gehört. Besonders
häufig tritt dieser Fall ein und wird von dem Arbeit-
geber besonders unangenehm empfunden, wenn ein Arbeiter nach
ganz kurzer Fri st entlassen oder noch während der
Meldefrist krank und daher die Meldung für über-
flüssig erachtet wird. Im elfteren Fall nämlich muß die
Ortskrankenkasse auch noch für jeden innerhalb einer anschließen-
den Arbeitslosigkeit bis zu drei Woche» eintretenden Krankheits-
fall aufkommen, wenn nur der Angestellte, Arbeiter oder Dienstbote
bis zur Erwerbslosigkeit drei Wochen ununterbrochen einer oder
niedreren Krankenkassen angehört oder in versicherungspflichtigcr
Thätigkeit gestanden hat. Wird natürlich der Arbeiter nach
seiner Entlassung, aber vor der Erkrankung, von einem andern
Arbeitgeber wieder eingestellt, so fällt die Ersatzpflicht des früheren
Arbeitgebers weg; haftbar ist nur der, von dem die letzte An-
meldung hätte verlangt werden können.
Sonst ist der Arbeitgeber vor einem Rückgriff nur daun ge-
schützt, wenn die Nichtanmeldung in keiner Weise auf eine Nach-
lässigkeit von ihm oder seinem Betriebsleiter, der sie zu besorgen
hatte, zmückgeführl werden kann, z. B. bei Fälschung der An-
meldebescheinigung durch den Arbeiter; wenn dieser ihm glaub-
hafterweise angibl, er gehöre einer den Krankenkassen gleichstehen-
den Kasse an; wenn durch einen Unglücksfall die Einhaltung der
Meldefrist vereitelt wird, oder endlich auch, wenn er auf Grund
einer Auskunft der zuständigen Stelle irrig annahm, eine Ver-
sicherungspflicht bestehe nicht.
Es ist daher für jeden Gewerbetreibenden räthlich, gerade
bei Anmeld ungen zur Krankenversicherung sehr
pünktlich und genau zu sein, lieber des Guten zu viel
wie zu wenig zu thun und insbesondere in zweifelhaften Fällen
sich bei den Meldestellen oder Verwaltungsbehörden zu erkundigen,
bevor eine Meldung unterbleibt. Denn gerade hier kann sich
eine Nachlässigkeit viel schwerer rächen, wie bei den anderen
Versicherungen.

Aus Stadt und Land.
ft Sterblichkeits-Bericht. Nach den unterm 8. d. Mts
hcrausgegebenen Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits-
amtes zu Berlin über die Gesammtsterblichkeit in den 274
deutschen Städten und Orten mit 15000 und mehr Einwohnern
während des Monats Januar 1899 hat dieselbe — auf je
1000 Einwohner auf den Zeitraum eines Jahres berechnet —
betragen: s. weniger als 15,0 in 29, b. zwischen 15,0 und 20,0
in 115, o. zwischen 20,1 und 26,0 in 87, ä. zwischen 25,1 und
30,0 in 36, s. zwischen 30,1 und 35,0 in 4 Orten und k. mehr
als 35,0 in 3 Orten. Die geringste Sterblichkeitsziffer hatte in
dem gedachten Monate der Ort Groß-Lichterfelde in der Provinz
Brandenburg mit 9,1, dagegen die größte der Ort Beeck in der
Rhcinprovinz mit 43,7 zu verzeichnen. In den Städten und
Orten des Großherzogthums Baden mit 15 000 und
mehr Einwohnern hat die Sterblichkeit während des Berichts-
monats — gleichfalls wie oben auf je 1000 Einwohner auf den
Zeit.aum eines Jahres berechnet — betragen: In Baden-Baden
13,9, Karlsruhe 15,6 (ohne Ortsfremde 14,4), Pforzheim 16,1,
Mannheim 16,7, Konstanz L0,2, Freiburg 22,8 (ohne Orts-

