Mob.
Dienstag
hlachtet.
Berliner
k-Häringe,
Ural- und
iar.
VVntz.,
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Mlg,
imerüratzr 44
!racitkolile»
Ar.Mk.1.50
chlen, gew.
c. Mk. 1.20.
per Centn«
Mk. —.90.
inkohlen-
für Küchen-
er Ersatz für
nkohlen, per
tr.Mk.1.10.
:den ange-
lz, per Ctr.
Mk. 1.30.
Infeu erhol;
Mk. 1.40.
per Eentncr
Mk. 1.15.
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1» Mg-
l oder ganzen
Igen Bezügen
mtende Er
ierung.
rersteigert
!5. Jan.,
0 Uhr,
rau:
nZWolfskehle,
Lchloßbuckct,
mchenwald bei
2 Forlen, 84
mmen 12 283
lenes Nutzholz
ter buchen, 6
rrlenes Scheit-
chen, 34 Ster
es Prügelholz
es Prügelholz
tück gemischte
st in Michel-
Verlangen vor.
erung.
>rstci Heidel-
rgfrist
nuar 1893,
Ihr
hausen aus
zcn „Vöglers-
erstraße" am
elhausen und
2 Eichen, 39
L ramme; 134
lz II. Classc,
gemischtes dto-
buchenes und
Prügelbolz:
v 5850 Stück
)e Hölzer die
>erhäuser in
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n.
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liior uncl
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eidelberg.
,uar 1898.
ment.
:rn Regiffeur
rkt.
von Adolph
Uhr.
Die „Bürgerzeilung"
erscheint täglich mit Ausnahme von
Sonn- und Feiertagen.
Der Sonntagsnummcr liegt ein Unter-
haltungsblatt, „Der Erzähler", mildem
Humor. Repräsentanten „Ter deutsche
Michel" bei
Verkündigungsblatt und Anzeiger
für Stadt und Lund.
Abonnemeuckspreis
für Heidelberg: monatl- 40 Psg. mit
Tragerlobn, durch die Post bezogen
Vierteljahr!. Mk. 1.— ohne Zustcllgeb.
Znsertiorrspreis: 10 Ps. für die 1-spalt.
Petitzcjle od. deren Raum. Für locale
Geschäfts- u. Privatanzeiaev. 8 Bf.
22. ».LEL--. Heidelberg, Donnerstag, 2K. Januar ».WA.--. 1893.
Zum Abonnement
auf die „Bürger-Zeitung" laden wir crgebenst
ein. Im Hinblick darauf, daß cs
nothwendig für Alle
ist, sich beständig unterrichtet zu halten über die laufenden
Tagesereignisse, verweisen wir auf die
„Würger-Zeitung".
Seit ihrem Bestehen hat dieselbe — eine erfreuliche
Thatsacke —
von Tag zu Tag neue Freunde
gewonnen. Bei
Reichhaltigkeit und Billigkeit
ist dieselbe auch kein Parteiblatt.
Der Preis ist der niedrigste aller Blätter
in Baden, er beträgt
monatlich nur 40 Pfg.
init Trägerlohn, durch die Post bezogen
vierteljährlich 1 Mk.
ohne Zustellungsgcbühr.
Bestellungen werden für auswärts durch die Post,
innerhalb der Stadt durch unsere Träger entgcgcnge-
dommcn.
Neu hinzutretende Abonnenten erhalten die „Bürger-
Icitung" bis Ende des Monats unentgeltlich.
Verlag der „Bürger-Zeitung".
Tit Bmugs- und NltterMlldMlhte
Ünd durch das unterm 29. März 1890 erlassene Gesetz
leu geregelt worden. Das neue Gesetz enthält eine
^ieihe sehr tief einschneidender Bestimmungen, deren
Eenntnißnahme und sorgfältige Beachtung in allen Kreisen
^r Bevölkerung geboten ist, wenn nicht bedeutsame Privat-
echte der Einzelnen, wir erwähnen nur das ebcweibliche
Pfandrecht an den Liegenschaften des Ehemannes, die
Bewahrung der seitherigen allgemeinen richterlichen Pfand-
echte — schweren Schädigungen ausgesetzt werden sollen.—
I. Das unterm 1-Juli 1890 in Kraft getretene Gesetz
e,u 29. März 1890 bestimmt:
>. Vorzugsrechte auf Liegenschaften, sonne gesetzliche und
richterliche Untcrpfandsrechte werden nur durch Ein-
tragung wirksam.
