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Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0442

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Amtliche
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Die staatliche Prämi-
irung von Rindvieh betr.
Nr. 36 347. Wir bringen hiermit
zur öffentlichen Kenntniß, daß die
staatliche Prämiirung von Rindvieh
für den Amtsbezirk Heidelberg
Mittwoch, deu 30. August d. I.,
Vorm. 8 Uhr, in Mcckesheim
und
Donnerstag, den 31. August d. I.,
Vorm. 9 Uhr, in Hciligkreuz-
stcinach
stattfindet.
Indem wir auf die noch in Geltung
befindlichen unten zum Abdruck ge-
brachten Grundbestiwmungen für die
staatliche Prämiirung von Rindvieh
verweisen, machen wir auf die folgen-
den Punkte noch besonders aufmerk-
sam.
Die im vorigen Jahre prämiirten
weiblichen Thiere sind der Präwi-
irungs-Kümmission zur Kontrole vor-
zuführen. Den betreffenden Besitzern
welche auf diese Verpflichtung durch
die OrtSbehörden besonders hinzu-
weisen sind, steht der Anspruch auf
VerwiUignng der gleichen Prämie
wie im Vorjahr zu, wenn die Thiere
gut gehalten sind und mit entsprechen-
der Nachzucht vorgesteUt werden.
AndernsaUs kann die Prämiirungs-
Kommission auf ein der Entfernung
des Herkunftsortes des Thieres an-
gemessenes Weggeld von 5—10 Mk.
erkennen.
Unter den gleichen Voraussetzungen
können diese Vergünstigungen auch den
Besitzern der erstmals anläßlich der
Vorletzten Prämiirung (d. h. im Jahre
18971 prämiirten Thiere, zu deren
WicLervorführung aber eine Ver-
pflichtung nicht vorliegt, gewährt
werden.
Die Bürgermeisterämter des Amts-
bezirks werden veranlaßt, diese Be-
kanntmachung in der Gemeinde wieder-
holt zu veröffentlichen.
Die Anmeldungen haben nach dem
vorgeschriebenen Formular zu geschehen
und den Prämiirungsort zu bezeichnen,
an dem das Thier vorgeführt werden
will.
Für Farren, welche gemäß der
Vorschrift in Ziffer 6 der Grund-
bestimmungen die Tuberkulinprobe be-
standen haben müssen, ist der bezügliche
Nachweis durch eine Bescheinigung
eines approbirten Thieracztes zu er-
bringen, welche der Anmeldung zur
Prämiirung augeschlossen oder dem
Vorsitzenden der Prämiirungs-Kom-
mission anläßlich der Vorführung des
beir. Thieres vorgezeigt werden kann.
Die Anmeldefrist wird bis 25. Zuli
ds. Ir. ausgedehnt und haben die
Bürgermeisterämter die Anmeldungen
und zwar in für Farren, Kühe und
Kalbinuen getrennten Listen zusammen-
gestelll, auf 1. August d. Js. anher
vorzulegen. _
Grundbestimmungeil
für die staatliche Prämiirung von
Rindvieh.
ä. Allgemeine Bestimmungen.
Für zur Zucht aufgestellte Farren
und ebensolche weibliche Thiere, welche
der in dem betreffenden Bezirk einge-
schlagenen Zuchtrichtung entsprechen
und in Bezug auf den Ban und die
äußeren Merkmale, sowie mit Rück-
sicht auf ihre Leistungsfähigkeit zu den
vorzüglichsten Thieren des Bezirks zu
rechnen sind, werden unter den folgen-
den Bedingungen Preise ausgesetzt:
1. In Gegenden, in welchen gute
einheimische Schläge (Wälder, Hinter-
wälder) gehalten werden, sind Thiere
des heimischen Schlages und, wo es
durch die wirthschaftlichen Verhältnisse
geboten erscheint, ausschließlich zu
prämiircn.j
2. Die Prämienempfänger haben
sich durch einen Revers zu verpflichten,
bei Vermeidung des Rückersatzes der
Prämie, die prämiirten Farren min-
destens bis zum Ablauf des 4. Lebens-
jahres und die prämiirten Kühe wäh-
rend der zwei folgenden Jahre zur
Zucht zu verwenden.
Von der Rückerhebung der Prämie
wird Umgang genommen, wenn das
Thier in den Besitz eines andern in-
ländischen Viehzüchters übergeht, der
in die von dem ursprünglichen Be-
sitzer übernommenen Verpflichtungen
eintritt.
Im Falle des Umstehens, der Noth-
schlachtnng oder eingetretener Zucht-
untauglichkeit kann der Prämienrücker-
satz Seitens des Bezirksamtes ans er-
folgte rechtzeitige Anzeige ganz oder
theilweise erlassen werden.
3. Ein und derselbe Besitzer soll in
der gleichen Abtheilung nicht mehrere
Preise zugleich erhalten.
4. Für Thiere, welche als zuchttaug-
lich, nicht aber als prämiirungswürdig
erkannt werden, können lobende Aner-
kennungen oder Weggelder im Betrage
von 6-10 Mark nach dem Ermessen
der Prämiirungkommrssion zuerkannt
werden.
5. Vieh aus Wirthschaften, in
welchen dasselbe zur Erzeugung von
Milch oder Molkereiprodukteu für den
Handel oder zur Mästung aufgestellt

