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Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0399

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tafeln der Heidelb. Zeitung
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Fernsprech-Anschluß Nr. 82.

Ämstig. de« 15. April

I89S.

Deutsches Reich
— Einen Einblick in die Betriebskosten einer
sozialdemokratischen Gewerkschaft gewährt der
Me Jahresbericht der Zimmerer Deutschlands. Ter
^erband zählt 22104 Mitglieder und nahm 240 850 Mk.
kW, auf den Kopf also über 10 Mk. Das ist fast so
Ael wie ein Arbeiter der zweiten Lohnklasse als Beitrag
wr die Jnvaliditäts- und Altersversicherung zu zahlen
Was bietet dem Arbeiter aber die Gewerkschaft für
mne reichen Steuern? Nach der Abrechnung verausgabte
we Verbandskasse für „Verwaltung" über 13 000 Mk.,
Arbandsorgan über 32 00o Mk., Agitation über 7000 Mk.,
Aeiträge an die Generalkommission fast 2000 Mk.,
Generalversammlung 9000 Mk. (!); dazu treten örtliche
Ausgaben der Zahlstellen von fast 78 000 Mk. Ver-
waltung und Agitation haben also in einem Jahre über
^0 000 Mk. verschlungen! Zum Nutzen der Arbeiter
anden sich nur Ausgaben für Reiseunterslützung 935 Mk.,
verbranntes Werkzeug 354.50 Mk., Rechtsschutz 3987 Mk.,
Zusammen rund 5300 Mk., wozu noch an Streikunter-
aützungen 90 000 Mk. kommen. Rechnet man zu den
A>hen Gewerkichaftsbeiträgen noch die Steuern, die der
Arbeiter an die Parteikasseu der Sozialdemokratie zu enl-
^chten hat und die „freiwilligen" Beiträge, die ihm bei
^hlreichen Sammlungen durch die „Beauftragten" abge-
hetzt werden, so ersieht man, daß der sozialdemokratische
hebeiter, von Staats- und Gemeindesteuern möglichst ge-
ichvnt, schwere Steuern an den sozialdemokratischen Staat
Staat zu zahlen hat, welchen nur sehr geringe
"istungcn gegenüberstehen.
Aus Stadt und Land.
Mannheim, 13. April. Fünfzig am Rhein von Speyer ab-
MAs gelegene Ortschaften haben an den Reichskanzler eine
^hgabe gerichtet, in der sic bitten, die badische Regierung zu
deftimmen, „die Genehmigung der Einführung der Fäkalien
!? wnge zu verschieben, bis die zu berufende ReichSkommission
>hr Urthcil gefällt hat." Am Schlüsse der Eingabe heißt es:
-Schon heute sprechen wir auf Grund der Neichsvcrfassnng der
bodtschrn Regierung das Recht ab. ohne Berücksichtigung der
Iberischen, hessischen und preußischen Anwohner nach ihrem Gut-
dünken ein großes Unheil über den Mittelrhei» bringen zu dürfen.
. Karlsruhe, 13. April. Dieser Tage wurde ein arbeits- und
Aachloser Taglöhner aus Collatz in Pommern durch Schutz-
männer in einer Wirthschaft in der Kronenstraße kontrollirt, in
sicher derselbe vorübergehend logirt hat. Bei einer körperlichen
Mchsuchung fanden sich mehrere Pfandscheine über versetzte
sshren und leere Portemonnaies bei ihm vor, über deren red-
Uen Erwerb er sich nicht ausweisen konnte. Auf eindringliche
^übernähme gestand derselbe nach längerem Leugnen zu, daß er
Mer beim Artillerie-Regiment Nr. 14 dahier gedient hat und
Mn eine geraume Zeit, jeweils Nachts an einer unbeleuchteten
sAe an der Artillerie-Kaserne in Gottesau das Thor überstiegen,
V unbemerkt in die Kaserne und die unverschlossenen Zimmer der
Mannschaft, namentlich aber der Unteroffiziere, cingeschlichen und
N der Wand gehangene Uhren, sowie auch Portemonnaies mit
Malt entwendet hat. Auf diese Weise hat er nach und nach
a der Artillerie-Kaserne 11, in der neum Dragoner-Kaserne 2
,, b in der neuen Infanterie-Kaserne ebenfalls 2 Uhren entwendet
Md versetzt und von dem Erlös sein Dasein gefristet. Die Geld-
Mäge seien ihm nicht mehr bekannt. In der That sind auch
M geraumer Zeit Uhren und Portemonnaies mit Inhalt in den
„Wernen entwendet worden und ist der Verdacht größtentheils
»Uf die Zimmcrbcwohner gefallen. Der Dieb wurde verhaftet.
„MO. Dnrlach, 9. April. Die Maschinenfabrik Gritz»er
^elte im abgelausenen Geschäftsjahr einen Reingewinn von
MVoo Mark, der eine Dividende von 13 Proz. (gegen 18 Proz.
t? Vorjahre) ermöglichte. Während die Nähmaschincnab-
MUung andauernd so stark beschäftigt war, daß ein Theil der,
Aufträge abgelehnt werden mußte, haben sich die an die Fahr-
k" "Fabrikation geknüpften Erwartungen nicht erfüllt. Der
Mrikationsgewinn erhöhte sich nur um 43 656 Mark, obwohl
g, um 800 (XXI Mark größeres Kapital mitarbeitcte; dagegen
s»r?°" die Unkosten um 34435 Mark. Aehnliche, zum Theil noch
Gijunuere Erfahrungen haben auch andere Fahrradfa >riken ae-

