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Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0668

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Amtliche
BskanMürachrmgen.
Vermögens-Absonderung.
Nr. 592. Die Ehefrau des Metzgers
Karl Furtwängler, Luise geborene
Braun in Heidelberg, vertreten durch
die Rechtsanwälte Dr, Helm und
Tr. Moufang hier, klagt gegen ihren
genannten Ehemann mit dem Anträge,
sie für berechtigt zu erklären, ihr
Vermögen von dem ihres Ehemannes
abzusondern.
Termin zur Verhandlung des Rechts-
streits vor Größt,. Landgericht dahier,
II. Civilkammer, ist bestimmt aus
Mittwoch, den 18. Oktober 1899,
Bormittags 9 Uhr.
Tics wird hiermit zur Kennimß-
nahme der Gläubiger bekannt gemacht.
Heidelberg, den 24. Juni 1899.
Gerichlsschreideiei
des Großk. Landgerichts.
Wohlgemuth.
Bekanntmachung.
Die Erweiterung und
Abänderung des Orts-
bauplanes in Sandhaufen
betr
Nr. 57663. Die Gemeinde Sand-
haufen beabsichtigt im nördlichen und
östlichen Ortstheile einige Ortsstraßen
theils zu erweitern, theils neu an-
zulegen.
Wir bringen dies gemäß Art. 2
Abs. 2 Zisf. 2 des Ortsstraßengesetzes
vom 6. Juli 1896 mit dem Ansügen
zur öffentlichen Kenntnis-, daß die
neue Anlage durch ausgesteckte Pfähle
und Profile auf den Grundstücken
selbst veranschaulicht ist und daß die
Pläne während 14 Tagen vom Er-
scheinen dieser Bekanntmachung an auf
dem Rathhause in Sandhaufen zur
Einsicht der Betheiligten aufliegen.
Einwendungen gegen die beabsich-
tigte Anlage sind bei Ausschluß-
vermciden binnen dieser Frist bei dem
Gemeinderath Sandhaufen oder bei dem
Bezirksamt hier geltend zu machen.
Heidelberg, den 24. Juni 1899.
KroßH. Bezirksamt.
Fr. Wielandt.

Bekanntmachung.
Die Bekämpfung der
Geflügelcholera betr.
Nr. 58015 I. Nachstehende
Anordnung
Großh. Ministeriums des Innern vom
20. Juni 1899, Nr. 21418, bringen
wir zur öffentlichen Kenntnis:
Nachdem die Geflügelcholera in
jüngster Zeit mehrfach durch nmher-
ziehende auswärtige Geflügelhändler
in das Kroßherzogthum eingeschleppt
worden ist, wird zur Abwehr der
Seuchengefahr und zur Verhütung
einer weiteren Ausbreitung der
Seuche im Lande der Handel mit
Geflügel im Umherziehen bis zum
1. September l. Z. auf Grund des
8 56 b Abs. 3 der Gewerbeordnung
lvergl. Art. 14 Ziff. 2 des Rcichsge-
setzes Vom 6. August 1896 betr. die
Abänderung der Gewerbeordnung
R.-G.-BI. Seite 685» untersagt.
Die Bürgermeisterämter des Land-
bezirks veranlassen wir, diese Anord-
nung alsbald den in ihren Gemeinden
ansässigen Geflügelhändlern unter
Hinweis ans die Strafbestimmung des
§ 148 Ziffer 7 s der Gewerbeordnung
lmit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig
Mark und im Unoermögensfalle mit
Haft bis zu vier Wochen wird bestraft:
wer dem Z 56 b zuwiderhandelt) be-
sonders zu eröffnen. Ter Vollzug ist
unter Angabe des Namens der Geflügel-
händler, an welche die Eröffnung ge-
ichab, binnen 8 Tagen hierher an-
znr-men.
Heidelberg, den 27. Juni 1899.
OroA Bezirksamt.
Fr. Wielandt.

Bekanntmachung.
Tie Einfuhr italieni-
schen Geflügels betr.
Nr. 58 2641. Zur Abwehr der
Gefahr der Einschleppung der Geflügel-
cholera wird auf Grund des Z 19
des Reichsgesetzes vom 3unt 1890
die Abwehr und Unterdrückung von
Viehseuchen betr., bis auf weiteres
hierdurch angeordnet:
Händler, welche Hausgeflügel
(Hühner, Enten» Gänse) aus Italien
zum Zwecke des Verkaufs lebend in
das Großherzogthum einführen, sind,
sofern das Geflügel nicht sofort zur
Schlachtung^ kommt, verpflichtet,
binnen 12 Stunden nach der Ein-
führung des Geflügels hievon unter
genauer Angabe der Art und Zahl
desselben bei der Ortspolizeibehörde
des Bestimmungsortes bezw. des-
jenigen Ortes, an welchem die erste
Einstellung im Lande stattfindet,
Anzeige zu erstatten.
Dieselbe Verpflichtung liegt in
Vertretung der Händler den Besitzern
von Gast- und Privalställen ob, in
welchen das Geflügel eingestellt wird.
Die Onspolizeibehöide hat über
die erfolgte Anzeige eine Beiweini-

