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Neuer General-Anzeiger: für Heidelberg und Umgegend ; (Bürger-Zeitung) — 1893 (Januar bis Juni)

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No. 91 - No. 100 (19. April - 29. April)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43990#0399

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148.

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Ve^kündigungsblatt und Anzeiger

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Di« ,stNürgerz«itung"
scheint täglich mit Ausnahme von
> Sonn- und Feiertagen.
Sonntagsnummer liegt ein Untcr-
Mungsblatt, „Der Erzähler", mit dem
^nnor. Repräsentanten „Der deutsche
Michel" bei.

96. Heidelberg. Dienstag, 25. April 1893.

und
zum

Die Reform der militärischen Gerichts-
barkeit.
Durch ein Reichsgesetz ist bekanntlich eine Frage,
schon seit geraumer Zeit die Politiker beschäftigt, deren
^ojiche Lösung jedoch trotz wiederholter Mahnungen von
des Reichstages und trotz der Einsetzung verschie-
be Commissionen noch immer auf sich warten läßt. Die
st^Ptschwierigkeit liegt in dem Gegensätze zwischen den
hauptsächlich hierbei in Frage kommenden Militär-
Gesetzen: dem preußischen und dem baierischen.
beruht auf dem U n t ersu ch ü n g s p r i n ci p;
^ Gericht schreitet von Amtswegen ein, das Verfahren
tz^heimjich und schriftlich, der Gerichtsherr be-
^as Gericht von Fall zu Fall, das Erkenntniß be-
d? der Bestätigung durch den zuständigen Befehlshaber,
^riegsminister oder — je nach dem Falle — des
^?'gs auf Grund eines schriftlichen Rechtsgutachtens,
dem Könige steht das Recht zu, das Erkenntniß auf-
j^ben und gleichzeitig zu verfügen, daß in der Sache
jeweilig zu erkennen sei. In Bayern beruht dagegen
i>^ Militärstrafverfabren auf dem Anklageprincipst
lh^mt des Anklägers ist sorgfältig von demjenigen
Hz Richters getrennt; das Verfahren ist öffentlich und
h^dlich; die Gerichte sind ständig; dem König
gegen das Erkenntniß eines Militärgerichts keine
Befugnisse zu, als gegen dasjenige eines bürger-
en Gerichts; er kann nur von seinem Begnadigungs-

WesteL'ungen
die „Bürger-Zeitung" für die Monate
Mai und Juni
fortwährend von sämmtlichrn Postanstalten, Brief-
^gern und unfern Agenturen zum Preise von
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ins Haus, sowie von unfern Trägern
^gerinnen hier und der nächsten Umgebung
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^Aegengenommen.
ü . Neu hinzutretende Abonnenten erhalten die „Bürger-
Okstung" bis Ende des Monats unentgeltlich.
Verlag der „Bürger-Zeitung".

ist von seiner Erklärung unabhängig, daß er dem Rechte
seinen Lauf lassen wolle. Zwischen so schroffen Gegen-
sätzen ist ein Ausgleich unmöglich; hier heißt es Ent-
weder — Oder. Zu Gunsten des bayerischen Ver-
fahrens spricht der Geist der modernen Rechtspflege; deß-
hajb haben sich auch im Reichstage die fortschrittlichen
Parteien auf Seite dieses Verfahrens gestellt und wünschen
dasselbe in das laut 8 39 des Gesetzes für die Heeres-
organisation zu schaffende Rcichs-Militärgesetz cingeführt
zu sehen. Preußischerseits hält man dagegen an dem
hier eingeführten Verfahren fest, weil dasselbe den preuß.
Militärtraditonen besser entspricht und weil hier auf die
Sonderstellung des Heeres gegenüber dem Bürgerthum —
also auch auf die militärischen Sondereinrichtungen im
Gegensätze zu denjenigen des bürgerlichen Lebens ein
Gegengewicht gelegt wird. Das preußische Militärgerichts-
verfahren beruht auf einem Gesetze vom Jahre 1848,
also aus einer Zeit, welche vom modernen Staatswesen,
von dem Gedanken des „Volkes in Waffen" noch gar
keine Ahnung hatte; es sind zum Theil noch die U e b e r-
lieferungen des Landsknechtswesens, welche
in dieser Art von Militärgerichtsbarkeit zum Ausdruck
kommen. Daß dieselbe der Reform fähig und bedürftig
ist, ist selbstverständlich. Der absolute Wider st and
gegen jede zeitgemäße Wandlung auf diesem
Gebiete ist ungerechtfertigt und auf die Dauer ebenso un-
haltbar, wie der starre Stillstand, die formale Ver-
knöcherung auf irgend einem andern Gebiete des
Staatslebens.
Als Vertreter dieses absoluten Widerstandes hat sich
in jüngster Zeit der Premier-Lieutenant der Landwehr-
Cavallerie, Frhr. von Schorlemer, hervorgethan, indem
er in seinen Schriften „Officiersstand und Rechtspflege"
und „Zur Regelung des militärischen Strafverfahrens"
den Beweis zu führen sucht, daß alle Bedenken, die
gegen die militärische Rechtspflege und speciell gegen das
preußische Militärstrafverfahren laut geworden sind, nur
auf liberale und socialdemokratische Umtriebe (?) zurück-
zuführen seien und daß eine Wandlung keineswegs noch
thue. Schorlemer nimmt den Standpunct ein, daß die
Manneszucht in erster, die Rechtspflege in zweiter Linie
steht, daß diese somit keinerlei Neuerungen unterzogen
werden dürfe, welche die militärischen Zuchtmittel in
Bezug auf die Disciplin irgendwie abschwächen könnten.
Immer stellt er den Officier als Angehörigen eines be-
vorzugten Standes hin, der seine „besondere" (!) Ehre
und Ehrenpflichten habe, während für die Angehörigen
anderer Stände das persönliche Ehrgefühl dem Betreffenden