2. Die Eintragung kann nur auf bestimmt bezeichnete
Liegenschaften erfolgen, welche nach dem Grundbuch
dem Schuldner geboren.
3. Die Eintragung kann nur für eine bestimmte Summe
erfolgen, welche nöthigenfalls zu veranschlagen ist.
II. Nach bisherigem Recht waren die gesetzlichen Unter-
pfandsrechte der Minderjährigen und Mundlosen (Ent-
mündigten) auf die Liegenschaften des Vormundes, die
Pfandrechte der Ehefrauen auf die Liegenschaften ihrer
Männer ohne allen Eintrag wirksam und bei dem richter-
lichen Untcrpfandsrechte war cs genügend, das Urtheil
in das Unterpfandsbuch eintragen zu lassen. Nach dem
neuen Gesetze aber müssen alle die Untcrpfandsrechte ein-
getragen werden und zwar auf bestimmte Liegenschaften
und für bestimmte Summen. Ein allgemein gehaltener
Eintrag (ohne Bezeichnung der Liegenschaften und der
Summen) ist unzulässig und wirkungslos. Der
Gläubiger welcher einen Eintrag erwirken will, bat sich
also vorher darüber zu verlässigen, welche Liegenschaften
laut Grundbuch dem Schuldner gehören.
Ferner muß der Gläubiger bestimmt angeben, wie
hoch sich seine Forderung beläuft. Ist die Forderung
noch unbestimmt — z, B. wenn er ein Urtheil eintragen
lassen will, das den Gegner zum Schadenersatz oder zur
Tragung der Kosten verurtheilt, — so muß er angeben,
wie hoch er den Schaden und wie hoch er die Kosten
schätzt. Für das Mündelpfandrecht ist besonders vorge-
schrieben, daß der Eintrag nicht auf mehr Liegenschaften
und nicht für eine höhere Summe veranlaßt werden soll,
als dieses zur vollständigen Sicherheit des Gläubigers
(Mündels) erforderlich ist. Ein solches Verfahren ist
auch bei anderen gesetzlichen und richterlichen Unterpfands-
rechten zu empfehlen, indem sonst „der Schuldner auf
Minderung der Eintragung klagen kann.
III. Der Eintrag des Unterpfandsrechts der Bevor-
mundeten (Minderjährigen und Entmündigten) erfolgt,
so lange der Betreffende unter Vormundschaft steht, nur
auf Antrag des für die Vormundschaft zuständigen Amts-
gerichtes. Vormund, Gegenvormund- und Waisenrichter
sind verpflichtet denr Amtsgericht Anzeige zu erstatten,
wenn Veranlassung vorliegt, einen Eintrag zu erwirken.
Das Amtsgericht kann von einer Eintragung Umgang
nehmen, wenn die Gefahr eines Verlustes ausgeschlossen
ist oder der Vormund in anderer Weise zureichende Sicher-
heit leistet.
I V. Das Unterpfandsrecht der Ehefrau kann nur ein-
In schwerem Weröcrcht.
B Criminal-Novellc
aber
v»n Reinhold Ortrnann.
(Fortsetzung.)
Die Elasticität und Widerstandskraft Louisens
.hicn unter jedem neuen Schlage, der die zarte Mäd-
Vfi... . f, .....so zu erstarken und zu wachsen. Sic
Ute die Greisin getröstet und dabei ihren eigenen
dchmcrz wacker zu bekämpfen und zu verbergen gewußt;
pflegte jetzt auch die Kranke ohne zusammenzubrechen
'>d ohne zu verzagen, sodaß selbst die verbärtctcn Herzen
Polizisten sich einem Gefühl tiefster Hochachtung
(ht verschließen konnten vorder vollendeten, edlen Weib-
^kcit, welche sich in dem geräuschlosen Walten dieses
seinem Leid wabrhaft engclschön erscheinenden Wesens
^sprach.