gung auszustellen und dem Bezirks-
thierarzt von dem Tag der 'Einstel-
lung der Tbiere unter Angabe der
Art und Zakl des Geflügels als-
bald schriftlich Mitlheilnug zu
machen.
Am fünften Tage nach erfolgter
Einstellung nimmt der Bezirksthier-
arzc die Untersuchung des Geflügels
vor. Ehe diese stattgefunden hat
und das Geflügel für seuchenfrei
erklärt worden ist, darf dasselbe
nicht vom Einstellungsort entfernt
werden.
Ist während der Dauer der Be-
obachtung weiteres Geflügel in dem
Stalle eingestellt worden, so darf
auch das früher eingestellte nicht
entfernt werden, bevor nicht die
Beobachtungsfrist für das später
eingestellte umlaufen ist.
Nach Ablauf der fünftägigen Frist
ist eine gründliche Reinigung der
von dem eingedrückten Geflügel be-
nutzten Räumlichkeiten anzuorbnen.
Die Reinigung ist nach Angabe des
BezirILthierarzles uuü unter orls-
polizcilicher Ücberwachung zu be-
wirken. Die Kosten der bezirks-
thielärztlicheu Untersuchung »allen
dem Händler bezw. in dessen Ver-
tretung dem Besitzer des Stalles,
in weichen das Geflügel eingestellt
ist, zur Last.
Diese Bestimmungen finden auch
Anwendung, wenn das Geflügel aus
Italien zunächst in ein Nachbarland
verbracht und von dort nach Baden
eingeführt wird und nicht nachweis-
lich einer fünftägigen sanitätspolizei-
lichen Beachtung innerhalb des Reichs
unterworfen war.
Die Bürgermeisterämter des Land-
bezirks veranlassen wir, diese Anord-
nung alsbald den in ihren Gemeinden
ansässigen Geflügelhändlern mit dem
Hinweis noch besonders zu eröffnen,
daß Zuwiderhandlungen, falls nicht
die strengeren Strafen des § 328
R.Str.G.B. verwirkt sind, nach 8 66
Ziff.4 des Reichsscuchengesetzes (Geld-
strafe bis zu 160 ^ oder Haft) be-
straft werden.
Daß die Eröffnung erfolgt ist, ist
binnen 8 Tagen anzuzeigen. Die den
Ortspolizeibehörden obliegende Pflicht
der Anzeige und Ueberwachung ist
streng zu beobachten.
Heidelberg, den 24. Juni 1899.
Kroßy. Bezirksamt.
_Fr. Wielandt._
Meckesheim.
Miiißimllcigttiiiis.
Donnerstag, den 29. Juni d. I.,
Nachmittags 2 Uhr,
(nicht wie gestern angezeigt um 7 Uhr
Vormittags)
werden im Hause des verstorbenen
Landwirths Valentin Welker von
hier die nachbeschriebenen Fahrnisse
gegen baare Zahlung an den Meist-
bietenden öffentlich versteigert:
1 Sackuhr, Bücher, Mannskleider,
2 ausgerüstete Betten, 8 Bettüberzüge,
140 Ellen hänfenes Tuch, 6 Tisch-
tücher, 20 Handtücher, 10 Leintücher,
1 Aschertuch, 1 Wasch- und 1 Wagen-
seil, 6 Säcke, 1 Schrank, 1 Kommode,
1 Nachttisch, 1 Kanapee, 1 Küchen-
schrank, 3 Kisten, 6 Stühle, 3 Tische,
2 Bänke, 1 Schemel, 1 Backmulde mit
Zubehör, 1 Wanduhr, 1 Spiegel,
Bilder, Küchengeschirr, 4 Fässer,
Zuber und Ständer, 1 Kübel, 1 Wind-
mühle, Feld- und Handgeschirr, 1 Stoß-
trog, 1 Schnitzelbank, Hausgeräthe,
1 Herd, 1 Wagen, Ketten, 1 Kuh,
6 Hühner, 100 Liter Obstwein, Korn,
Spelz, Kartoffeln, Heu und Oehmd,
Stroh, Fleisch, Feit, Brennholz,
Bohnensteckc» und Dung.
Meckesheim, den 20. Juni 1899.
Barther, Bürgermeister.
Welker.
II. Liegenschafts-
Versteigerung.
Theilungshalber wird aus dem
Nachlasse des verstorbenen Landwirths
Georg Michael Ritter von hier am
Dienstag, den 4. Juli 1899,
Nachmittags 3 Uhr,
im Rathhaussaale dahier nach-
beschrtebene Liegenschaft einer noch-
maligen öffentlichen Versteigerung
ausgesetzt und erfolgt hierbei der
Zuschlag, wenn auch der Schätzungs-
Preis nicht geboten wird.
Die näheren Bedingungen können
bei Unterzeichnetem eingesehen werden.
Beschreibung der Liegenschaft:
Lgb. Nr. 2851: 49 ar 36 gm Acker
in der Speyererstraße, einerseits
Jakob Hormuth I., anderseits Güter-
weg, Anschlag 24 680 »st
Heidelberg, den 17. Juni 1899.
Großh. Notar:
Wucherer.
I. V.:
Mickel, Rechtspraktikant.