nur „freiwillig sich selbst auferlegte Schranken" zieht
deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein den Standes'
zweck als solchen weder gefährdet noch beeinträchtigt. Und
eine entsprechende Sonderstellung nimmt er für den
Svldatenstand überhaupt in Anspruch als ein unver-
äußerliches „historisches" Recht.
Zum Glück gebt nun die Welt nicht nach einem
preußischen Lieutenant, am allerwenigsten in Dingen, die
diesem recht wohl natürlich und behaglich erscheinen mögen,
die jedoch mit anderer Leute Augen ein wenig angesehen
werden und angesehen werden müssen. Wenn es viel-
mehr eine Frage giebt, die auf schleunigste Lösung drängt
und wenn es eine Forderung des Rechts und der Billig
keit giebt, so ist es die Reform unserer militärischer Ge-
richtsbarkeit, wie diese leider zur Stunde noch besteht.
Deutsches Reich.
Berlin, 22. April. Wie der „Reichsauzeiger" mir-
theilt, verlieh der Kaiser heute dem italienischen Minister-
präsidenten Giolitti den Schwarzen Adlerorden, dem
Generalsecretär Malvano den Kronenorden 1. Klasse
mit Brillanten, dem Commendatore Pavarini die
Brillanten zum Kronenorden 2. Klasse, dem Unterrichts-
minister Martini den Rothen Adlerorden 1. Klasse,
dem Commendatore Bernabei den Rothen Adlerorden
2. Klasse und dem Sindaco Ruspoi den Rothen Adler-
orden 2. Klasse mit Stern.
Berlin, 22. April. Dem Vernehmen nach findet
am 28. April Diner beim Reichskanzler statt,
wozu sämtliche Minister und Staatssekretäre der Reichs-
ämter sowie einige Parlamentarier eingeladen sind.
Schweiz.
Bern, 22. April. Zum Empfange des Kaisers
Wilhelm und der Kaiserin Auguste Victoria
in Luzern werden eine Compagnie Infanterie, eine
Compagnie Sappeure und eine Schwadron Kavallerie auf-
geboten werden. Bis Basel werden der Oberst-Corps-
commandeur Wieland-Basel, Chef des Generalstabes Oberst
Keller-Bern und Oberstlieutenant Ruffi-Lausanne den
Kaiser begleiten. Die Abordnung des Bundesraths wird
von General Herzog-Aarau, Oberstcommandeur Feist-Bern
und Hauptmann im Generalstab Gottorey-Freiburg be-
gleitet werden.
Italien.
Nom, 22. April. Die nunmehr in ihrem reichsten
Schmucke prangende Stadt war gestern noch belebter als
an vorhergehenden Tagen. 101 Kanonenschüsse kündigten