macht, was ohne Zweifel auf die kolossale Konkurrenz zurückzu-
führen ist.
ö.O. Pforzheim, 12. April. Das Schöffengericht verurtheilte
den Chemiker und Mineralwasserfabrikanten Otto Lüttkemeier,
welcher in einem „Eingesandt" des städt. Tagebl. der Verwaltung
des Eyach-Sprudels Unsauberkeit in der Behandlung des
Mineralwassers, Täuschung des Publikums und Schwindel vor-
geworsen und die Staatsanwaltschaft zum Einschreiten gegen das
„Treiben gewissenloser Spekulanten" aufgefordert hatte, zu
200 Mark Geldstrafe event 40 Tage Gefängniß. Der Redakteur
Weber vom städt. Tageblatt erhielt 100 Mark Geldstrafe event.
20 Tage Gefängniß. Dem Angeklagten gelang es in der vier-
stündigen Verhandlung nicht, für seine Behauptung auch nur
einen Schatten von Beweis zu erbringen. Dagegen lautete das
Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr. Ru pp
aus Karlsruhe für den „Eyach-Sprudel" sehr günstig. Der Ver-
treter der Privatklägers Nördlinger, R. A. Gauß-Stutt-
gart, geißelte das Vorgehen Lüttkemeier's in scharfer Weise.
Pforzheim, 1l. April. Kein Erwachsener kann leugnen
daß unsere Fugend etwas roher und unbändiger geworden ist.
Es liegen die Ursachen theils im Eltecnhause, wo die wohl-
thätige und bei der Erziehung eben oft unentbehrliche Ruthe
verschwunden ist, theils in Parteiverhältntssen, indem sich besonders
die Sozialdemokratie mit Berechnung gerade an die Jugend
wendet und sie mit ihren Freiheitsversprechungen aufhetzt gegen
Ordnung und Gesetz. Schon unter den Fortbildungsschülern ist
oft eine Widersetzlichkeit und Frechheit wahrzunchmen, die
scharfe Ahndung erheischt. Hier wurde dementsprechend eine ver-
schärfte Schulordnung für Fortbilvungsschüler bekannt gegeben
und ein Abdruck jedem einzelnen Fortbildungsschüler eingehändigt,
wonach die in diesem Alter besonders vorkommenden Flegeleien
und Ausschreitungen, wie roues Schimpfen Vorübergehender,
Werfen mit Steinen, Anhalten von Radfahrern, Anrempeln Er-
wachsener, Besuch der Wirthshäuser und Tanzsäle, Tabakrauchen,
Umherschwärmen zu nächtlicher Stunoe u. s. w. stets mit O r t s -
arrest von 12—48 Stunden gestraft werde». Rur bei ein-
maiigen leichteren Vergehen treten Verweise an deren Stelle.
Wen» man so dretnfährl. dann wird es schon besser werden.
Bräunlingen, 12. April. Kaufmann Weber aus Donau-
eschingen wird eine Schra u b enfab ri k in Bräunlingen errich-
ten. Er braucht 1) keine Umlagen zu bezahlen, bekommt 2) den
Bauplatz gratis gestellt und obendrein 3) noch von der Gemeinde
30000 Mk. baares Geld, als unverzinsliches Darlehen auf 5
Jahre! Letzteres bedeutet für die Gemeinde einen Zinsverlust
von 6000—7000 Mk.! Die Ansichten in der Bräunlinger Bürger-
schaft über diese Sache sind lt. Heg. Erz. sehr getheilt; es giebt
viele, die meinen, eine solche weitgehende Begünstigung eines Fa-
brikunternehmens stehe in keinem Verhältniß zum einstigen Nutzen,
welcher der Gemeinde aus dem Etablissement erwachsen kann. Es
wird sich überhaupt fragen, ob die Gr. Verwaltungsbehörde eine
derartige Kapitalanlage seitens der Gemeindeverwaltung zuläßt.
Konstanz. 11. April. Ucver das Projeki, in Kon,ranz ein
Festspielhaus für Musterausführungen hervorragender Musik,
werke — nicht ausschließlich Wagner'schcr Opern — erschienen
in letzter Zeit in auswärtigen Blättern Rolizeu. welche zum Theil
wunderliche Phantasien in sachlicher und persönlicher Beziehung
enthielten. Angesichts dessen hielt es die Konst. Ztg. für ange-
zeigi, über den derzeitigen Stand der für Konstanz bedeutsamen
Frage die Hauptsache mitzutheilen. Vor kurzem fand auf An-
regung des Vorstandes des hiesigen Kur- und Verkchrsoercincs
eine engere Versammlung statt, in der die maßgebendsten öffent-
lichen und privaten Korporationen der Stadt und der nächsten
Schweizer Rachbargemeiuden vertreten waren. Nach eingehender
Erörterung der Hauptgesichtspunkte wurde die Bildung eines
lokalen Initiativkomitees für das Festspielhausprojekt beschlossen-
Dieses Komitee ist tu der Bildung begriffen, und von den Be-
schlüssen. di« es nach gründlicher Durchberathung des Projekts
fasse» wird, und von dem Entgegenkommen der Konstanzer Ein-
wohnerschaft wird es wesentlich abhängen, ob die einflußreichen
und sachkundigen auswärtigen Persönlichkeiten, welche sich für
das Unternehmen lebhaft tnteresfiren. demselben ihre Förderung
angedeihen lassen. Daß Konstanz sich vermöge seiner günstigen
Lage und seiner landschaftlichen Schönheit vorzüglich als Platz
für ein Festspielhaus eignet, das im Sommer während der Spiel-
zeit von 2'/z—3 Monaten den Fremdenzug in die Schweiz und
nach Tirol noch mehr als bisher über Konstanz lenken würde,
leuchtet ohne weiteres ein. Auch daß eine Zunahme des Fremden-
stromes für die Stadt und einen erheblichen Theil ihrer Ein-
wohner einen Gewinn bedeutet, bedarf keines Beweises. Die
Hauptsache sind aber bei dem Festipielhausprojckt die finanziellen
und die künstlerischen Fragen; diese nach allen Seiten zu prüfen,
wird Aufgabe des Initiativkomitees sein, dessen Entschließungen
man vertrauensvoll entgegensehen darf.