hätte sie ibm doch nie vergeben können, daß er ihr untreu
geworden."
„Ich stimme Ihnen vollkommen bei, Herr Doktor," Ade-
laide warf selbstbewußt ihren Kopf zurück, »ich würde einfach
den hassen, der mich vergäße."
»Ob sie treu sein kann?" flüsterte ein Referendar dem
Offizier zu, verstohlen auf die schöne Südländerin deutend.
„Als Elte verzeiht man wohl manches," meinteer dann
laut, „ein weibliches Wesen unserer Tage hätte es wahr-
scheinlich nicht gethan, denn in der heutigen Zeit giebt es
keine Ideale, hat es auch nie gegeben; die Menschheit offen-
bart sich immer nur Iheilweise, — einer ist nach dieser Seite
hin groß, der andere nach jener vollkommen, edle Menschen
giebt es nicht."
„Vollkommene gewiß nicht, aber denken Sie, daß ein ganz
besonderer Edelmuth dazu gehört, zu vergeben, daß dies allein
das Vorrecht überirdischer Wesen ist; daß nicht jedes Mäd-
chen, wenn es wahrhaft geliebt, auch verzeihen und vergessen
kann? Warum sollte sie ihn nicht in alter Liebe umfassen,
dankbar, daß er ihr zurückgegeben war?"
„Das kannst nur Du sagen, Magdalene, mir würde es
auch schwer, — ja ich würde gar nicht verzeihen können, das
glaube ich nun auch." sprach Erna, worauf Magdalene ruhig
antwortete: „Dann hast Du eben nicht geliebt, denn die wahre
Liebe trägt alles."
Sie schwieg, als hätte sie schon zu viel gesagt, als sei es
ihr unangenehm, daß das Gespräch diese Wendung genommen,
besonders als Adelaide, sie scharf fixirend, ausrief, Fräulein
v. Holzen scheint die Liebe zu kennen, da sie so sicher da-
rüber urtheilt, ich glaube aber, man denkt sie sich stets etwas
romantischer, als es in Wahrheit ist; die Felsenklüste er-
scheinen uns auch malerisch im Glanze ihrer Schneediademe,
aber die aus ihnen strömende Eiskälte stößt uns ab, wenn
wir ihnen uns nähern."
„Das Gleichniß will mir nicht recht Passend erscheinen,"
konnte Magdalene nicht umhin zu entgegnen, einmal hatte
er sie doch geliebt, und es blieb dies Bewußtsein."

fremde 17,8) und in Heidelberg 23,9 (ohne Ortsfremde 18,5).
Die Säuglingssterblichkeit war im Monat Januar 1899 eine
beträchtliche, d. h. höher als ein Drittel der Lcbeudgeboreuen
in 4 Orten; dieselbe blieb unter einem Zehntel derselben in
30 Orten. Als Todesursachen der während des gedachten Monats
in hiesiger Stadt vorgekommcnen 75 Sterbefälle — darunter 11
von Kindern im Alter bis zu einem Jahre — sind angegeben:
Masern und Rötheln 1, Unterleibstyphus 1, Lungenschwind-
sucht 15, akute Erkrankungen der Athmungsocgane 9, Brechdurch-
fall 1 — Kind im Alter bis zu einem Jahre —, alle übrigen
Krankheiten 45 und gewaltsamer Tod 3. Im Ganzen scheint
sich der Gesundheitszustand der über 1 Jahr alten Personen
gegenüber dem Monat Dccember v. JL. etwas verschlechtert,
dagegen der der Säuglinge wenig geändert zu haben. Die Zahl
der in hiesiger Stadt während des Monats Januar 1899 vor-
gekommenen Geburten hat — ausschließlich der stattgehabten
4 Todtgeburten — 131 betragen; dieselbe hat mithin die der
Sterbesälle (75) um 56 überstiegen.
X Patentbericht für Baden vom 14. März 1899,
mttgethettl von dem Internat. Patentbureau C. Kley er in
Karlsruhe. (Auskünfte ohne Recherchen werden den Abonnenten
dieser Zeitung bet Einsendung der Frankatur gratis ertheilt.)
a. Patent-Anmeldungen: v. 5711. Elektrolytische
Diaphrageueu aus oberflächlich nitrirtem Gewebe. Dr. Georg
Eschelmann, Mannheim, 0. 7, Nr. 12. Angemeldet am 27. De-
zember 1897. — b. Patent-Ertheilungen: Nr. 103 2l5.
Hebelverschluß für Flaschen. H. Severin, Achern i. B. An-
gemeldet am 19. Juni 1893. — Nr. 103123. Vorrichtung zum
Wickeln von Drahtspiralen für Kettenhsrstelluug. Kollmar u.
Jordan, Pforzheim. Angemeldct am 24. Febr. 1898. — o. Ge-
ll r a u ch S m u st e r - E i n t r a g u u g e n: Nr. 110799. Klemmer
bei welchem die Klemmfedern mit Holundermark belegt sind.
A. L. Levy, Mannheim, L. 4. 16. Angemeldet am 6 Febr. 1»99.
— Nr.110 902. Hydranlicher Wurstfüllapparat mit hohlem Kolben,
und am Deckel angeorductem Füllrohr. Earl Baum, Manngeim,
I-. 2. 11. Angemeldet am 14. Oclober 1898. — Nr. 110 691.
Uhrwerk mit aus der Federwalze herausziehbarer Aufzugwelle
behufs leichter Auswechselbarkeit der Feder. Oscar Brugger,
Offenburg, Baden. Angemeldet am 26. Januar 1899.

