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Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0275

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Fernsprech-Anschluß Nr. 82.

Xr. 82.

DinisiW, den 14. Mir?

I8SS.

Politische Umschau.
Heidelberg, 14. März.
Heute beginnt im Reichstag die zweite Lesung der
Militärvorlage; es wird sich also nun bald zeigen,
wie das Centrum aus der Situation, in die es sich be-
geben hat, herauskommt. Als ausschlaggebende Partei
kann und mag das Centrum in Heeressachcn nicht mit
einem öden Nein kommen, aber andererseits möchte cs vor
den Wählern nicht als eine Partei von Jasagern dastehen;
es hat die größte Angst, die Wähler könnten den Eindruck
gewinnen, es habe das Centrum kein Rückgrat. So hat
es denn in der Hauptsache der neuen Heeresvorlage zu-
gestimmt, aber an der Stärke der Bataillone will es
einige Mann abknappsen, um zu zeigen, daß es immer
noch das alte selbständige Centru.n ist, das auch wagt
nein zu sagen. In Bezug auf den Kostenpunkt ist die
Sache nicht von Bedeutung; es handelt sich um ein Paar
Millionen jährlich, die gegenüber dem, was das Centrum
bewilligt hat, nicht in Betracht kommen. Wenn also das
Centrum mit Redensarten wie: die finanzielle Situation
erfordere Abstriche und dergleichen kommt, so ist das nur
Sand in die Augen. Sehr wichtig ist aber für die Aus-
bildung der Truppen, daß die Bataillone die von der
Regierung geforderte Stärke erhalten. Wenn die Heeres-
verwaltung an der zweijährigen Dienstzeit festhalten soll,
Io muß man ihr auch eine solche Stärke der Bataillone
Und Kompagnien gewähren, daß ein richtiger Dienstbetrieb
gewährleistet wird. Die Regierung scheint in der That
entschlossen zu sein, wenn das Centrum auf den von ihm
vorgenommenen Abstrichen besteht, den Reichstag auf-
Lulösen.
Die österreichische Regierung will jetzt, wie
officiös angekündigt wird, von sich aus ein Sprach en-
ges ctz im Wege des Nothparagraphen der Verfassung
schaffen. Wenn der Landtag geschlossen sein wird, dann
kerbe die Regierung mit diesem durch kaiserliche Verord-
Uung zu erlassenden Gesetz hcrvortreten. Nach beglaubig-
ten Andeutungen will das Ministerium Thun ein rein deut-
sches Administrationsgebiet in Betreff der Sprachenfrage
schaffen und diesem ein ebensolches czechisches mft vollkom-
men gleicher Sprachenversassung gegenüberstelleu; das da-
zwischen verbleibende gemischte Sprachengebiet soll durch
Arrondirungen der Bezirke auf einen thunlichst kleinen Raum
beschränkt werden, wobei der Begriff des „gemischten" Be-
zirkes einen Satz von 25 Prozent anderssprachiger Bevöl-
kerung zur Voraussetzung hätte. Nur in vereinzelten Aus-
Uahmsfällen soll noch eine Zwischenzone ausgeschieden wer-
den, die es unter Berücksichtigung der eigenthümlichen
Mischungsverhältnisse derselben in Bezug auf die Besetzung
der Beamtenstellen ermöglichen würde, die beiden ungemischten
Gebiete von solcher Rücksichtnahme völlig frei zu lassen.
Die Regierung beabsichtige, ungefähr neun Kreisämter zu
schaffen, von welchen eine entsprechende Anzahl sprachlich
Ungemischter zu konstruiren wäre. Dadurch soll die Landes-
behörde entlastet und der Beamtenschaft jeder Nation ohne
Rücksicht auf Sprachkenntnisse die entsprechende Karriere
vsfen gehalten werden. Die Abgrenzungsfrage würde
gleichzeitig mit dem Jnslebentreten dieser Neuordnungen
'hre Lösung finden, ohne daß nachfolgende Korrekturen
ganz ausgeschlossen bleiben. Das Alles gedenke die Re-
gierung als Nothgesetz mit gleichzeitiger Aufhebung aller
Sprachenverordnungen, so daß in Bezug auf die beiden
Ungemischten Sprachgebiete noch über die Stremayrsche
Verordnung von 1880 zurückgegriffen würde, zu verfügen,
sobald der Reichsrath wieder Zusammentritt, würde die
Genehmigung desselben in verfassungsmäßiger Weise ein-
geholt werden. Die czechische Presse wennet sich energisch
gegen die Absicht der Regierung, denn die Czechen ver-
langen bekanntlich, daß in ganz Böhmen beide Sprachen
gleichberechtigt sein sollen, was auf eine Bevorzugung der
Czechen heraus kommt, die fast alle zweisprachig sind,
Ehrend man doch den Deutschen nicht zumuthen kann,
,as Idiom eines kleinen slavischen Volkssplitters zu
lernen. Von deutscher Seite liegt bis jetzt nur eine
Äußerung des verfassungstreuen Großgrundbesitzes vor.
derselbe hat eine Resolution angenommen, in welcher
gegen die Regelung der Sprachenfrage in Böhmen durch
e>ne Verordnung auf Grund des H 14 Verwahrung ein-
gelegt und das Festhalten an dem gemeinsamen Vorgehen
""k den gemäßigten deutschen Parteien betont wird.