ist, sowie Handelsvieh bleibt von der
Prämiirung ausgeschlossen.
S. Besondere Bestimmungen
a) Für Farren.
b. Die Prämien für Farren werden
auf 76, 100 und 150 Mark festgesetzt
Unter den zur Zucht ausgestellten
Farren sind vorzugsweise 1'/,- bis 3-
jährige Thiere zu berücksichtigen, für
welche der Nachweis erbracht ist, daß
sie die Tuberkulinprobe bestanden
haben. Farren, welche mehr als 6
Schaufeln haben oder rücksichtlich
welcher der erwähnte Nachweis nicht
geliefert werden kann, bleiben außer
Betracht.
Unter sonst gleichen Verhältnissen
erhalten die im Eigenthum der Ge-
meinden befindlichen Farren den
Vorzug.
Die zur Prämiirung vorzusührenden
Farren müssen mit Nascnringen ver-
sehen sein.
Den Bezirksämtern ist anheim ge-
geben, die Ueberweisung des Prämien-
betrags oder eines Tbeils desselben
Seitens der Gemeinde an deu Farren-
halter zu untersagen.
b) Für weibliche Thiere.
7. Für Kühe, welche nicht mehr als
dreimal gekalbt haben, und unter diesen
vorzugsweise solche, welche frisch-
melkend oder greifbar trächtig sind,
werden Preise von 30, 40 und 50 Lik.
ausgesetzt.
Die gleichen Preise können auch
Kalbinuen zuerkannt werden, jedoch
erfolgt die Auszahlung erst, wenn
der Nachweis geliefert ist, daß die
prämiirte Kalbiu geboren hat.
Die Annahme einer Prämie ver-
pflichtet den Empfänger, das prämiirte
Thier nur von einem gekörten
Farren der gleichen Raffe decken zu
lassen und dasselbe im folgenden Jahre
der Prämiirungskommission zur Kon-
tcole vorzuführen. Für die Wicder-
vorführung solcher Thiere kann die
Musterungskommission Weggelder be-
willigen, insofern nicht die Bestimmung
in Ziffer 8 Platz greift.
8. Einem und demselben Thier kann
innerhalb 3 Jahren nach erfolgter erst-
maliger Prämiirung der gleiche Preis
ein zweites und drittes Mal verliehen
werden, wenn es in gut gehaltenem
Zustand mit entsprechender Nachzucht
vorgeführt wird.
9. Die prämiirten Thiere werden
am linken Horn markirt.
10. Ort und Zeit der Abhaltung
der Prämiirung in den einzelnen Amts-
bezirken wird jeweils durch die Be-
zirksämter bekannt gemacht.
Heidelberg, den 21. April 1899.
Kroßh. Bezirksamt.
_Pfister._
Prim Güskoke
verkaufen wir bis auf Weiteres
ab Fabrik: in groben Stücken zu
1.— per Ctr., gebrochen und
gesiebt zu 1.30 per Ctr.
Koke-Abfall (Gries)
zu 40 Pfg. per Ctr.
An's Haus geliefert kommen
innerhalb des Stadtgebietes und
Neuenheims weitere 10 Pf. per Ctr.,
auf den Schloßberg 15 Pf. per Ctr.
für Fuhrlohn und Ladegebühr in
Anrechnung.
Bestellungen können schriftlich
auch in unseren Briefkasten im
Rathhause, und bei den Herren
Julius Mayer und Gebr. Penner
niedergelegt werden.
Heidelberg, 25. Scpt. 1898. g
Stadt. Gaswerk Heidelberg.
_Eisele._
BetanntmachUW.
Die Stelle eines städtischen Wald-
hüters für den Hntdistrikt Nr. VIl
(Distrikt II Neuenheimer Wald) ist
neu zu besetzen. Bewerber wollen sich
bis zum 10. Mai schriftlich melden.
Die Bedingungen werden auf Ver-
langen gratis und franko zugesandt.
Heidelberg, den 25. April 1899.
Städtisches Aorstamt:
Krutina

