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Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0630

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Amtliche Bekanntmachungen

Lekaimtmaeblilig.
Oberersatzgeschäft pro 1899 betreffend.
Nr. 10 061 A. Das Oberersatzgeschäft im Aushebungsbezirk Heidelberg
für das Jahr 1899 findet am
Donnerstag, den 22. Juni,
Freitag, den 23. Juni,
Samstag, den 24. Juni,
Montag, den 2«. Juni,
Dienstag, den 27. Juni,
jeweils Bormittags '/-8 Uhr, am Donnerstag, den 22. Juni 1899
jedoch erst um V-ll Uhr beginnend, im Gasthaus rum Prinz Max,
Marstallstraße, in Heidelberg statt.
Die Gestellungspflichtigen haben in folgender Reihenfolge zu erscheinen:
1. Am Donnerstag, 22. Juni 18SS, Vorm. V-11 Uhr,
ein Theil der bei der diesjährigen Musterung als dauernd untauglich er-
klärten Militärpflichtigen.
2. Am Freitag, 23. Juni 18SS, Vorm V-8 Uhr,
s) die übrigen der bei der diesjährigen Musterung als dauernd untauglich
erklärten Militärpflichtigen,
i>) die für Landsturm,
o> die für Ersatzreserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen,
ä) ein Theil der für tauglich befundenen Militärpflichtigen, welche sich bei
der Musterung freiwillig gemeldet haben.
3. Am Samstag, 24. Juni 18SS, Vorm. ^8 Uhr,
s) die übrigen der für tauglich befundenen Militärpflichtigen, welche sich bei
der Musterung freiwillig gemeldet haben,
i>) die vorweg einzustellenden Militärvflichtigen,
v) die Tauglichen des Jahrganges 1877, sowie ein Theil der Tauglichen
des Jahrganges 1878.
4. Am Montag, 2«. Juni 18SS, Vorm. Vr8 Uhr,
a) der Rest der Tauglichen des Jahrgangs 1878,
b) die Tauglichen des Jahrgangs 1879,
v) ein Teil der Ueberzähligen des Jahrgangs 1878.
5. Am Dienstag, 27. Juni 18SS, Vorm. Vz8 Uhr,
») der Rest der Ueberzähligen des Jahrgangs 1878,
d- die für Matroscndivision in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen
o) alle Pflichtigen der unter Ziffer 1, 2, 3 und 4 bezeichneten Kategorien,
welche nach der im laufenden Jahre dahier stattgehabten Musterung zu-
gezogen und daher anderwärts gemustert worden sind.
Schließlich haben an diesem Tage noch alle diejenigen Pflichtigen zu
erscheinen, welche sich im lausenden Jahre noch nicht vor den Ersatzbehörden
gestellt haben und für das Jahr 1899 nicht zurückgestellt sind.
6. Am Mittwoch, 28. Juni 48SS, Vorm. V-8, Uhr,
haben die von den Truppentheilen als untauglich abgewiesenen Einjahrig-
Freiwilligen zu erscheinen.
Die Stellungspflichtigen haben in der Tagfahrt in nüchternem und
reinlichem Zustand zu erscheinen, andernfalls dieselben Bestrafung zu ge-
wärtigen haben.
Die LoosungSscheine sind mitzubringen.
Militärpflichtige, welche im Aushebungstermin nicht pünktlich er-
scheinen bezw. ohne genügende Entschuldigung ausbleiben, werden, sofern sie
nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu
30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen bestraft. Außerdem können ihnen die
Vortheile der Loosung entzogen und sie als Vorwegeinzustellende behandelt
werden. (8 26' W.-O.)
Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel, sowie zur Zeit der Aushebung Er-
krankte können auf Grund ärztlicher Zeugnisse von der Gestellung befreit
werden und wären diesbezügliche Gesuche rechtzeitig dahier einzureichen
(Z 72° W.-O.) Die vorgelegten ärztlichen Zeugnisse müssen, sorern der aus-
stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Polizeibehörde be-
glaubigt sein (Z 62^ W.-O.).
Im übrigen ist jeder in den Grundlistendes Aushebungsbezirks enthaltene
Militärpflichtige berechtigt, im Aushebungslermin zu erscheinen und der
Ober-Ersatzkommission etwaige Anliegen vorzutragen (8 72° W.-O.)
Die Bürgermeisterämter (Stabhalter) werden aufgefordert, vorstehende
Bekanntmachung in ihren Gemeinden durch Anschlag an der Gemeinde-
verkündigungstafel und mit der Schelle zur allgemeinen Kenntniß zu bringen
und Bescheinigung hierüber binnen S Tagen anher vorzulegen.
Die namentliche Vorladungsliste wird den Bürgermeisterämtern zugehen.
Zum Aushebungsgeschäfle haben sich behufs etwaiger Auskunftsertheilung
nur die Herren Bürgermeister (Stabhalter) derjenigen Gemeinden einzufinden,
aus welchen Zurückstellungsgesuche zur Entscheidung der Ober-Ersatz-
kommision vorliegen.
Der Termin zur Verbescheidung der Zurückstellungsgesuche ist auf:
Mittwoch, 28. Juni 18SS, Vorm. 10 Uhr,
festgesetzt.
Heidelberg, den 8. Juni 1899.
Der Kim l-Worsth ende
der Krsahkomrnisston des Ausheöungsöezirks Keidelöerg:
Dr. Baur. Epp.


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lVenä, Kroiokgauer, Lodvestsmgsn. Keorg siiormann, 8iosirsim.
lob. 8tang, Vlssloob.

Kohl'enmarkl in Knielingen bei Karlsruhe
(Großer Fohlenmarkt im Großherzogthum Bade»)
am Dienstag, den 4. Juli 48SV.
Ankauf von 18 Fohlen (von 4 Jahren) zur Verloosung im Gesammt-
Werth von 5000 ferner 32 landwirthschaftliche Geräthe im Werthe von
1000
Der landwirthschaftliche Bezirksverein Karlsruhe zahlt für die ersten 10
auf dem Markte gekauften Saugfohlen j- eine Prämie von 5 und für die
5 ersten angekauften Fohlen bis zu 3 Jahr je eine Prämie von 10 ^ an die
Käufer.
Die Verbringer der Fohlen nach dem Markte werden dringend ersucht,
die amtlichen Geburtsscheine der Fohlen bei sich zu führen
Mittwoch, den 5. Juli 18S»: Verloosung daselbst.
Knielingen, den 13. Mai 1899.
Der Kemeinderath.
Loose, 1 Mark das Stück. 11 Stück 10 Mark, sind zu haben bei Gott-
lieb Burkhard in Knielingen.

werden angenommen von allen Postanstalten
Deutschlands auf das jetzt
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zählende u. von allen liberalen Zeitungen großen
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