Deutsches Reich.
. . -- Die Leiche der Fürstin Johanna v. Bismarck
v»rd von Varzin nach Friedrichsruh gebracht, um dort am
' April gemeinsam mit dem Fürsten beigesetzt zu werden.
. Dmtscher Reichstag. Berlin, 13. März. Fortsetzung
^ Berathung des Etats des auswärtigen Amtes.

Haus ist schwach besucht,
d, Abg. Münch-Fcrber (Ml.) wünscht energischere Vertretung
Interessen der nationalen Industrie, besonders der Texttl-
vustric seitens der Konsulate.
di- Ä""staatssekretär ^ Richthofen: Der Vorredner scheine
lots!?, "kling unserer Industrie einerseits und die des Konsu-
erüanderseits zu unterschätzen. Die Konsularbericht-
nattung des deutschen Reiches sei vielfach der anderer Länder
vorbildlich hingestellt worden.
vnir-' Aeihe von Titeln wird darauf den Kommissions-
kltgen entsprechend angenommen.

Abg. Schräder (fr. Vg.) gibt seiner Befriedigung über die
Verdoppelung des Postens „Deutsche Schulen im Auslande"
Ausdruck. Leider gewinnen die französischen immer mehr Be-
deutung im internationalen Verkehr und auch bei den Deutschen
im Auslande.
Abg. Hasse (utl.) schließt sich dem Vorredner au.
Der Rest des Etats wird ohne Debatte genehmigt.
Es folgt die dritte Berathung des Rickerl'schen An-
trages betr. die Aenderungen des Wahlgesetzes.
Nach kurzer Diskussion wird der Antrag Rickert gegen die
Stimmen der Konservativen angenommen.
Ein Antrag des Abg. Hehl zu Herrnsheim auf
Errichtung einer Rcichskommission zur Beaufsichtigung der
mehreren Staaten gemeinsam gehörigen Wasserstraßen wird
nach kurzer Debatte angenommen.
Es folgt die Berathung von Petitionen.
Eine Petition betreffend die Zulassung weiblicher
Aerzte wird auf Antrag der Kommission der Regierung als
Material überwiesen.
Abg. Tu tz au er (Soz.) berichtet über die Kommissionsver-
handlungen für die Petitionen betreffend die Sonntagsruhe. Die
Kommission beantragt Ueberweisung an die Regierung als
Material.
Abg. Bebel (Soz.) beantragt, die Petitionen der Barbiere
dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.
Abg Kruse (ntl.) bittet, es bei dem Beschlüsse der Kom-
mission zu belassen.
Der Antrag Bebel wird abgelehnt und der Kommissionsantrag
angenommen.
Die Petitionen betreffend die gewerbliche Beschäftigung von
Kindern werden zur Erwägung überwiesen.
Uebcr die Petition betreffend Einführung eines Eingangszolls
auf Schafwolle wird zur Tagesordnung übergegangen.
Morgen 1 Uhr: Zweite Lesung der Militärvorlage.
Baden. L. 6. Karlsruhe, 12. März. Der Bericht
des Abg. Reichardt über den Gesetzentwurf betr. die
Gebühren für freiwillige Gerichtsbarkeit und
die Notars gebühren ist im Druck erschienen. Die
Commission hat nur in solchen Fällen die Bestimmungen
des Regierungsentwurfs verändert, wenn die Gefahr eines
gewissen Fiscalismus nahelag oder wenn es in sozialem
Interesse erforderlich schien. Demgemäß sind alle Gebühren
für Diensthandlungen, die von Amtswegen vorgenommen
werden, ermäßigt oder ganz gestrichen; u. A. kann bei
Reisen der Notare, die von Amtswegen erfolgen, von den
Interessenten keine Gebühr mehr erhoben werden, wenn der
Commissionsentwurf durchgeht; ebenso haftet von einer
Mehrzahl von Interessenten jeder Einzelne nur dann für