Kleine Zeitung.
— Bismarcks Humor. Eine bisher »och nicht veröffentlichte
Bismarck-Geschichte wird dem Wiener Tageblatt aus der Kreis-
stadt Wenden in Livland berichtet. Dort lebt ein ehrsamer
Bürger Namens Trampedang, der vor einer Reihe von Jahren
Gelegenheit hatte, den ersten seiner Ehe entsprossenen Buben zur
Taufe zu bringen. Vorher schrieb Herr Trampedang, ein
enragirter Bismarck-Verehrer, an den Reichskanzler einen Brief,
in welchem er um die Erlaubniß bat, dem Jungen den Vor-
namen „Bismarck" beizulegen. Der alte Reichskanzler beant-
wortete eigenhändig das Schreiben des Wendener Bürgers und
Stadthauptes in zustimmendem Sinne; zum Schluß hieß cs:
„Sollte mir trotz meines hohen Alters (der Fürst war damals
siebzig) der Himmel noch einen Jungen bescheeren, so werde ich
nicht verfehlen, ihn — Ihre Einwilligung vorausgesetzt — auf
den Namen „Trampedang" taufen zu lassen." — Der Wendener
Bürger verwahrt dieses Schreiben Bismarck's sorgfältig unter
Glas und Rahmen und er nannte den Knaben, der inzwischen
ein Heranwachfender Primaner geworden ist, wirklich Bismarck.
Ein „Trampedang Bismarck" aber ist, wie vorauszusehen war,
ausgeblieben._
Für die Redaction verantwortlich: F. Montua in Heidelberg.
ll>u'lnimiii, CWmitlMS l. Ranges,
3 Leopoldstraße (Anlage) 3.
Cigarren: Reichhaltige Auswahl erstklassiger deutscher Fabrikate
sowie importtrle Havanas. — Cigaretten: Hauptniederlage von
Hayden Wwc., Frankfurt a. M., sowie Russische u. Egypt. Marken.

t». O ti o. 1» oos, Ooackitoesr, lQaptscrasss dir. 1T4,
Minis nads cksr Lksrcksbadu- unck blsbsnbabn-IIaltsstgUs
Islspdou 138. 8opti!snsti-L88s 13. Islspbon 136
Lpsoicüität: Otrosolsckts- unck Ossssi-ts - London»
Lskrorsnes, l-imcmallen, Uqueurs, lVslns.
lkkLlrrn nnel ÖrSinos goiitUto Lossor-ts.

Hierzu Heidelberger Familie ublätter Nr. 22-
Inhalt: Draf Charles de Graimbcrg, sein Leben und Wirken
in Heidelberg. Von Alfred Starck, Notar a. D. in Heidelberg.
(Fortsetzung.) — Auch ein Kritikus. — Vermischtes. — Haus-,
Garten- und Landwirthschaftliches. — Für den Büchertisch. —
Räthsel.

„Wenn sie dies Bewußtsein haben konnte und es nicht
nur ein flüchtiges Wohlgefallen war, das ihn zu der Elfe
zog, da nach Deiner Meinung Liebe keinem Wechsel unter-
worfen ist, — also war es seine dann auch nicht," sagte Erna
etwas oppositionell-
„Gewiß, es schmeichelte vielleicht seiner Eitelkeit, daß sie
seinetwegen ihr lustiges Elfenleben opferte; die Männer
haben alle diese Achillesferse," neckte Adelaide; „aber was
streiten wir, es ist ja nur eine Sage."
„Die ich mir nach allem doch noch interessanter gedacht
hätte," endete Erna das Gespräch, denn die beginnende Kühle
des Abends mahnte zum Aufbruch.
(Fortsetzung folgt.)
Literarisches.
—8 Zwei Künstler, die zu einem Hauptgegenstande ihres
Schaffens die Heldengestalt Friedrichs des Großen erwählt
haben, der eine ein berühmter Altmeister, der andere ein
kühn aufstrebendes junges Talent, haben in neuester Zeit
besondere Ehrungen erfahren. Dem greisen Maler Adolph
Menzel verlieh Kaiser Wilhelm II. den Schwarzen Adler-
orden, die höchste Ordenauszeichnung, die es in Preußen
giebt, und wie hierdurch „die ganze Gilde" sich geehrt fühlte,
gaben die Berliner Künstler durch festliche Veranstaltungen
freudig zu erkennen. Wenige Tage darauf stattete der Mo-
narch, durch Menzel aufmerksam gemacht, dem Atelier des
jungen Bildhauers Harro Magnussen einen Besuch ab, befahl
den Ankauf eines ergreifend wirkenden Bildwerkes „Der
Philosoph von Sanssouci in seinen letzten Lebenslagen" und
erlheilte dem Künstler ferner einen Auftrag für die weitere
Ausschmückung der Berliner Siegesallee. Wie es sich genauer
um dieie außergewöhnliche Ehrungen verhält, das ist im
neuesten Hefte von lieber Land und Meer (Preis pro
Heft 60 Pfennig — Stuttgart, Deutsche Berlagsanstalt) durch
Bild und Wort fesselnd geschildert. Auch im weiteren er-
kennen wir, daß die beliebte Familienzeitschrift in ihrem Be-
streben, die hervorragenden Erscheinungen der Gegenwart
dem Leser wirksam vor Augen rücken, erfolgreich verharrt.
 
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