Als die
Kesten Kitterm-Tinten
verdienen unstreitig die Erzeugnisse
der Fabrik von Paul Strebet in
Gera empfohlen zu weiden: ihr«
Vorzüge bestehen in
leicht ans der Feder Metzens
tief schwarz werdend;
keinen Satz zurücklasfend
nicht schimmelbildend.
Ebenso erfreuen sich
die Gopirtinten
vorbeuannten Fabrikats einer großen
Beliebtheit und ausgedehnten Ver-
breitung.
Zu haben in Heidelberg bei
Hermann Reiske, Papierhdlg.
Plöckstr. 77.
dlL. Proben davon stehen auf
Wunsch zu Diensten.

^ Mitttzkilullgev des Standesamts.
' April. Geburten
11. Alfred Jakob, S. des Reserve-
führers Jakob Diesbach.
13. Hermann, S. des Friseurs Wil-
helm Grittmann.
13. Elise Anna, T. des Dachdeckers
Johann Konrad Meier.
13. Helene, T. des Tapeziers Adolf
Schulmeister.
13. Maria Theresia Josevhine, T. des
Tünchers August Englert.
14. Gottlobin Karoiiua, T. des Roth-
gerbers Christoph Albert
Schreiber.
15. Karl Joseph, S. des Asphalteurs
Georg Schultz.
15. August, S. des Taglöhners
Johann Fimeyer.
15. Heinrich Johann, S. des Hilfs-
werkschreibers Johann Lanig.
16. Karl Valentin, S. des Bereiters
Valentin Barth.
16. Mina Maria Magdalena, T. des
Friseurs Johann Heinrich Diefen-
bacher.
16. Karl Edwin, S. des Gustav
Adolf Ginthum.
16. Rosa, T- des Fuhrmanns Anton
Baum.
17. Joseph August, S. des Schreiners
Athanasius Berninger.
17. Frieda, T. des Schlossers Georg
Merkel.
17. Johann Georg, S. des Maurers
Johann Roth.
17. Georg Adolf, S. des Bäcker-
meisters Konrad Zahn.
18. Hans Friedrich Christian, S. des
Kutschers Wilhelm Heinrich Book.
18. Elsa Lina Rosa, T. des Schneider-
meisters Karl Huber.
19. Karl Aloys, S. des Hilfsschaffners
Thomas Dämmert.
20. Pauline, T. des Lokomotivheizers
Karl Mahler.
20. Karl Heinrich, S. des Lokomotiv-
heizers Karl Reinmuth.
April. Sterbefälle.
16. Dienstmann Jakob Kühner,
68 I. alt.
16. Johanna Harlfinger, 16 I. alt.
17. Schuhmachermeister Peter Gabel
von Rcichendach, 52 I. alt.
17. Hedwig Wallot, 78 I. alt.
17. Privatmann Valentin Schweikalt,
70 I. alt.
17. Henriette Wilhelmine Mottheis,
geborene Scherr, von Eisenberg.
43 I. alt.
17. Herrschaftskutscher Joseph Her-
berger, 47 I. alt.
18. Feuerwehrdiener Johann Jakob
Schellig, 60 I. alt.
18. Frieda Merkel, 10 St. alt.
19. Elisabeth Meister von Leimen.
19. Diener Alfred Herberger, 20 I.
alt.
19. Arbeiter Andolfo Remigio von
Monselice in Italien, 29 I. alt.
20. Anna Felicitas Beck, 76 I. alt.
20. Josepha Ungerer, geb. Mayer,
von Mosbach, 66 I. alt.
20. Jakobine Heitmann, 3 M. alt.
20. König!. Bayerischer Landgerichts-
Sekretär a. D. Karl Berninger,
68 I. alt.
20. Maria Waltz, geborene Mack,
81 I. alt.
20. Emilie Diebach, 75 I. alt.
20. Arbeiter Stanislaus Kaminsky
aus dem Insultheimerhof, 25 I.
alt.
20- Taglöhner Martin Daub von
Altueudorf, 52 I. alt.
21. Karoiiua Proß, geb. Starker,
60 I. alt.
21. Cigarrenarbeiter Christoph Kette-
mann von Baierthal, 30 I. alt.
22. Rosa Martha Hofmann, 3 M.
alt.
22. Fabrikarbeiter Jakob Völker von
Frankenthal, 20 I. alt.
23. Amalie Stahl, geborene Schurk,
71 I. alt.
23. Katharina Gärtner von Neckarau,
7 I. alt.