Eingesandt.
Heidelberg, 14. April. Die meisten Leute suchen so billig
wie möglich einzukaufen. Das ist sehr begreiflich und an sich
sehr richtig, denn die meisten Leute haben sehr mit ihren Groschen
zu rechnen. Aber man kann mit dem „Billig kaufen" doch auch
eine große Thorheit begehen, und sich selbst sehr schädigen. Ge-
rade heute, wo man mit billigen Maaren förmlich bombardirt
wird, liegt diese Gefahr sehr nahe. Nehmen wir ein einfaches Bei-
spiel : Ein richtiges Seifenpulver kostet etwa 15 Pfg. das Packet
gleich '/, Pfd Nun bekommt man aber in neuerer Zeit gleich große
Packete sog. Seifenpulver schon für 3 ja für einen Pfennig an-
geboren. Wie ist das möglich? fragt man sich. Nun das soll
hier erklärt werden. Thut man von dem richtigen Salmiak-
Terpenlin-Seifcnpulver einen Eßlöffel voll in eine Tasse heißen
Wassers, dann löst sich dasselbe vollkommen mit bräunlicher Farbe
zu einer zähen Flüssigkeit, die beim Erkalte» immer dicker
und zuletzt fest wird. Man hat dann ein Stück Seife vor sich.
Nimmt man dagegen von dem billigen sog. Seifenpulver die
gleiche Quantität, so gibt es eine grünlichbraungefärbte dünne
Flüssigkeit, die durchaus nicht das Bestreben zeigt, dickflüssig zu
werden. Es ist also in diesem sog. Seifenpulver gar keine Seife
enthalten. Dieses billige Pulver kann also auf die Wäsche nicht
als Seife wirken, es wirkt vielmehr als Aetzmittel. Seine
Hauptbestandtheilc sind Wasser mit ca. 58 und Soda mit ca.
41 Prozent. Wer es ein paarmal angewendet hat, der wird an
der mürbe gewordenen Wäsche merken, was er gethan hat. Aehn-
lich wie mit dem Seifenpulver verhält es sich mit manchen
anderen billigen Artikeln. Also Vorsicht! _
Verloofungen.
Vraunschweiger 2Ü Thlr.-Loose vom Jahre 1868. Ziehung
am 1- April. Auszahlung am 30. Juni 1899. Am 1. Februar
gezogene Serien: Nr. 127 225 1113 1120 134? 1740 2019 2508
2734 2857 3152 4006 4253 4368 4456 6099 6474 6483 6561
6683 6732 7313 7449 8088 8342 8796 9071 9.495 9784. Haupt-
Preise: Ser. 4368 Nr. 45 ä 165000 Mk. Serie 1113 Nr. 46 ä
15 000 Mk. Ser. 9784 Nr. 35 ä Mk. 9600. Ser. 8706 Nr. 31
L 3600 Mk. Ser. 225 Nr. 33, Ser. 1120 Nr. 24, Ser. 1348 Nr.
4. Ser. 1749 Nr. 42. Ser 3152 Nr. 7, Ser. 4456 Nr. 26. Ser
6483 Nr. 37, Ser. 6683 Nr. 47. Ser. 7313 Nr. 41, Ser. 7449
Nr. 22, Ser. 9784 Nr. 4 300 Ml. Ser. 1348 Nr. 31. Ser. 2508
Nr. 6, Ser. 4253 Nr. 29, Ser. 4456 Nr. 39, Ser. 6561 Nr. 44
L 150 Mk.
Stadt Brüssel lvü Franken-Loose vom Jahre 18Ü7.
Ziehung am 8. April. Auszahlung am 1. Juli 1899. Gezogene
Serien: Nr. 662 3161 6273 10883 12254 14879 16342. —
Hauptpreise: Serie 10883 Nr. 8 ä 10 000 Fr. Ser. 662 Nr. 25
ä 1090 Fr. Serie 16342 Nr. 12 L 500 Fr. Serie 662 Nr. 15,
Serie 10883 Nr. 16 s 250 Fr. Serie 662 Nr. 1, 22. Serie
3161 Nr 1. 6, 10. 24, Serie 10883 Nr. 5, 10, 11, 18, 22, 24,
Serie 12254 Nr. 14. 20. Serie 12879 Nr. 5, 17. 18. 22, Serie
16342 Nr. 15, 21 je 125 Fr.
Türkische 400 Fr.-Soose vom Jahre 187». Ziehung am 1.
April. Auszahlung am 1. Mai 1899. Hauptprcise: Nr. 1968106
L 600000 Fr. Nr. 93445 L 60000 Fr. Nr. 457665 1262119
je 20000 Fr. Nr. 285692 292810 392385 835031 10161 1169405
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1013735 1271523 1284017 1755475 1886652 1842074 je 3000 Fr
Für die Redaction verantwortlich: F. Montua in Heidelberg.
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IV>oll65N8te Anfertigung Zämmtlioker Uerrenkleillsi'.
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Tslspirov 136 Llopklsaslr-ssss IS. lolspbon 136
LpsoialitLt: OlrooolneLs- and Dssssi-ts - lSoadoi»»
Kokroronss, llmonadon, lüauouro, Vkoins.
«»Irr» nrrcl Or-Smss gsrltllts Dssssi-ts.
Hierzu Heidelberger Famitiendlätter Nr. 30.
Inhalt: Das Castells dei Pazzi. Novelle von Woldemar Urban.
(Fortsetzung.) — Von den Festlichkeiten beim internationalen
Preßkongreß. — Verschiedenes. — Kirchenstllck. (Gedicht.) —
Haus-, Garten- und Landwirthschaftliches. — Für den Bücher-
tilcv. — Näihsel.