die gesammte Gebührenschuld, wenn Diensthandlungen auf
Antrag der Interessenten vorgenommen wurden. Für amt-
lich veranlaßtc Diensthandluugen haftet jeder einzelne In-
teressent nur in der Höhe seines Antheils an der Ge-
bührenschuld. Wichtig ist auch die Aenderung in § 60;
dort war bestimmt, daß Beurkundungen von einseitigen
Rechtsgeschäften oder einseitigen Verträgen mit dem vollen
Betrage, und Beurkundungen von gegenseitigen Verträgen,
zu denen die Eheverträge gehören» mit dem doppelten Be-
trage gebührenpflichtig sind. Im Interesse der kleinen und
mittleren Erwerbsstände hat die Commission bestimmt, daß
einseitige Verträge über ein Werlhobjekt unter 5000 Mk.
mit dem halben, und Eheverträge der gleichen Kategorie
nur mit dem einfachen Gebührensätze belastet werden. Im
§ 44 war bestimmt, daß die Firmeneinträge und Firmen-
veränderungen von Einzelkaufleuten mit einer Gebühr von
5—100 Mk. belastet sind. Die Commission beantragt,
daß für die Registergeschäfte bei kleinen Firmen eine Ge-
bühr von nur 3 Mk. erhoben wird; bei den größeren Ge-
schäften hat es sein Bewenden mit der, vom discretionären
Ermessen des Richters abhängigen Gebühr von 5—100 Mk.
Die Commission hofft, daß die Aenderung vorzugsweise
den Landkrämern und den Handwerkern mit kleinen Laden-
geschäften zu Gute kommt. Eine sehr wichtige soziale
Neuerung ist die von der Commission beantragte Bestim-
mung, daß Gesellschaften zur Erbauung billiger
Arbeiter Wohnungen, die nicht mehr als 4 Prozent
Dividende vertheilen und bei Auflösung nur die Nenn-
werthe zurückzahlen, das etwaige Restvermögen aber für
gemeinnützige Zwecke verwenden, gebührenfrei sind.
L.6. Fr ei bürg, 13. März. In der General-
versammlung des nat.-lib. Vereins wurde der Brcisg.Ztg.
und dem Rcdacteur Dr. Bissing warme Anerkennung
zu Theil. Die Mitgliederzahl des nat.lib. Vereins ist im
verflossenen Jahre von 301 auf 752 gestiegen.
Badischer Landtag. L. 6. Karlsruhe, 11. März.
In der heutigen 126. Sitzung der 2. Kammer ging das
Haus zur allgemeinen Berathung über den Gesetzentwurf
betr. die Ausführung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs über.
Abg. Frhr. v. Stockhorner (cons.) ersucht die Regierung,
vielbeschäftigten Richtern Urlaub zum Studium des neuen Ge-
setzbuchs zu gewähren. Die in Art. 5 des Entwurfs vorgesehene
Haftpflicht des Staates für vorsätzliche oder fahrlässige Ver-
letzung der Amtspflicht Seitens der : Beamten entspreche dem
thatsächlichen Bedürfniß hinsichtlich ihres Umfangs nicht.
Abg. Dr. Wilckens (ntl.) hält die Anregung- des Vorred-
ners für beachtenswerth; doch seien die in Frage kommenden
Fälle so selten, daß der Kompromißvorschlag deswegen nicht in
Frage gestellt werden dürfe. Redner platdirt lebhaft für eine
einheitliche Regelung des ehelichen Güterrcchts und für eine Ver-
längerung der im Entwurs auf 2 Jahre normirten Uebergangs-
zeit. Er stellt später einen Antrag auf Verlängerung der Frist
bis zum 1- Januar 1905.
Abg. Venedey (Dem.) beantragt, in Art. 5 Absatz 1 die
Worte „vorsätzlich oder fahrlässig" durch „widerrechtlich" zu er-
setzen und die Absätze 2 und 3 (Vorentscheidung des Verwaltungs-
gerichtshofs) zu streichen. Seinen in der Kommisston gestellten