Sie beschränkten die Du.chsuchung der Wohnung auf
U Nothwendigste, st: erwähnten gegen das junge Mäd-
nichts von dem schweren Belastungsmoment, welchen
jE fn Gestalt des blutigen Tuches vorgefunden und sie
Lernten sich nut einem Gruße, der um Vieles böslicher
als ibn Polizeibcamte sonst der Familie eures mutb-
^lichen Mörders zu bieten pflegen.
Jetzt war cas Alles vorüber. An die Stelle des ge-
(Uchvollen Treibens war wieder die einförmige, unhcim-
P? Stille getreten, welche durch das gleichmäßige Ticken
U allen Schwarzwälder Uhr eher erhöht als unterbrochen
bPde, und das junge Mädchen war wieder allein mit
kranken Mutter- Wohl drobten ihr jetzt die Kräfte
erlahmen und die zitternden Füße den Dienst zu ver-
^ie„ -.
^nseelc traf, mehr
sagen; aber init übermenschlicher Anstrengung hielt sie
sich noch immer aufrecht, um die alte gebrochene Frau
nicht ihrer letzten Stütze zu berauben. Sie batte dieselbe
weich gebettet und ihrer geschickten und aufopferungsvollen
Behandlung war es denn auch gelungen, die todtähnliche
Ohnmacht in einen sanften, ruhigen Schlaf zu verwan-
deln, der das treue Mutterhcrz wenigstens für die kurze
Zeit dem Bewußtsein der entsetzlichen Wirklichkeit entzog.
Auf den Zehen hatte sich Louise aus dem Schlafzimmer
geschlichen und war in die Wohnstube zurückgekehrt, um
die durch die Nachsuchung etwas derangirten Möbels wieder
zu ordnen. Dann nahm sie ihren gewöhnlichen Sitz am
zensier ein und griff mechanisch zu der feinen Näharbeit,
mit der sie sich schon am Morgen beschäftigt hatte, denn
sie fühlte, daß sie ihren schweren Gedanken eine Ablei-
tung und Zerstreuung geben müsse, wenn dieselben nicht
den letzten Rest ihrer physischen Kraft untergraben sollten.
Aber die Nadel, die sonst so flink und geschickt durch das
zarte Linnen flog, machte heute nur mit großen Zwischen-
räumen wenige zögernde Stiche und die Blicke des jungen
Mädchens schweiften oft gedankenvoll hinaus in jene un-
bestimmte Ferne, wo jetzt der geliebte Bruder unter so
traurigen Verhältnissen weilte.
Was konnte sie thun, um ihm beizustehen; wohin
sollte sie sich wenden, um ihn zu retten? Wenn sie nur
gewußt hätte, wodurch er in den furchtbaren Verdacht
gekommen: wenn ihr nur die Einzelheiten des ihm zur
Last gelegten Verbrechens bekannt gewesen wären, sie würde
darin vielleicht irgend einen Fingerzeig entdeckt haben für
den Weg, den sie cinschlagen mußte, um seine Schuld-
losigkeit "zu beweisen. Aber sie wagte nicht, einen Schritt
getragen werden auf Antrag der Ehefrau oder ihrer Erben
und nur während der Ehe und während eines Jahres
nach Auflösung der Ehe. Auch dieses Untcrpfandsrecht
kann erst nach seiner Entstehung eingetragen werden, so-
mit u) wegen des Heirathsgutes und als dessen, was der
Frau aus dem Heirathsvertrage gebührt: vom Tage der
geschlossenen Ehe an; b) wegen Ehesteuergeldern aus
Erbschaften oder Schenkungen, die ibr wäbrend der Ehe
zufallen, von dem Tage an, da die Erbschaften oder
Schenkungen ihr anfallen; o) für die Schulden, die sie
mit ihrem Manne gemacht hat, und ;ür die Wiedererstatt-
ung ihres veräußerten Eigenthums: von dem Tage an,
da die Schuld entstanden, oder der Verkauf geschehen ist.