Amtliche
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Die Verhütung von
w Waldbränden betr.
v st-15670 II. Wirsehen uns wieder-
- " veranlaßt, die einschlägigen ge-

do» As» Bestimmungen zur Verhütung
BZaldbränden zur genauen Dar-
Machtung mit dem Anfügen be-
z» machen, daß wir bei Zuwider-
tr.« ""gen strenge Bestrafung ein-
M lassen werden.
ir.Pol.-Str.-G.-B. 8 114:
h,Mt Geldstrafe bis zu 60 oder
d-» Hast bis zu vierzehn Tagen wer-
P bestraft:
Nun Diejenigen, welche der Verord-
lW. über das Löschverfahren bei
mdbränden oder den bei einem aus-
fMocherwn Brand dieser Art getrof-
tzM besonderen Anordnungen der
Wldrrection zuwiderhandeln,
it- Verordn. v. 13. Febr. 1865:
1- Bei einem ausbrechcnden
sta, ."brande haben Diejenigen, welche
seit,.'" besten Nähe befinden und den-
nicht sogleich im Entstehen zu
tz» ; drücken in der Lage sind, dem
.amte oder dem Bürgermeister
»lz Mchsigelegenen Ortes so schnell
° "wglich Anzeige zu machen,
sieb. . Die Leitung der Löschanstalten
" dem Oberförster des Bezirks

