Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0054

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Die erste Prüfung hat stattzufinden,
sobald der Bau bis auf Sockelhöhe
fertig gestellt, die zweite, sobald der
Bau unter Dach gebracht und das
Kamiumauerwerk über das Dach ge-
führt ist, jedoch vor Beginn der inneren
und äußeren Verputzarbeiteu.
Die Vornahme dieser Prüfung ist
durch den Bauherrn oder bei dessen
Abwesenheit oder sonstiger Verhinde-
rung durch den Bauleiter mittelst ent-
sprechender Anzeige an den Baukon-
trolenr rechtzeitig zu beantragen.
Bei der Prüfung, welche auf Ein-
gang der Anzeige thuulichst rasch statt-
zufinden bat, müssendem Baukontroleur
alle Theile des Baues in dem erfor-
derlichen Mähe sicher zugänglich und
sichtbar gemacht, sowie der bezirksamt-
ltche Baubescheid und sämmtliche dazu
gehörigen Bauzeichnungen vom Bau-
herrn oder Bauleiter vorgelegt werden.
lieber den Befund hat der Baukon-
trolcnr den anwesenden Bauherrn oder
Bauleiter zu verständigen, sowie zu den
bezirksamtlichen Akten entsprechenden
Vermerk zu machen.
Haben sich Anstände ergeben, denen
nicht alsbald abzuhelfen ist, so ist vom
Baukontroleur wegen der zu treffenden
Anordnungen ohne Verzug Anzeige
beim Bezirksamt zu machen; erscheint
ein sofortiges Einschreiten dringend
geboten, so ist solches bei der Orts-
polizeibebörde (8 47) zu veranlassen.
Dem Bezirksamt bleibt Vorbehalten,
sofeiu es nach Beschaffenheit des ein-
zelnen Falls geboten erscheint, im Bau-
bescheid noch für weitere Abschnitte der
Bauausführung als die in Absatz 2
bezeichnten die Vornahme einer Bau-
revision vorzusehen.
Auch kann in der örtliche» Bau-
ordnung die Vornahme weiterer Bau-
revisionen allgemein voraeschrieben
werden. , ^
Das Bezirksamt hat de» recht-
zeitigen und sachgemäßen Vollzug der
vorgeschriebenen Baurevisiouen zu
überwachen.
tz 55. Bei der Vornahme von ein-
zelnen HauPtveränderungenund
Hauptausbesserunaen an be-
stehenden Bauten der in Z 51 bezeich-
ten Art, insbesondere
bei der Neuaufführung, Ver-
setzung oder Beseitigung von Um-
fassungsmauern, Tragmauern,
Tragbalken. Durchzügen oder Ge-
wölben,
bei der Neuauffuhrung eines
oder mehrererStockwerke oder eines
Kniestocks, sofern der Grundplan
unverändert bleibt,
bei der Anbringung eines neuen
oder bei Aenderung eines bestehen-
den Dachstuhls,
bei Erneuerung oder beim Unter-
fangen der Fundamente,
bei Veränderung der Länge oder
Breite des Gebäudes au Straßen
oder öffentlichen Plätzen,
bei baulicher Aenderung der
Fvhaden an Straßen und öffent-
lichen Plätzen;
beim Anbau von Balconen, Al-
tanen, Erkern, Gängen und Gal-
lerten und
bei Anlegung neuer und bei
Versetzung oder Aenderung be-
stehender Fmerstätten, insoweit es
sich nicht lediglich um das Setzen
von Oefen und Herden zu häus-
lichem Gebrauche an bestehenden
Kaminen handelt,
muß, sofern nicht gemäß H 51 beson-
dere Erlaubniß oder baupolizeiliche
Genehmigung zu erwirken ist, spätestens
14 Tage vor Beginn der Ausführung
vom Bauherrn eine genaue schriftliche
Anzeige und Beschreibung des Bau-
vorhabens unter Bezeichnung des aus-
führenden Bautechnikers, sowie unter
Anschluß der zur Erläuterung nöthigen
Pläne bei der Ortspolizeibehörde ein-
gereicht werden.
Die Bestimmungen in Z 51 hinsicht-
lich des Inhalts und der Beschaffenheit
der Pläne finden hier gleichfalls ent-
sprechende Anwendung.
§55». Die Ortspolizeibehörde stellt
auf Verlangen eine Bescheinigung über
die geschehene Bauanzeige aus und legt
die letztere sammt Beschreibung und
dazu gehörigen Plänen mit gutfinden-
dcr Aeußerung der Ortsbaukommission
alsbald dem Bezirksamt vor.
Das Bezirksamt nimmt auf Ein-
kommen der Vorlage sofort eine Prü-
fung des Bauvorhabens, nöthigenfalls
unter Zuzug des Bezirksbaukontroleurs,
vor. Ergibt sich hiebei, daß die Bau-
ausführung nicht oder nur unter Be-
dingungen zuzulassen sei, so ist hiernach
— längstens binnen 14 Tagen seit
Einreichung der Bauanzeige bei der
Ortspolizeibehörde — bezirksamtliche
Verfügung zu treffen, und solche dem
Bauherrn gegen Bescheinigung zu er-
öffnen.
Walten gegen die Bauausführungen
keine Bedenken ob, so ist hierüber amt-
liche Vormerkung zu machen; eine be-
sondere Eröffnung an den Bauherrn
findet in diesem Falle nicht statt.
Bei Erledigung von Bauanzeigen
kann vom Bezirksamt im einzelnen
Falle auch die Vornahme einer Bau-
revision an Ort und Stelle durch den
Bezirksbaucontroleur Vorbehalten wer-
den. Die Vorschriften in Absatz 3—6
und 9 des § 54 finden bezüglich einer
solchen Baurevisiou ebenfalls ent-
sprechende Anwendung.
8 55 b. Bei Errichtung neuer Kamine
sowie bei Ausbesserung oder theilweiser
Erneuerung der Kamine unter Dach
(d. h. von der Dachschräge abwärts

