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Kunst der Nation
Steirisches Feldzeichen. 15. Jahrhundert. Eisen
(Dors) für „Kaffer" geliefert hat, fei nur neben-
bei erwähnt.
Die Gebildeten mögen sich nicht über solch
naive Übersetzungskünste luftig machen. Denn sie
haben sich mit der Übersetzung „Gläserne
Pantoffeln" für das französische „L^XT0IILDL8
DL V^TL" (Fell-, Lederpantoffeln), das sie mit
Wenn das neue Deutschland jetzt im Jahre
1934 an die umfängliche und schwierige Arbeit
herangeht, die geschichtlich und knnstgeschichtlich
wertvollen Bauten Berlins in einem fachmännisch
gearbeiteten Inventar festzulegen, so ist das eine
Großtat auf einem Gebiet, das immer ein
Schmerzenskind der deutschen Kunstwissenschaft ge-
wesen ist. Es hat lange gedauert, bis man sich
darüber klar wurde, daß ohne eine umfassende
Aufnahme des vorhandenen Denkmälerbestandes
eine gründliche und vor allem endgültige Geschichte
der deutschen Kunst nicht geschrieben werden
könne.
Und daß ebensowenig eine wirkliche Denkmal-
pflege, ein wirksamer Denkmalschutz möglich siud,
so lange nicht die Inventarisation der deutschen
Kunstdenkmäler restlos ducchgeführt ist. Wieviel
Verluste der deutsche Kuustbesitz, insbesondere an
Baudenkmälern, bereits erlitten hat, weil es an
einer umfassenden Inventarisation des Vor-
handenen fehlte, das wird kaum mehr festzu-
stellen sein.
Dabei ist die Erkenntnis von der Bedeutung
der Denkmäler unserer Vorzeit älter als man ge-
meinhin annimmt. Denn: der älteste Akt be-
wußter Denkmalpflege in Deutschland ist bereits
1787 erfolgt! Und wurde gerade mit dem natio-
nalen Interesse begründet! Keiner der großen
deutschen Staaten kann das Verdienst dafür in An-
spruch nehmen, sondern einer jener kleinen, geist-
lichen, die wenig später in dem großen Schmelz-
tiegel der französischen Revolution untergegangen
sind, das Kurfürstentum Mainz.
Bis 1765 hatte dieser Kleinstaat über Heppen-
heim an der Bergstraße die 1065 erbaute, immer
wieder den Zeitbedürfnissen angepaßte Starken-
burg als Landesfestung erhalten. Sie hatte noch
im 30jährigen Krieg Turenne getrotzt und selbst
Ludwigs Xiv. Mordbrennerscharen hatten sich an
ihren Mauern vergebens blutige Köpfe geholt.
Aber nach dem 7jährigen Krieg hatte man sie als
militärisch wertlos ansgegeben. Wie überall im
Reich die verlassenen Burgen, hat man auch sie
alsbald als bequemen Steinbruch benutzt.
Ein besonders findiger und auf den Nutzen der
kurfürstlichen Kasse bedachter Beamter aber, der
Amtskeller Weber, wandte sich 1787 sogar an die
Regierung in Mainz mit der Bitte, man möge
eine beschleunigte Niederlegung der Halbruine vor-
nehmen, da ihr weiter Bezirk sich sehr gut zur
Anlage von Kartoffeläckern eigne, die zweckmäßig
an die Stelle „der öden und unfruchtbaren Plätze,
Gräben und Zwinger" träten!
