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Neuer General-Anzeiger: für Heidelberg und Umgegend ; (Bürger-Zeitung) — 1893 (Januar bis Juni)

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No. 31 - No. 40 (5. Februar - 16. Februar)
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Verkündigungsblatt und Anzeiger

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Heidelberg, Dienstag, 14. Februar


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Hauptstraße 25.

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StbonuemeutSpreis
für Heidelberg: monatl. 40 Pfg. mit
Trägcrlolm, durch die Post bezogen
vierteljädrl. Mk. I. olme Znstellgeb.
Znsertionspreis: lOPf. für dir t-ipalt.
Petitzeilc od. deren Raum. Für locale
Geschäfts- n. Priva»anvi>v.n 5 Pf.

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scheint täglich mit Ausnahme von
Sonn- und Feiertagen.
<>er Sonntagsnummer liegt ein Unter-
Mltungsblatt, „Der Erzähler", mit dem
MMor. Repräsentanten „Der deutsche
Michel" bei

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solcher ausweist, ist das Recht
eingeräumt, monatlich je eine die
Bedürfnisse des Haushaltes betreffende
Anzeige (Hamilienanzeigen, Dienstboten-
gesnche, Wohnungsanzeige u. s. w.s bei
uns aufzugeben. Diese Aufnahmen ge-
schehen stets unentgeltli'ch.
Bestellungen der „Bürger-Zeitung" werden für
Swarts durch die Post' innerhalb der Stadt durch unsere
Träger entgegengenommen.
Verlag der „Bürger-Zeitung".

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Rubrik

Aendmmgen bri der Jnvaliditäts-
verficherung.
Bezug auf vorübergehende Beschäftigung.
. In diesin Tagen find Seitens des Dundesraths mehr-
ergänzende Vorschriften bezüglich Befreiung vor-
hergehend beschäftigter Personen von der Jnvalidi-
^sverficherungen erlassen worden. Hiernach wurde insbe-
hdere bestimmt, daß das Personal ausländischer
Hsenbahnverwaltungen, wenn es (was namentlich
Grenzverkehr vorkommt) in inländischen Eisenbahn-
hrieben vorübergehend beschäftigt wird, sowie überhaupt
h Arbeits- und Dienstleistungen, welche von Bediensteten
^ländischer Betriebe, deren Bctriebsbandlungen vorüber-
?Zend in's Inland herübergreifen, von der Versicherungs-
echt frei sein sollen. Von größerer Bedeutung sind
Vorschriften, die bei dieser Gelegenheit hinsichtlich der
Ebaliditätsversicherung des Personals ausländischer
Uiffe, die deutsche Binnen- und Wasserstraße be-
sten, erlassen wurden. Es wurde dabei bestimmt, daß
Z Schiffspersonal solcher ausländischen Schiffe dann
^ficherungspflichtig sei, wenn dieselben im Jnlande

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sich hier namentlich um die der Classe des Kleinbauern
angebörigen Personen, welche ihren Lebensunterhalt der
Hauptsache nach aus den, Betriebe eigener oder gepach-
teter Güter beziehen, aber daneben regelmäßig während
einiger Wochen des Jahres, selten länger als ein Viertel-
jahr, ihre Arbeitskraft in Lohnarbeiten im Walde, in
Gruben bei Straßen-, Wasserbauten u. dgl. verwerthen.
Für diese Kleinuntcrnehmer und ihre im Haushalt
lebenden Angehörigen ist die Jnvaliditätsversicherung kein
dringendes Bedürfniß: auch ist cs im Hinblick auf die
gesetzlichen Bestimmungen, welche über das Erlöschen der
Anwartschaft, über die Wartezeit und die Zahl der für
Erlangung der Altersrenten einzuklebenden Marken gelten,
in vielen Einzelfällen recht unsicher, ob solche Kleinunter-
nehmer, die nur wenige Wochen, höchstens drei Monate
im Jahr, mit versicherungspflichtigen Lohnarbeiten be-
schäftigt sind, durch Entrichtung der Versichcrungsmarken
einen Anspruch auf Invaliden- und Altersrenten er-
warten können. Denn sie müssen, damit der Anspruch
gewahrt bleibe, im Verlauf von vier Jahren mindestens
47 Beitragswochen entrichtet, also in jedem Jahre durch-
schnittlich 12 Wochen in versicherungspflichtiger Be-
schäftigung gestanden haben. Auch setzt der Anspruch
auf Invalidenrente, wenn man von der Ueberganqszeit
bis Ende 1894 absieht, voraus, daß mindestens ' 117
Beiträge auf Grund einer vcrstcherungspflichtigen Be-
schäftigung geleistet sind; von Personen, die im Jabrc
nur wenige Wochen Lohnarbeit leisten, wird diese ^Zahl
von Beitragswochen erst nach sehr langer Zeit z. B? bei
einer jährlich blos vierwöchigen Beschäftigung erst nach
30 Jahren erreicht. Für die Altersrente wird der Nach-
weis von 1410 Beitragswochen verlangt, so daß nach
Verlauf von 30 Jahren der Anspruch' nur dann be-
gründet ist, wenn in jedem Jahre durchschnittlich 47
Wochenmarken eingeklebt wurden. Nun können sich
zwar auch jene Kleinunternebmer, die bloß für wenige
Wochen oder Monate des Jahres in versicherungs-
pflichtiger Beschäftigung stehen, einen viel weitcrgebenden
Anspruch dadurch wahren, daß sie für die übrigen Wochen
des Jahres, wo sie im eigenen Betriebe arbeiten, cuso
nicht versicherungspflichtig sind, freiwillig Beiträge ent-
richten. Hiervon wird aber zur »eit wenig Gebrauch
gemacht, sei es, weil oiese Befugniß und die daran ge-
knüpften Vortheile noch nicht ausreichend bekannr sind,
sei es, weil der Aufwand gescheut wird, der bei der
freiwilligen Versicherung wegen des Wegfalls eines Arbei-
geberbeilrags und des an das Reich zu entrichtenden
Zuschlags (Doppelmarke) ein höherer ist. Unter diesen