gerechnet) ist von der Vollendung des
Baues, aber vor der Verputzung, An-
zeige bei der Ortspolizeibehörde zu
machen, welche sofort den Kaminfeger
zur Vornahme der vorgeschriebenen
Untersuchung (8 40) auffordert.
8 55 ä. Durch die in den vorher-
gehenden Bestimmungen vorgeschrie-
bene Prüfung sowohl der Bauvorhaben
und der darauf bezüglichen Pläne und
Zeichnungen, als auch der begonnenen
und ausgeführten Bauten wird die
dem Bauherrn, den Bauleitern, den
aussührendeu Technikern und Bau-
Handwerkern hinsichtlich der Beachtung
der einschlägigen Polizeivorschrijten
sowie hinsichtlich der Sicherheit der
Construktion obliegende Verantwortlich-
keit nicht eufgehoben oder gemindert.
8 55s. Berührt ein Bauvorhaben
die Nachbargceuze, so hat die Orts-
polizeibehörde nach Einkunft des Bau-
gesuchs oder der Bauanzeige die Nach-
barn in Kcnntniß zu setzen und etwaige
Einsprachen, soweit sie nicht güllich
beigelegt werden können und weitere
Verhandlung beziehungsweise Ent-
scheidung verlangt wird, dem Bezirks-
amt vorzulegen.
Das Bezirksamt hat geeigiictenfalls
zu verfügen, welche Maßregeln zur
Sicherstellung der benachbarten Grund-
stücke während des Baues zu treffen
sind. Privatrechtliche Einsprachen find
zur richterlichen Entscheidung zu ver-
weisen, ohne daß von der Erledigung
derselben die Entschließung der Ban-
polizeibehörde anhängig gemacht wird.
Wird bei einem Bauvorhaben eine
Abweichung von der planmäßig fest-
gestellten Bauflucht beabsichtigt, so hat
die Ortspolizeibehördc hierüber den
Gemeinderath, und wenn es sich um
eine genehmigungspflichtige Bauaus-
führung handelt, auch die betheiligten
Nachbarn zu hören und die betreffenden
Erklärungen der Vorlage an das Be-
zirksamt anzuschließen.
8 55k. Wird von der ertheilten
Baugenehmigung binnen Jahresfrist
kein Gebrauch gemacht, so ist sie er-
loschen.
Wird in den Fällen des 8 55 die
Ausführung des Baues nicht binnen
einem Jahre nach Einreichung der
Anzeige begonnen, so hat der Bauherr
spätestens 14 Tage vor Beginn der
Ausführung die Anzeige zu erneuern.
Die Ortspolizeibehörde legt die An-
zeige dem Bezirksamt vor.
Ist die in 855 vorgeschriebene An-
zeige unterlassen worden, so darf der
Bau nur mit besonderer Erlaubniß
des Bezirksamts ausgeführt
werden.
Wir empfehlen zugleich denjenigen,
welche im nächsten Frühjahr und
Sommer zu bauen gedenken, schon
im Laufe des Winters die Baugesuche
bezw. Bauanzeigen der Ortspolizei-
behörde zur Prüfung und Vorlage
anher einznreiche», damit die Bauherrn
bei Beginn der Bauzeit im Besitze der
Baubescheide sind.
Die Bürgermeisterämter werden be-
auftragt, diese Verfügung auch durch
fortwährenden Anschlag zur Kennlniß
der Gemeindeangehöcigen zu bringen.
Heidelberg, den 3. Januar 1890.
Aroßy. Bezirksamt:
Dr. Baur.