Er muß nicht wenig erschrocken gewesen sein,
als ihm jeder weitere Eingriff in den Bestand der
Ruine untersagt wurde mit der Begründung: „Da
N^erbt Abonnenten
für -ie «Kunst Ser Nation»
das Starkenburger Schloß die ganze Bergstraße
durch sein malerisches Ansehen ziert und ein sehr
interessantes Denkmal aus alten Zeiten bleibt, so
kommen etliche und 20 fl., die aus den Steinen zu
lösen wären, nicht in Anschlag gegen das, was
hierdurch auf einer anderen Stelle verloren
würde." Vermutlich hat der Amtskeller Weber
die Herren in Mainz in seines Herzens Kämmer-
lein für verrückt gehalten! Aber auch wir stehen
vor einem Rätsel. Noch herrschten in Europa und
auch in unserem deutschen Vaterlande unbeschränkt
Aufklärung und Rationalismus, die Romantik, die
uns erst die Wertschätzung unserer eigenen Ge-
schichte und ihrer Denkmäler lehrte, war noch in
weiter Ferne, als die Kurmainzer Regierung
diesen modernen und nationalen Standpunkt ein-
nahm! Sie hat es nicht bei dem ersten Verbot
bewenden lassen, sondern im April eine Kom-
mission zur Besichtigung geschickt und am
„VLLLL" verwechselten, mit „Vatermörder", das
von „Larrieide" abgeleitet wurde statt von
„Parasite" (Schmarotzer), und mit „Schwarz-
kunst", wobei sie „XLLLOM^XTIL" (Toten-
beschwörung) in „XIOLOM^XTIL" umgedeutet
haben, gründlich blamiert. . .
Hermann nieder
29. Oktober endgültig entschieden, daß die Starken-
burg „ als ein Denkmal alter deutscher Kunst und
Sitte, dessen Name schon interessant ist, eine
Zierde, die einen unbeschreiblichen Eindruck vou
Ruhe uud Erhabenheit um sich verbreitet, die nie-
maud ohne die innigste Rührung ansieht" erhalten
bleiben und von den kurfürstlichen Beamten auf-
merksam gepflegt werden solle. Es ist der erste
Akt bewußter, und zwar deutschbcwußter Denkmal-
pflege in unserer Geschichte!
Es hat ein volles Menschenalter gedauert, ehe
eure deutsche Regierung Kurmainz auf diesem
Wege gefolgt ist! Und man möchte fast glauhen,
daß, als es endlich geschah, ihre Tat von 1787 vor-
bildlich gewirkt hat. Denn es war der Großherzog
von Hessen, einer der Haupterben des unter-
gegangenen Kurstaates, der Erbe gerade auch der
Starkenburg, der nun 1818 unter dem Einfluß
des genialen Baumeisters Moller, des südwest-
deutschen Schiuckel, den ersten Denkmalpflegeerlaß
herausgab!
Er verordnete darin die Anlage eines genauen
Verzeichnisses aller in dem Großherzogtum befind-
lichen Überreste alter Baukunst, „wobei der gegen-
wärtige Zustand zu beschreiben und die in ihnen
befindlichen alten Kunstwerke, als Gemälde, Bild-
säulen und dergleichen, mit zu bemerken sind".
„Die vorzüglichsten dieser Werke oder die am
meisten baufälligen sollen nach und nach genau
ausgenommen und die Zeichnungen derselben nebst
der Beschreibung im Landesmuseum deponiert
werden." Womit auch schon ein Denkmalarchiv
vorgesehen ist.
Ferner: „Wenn es nötig sein sollte, mit einem
oder dem andern dieser Gebäude Veränderungen
vorzunchmen oder dieselben ganz abzubrechen, so
soll dieses nur mit Vorwissen des erwähnten
Kollegs (des Oberbau-Kollegs) geschehen und nach-
dem dasselbe in den ge-
eigneten Fällen Unsere
höchste Genehmigung ein-
geholt hat". Auch der
Schutz der Bodenfuude
wird schon ins Auge ge-
faßt und schließlich „sämt-
lichen öffentlichen Behör-
den zur Pflicht gemacht,
für die Erhaltung der in
dem erwähnten Verzeich-
nisse bekanntgemachten
Denkmäler möglichst zu
sorgen".