SHristsetzerlehrling
wird angenommen in der Buchdruckerei
von
Adolph Emmerling L Sohn.

Geschäfts-Eröffnung.

Hierdurch beehre ich mich ergebenst anzuzeigen, daß ich im Hause Brückenstrahe Nr. 28,
Stadttheil Nencnheim, ein

Sckmlmmeil- md WiMkii-GkW

eröffnet habe.
Langjährige Thätigkeit in der Branche, als auch erste Bezugsquellen setzen mich in den Stand,
meinen wcrthen Abnehmern Vortheihaftes bieten zu können und empfehle ich mein Unternehmen einem gütigen
Wohlwollen, mit der Zusicherung stets sorgfältigster, prompter Bedienung.
Hochachtungsvoll


FF FF.

H I l(.. 5l8>(ti-ilMt8-6686ll8l:tiast m d. H.

1I»n»Iieii» ?. 6. 2V, keiffelkerAerst, »88v.
Mir SlllsfföfflöL UQ8 2iir J.n8küiiruiiA von ^nig-ML im Vn80il1l188 LH äo.8
Ullä 8t6ll6Q mit XostSÜLQZeillÖASIl 211 Oiöimtöll.
^.imkünkto ertffsilt ffkreitrvilliALt äer Vertreter kür kleiäeifferZ:
kravkMüMrane 5.
lelvxlwu Nr. 6.

LimgckWr MchiOr.
Donnerstag, den 29. Juni, Abends V-9 Uhr:
Gartenfest mit italienischer Macht

im Schiff zu Neuenheim
unter Mitwirkung der Kapelle des II. Bat. II. Bad. Grenadier-
Regiments Nr. 110.
Die verehrlichen aktiven und passiven Mitglieder werden hierzu
freundlichst eingeladen. Mitgliedskarten sind vorzuzeigen. Eintritt für
Nichtmitglieder 50 Pfg.
M. Bei ungünstiger Witterung findet das Gartenfest
nicht statt.
_ _Der Morstand.

Heidelberger Uolksbank e. G. m. b. H.

Den Zinsfuß für Einlagen bei unserer Sparkasse haben wir
vom 1. Juli a. c. ab wie folgt erhöht:
4°/, bei 12'Nionatlicher Kündigungsfrist

Ol/ 0/
/2 /o


6-
3-

Zinsverrechnung wie bisher ohne jeden Zinsverlust.

m. Mcblanll tz eo.

Miliilioilll, klauben.


8pLt26v,


Lpitrsnrobsn, Lpitssnvolsnts, gsstiokts IMstotks, Lpaobtslstofls, M-
süoLto MIKMssii. Lpaolltslspitssn unä ÜLSU. xssssoäs Livsätso,
Zssüokts ^xpIiLgtioos-Zoblsiksri, gostiokts ^pplioationsblnnisn, grosso
jänsvabl in Lpsolltolstiolcsrsls», Itüscksri, 8olllsisr, Wnäsr, Oärtsl-
bllnäsr, sollvars emck karbig, Eürtslsoülösssr, 8ollosllov, Lnöpks sto.

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Pfandlokal Plöck105: 3 Kleiderschränke
1 Kommode, 1 Kanapee, 1 Ovallisch,
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hahnen, 2 Jägerhemden, 1 Reisedecke,
12 Tuchhosen, 1 Uebcrzieher, 3 Röcke
gegen baare Zahlung im Vollstreckungs-
wege öffentlich versteigern.
Heidelberg 28. Juni 1899.
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des ftädt. Orchesters.
Mittwoch, den 28 Juni 1899,
Nachmittags 4'/s Uhr:
in der Schlokrestäuralioir.
Direktion:
Herr Musikdirektor P. Radig.
Abends 8'/, Uhr:
im Stadtgarten.
Direktion:
Herr Concertmcistec L. Grau.
Eintrittspreis für Nichtabonnenten
40 Psg.

Donnerstag, den 29. Juni 1899,
Nachmittags 4V, Uhr:
in der Schkoßrestauration.
Abends 8 V, Uhr,
im Stadtgarten.
AeiSter-koueert.

Freitag, den 30. Juni 1899.
Abends 8Vr Uhr
in der Schtoßrestauration.

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