I!. Liegenschafts-
Versteigerung.
In Folge richterlicher Verfügung
wird den Bäckermeister Jakob Adam
Eheleuten hier die nachbeschrievene
Liegenschaft am
Montag, 1«. Januar 18SS,
Nachmittags S'/, Uhr,
im hiesigen Rathhaus zum zweiten
Male öffentlich versteigert, wobei der
Zuschlag auch unter dem Schätzungs-
preis erfolgt.
Im Stadtbezirk:
Lgbch. Nr. 1037. 70 gm Hofraithe
an der Mittelbadgasse, worauf mit
Nr. 2 bezeichnet erbaut sind:
a. Ein Wohnhaus, vorne drei-, hinten
zweistöckig, V, von Stein, ft, von
Steinriegel mit Dachkammer, ge-
wölbtem Keller und Bäckerei-
einrichlung.
b. Ein einstöckiger Anbau mit Abtritt-
aufbau, V- von Stein, von
Steinriegel, es. Karl Henrici und
Kinder, as. Philipp Schellmann,
vorn Mittelbadgasse.
Taxirt zu 14100 ^4
Die näheren Bedingungen können
beim Unterzeichneten Angesehen werden.
Heidelberg, den 27. December 1898.
Großh. Notar:
_Diez._
Kkilei-skarten
bei Todesfällen, mit Trauerumschlag
die der hiesige Frauenverein zu Gun-
sten armer Kranken ausgibt, sind von
jetzt an zu haben für 2 ^4 bei
HerrnJakob S chweikert, Haupt-
straße 208, am Kornmarkt,
Herrn Buchhändler Carl Gross
Hauptstraße 112,
Herrn Buchhändler Petters, Leopold-
straße Nr. 5 (Gervinushaus)
Herrn Buchhändler G. Köster,
Hauptstraße 60,
Herrn Buchhändler Megnin, Sophien
straße 15,
Frau Heingärtner, (Kurzwaaren-
geschäft, Rohrbacherstr. 22.
Frl. Elise Schmitt, Klingenteich
straße 6.

Forstberirk Schwetzingen.
Holzvcrsieigerung
Aus Domänenwald Ketscherwald,
Abth. Hohe Forlen, werden Dienstag,
den 17 d. M-, Morgens 9 Uhr an-
fangend, im Adler in Oftersheim,
mit Borgfrist versteigert:
820 Ster forleue Scheiter, 150 Ster
forlene Prügeh 6500 forlene Wellen
und 8 Loose Schlagraum.
^Hol'zversteigerung.
Die Pflege Schönauin Heidel-
berg versteigert
Mittwoch, den 18. Januar l. I.,
Vormittags tO Uhr im „Ochsen"
in Schönau aus den Abtheilungen
„Meine und gioße .Mvtelsbach",
„Kohlwald/' „Hexenbuckel" und
Weisengrund" in der Nähe von
Schönau: 7 Forlen-Stämme mit
8 Festmeier, 17 forlene, 50 lärchene
Nntzholzüaiigen; 14 Ster buchen,
53 Ster forlen Scheit II. Kl., 30
Ster buchen, 13 Ster wrlen, 405
Ster gemischte Prügel I K!., 158
.Ster desgl- II. Kl., 7050 Stück ge-
mischte Wellen. ^
Vorzciger Forslwart Sattler
in Schönau. __
Nutz- und Brennholz-
Versteigerung.
Städtische BezirkSforstei
Heidelberg versteigert
Donnerstag, den 19. Januar d. I.,
Vormittags 9 Uhr
in der Mädcheniurnhalle, Graben-
gasse 20 dahier
aus Abth. I 28Aukopf:23 Eichen
IV. Kl., 60 desgl. V Kl., 10 Birken.
II. Kl.. 6 desgl. III Kl.; 180 eichene,
121 birkene und buchene Nutzholz-
stangen; 13 Ster buchenes Scheitholz
III. Kl., 8 Ster eichenes Scheitholz
1l. Kl.; und 16 desgl. III. Kl., 11
Ster gemichtes Scheitholz III. Kl.,
und 2 Ster forlene Rollen; 232 Ster
gemischte Prügel und 5250 gemischte
Wellen.
Aus Abth. I. 29 Auerhahnen-
kops: 4 Eichen IV. Kl., 3 Hain-
buchen II, und 1 III. Kl., 4 Ster
buchenes Scheitholz I. Kl., 20 II. Kl,
156 III KI., 10 Ster eichenes Scheit-
holz lll. Kl., 111 Ster buchene
Prügel, 17 Srer eichene und 17 ge-
mischte Prügel; 3125 buchene, 200
eichene, 400 gemischte Wellen und
1 Loos Schlagraum.
Aus Abth. I. 30 Lindenberg:
2 Ster buchenes Scheitholz 1. Kl.,
3 Ster II. Kl. und 13 Ster III. Kl.,
11 Ster buchenes Prügelholz und
25 buchene Wellen.
Waldhüter: I 28 G. Sauer,
1 29 und 30, Llormann, beide
Schlierbach.