V. Für ältere, d. h. vo: dem 1. Juli 1890 ent-
standene Vorzugs- und Unterpfandsrcchtc, welche nicht
auf bestimmte Liegenschaften und für bestimmte Summen
eingetragen sind, gelten folgende Uebergangsbestimmungen:
1. Dieselben müssen vor dem 1. Januar 1894 auf be-
stimmte Liegenschaften und für bestimmte Summen
eingetragen werden. — Geschieht dieses nicht, so
verlieren sie ihre Wirksamkeit gegen Dritte und werden
nach dem 1. Januar 1894 von Amtswegen gestrichen.
2. Der bisherige Rang bleibt nur dann gewahrt, wenn
er in dem neuen Eintrag bestimmt angegeben ist.
Beim richterlichen Unterpfandsrecht macht dieses keine
Schwierigkeit; es genügt regelmäßig, wenn indem neuen
Eintrag der Rang vom Datum des ersten Eintrags an-
gegeben wird. Selbstverständlich müssen aber, wie unter
Iangegeben, die Liegenschaften uneSummen genau bezeichnet
werden. Bei len Bevormundeten ist es Sache des Amts-
gerichts, für einen richtigen neuen Eintrag zu sorgen.
Die Ehefrauen, welche einen Eintrag begehren, müssen
nicht nur die Liegenschaften des Mannes, auf welche sie
ihr Unterpfandsrecht wahren wollen, genau bezeichnen,
sondern auch weiter angeben, welche Ansprüche sie dem
Manne gegenüber zu machen haben. Vergleiche oben.
Die durch das angeführte Gesetz für die Eintragung
der Pfandrechte gegebenen Fristen finden auf die seit 1.
Juli 1890 erworbenen Liegenschaften keine Anwendung.
Bezüglich dieser Liegenschaften sind die obenerwähnten
Pfandrechte erst vom Tage der Eintragung an wirksam.
Deutsches Reich.
Berlin, 23. Jan. Zu Ehren der Herzogin von
Edinburg fand heute Nachmittag um 12 Uyr beim Kaiser
große Frühstückstafel statt. Es nahmen außer dem Prinzen
Heinrich und dem Herzog von Connaught noch andere Hof-
Persönlichkeiten Th eil.
aus dem Hause zu thun, um Erkundigungen einzuziehen;
ihre mädchenhafte Scham empörte sich gegen den Gedanken,
daß dieser oder jener ihrer Bekannten niit dem Finger
auf sic deuten und einem Anderen zuflüstern könnte:
„Sieh', das ist die Schwester des Mörders!" Und würde
denn ihre Intervention überhaupt nothwendig sein? Konnte,
ja mußte denn iu den nächsten Stunden, vielleicht sogar
in der kommenden Minute Richard zurückkchren, dem es
doch unmöglich schwer sein konnte, seine Nnschulo sonnen-
klar zu beweisen? War denn nicht eigentlich all' die
Angst und Sorge um ihn, der ja doch von keinem Men-
schen ernstlich für einen Mörder gehalten werden konnte,
eine Thorheit, und verdiente die kranke Mutter nicht in
viel höherem Grade ihre Lheilnahme, als er, der Mann
genug war, sich selbst aus der unverschuldeten Verlegen-
heit zu befreien?
Solcher Art waren die Gedanken, mit denen sich das
junge Mädchen selbst hinweg zu trösten suchte über die
Schwere des Augenblicks; aber wie wacker sie auch rang
und kämpfte gegen die düsteren Ahnungen, welche in der
trostlosen Verlassenheit in wechselvollen Gestalten vor ihrer
gequälten Sorge aufstieg-n, sie vermochte trotzdem das
furchtbare Gespenst nicht zu bannen, das sich immer greif-
barer und deutlicher gestaltete und das sic mit wilder
Angst und entsetzlichem Schaudern erfüllte.