Der Abonnementspreis
für die
„Würger - Zeitung"
b-trägr
Monatlich nur 40 Pfg
"Ui Trägerlohn, durch die Post bezogen
vierteljährlich 1 Mk.
°hne Zustellungsgebühr.

schwerem Weröcrcht.
Criminal-Novelle
von Reinhold Ortmann.
(Fortsetzung.)
Du bist ein kompletter Narr! — Wozu
..,»o>^e Aufregung und diese unberechtigte Angst?
deshalb sollte ick nur in aller Welt darnach trachten,
E zu verderben? Die Geschichte, welche Du mir mit
O Gräfin angerichtet hast, gefällt mir gar nicht, es
Z ein sebr dummer Streich und noch dazu ein ganz
üZslüssiger, aber es ist nun einmal nicht mehr zu
"Etn und —"
Z„Um des Himmelswilleu, schweig!" unterbrach ibn
uZrvjlly mit heiserer Stimme. „Ich habe Dir bereits
erklärt, daß ich von der ganzen Sache auch nicht
« geringste weiß und daß ich die Gräfin gar nicht ge-
habe!"
l'^Uni so besser für Dich," erwiderte der Andere in
leinend völlig gleichgiltigem Tone. „In diesem Falle
ich ich mich denn doch genöthigt scben, einer wohl-
»ZHeu Behörde die Wahrnehmungen zu unterbreiten,
IZZE jch ju Bezug auf die Ermordung einer gewissen
l^Zu Lauenfeld gemacht habe. Ich glaube, man wird
i Ep belohnen wissen."
iZh^censch, bist Du rasend? Das wird doch nicht im
I "e Deine Absicht sein?"
I^'bknd warum nicht? Wenn Du, wie Dü sagst,
t ber ganzen Sache nichts zu thun hast, kann es