MMl »erlich ermiß.
Am Mittwoch, den 18. Jan.
1899, Nachmittags 2'/? Uhr be-
ginnend, werden im hiesigen städtischen
Leihhaus die verfallenen Pfänder
gegen Baarzahlung öffentlich ver-
steigert.
Am Versteigerungstag bleibt die
Anstalt Vormittags geschloffen.
Heidelberg, 13. Januar 1899.
MdL. Fkihhalisvemaltims.

Mdtisches Lchh»s.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß,
daß sich bei Frau M. Ramstock Wwe.,
Ziegelgasse Nr. 2, beim Jubiläumsplatz,
und bei Herrn Georg Schmidt, alein-
schmidtstraße Nr. 7, Ecke der Rcuschul-
hausstraße, öffentliche Pfänder-
sammelstellcn befinden, woselbst Ver-
satz, Erneuerung und Auslösung von
Pfändern vermittelt wird.
Heidelberg, 18. September 1896.
MdI. LeDlius-Nttioaltung.


„Cacaopltlver" zemölter Cacgo),
Das deutsche Fabrikat der Herren
Gebrüder Waldbaur in Stutt-
gart, an Güte von anderen unüber-
troffen, ist billiger als die viel-
angekündigten holländischen Cacao.
Zu haben in den
Drogerien von Louis Holzbach.
„ „ Julius Mayer.
„ „ E-A.THomas Nachfolger
Inhaber Carl Müller.

Gut erhaltene
Herrenkleider
werden zu den höchsten Preisen
gekauft.
I. Münd, Neugasse 17.

Bekanntmachung.
Nach der zwischen den Regierungen von Elsaß-Lothringen, Würt-
temberg und Baden getroffenen Vereinbarung werden künftighin folgende
Nutzholzsortimrnte angewendet:
I. Stämme.
^/Lanbholz.
1. Eichen.
I. Kl. mindestens 60 cm Mitlendurchmesser
II. Kl. „ 50—59 om „
III. Kl. „ 40—49 ow
bei Klasse 1—3 n fehlerfrei
b mit uneiheblichen Fehlern
o Ausschuß mn erveblichcii Fehlern
IV. Kl. 25—39 om Mitiendurchmesser
V. Kl. unter 25 om
bei Kl. 4 und 5, sowie bei dem übrigen Laubholz und dem Nadelholz
wird alles mit erheblichen Fehlern behaftete Holz als Ausschuß besonders
sortirt.
2. Das übrige Laubholz.
I. Kl. mindestens 40 am Milieudurchmesser
II. Kl. „ 25 - 39 om
III. Kl. unter 25 om
L. Nadelholz.
1. >L lamme.
I. Kl. mindestens 18 m lang, bei 18 m mindestens 30 om Durchmesser
II Kl. „ 18 m „ bei 18 m „ 22 om
III. Kl. „ 16 m bei 16 m „ 17 om
IV. Kl. „ 8 m „ bei 8 m „ 14 om
V. Kl. alles schwächeie Stammholz.
2. K l ö tz e.
(Nutzholz bi- em-chliektich 9 m Länge).
I. Kl. mindestens 40 om Mitiendurchmesser
II Kt. „ 30-39 om
III. Kl. unter 30 om
3. Stümmei.
(Nutzholz über 9 m Länge, das seinen Abmessungen nach sich nicht zur
Einieihung in die Siommholzklassen eignet).
I. Kl- Mindestens 40 om Millendurchmessec
II. Kl. „ 30-39 om
Hl. Kl unter 30 om „
II. Stangen.
1. Laudholz.
n Lerbftar.ger, 7—14 om Durchmesser
b Reisftangen 7 om und weniger „
2. Nadelholz.
Baustangeii I.Kl. 13 m lang, Im über dem Abhieb 11—14 om Durchmesser
„ II Kl. 10 m „ im „ .. „ über 9 om
Hogstaugen und Bnumpfälste, unter 10 m lang,
1 m über dem Abhieb über 7 om Durchmesser