Be-
aus

der
sie
erbeben

An einem Kanr.
Criminalgeschichte von Jenny Hirsch.
(Fortsetzung.)
«^"^Las haben sie darauf zu sagen?" fragte
"achdem er vergeblich gewartet hatte, daß
Stücken Einspruch gegen die Anklage
" Nichts!" entgegnete sie eisig.
5^ind, ich bitte Sie, reden Sie," bat der Justizrath.
Laut kam über ihre geschlossenen Lippen,
alte Geheimrath legte ihr die Hand auf die
er» „Johanna, ich bin Ihr Freund, ich beschwöre
^'^gen Sie diesen Trotz ab, er stürzt Sie in's
eine solche Anklage gibt es nur eine Antwort
Zweigen," erwiderte sie schneidend.
>iH.Eie werden dieses Schweigen vor dem Untersuch ungs-
bald aufgeben. Fräulein Bertelsmann," sagte
Khs °l'zeilieutenant. „Meine Aufgabe ist beendet, ich
Criminalgericht Meldung zu machen."
das aufgesetzte Protokoll unterzeichnen, ordnete
die Zimmer des Barons genau in dem Zu-
H bleibe sollten, in dem sie gefunden worden, und
an der Lage des Tobten nichts verändert
-fitz/ dürft, ließ zwei von seinen Leuten zur Bewachung
entfernte sich.
Morgen graute noch nicht, da war bereits der
§fi ^"Hungsrichter in Begleitung eines Protokollführers
und ein neues Verhör begann mit den Be-
der Villa Böhlendorf, die furchtsam zusammen-

gedrängt die weitere Entwickelung des Dramas erwarteten.
Auch der Justizrath und der alte Hausarzt hatten sich
nach kurzer Entfernung wieder eingefunden.
VII.
Das Verhör des Untersuchungsrichters knüpfte an das
von den Polizeibeamten aufgenommene Protokoll an.
Sämmtliche Hausgenossen mußten ihre Aussagen wieder-
holen und bekannten aas die eingehenden Fragen des Be-
amten nunmehr, daß Fräulein von Mörner vom ersten
Augenblicke an ihre CouMe, Johanna Bertelsmann, der
Mordes an dem Baron bezichtigt habe.
„Sie waren also sofort überzeugt, daß hier ein Mord
vorliegc und der Baron nicht in Folge eines Schlagan-
falles gestorben sei?" wandte sich der Untersuchungs-
richter zu Lina.
„Ich mußte es wohl, sah ich doch, was vorgegangen
war," entgegnete Lina mit leiser aber fester Stimme.
„Ich habe Johanna Bertelsmann in dem Augenblicke
überrascht, als sie, nachdem sie den Tisch umgeworfen,
aus dem Zimmer schlüpfen wollte."
„Lüge, Lüge, abscheuliche Lüge," murmelte Johanna
zwischen den Zähnen.
„Lüge ich etwa auch, wenn ich sage, daß Du dem
Onkel beständig aufsässig warft, daß Du ihn geärgert
und gekränkt hast, wo Du wußtest und konntest?" fuhr
Lina mit steigender Erregung fort, „die Freunde und Be-
kannten des Hauses, die Diener werden es bezeugen.
Lüge ich, wenn ich sage, daß gestern Mittag, durch Dich
hervorgerufen, ein heftiger Auftritt zwischen Dir und
dem Onkel stattgefunden hat, daß er gestern Abend ver-
stärkt wiederholt ward? Herr Assessor Werdenfeld wird

das Letztere bezeugen, er wird auch bezeugen, daß der
arme Onkel, durch Dich auf's Aeußerste gereizt, sagte,
so lange er lebe, gestatte er nicht, daß Du ein vagabon-
direndes Gouvernantenleben führest, er werde aber Morgen
sein Testament machen und Du solltest dieser Stunde
gedenken. Darauf hast Du geantwortet: Ich werde ihrer
nie vergessen, sie soll mir ein Sporn sein, mich frei zu
machen um jeden Preis, — leugne wenn Du kannst!"
„Ich leugne nicht, ich habe das gesagt, was weiter?
versetzte Johanna tonlos.
„Was weiter," schrie Lina außer sich, „was weiter?
Nichts weiter, als daß Du den unbequemen Onkel er-
sticktest. Herr Geheimrath Henning hat ja erst vor wenigen
Tagen in Deiner und meiner Gegenwart gesagt, wie leicht
das sei. Du hofftest, man würde, wenn man ihn am
andern Morgen todt im Bette fände, glauben, er sei
am Schlagfluß gestorben, gestorben in der Nacht, ehe das
zu Deinen Ungunsten lautende Testament unterschrieben
ward: Deine eigene Hast ist zum Verräther an Dir ge-
worden, Du warfest den Tisch um und riefest dadurch
mich, die Zeugin Deiner Missethat, herbei, Du —"
„Halt," unterbrach sie der Untersuchungsrichter, „Sie
sind weder öffentlicher Ankläger, noch Richter, Fräulein
von Mörner, greifen Sie der Untersuchung nicht vor."
In diesem Augenblicke trat der Gerichtsarzt, der auf
Veranlassung des Untersuchungsrichters die Leiche nochmals
in Augenschein genommen hatte, an den Beamten heran
und reichte ihm ein wichtiges Beweisstück, das er in der
Hand des Todten gefunden hatte. Um den Siegelring,
den der Baron am vierten Finger der rechten Hand trug,
hatten sich etliche lange schwarze Frauenbaare geschlungen;
 
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