Da tönte von der Treppe her der Klang eines leichten
elastischen Schrittes zu ihr in das Zimmer und eine freu-
dige Röthe färbte jäh aufflammend ihre Wangen. Wer
anders konnte das sein, als Richard, der frei und glänzend
gerechtfertigt heimkehrtc zu den Seinen! Mit einem Ruck
warf sie ihre Näharbeit zu Boden und eilte zur Thür, um
Dienstag
hlachtet.
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k-Häringe,
Ural- und
iar.
VVntz.,
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Mlg,
imerüratzr 44
!racitkolile»
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chlen, gew.
c. Mk. 1.20.
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Mk. —.90.
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für Küchen-
er Ersatz für
nkohlen, per
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lz, per Ctr.
Mk. 1.30.
Infeu erhol;
Mk. 1.40.
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Mk. 1.15.
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l oder ganzen
Igen Bezügen
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chen, 34 Ster
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Prügelbolz:
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,uar 1898.
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:rn Regiffeur
rkt.
von Adolph
Uhr.
Die „Bürgerzeilung"
erscheint täglich mit Ausnahme von
Sonn- und Feiertagen.
Der Sonntagsnummcr liegt ein Unter-
haltungsblatt, „Der Erzähler", mildem
Humor. Repräsentanten „Ter deutsche
Michel" bei
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Vierteljahr!. Mk. 1.— ohne Zustcllgeb.
Znsertiorrspreis: 10 Ps. für die 1-spalt.
Petitzcjle od. deren Raum. Für locale
Geschäfts- u. Privatanzeiaev. 8 Bf.
22. ».LEL--. Heidelberg, Donnerstag, 2K. Januar ».WA.--. 1893.
Zum Abonnement
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ein. Im Hinblick darauf, daß cs
nothwendig für Alle
ist, sich beständig unterrichtet zu halten über die laufenden
Tagesereignisse, verweisen wir auf die
„Würger-Zeitung".
Seit ihrem Bestehen hat dieselbe — eine erfreuliche
Thatsacke —
von Tag zu Tag neue Freunde
gewonnen. Bei
Reichhaltigkeit und Billigkeit
ist dieselbe auch kein Parteiblatt.
Der Preis ist der niedrigste aller Blätter
in Baden, er beträgt
monatlich nur 40 Pfg.
init Trägerlohn, durch die Post bezogen
vierteljährlich 1 Mk.
ohne Zustellungsgcbühr.
Bestellungen werden für auswärts durch die Post,
innerhalb der Stadt durch unsere Träger entgcgcnge-
dommcn.
Neu hinzutretende Abonnenten erhalten die „Bürger-
Icitung" bis Ende des Monats unentgeltlich.
Verlag der „Bürger-Zeitung".
Tit Bmugs- und NltterMlldMlhte
Ünd durch das unterm 29. März 1890 erlassene Gesetz
leu geregelt worden. Das neue Gesetz enthält eine
^ieihe sehr tief einschneidender Bestimmungen, deren
Eenntnißnahme und sorgfältige Beachtung in allen Kreisen
^r Bevölkerung geboten ist, wenn nicht bedeutsame Privat-
echte der Einzelnen, wir erwähnen nur das ebcweibliche
Pfandrecht an den Liegenschaften des Ehemannes, die
Bewahrung der seitherigen allgemeinen richterlichen Pfand-
echte — schweren Schädigungen ausgesetzt werden sollen.—
I. Das unterm 1-Juli 1890 in Kraft getretene Gesetz
e,u 29. März 1890 bestimmt:
>. Vorzugsrechte auf Liegenschaften, sonne gesetzliche und
richterliche Untcrpfandsrechte werden nur durch Ein-
tragung wirksam.