Antrag ans Aufhebung der Stammgüter will er als aussichtslos
nicht aufrecht erhalten.
Abg. Geck (Soz.) unterstützt die Anträge Venedey und
Wilckens.
Abg. Pfeffcrle (ntl.) wünscht Aenderungen der Bestimmun-
gen betr. die Ablösung der Reallasten.
Ministerialdirektor Frhr. v. Neubronn wendet sich gegen die
Anträge Venedey. Der Entwurf enthalte hinsichtlich der Haft-
pflicht des Staates ganz wesentliche Verbesserungen, die man
nicht gering anschlagen dürfe. Zur Streichung der Absätze 2 und
3 des Art. 5 liege kein Grund Vor.
Staatsminister Dr. Nokk bittet dringend, daß das Haus an
dem Kompromißvorschlag in Art. 5, der.nach langen Verhand-
lungen zwischen Regierung und Justizkommission zu Stande ge-
kommen sei, nicht rüttelt. In Ausnahmefällen werde die Re-
gierung aus Billigkettsgründen für den Beschädigten eintretcn.
Gegen die vom Abg. W'lckens gewünschte längere Uebergangszeit
habe die Regierung nichts einzuwenden. Für Entlastung viel-
beschäftigter Richter werde die Regierung sorgen sobald das be-
vorstehende Referendärexamen die nötbigen Hilfskräfte gebracht
habe. Gegenwärtia seien alle Referendäre verwendet.
Geh. Oberreg.-Rath Heß verbreitet sich ausführlich über die
Uebergangsbestimmungen im ehelichen Güterrechtc.
Abg. Obkircher (ntl.) wünscht von der Regierung nähere
Erläuterung des Begriffes „Beamten" in Art. 5.
Geh. Oberreg.-Rath H e ß erwidert, daß der Regierungs-
entwurf absichtlich keine Erläuterung beigefügt habe, weil diese
Frage in der Praxis von ganz untergeordneter Natur sei.
Abg. Kopf (Centr.) verlangt öffentliche Vorträge über das
Bürgerliche Gesetzbuch. In Notarskretsen wünsche man, daß die
Anlegung der Grundbücher den Amtsgerichten abgenommen und
den Notaren übertragen wird. Die jetzige Fassung des Art. 5
entspreche nicht dem Rechtsbewußtsein des Volkes. Er verstehe
den Widerstand der Regierung nicht und werde für den Antrag
Venedey stimmen. Bezüglich des Antrags Wilckens plaidirt er
für nochmalige Kommissionsberathung.
Abg. Pfisterer (Antis.) wünscht, daß der Anwaltszwang
aufgehoben wird.
Abg. Armbrust er (Cent.) hält die Anregung Kopfs, die
Anlegung der Grundbücher den Amtsgerichten zu nehmen und
den Notaren zu übertragen, für bedenklich. Hinsichtlich des
Art. 5 solle man an der von der Kommission beschlossenen Fas-
sung festhalten. Mit der Fristverlängerung in Art. 41 sei er
einverstanden.
Die Generaldiskussion ist damit geschlossen. Die Sitzung
wird um halb 8 Uhr abgebrochen und auf Mtttwoch, 15. März,
Vormittags 9 Uhr vertagt.
* » *
Während der heutigen Kammersitzung ging plötzlich das elek-
trische Licht aus, so daß der ganze Halbmoudsaal in Dunkel ge-
hüllt war. Abg. Armbrust er, der gerade am Wort war,
ließ sich durch den Zwischenfall nicht im Geringsten stören, son-
dern setzte seine Rede unter der Heiterkeit des Hauses fort, bis
er durch seine Fraktionsgenossen darauf aufmerksam gemacht
wurde, daß die Stenographen nicht schreiben konnten. Nachdem
ein Diener mit vieler Mühe den Gaslüster angezündet hatte»
strahlte plötzlich wieder das elektrische Licht von den großen
Bogenlampen nieder.