Schristsetzerlehrling
wird angenommen in der Buchdruckerei
von
Adolph Emmerling L Sohn.

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keine ke^ie-FVeine. — keivsisialtiAe Kpeiseirarte 211 soliden
Kreisen. — ^.nkmerksarne DeäisnunA.
Dm FütiAeu 2uspruob bittend, Iloebacbtend
Herein Irauenöildung.
Donnerstag, den 27. April, Nachmittags V.S Uhr
im Singsaal des Gymnasiums:
Beginn des NortragseMus von Herrn Professor Hensel über:
Hauptprobleme äer kbllo«opkje vou ^»«totele«
bl« Lur weureit.
Die Eintrittskarten für die Vorträge sind am Schluß der ersten
Vorlesung vom Vorstand in Empfang zu nehmen._
AMVkMÜlW
Lomirier 1899.
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bis eiu8eb1. Leptsmber 9.11 ollen ^VoebontoAen ein obeinend«
lieidelderMr bremäenblatt,
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be8ten8 einpkoblen und 8eben xablreieben AetsilliAen ^nk-
träZen entgegen.
Heidelberg, im ^.xril 1899.
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Untere lleekarstrakise 21.

Unankoektdars
kollesv.

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Loliosn.

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l_eb6N8 - Vei-mobei-ting« - 6686!l8oti3lt
6exrllu«let 1855.
Vertreter für Heidelberg: Osaar Friesenberg Nr. 2.
Versicherungen auf Todes- und Erlebensfall. Rente und Aussteuer.
Auch Versicherung für nicht normale Leben (Abgelehnten-Verstcherung).
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Ländern, sowie lebenslängliche Eisenbahnunfallversicherung
Cautionen an Beamte. Vermögen von 46 Millionen Mark.

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Uscrrptslr-sss« 48, II., Doks äsr Lkaäsmis- unä Nauxtstrasss.

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bei Todesfällen, mi t Trauerumschlag
die der hiesige Frauenverein zu Gun-
sten armer Kranken ausgibt, sind von
jetzt au zu haben für 2 bei
HerrnJakob S chweikert, Haupt-
straße 208, am Korumarkt,
Herrn Buchhändler Carl GrooS
Hauptstraße 112,
Herrn Buchhändler Petter 8, Leopold-
straße Nr. 5 (Gervinushaus)
Herrn Buchhändler G. Köster,
Hauptstraße 60,
Herrn Buchhändler Megnin, Sophien
straße 15,
Frau Heingärtner, (Kurzwaaren-
geschäft, Rohrbacherstr. 22.
Frl. Elise Schmitt, Klingenteich-
straße 6.

Im Tuchweben und Tep-
pichmachen empfiehlt sich
Matthias Burkhardt,
Neuenheimerlandstr. 72.

Herzliche Bitte.
In hiesiger Gemeinde lebt eine be-
jahrte arme Wittwe mit ihrer 28Mtt
Tochter, welche als Kind überfahren
wurde und in Folge dessen nicht »»
körperlich ganz verkrüppelt, sonder
auch geistig gestört und demnach vom»
erwerbsunfähig ist. Um das traurig
Loos dieser Bedauernswerthen wos
liehst zu mildern, erlauben wir
hierdurch, barmherzige Mensche» " ,
ein Scherflein der Liebe herzlich» L
bitten. Gott wird's vergelten. Matth'
25, 40.
Bcthau, Kreis Torgan.
Lud. Marquardt, Karl Dreißig.
_Pfarrer._Patronatskirchenatt-
Hedei'/ouFen «iv sivti, äs.83 rasin«!
u. 2üdstiörtiisil6 L
aisde8tkvunääs.dvi ^
äiv a.11vrdiI1i68tsn sma.
dAH WisäerverkLuker eesaedt.
^ llg.uxt-LLta.l08 ßru-tis L krs-noo.
kugusl Ztukenbrob, kinbvc»^
VSUt30lllLIlä3 ArÖ38t68
8p «oi Ll-LL^rrs^-Vsi'3Lnä^lLU3.


Druck und Verlag von Adolph Emmerling und Sohn in Heidelberg, Untere Neckarstraße 21. Fernsprech-Anschluß Nr. 82
 
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