2. Die Eintragung kann nur auf bestimmt bezeichnete
Liegenschaften erfolgen, welche nach dem Grundbuch
dem Schuldner geboren.
3. Die Eintragung kann nur für eine bestimmte Summe
erfolgen, welche nöthigenfalls zu veranschlagen ist.
II. Nach bisherigem Recht waren die gesetzlichen Unter-
pfandsrechte der Minderjährigen und Mundlosen (Ent-
mündigten) auf die Liegenschaften des Vormundes, die
Pfandrechte der Ehefrauen auf die Liegenschaften ihrer
Männer ohne allen Eintrag wirksam und bei dem richter-
lichen Untcrpfandsrechte war cs genügend, das Urtheil
in das Unterpfandsbuch eintragen zu lassen. Nach dem
neuen Gesetze aber müssen alle die Untcrpfandsrechte ein-
getragen werden und zwar auf bestimmte Liegenschaften
und für bestimmte Summen. Ein allgemein gehaltener
Eintrag (ohne Bezeichnung der Liegenschaften und der
Summen) ist unzulässig und wirkungslos. Der
Gläubiger welcher einen Eintrag erwirken will, bat sich
also vorher darüber zu verlässigen, welche Liegenschaften
laut Grundbuch dem Schuldner gehören.
Ferner muß der Gläubiger bestimmt angeben, wie
hoch sich seine Forderung beläuft. Ist die Forderung
noch unbestimmt — z, B. wenn er ein Urtheil eintragen
lassen will, das den Gegner zum Schadenersatz oder zur
Tragung der Kosten verurtheilt, — so muß er angeben,
wie hoch er den Schaden und wie hoch er die Kosten
schätzt. Für das Mündelpfandrecht ist besonders vorge-
schrieben, daß der Eintrag nicht auf mehr Liegenschaften
und nicht für eine höhere Summe veranlaßt werden soll,
als dieses zur vollständigen Sicherheit des Gläubigers
(Mündels) erforderlich ist. Ein solches Verfahren ist
auch bei anderen gesetzlichen und richterlichen Unterpfands-
rechten zu empfehlen, indem sonst „der Schuldner auf
Minderung der Eintragung klagen kann.
III. Der Eintrag des Unterpfandsrechts der Bevor-
mundeten (Minderjährigen und Entmündigten) erfolgt,
so lange der Betreffende unter Vormundschaft steht, nur
auf Antrag des für die Vormundschaft zuständigen Amts-
gerichtes. Vormund, Gegenvormund- und Waisenrichter
sind verpflichtet denr Amtsgericht Anzeige zu erstatten,
wenn Veranlassung vorliegt, einen Eintrag zu erwirken.
Das Amtsgericht kann von einer Eintragung Umgang
nehmen, wenn die Gefahr eines Verlustes ausgeschlossen
ist oder der Vormund in anderer Weise zureichende Sicher-
heit leistet.
I V. Das Unterpfandsrecht der Ehefrau kann nur ein-
In schwerem Weröcrcht.
B Criminal-Novellc
aber
v»n Reinhold Ortrnann.
(Fortsetzung.)
Die Elasticität und Widerstandskraft Louisens
.hicn unter jedem neuen Schlage, der die zarte Mäd-
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Ute die Greisin getröstet und dabei ihren eigenen
dchmcrz wacker zu bekämpfen und zu verbergen gewußt;
pflegte jetzt auch die Kranke ohne zusammenzubrechen
'>d ohne zu verzagen, sodaß selbst die verbärtctcn Herzen
Polizisten sich einem Gefühl tiefster Hochachtung
(ht verschließen konnten vorder vollendeten, edlen Weib-
^kcit, welche sich in dem geräuschlosen Walten dieses
seinem Leid wabrhaft engclschön erscheinenden Wesens
^sprach.
Sie beschränkten die Du.chsuchung der Wohnung auf
U Nothwendigste, st: erwähnten gegen das junge Mäd-
nichts von dem schweren Belastungsmoment, welchen
jE fn Gestalt des blutigen Tuches vorgefunden und sie
Lernten sich nut einem Gruße, der um Vieles böslicher
als ibn Polizeibcamte sonst der Familie eures mutb-
^lichen Mörders zu bieten pflegen.