Hopfenstangen
I. Kl- 9 m lang.
1 m
über
dem Abhieb 8 om
II. Kl. 8 m
1 m

„ 7 ow

Ilt. Kl. 7 m
1 m

„ 6 om
IV. Kl. 6 m

1 m


„ 4 5 om
Rebsteckeii
I. Kl. 4 m
1 m

„ 3,5 om
II. .«I. 3 m

1 m


„ 3 5 om
Bohnenstecken
2 5m

1 m


„ 25 om

Heidelberg, den l. Januar 1899.
Städliiche Bezirkssorstci:
Krutina


L.KOaqukt,«eiMimF.
Lbort-mlsgen, Lloseieini-ioiitungen
WagZervepZongung kür8taätu.l.anä
kvmpvn unä 8prit2vll
ku88roIirv kü4 Aborts
Atrlkietitek in Lisoo u.kor^Ilan
Kii88rvkrv kür VInv:i88er
ckn8KN88- rmälVanübeelrvL in
IÄ86Q rmä lÄ^6L66
vv A88erlvi1nii88rölirvll
Kr»?teu8eI»Iüueüe
üükllv, Ventil v kür Oamxk,
^Ä88or, Oa8 u. Lior
Karlknspreng- u. öiei-setiläuvLis
8pritLvn8eLIünedv.


Notarielle Feuer- und Einbruchsprobe bestanden!
Kassenschränke,
prämiirt mit silberner Staatsmedaille, mit gebogenen
Umfassiiiigsmäutelu und Sturzringen versehen, neueste
Coustruction, jede Größe, Lager aller Nummern.
MM" Caffetten,
feuerfest und diebessicher in allen Größen.
Anfertigung feuersicherer Gewölbethüren, Archiven
und Kassenzimmern. — Preislisten gratis.
Daub's Geldschrank- u. Eisschrank-Fabrik, Kellerig. 19.


/io s Mau 1L 2.50, Uo 10 drg.llll // 3 —
,„12iotv, 4.—, ,, 17grüll „S —
n'/, IM. Lnov ill Vselr. au.
srdLMiiM.I'robsxNLk. Nnstw SO urs.
ll 30, 35, 45, 55 1'ig.

VonlMocei Uäberlein, Eulags 35
X. I.. Krott, llsnptotrgMs 94,
Karl l-008, UsuptstraWs 18,
kranr 8opp, Asuptotrssss 200,
ü. Sokermors, Usuptstrasso 71.
Täglich fr-fche
Langsnbretzeln
sowie
Theegediick, feinen Zwieback.
Mackerer, Weugasse 15,
Konrad Zahn.


,, Aorslh-Feberthma,
zn '/, u. '/i Flaschen billigst bei
k. k. Ikomas Nachfolger.

Alber 1. Ocwber vs. Js. wiro auf
" der Anlage eine Wohnung mit
7 Zimmern, Badezimmer und Zubehör,
gesucht. Gefl. Offerten unter l.. N. 100
au die Exped. d. Bl. erbeten.



Flügel, PianinoS,
Harmoniums, beste
, Fabrikate, zu Kauf
- und Miethe.
Gut reparirte PianinoS stets auf
Lager. — Sorgfältige Ausführung von
Reparaturen, Stimmungen.

?ISN08

Kvbr. Iran, XaedkolZvr,
Hofpianosortefabrik,
Hauptstraße 108.

Druck und Verlag von Adolph Emmerling und Sohn in Heidelberg, Untere Neckarstraße 21. Telephon-Anschluß Nr. 82.
 
Annotationen