Aus der Karlsruher Zeitung.
— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den
ordentlichen Professor für Elektrotechnik an der Technischen Hoch-
schule Karlsruhe, Engelbert Arnold, zum Hofrath und den
Revisor Karl Schneider bei der Generaldirektion der Staats-
eisenbahnen zum Bahnverwalter ernannt, den Telegraphcn-
kontrolenr Eduard Enz in Konstanz unter Anerkennung feiner
langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand versetzt, dem Notar
Karl Schmidt in Bühl eine Notarsstelle im Amtsgerichtsbeztrk
Stockach, dem Notar Dr. Karl von Diemer in Rastatt eine
Notarsstellc im Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen, dem Notar
Ludwig Mayer in Stockach eine NotarssteUe im Amtsgerichts-
bezirk Bühl und dem Notar Richard Heim in Adftshcim eine
Notarsstelle im Amtsgerichtsbezirk Rastatt übertragen.
— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den
Notar Anton Schmitt in Wiesloch auf sein Ansuchen unter
Anerkennung seiner langjährigen, treu geleisteten Dienste auf
1. April d. I. wegen vorgerückten Alters und leidender Gesund-
heit in den Ruhestand versetzt, dem Notar Karl Lederte in
Breisach eine Notarsstelle im Amtsgerichtsbezirk Wiesloch, dem
Notar Max Hornung in Wertheim eine Notarsstelle im Amts-
gerichtsbezirk Breisach und dem Notar Dr. Max Schwarz-
schild in Pfullendorf die Notarsstelle Adelsheim übertragen.
— Durch Entschließungen Großh. Ministeriums der Justiz»
des Kultus und Unterrichts vom 7. und 10. März 1899 wurde
zugewiesen dem Notar Karl Schmidt die Notarsstelle Stock-
ach I, dem Notar Dr. Karl vonDiemer die Notarsstelle
Hüfingen, dem Notar Ludwig Mayer die Notarsstelle Bühl II,
dem Notar Richard Heim die Notarsstelle Rastatt I, dem Notar
Karl Lederte die Notarsstellc Wiesloch I und dem Notar
Max Horn.ung die Notarsstelle Breisach.
— Bahnverwalter Friedrich Seyfried in Lauda wurde
nach Bruchsal versetzt und dem Bahnverwalter Karl Schneider
das Stationsamt Lauda übertragen.
Karlsruhe, 17. März. Im Konferenzsaale der Großh.
Gcneraldirekttoon der Badischen Staatseisenbahnen wurde heute
Vormittag von 10Uhr ab die XXXVII.Sitzung des Bad ischen
Eisenbahnrathes unter dem Vorsitze Seiner Excellenz des
Ministers des Großh. Hauses und der auswärtigen Angelegen-
heiten Herrn v. Brauer abgehalten.
Auf der Tagesordnung stand:
1. Mitiheilung der Großh. Generaldirektion über Erstellung
eines neuen Tarifs für Beförderung von Milch im Abonnement
auf den Badischen Staatseisenbahnen.
2. Mittheilung der Großh. Generaldirektion über den IV. Nach-
trag zum Vcrzeichniß der Ausnahmetarife.
3. Berathung des Sommerfahrplans 1899. Die Sitzung
wurde gegen 4 Uhr geschlossen.
Karlsruhe, 13. März. Gestern Vormittag wohnten
die Grobherzoglichen Herrschaften dem Gottesdienst in der
Schloßkirche an, bei welchem Hofdiakonus Fischer die Pre-
digt hielt. Nachmittags besuchten der Großherzog und die
Großherzogin den Stadtgarten und bestiegen den Lauter-
bcrg. Abends hörten dieselben einen Theil der Opern-
vorstellung im Großh. Hoftheater. Die Großherzogin be-
gab sich heute Nachmittag nach Baden. Dieselbe kehrt
Abends wieder hierher zurück.
 
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