Jetzt war cas Alles vorüber. An die Stelle des ge-
(Uchvollen Treibens war wieder die einförmige, unhcim-
P? Stille getreten, welche durch das gleichmäßige Ticken
U allen Schwarzwälder Uhr eher erhöht als unterbrochen
bPde, und das junge Mädchen war wieder allein mit
kranken Mutter- Wohl drobten ihr jetzt die Kräfte
erlahmen und die zitternden Füße den Dienst zu ver-
^ie„ -.
^nseelc traf, mehr
sagen; aber init übermenschlicher Anstrengung hielt sie
sich noch immer aufrecht, um die alte gebrochene Frau
nicht ihrer letzten Stütze zu berauben. Sie batte dieselbe
weich gebettet und ihrer geschickten und aufopferungsvollen
Behandlung war es denn auch gelungen, die todtähnliche
Ohnmacht in einen sanften, ruhigen Schlaf zu verwan-
deln, der das treue Mutterhcrz wenigstens für die kurze
Zeit dem Bewußtsein der entsetzlichen Wirklichkeit entzog.
Auf den Zehen hatte sich Louise aus dem Schlafzimmer
geschlichen und war in die Wohnstube zurückgekehrt, um
die durch die Nachsuchung etwas derangirten Möbels wieder
zu ordnen. Dann nahm sie ihren gewöhnlichen Sitz am
zensier ein und griff mechanisch zu der feinen Näharbeit,
mit der sie sich schon am Morgen beschäftigt hatte, denn
sie fühlte, daß sie ihren schweren Gedanken eine Ablei-
tung und Zerstreuung geben müsse, wenn dieselben nicht
den letzten Rest ihrer physischen Kraft untergraben sollten.
Aber die Nadel, die sonst so flink und geschickt durch das
zarte Linnen flog, machte heute nur mit großen Zwischen-
räumen wenige zögernde Stiche und die Blicke des jungen
Mädchens schweiften oft gedankenvoll hinaus in jene un-
bestimmte Ferne, wo jetzt der geliebte Bruder unter so
traurigen Verhältnissen weilte.
Was konnte sie thun, um ihm beizustehen; wohin
sollte sie sich wenden, um ihn zu retten? Wenn sie nur
gewußt hätte, wodurch er in den furchtbaren Verdacht
gekommen: wenn ihr nur die Einzelheiten des ihm zur
Last gelegten Verbrechens bekannt gewesen wären, sie würde
darin vielleicht irgend einen Fingerzeig entdeckt haben für
den Weg, den sie cinschlagen mußte, um seine Schuld-
losigkeit "zu beweisen. Aber sie wagte nicht, einen Schritt
getragen werden auf Antrag der Ehefrau oder ihrer Erben
und nur während der Ehe und während eines Jahres
nach Auflösung der Ehe. Auch dieses Untcrpfandsrecht
kann erst nach seiner Entstehung eingetragen werden, so-
mit u) wegen des Heirathsgutes und als dessen, was der
Frau aus dem Heirathsvertrage gebührt: vom Tage der
geschlossenen Ehe an; b) wegen Ehesteuergeldern aus
Erbschaften oder Schenkungen, die ibr wäbrend der Ehe
zufallen, von dem Tage an, da die Erbschaften oder
Schenkungen ihr anfallen; o) für die Schulden, die sie
mit ihrem Manne gemacht hat, und ;ür die Wiedererstatt-
ung ihres veräußerten Eigenthums: von dem Tage an,
da die Schuld entstanden, oder der Verkauf geschehen ist.