einen regelmäßigen und andauernden Verkehr unterhalten;
wird eine inländische Wasserstraße nur unregelmäßig und
vorübergehend von einem ausländischen Schiffe berührt,
so ist dessen Besatzung nicht versicherungspflichtig. Damit
bei der Beurtheilung dieser Verhältnisse nach einheitlichen
Grundsätzen für das ganze Gebiet der Wasserstraße ver-
fahren werde, soll nach den Bestimmungen des Bundes-
rathcs über die Frage, ob es sich uni einen regelmäßigen
und andauernden Verkehr bandle und somit die Ver-
stchcrungspflicht für das ausländische Schiff zutreffe, die
Centralbehörde des Staats und, wenn die Wasserstraße
mehrere Bundesstaaten berührt, der Reichskanzler ent-
scheiden. Diese Frage hat insbesondere für den Rhein
eine Bedeutung, der bis nach Mannheim hinauf von
vielen holländischen und belgischen Schiffern regelmäßig
befahren wird. Es liegt einerseits im Interesse der in-
ländischen Schiffahrtsunternehmungen, daß die regelmäßig
die inländischen Wasserstraßen befahrenden ausländischen
Fahrzeuge hinsichtlich der sozialen Versicherungslasten
gleich behandelt werden; anderntheils liegt aber diese
Versicherung auch im Interesse der betreffenden Schiffs-
mannschaften, da sic zum Theil aus Reichsangehörigen
bestehen. Beim Vollzug ist zu beachten, daß für die
Schiffsunternehmer im Großherzogthum Baden eine Aus-
nahme von dem hier für die Entrichtung der Beiträge
als Regel eingeführten Einzugsverfahren gemacht worden
ist; die Beitragsmarken für das Schiffspersonal sind stets
von dem Unternehmer oder seinem Stellvertreter (dem
Kapitän, Schiffsführcr) in die Quittungskarten ein-
zukleben.
Endlich wurde unter Abänderung einer früheren Vor-
schrift des Bundesratbs bestimmt, daß Dienstleistungen
zur schleunigen Hilfe bei Nnglücksfällen und Ver-
heerungen durch Naturereignisse oder zur schleunigen Be-
seitigung von Verkehrs- oder Betriebsstörungen dann erst
versicherungspflichtig sind, wenn diese Arbeiten nach ihrer
Art die Dauer von zwei Arbeitstagen voraus-
sichtlich nicht übersteigen.
Von der bad. Regierung ist im Bundesrath be-
antragtworden, es mögen von der Jnvaliditätsverficherungs-
pflicht auch befreit werden die Arbeitsleistungen derjenigen
Personen, welche nach ihrer Lebensstellung als Land-
wirthe, Gewerbetreibende u. dgl. einen Wirth
schaftszweig selbstständig betreiben und der in ihrem
Haushalte gegen freien Unterhalt lebenden Familienan-
gehörigen, wenn diese Kleinunternehmer und ihre An-
gehörigen vorübergehend, aber nicht mehr als 12 Wochen
im Jahresdurchschnitt Lohnarbeiten verrichten. Es handelt
Dir ja doch nur lieb sein, statt eines Unschuldigen
den wirklichen Mörder Deiner ehemaligen Geliebten be-
straft zu sehen."
„Ferrolt, halt' ein! Du weißt, daß Du mich folterst!
Was verlangst Du von mir? Willst Du Geld haben?
Sprich! Ich will Dir alles geben, was ich besitze; nur
geh fort! Befreie mich von Deiner Gegenwart, die ich
nun einmal nicht ertragen kann!"
„Nun, wie ich sehe, fängst Du ja schon an, etwas
vernünftiger zu werden; aber Du benimmst Dich im
Ganzen noch immer wie ein Kind! — Wozu willst Du
mir nun Dein schönes Geld so ohne Weiteres an den
Hals werten und Dich abermals zum Bettler machen?
He! Aus Furcht, daß ich Dich verratben könnte? —
Lächerlich! Fällt mir gar nicht ein! So lange, wie
Du meinen Wünschen entsprichst und kein falsches Spiel
mit mir treibst, bleiben wir die besten Freunde; auch ohne
eine weitere Theilung unserer Güter."
„Aber was in aller Welt willst Du denn v-n mir,
wenn es nicht das Geld ist?" entgegnete d'Hervilly.
„Warum erzeigst Du niir denn nicht den kleinen'Liebes-
dienst, von hier fortzugeben?"
„Weil ich hier ein außerordentlich günstiges Arbeitsfeld
entdeckt habe, Gaston, und weil ich zu der Ausbeutung
desselben Deiner Mitwirkung bedarf.
„Und es ist wirklich ganz und gar unmöglich, mich
dabei aus dem Spiele zu lassen?"
„Du bist ein Narr! — Ick hätte cs niemals für
möglich gehalten, daß Du Dich in einen solchen Hasen-
fuß verwandeln könntest! — Es bandelt sich hier um
ein ganz leichtes Unternehmen, zu dessen Ausführung

ich wirklich keinen geeigneteren Menschen finden konnte,
als Dich!"
„Aber, wenn ich Dir nun erkläre, Ferrolt, daß mich
dieses Leben anwidert, daß ich mir gelobt habe, umzu
kehren und ein ordentlicher Mensch zu werden?"
„Pah, Duval, Du mußt einen furchtbaren Katzen-
jammer haben. Als wenn ein ÄNensch überhaupt noch
von Umkehr reden könnte, der — doch wozu soll ich
unnützerweise unangenehme Erinnerungen in uns wach-
rufen. Willst Du mir also Deine Hilfe gewähren
oder nicht?"
„Wenn es sein muß, Ferrolt, ja! Du weißt, daß
ich in Deinen Händen bin! — Laß hören!"
„Das laß ich mir gefallen; so heißt cs vernünftig
gesprochen. Ich wette, in zehn Minuten wirst Du nnr
Dank wissen für mein Anerbieten und statt mit Deiner
jetzigen Galgenmienc mit dem vergnügtesten Gesicht von
der Well Deine Einwilligung geben. —- Komm' setze
Dich etwas näher zu mir, Freundchen, denn für eines
Dritten Ohr ist mein Plan gerade nicht gemacht."
In der That wurde die Unterhaltung der beiden
sauberen Freunde von diesem Augenblicke an so leise,
daß Braunfels trotz des angestrengtesten Lauschens von
dem Geflüster nichts mehr verstehen konnte und sich des-
halb leise und vorsichtig auf seinen Posten zurückzog.
Es gelüstete ihn auch vor der Hand kaum darnach, mehr
zu vernehmen; er hatte genug gehört, um von dem letzten
Zweifel befreit und von d'Hervillvs Sckuld vollkommen
überzeugt zu sein. — Daß sich in den, Besucher des
angeblichen Marquis d'Hervilly durch das eben stattge-
fundene Gespräch der Beiden ein Mitwisser und

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Ich habe Dir bereits

die Gräfin gar nicht ge-
minderte der Andere in
In diesem Falle
 
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