und bis zu dessen Eintreffen dem zu-
erst Zutreffenden Forstbeamten zu.
Der Bezirkbeamte hat für Auf-
rechthaltung der Ordnung zu sorgen,
sowie mitzuwirken, daß die technischen
Anordnungen des Oberförsters schleu-
nigst vollzogen werden.
Bis ein Forstbeamter oder der Be-
zirksbeamte eintrifft, hat der zuerst
eintreffende Ortsvorgesetzte die Lei-
tung zu übernehmen.
Die Anordnungen der Löschdirektion
sind unweigerlich zu befolgen.
III. s) Forstgesetz 8 S4:
In Waldungen oder in einer
Nahe derselben von fünfzig
Schritten, sowie auf einem an
den Wald anstoßenden Torf-
moore darf ohne besondere Er-
laubnis) des Oberförsters, der mit
Ertheilung derselben zugleich die
erforderlichen Sicherungsmaß-
regeln anzuordnen hat, kein
Feuer angezündet werde».
b) Forststrafgesetz 8 23:
Die Uebertretung der Vor-
schrift des 8 64 des Forstgesetzes
wird an Geld bis zu 60 oder
mit Haft bis zu 14 Tagen be-
straft.
o) R.-Str -G.-B- 8 368:
Mit Geldstrafe bis zu KV
oder mir Haft bis zu vierzehn
Tagen wird bestraft:
6) Wer an gefährlichen Stellen
in Wäldern oder Haiden, oder
in gefährlicher Nähe von Ge-

bäuden oder feucrfangenden
Sachen Feuer anzüudet.
IV. -0 R.-Str.-G.-B. 8 368:
Mit Geldstrafe bis zu 60 oder
mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird
bestraft:
8) Wer die polizeilich vorgeschrie-
benen Feuerlöschgeräthschaften über-
haupt nicht oder nicht in brauch-
barem Zustande hält, oder andere
feuerpolizeiliche Anordnungen nicht
befolgt.
b) Auf Grund des 8 368 Ziff. 8
St.-G.-B. ist dei anhaltend trocke-
ner Witterung das Tabakrauchen
in den Waldungen des Amtsbe-
zirks Heidelberg untersagt.
V. a) Verordnung vom 30. December
1871 Ziff. 5:
Dienstherrschaften, Arbeitgeber. Fa-
miltenhäupter, welche feuergefährliche
Handlungen ihrer Dienstleute, Arbei-
ter, Familienmitglieder oder Haus-
genossen wissentlich dulden, desgleichen
Personen, welche leichtfertiger Weise
Kindern, Blödsinnigen, Wahnsinnigen
oder Betrunkenen Feuer, Licht oder
leicht entzündliche Stoffe anvertrauen,
oder welche im Freien angemachtes
Feuer verlassen, ehe es vollständig
ausgelöscht ist, werden auf Grund des
8 368 Ziff. 8 des R.-Str.-G.-B. mit
Geldstrafe bis zu 60 oder mit
Hast bis zu 14 Tagen bestraft.
b, R.-Str.-G.-B. 8 361:
Mit Haft (bis zu 6 Wochen) wird
bestraft:
9) Wer Kinder oder andere unter

seiner Gewalt stehende Personen, welche
seiner Aufsicht untergeben sind und zu
seiner Hausgenossenschaft gehören, —
von der Begehung strafbarer Verletz-
ungen — der Gesetze zum Schutze der
Forsten — abzuhalten unterläßt- Die
Vorschriften dieser Gesetze über die
Haftbarkeit für die den Thäter be-
treffenden Geldstrafen oder andere
Geldleistungen werden hierdurch nicht
berührt.
In den Fällen der Nr. 9 kann
statt der Haft auf Geldstrafe bis
zu einhundertfünfzig Mark erkannt
werden.
Die OrtSschulbehörden werden
auf vorstehende Bekanntmachung mit
dem Auftrag besonders aufmerksam
gemacht, in sämmtlichen Schulen die
wesentlichsten Bestimmungen derselben
wiederholt in geeigneter Weise zur
Kenntniß der Schüler zu bringen.
Heidelberg, den 10. April 1899.
Or. Bezirksamt.
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