V. Für ältere, d. h. vo: dem 1. Juli 1890 ent-
standene Vorzugs- und Unterpfandsrcchtc, welche nicht
auf bestimmte Liegenschaften und für bestimmte Summen
eingetragen sind, gelten folgende Uebergangsbestimmungen:
1. Dieselben müssen vor dem 1. Januar 1894 auf be-
stimmte Liegenschaften und für bestimmte Summen
eingetragen werden. — Geschieht dieses nicht, so
verlieren sie ihre Wirksamkeit gegen Dritte und werden
nach dem 1. Januar 1894 von Amtswegen gestrichen.
2. Der bisherige Rang bleibt nur dann gewahrt, wenn
er in dem neuen Eintrag bestimmt angegeben ist.
Beim richterlichen Unterpfandsrecht macht dieses keine
Schwierigkeit; es genügt regelmäßig, wenn indem neuen
Eintrag der Rang vom Datum des ersten Eintrags an-
gegeben wird. Selbstverständlich müssen aber, wie unter
Iangegeben, die Liegenschaften uneSummen genau bezeichnet
werden. Bei len Bevormundeten ist es Sache des Amts-
gerichts, für einen richtigen neuen Eintrag zu sorgen.
Die Ehefrauen, welche einen Eintrag begehren, müssen
nicht nur die Liegenschaften des Mannes, auf welche sie
ihr Unterpfandsrecht wahren wollen, genau bezeichnen,
sondern auch weiter angeben, welche Ansprüche sie dem
Manne gegenüber zu machen haben. Vergleiche oben.
Die durch das angeführte Gesetz für die Eintragung
der Pfandrechte gegebenen Fristen finden auf die seit 1.
Juli 1890 erworbenen Liegenschaften keine Anwendung.
Bezüglich dieser Liegenschaften sind die obenerwähnten
Pfandrechte erst vom Tage der Eintragung an wirksam.
Deutsches Reich.
Berlin, 23. Jan. Zu Ehren der Herzogin von
Edinburg fand heute Nachmittag um 12 Uyr beim Kaiser
große Frühstückstafel statt. Es nahmen außer dem Prinzen
Heinrich und dem Herzog von Connaught noch andere Hof-
Persönlichkeiten Th eil.
aus dem Hause zu thun, um Erkundigungen einzuziehen;
ihre mädchenhafte Scham empörte sich gegen den Gedanken,
daß dieser oder jener ihrer Bekannten niit dem Finger
auf sic deuten und einem Anderen zuflüstern könnte:
„Sieh', das ist die Schwester des Mörders!" Und würde
denn ihre Intervention überhaupt nothwendig sein? Konnte,
ja mußte denn iu den nächsten Stunden, vielleicht sogar
in der kommenden Minute Richard zurückkchren, dem es
doch unmöglich schwer sein konnte, seine Nnschulo sonnen-
klar zu beweisen? War denn nicht eigentlich all' die
Angst und Sorge um ihn, der ja doch von keinem Men-
schen ernstlich für einen Mörder gehalten werden konnte,
eine Thorheit, und verdiente die kranke Mutter nicht in
viel höherem Grade ihre Lheilnahme, als er, der Mann
genug war, sich selbst aus der unverschuldeten Verlegen-
heit zu befreien?
Solcher Art waren die Gedanken, mit denen sich das
junge Mädchen selbst hinweg zu trösten suchte über die
Schwere des Augenblicks; aber wie wacker sie auch rang
und kämpfte gegen die düsteren Ahnungen, welche in der
trostlosen Verlassenheit in wechselvollen Gestalten vor ihrer
gequälten Sorge aufstieg-n, sie vermochte trotzdem das
furchtbare Gespenst nicht zu bannen, das sich immer greif-
barer und deutlicher gestaltete und das sic mit wilder
Angst und entsetzlichem Schaudern erfüllte.
Da tönte von der Treppe her der Klang eines leichten
elastischen Schrittes zu ihr in das Zimmer und eine freu-
dige Röthe färbte jäh aufflammend ihre Wangen. Wer
anders konnte das sein, als Richard, der frei und glänzend
gerechtfertigt heimkehrtc zu den Seinen! Mit einem Ruck
warf sie ihre Näharbeit zu Boden und eilte zur Thür, um