Keine der Aufgaben,
die auch heute noch von
einem wirksamen Denk-
malschutz gefordert wer-
den müssen, ist außer acht
gelassen. Leider aber ver-
absäumte man es damals,
gleichzeitig die Geldmittel
"für diese Zwecke bereit-
zustellen und eine Orga-
nisation dafür zu schas-
sen. Immerhin wurde
in den folgenden Jahr-
zehnten in Hessen sowohl
für die beschreibende und
zeichnerische Aufnahme
alter Kunstdenkmäler wie
für ihre Erhaltung viel
getan. Inzwischen setzte
aber auch die private Ini-
tiative ein. 1843 ließ H.
Vüttmann in Mainz seine
„Kunstschätze und Bau-
denkmäler am Rhein"
erscheinen, die auf 466
Seiten ein für die frühe
Zeit recht achtungswertes
Inventar bringen. Aber
erst die zweibändige
„Kunsttopographie"
Deutschlands", die Wil-
helm Lotz 1862/63 in
Kassel herausbrachte, leitete die systematische In-
ventarisation der deutschen Kunstdenkmäler ein.
Das erste amtliche Kunstdenkmälerinventar ist
denn auch das von Dehn-Rotfelser und Lotz zu-
sammen herausgegebene Werk „Die Baudenkmäler
nn Regierungsbezirk Kassel", das 1870 erschien.
Von 1872 ab bearbeitete dann F. X. Kraus die
Kunstdenkmäler von El-
saß-Lothringen. 1879
folgte die „Beschreibende
Darstellung der älteren
Bau- und Kuustdenkmäler
der Provinz Sachsen".
Damit setzte dann allent-
halben die staatliche In-
ventarisation der Kunst-
denkmäler ein. Leider
aber ist dabei an eine
Feststellung einheitlicher
Grundsätze für die Rie-
senarbeit nicht einmal
gedacht worden!
Der Wert der Inven-
tare ist daher sehr un-
gleich. Dazu sind die äl-
testen überhaupt nicht,
die ersten unter den spä-
teren sehr ungenügend
illustriert. Und abge-
schlossen ist das so gewal-
tige wie unumgänglich
nötige Werk noch lange
nicht. Gerade die denk-
malreichsten Länder wie
die Rheinprovinz und
Hessen, in dem einst so
hoffnungsvolle Ansätze
sich gezeigt hatten, harren
neben vielen anderen noch
der völligen Aufarbei-
tung. Mimchx, der ab-
geschlossenen Inventare
aber sind heute schon ver-
altet, die großen Städte
endlich hat man durchweg
erst spät in-Angriff ge-
nommen.
Gerade dort aber
hätte man eigentlich
beginnen sollen! Denn
ihr Denkmälerbestand
ist von der modernen
Entwicklung am stärk-
sten bedroht. Und dort
hat bisher der Denkmalschutz am stärksten
versagt. Er hat aber überhaupt erst sehr spät
eingesetzt. In den meisten deutschen Ländern hat
man sich bis in die neueste Zeit mit einer ent-
sprechenden Handhabung der allgemeinen Gesetze
begnügt, was natürlich in keiner Weise ausreichen
konnte. Darüber hinaus begnügte man sich zu-
nächst mit der Einsetzung von „Konservatoren", so
in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden und
Sachsen.
Im Ausland war man in dieser Beziehung
schon weiter, Frankreich, England, Italien, Däne-
mark, Rumänien, Portugal und die Schweiz
hatten bereits um 1900 Denkmalschutzgesetze. Ja,
die Engländer hatten solche sogar schon in Ägypten
und Indien durchgesetzt! Bei uns hat der „Erste
Tag für Denkmalpflege in Dresden" 1900 dann
endlich den Stein ins Rollen gebracht. So daß
1902 in dem deutschen Lande, das die Wiege des
deutschen Denkmalschutzes überhaupt ist, in Hessen,
das erste moderne deutsche Denkmalschutzgesetz er-
lassen wurde. T.
Erfolg der Westfälischen
Kunstausstellung in Dortmund
Im Auftrage des Reichsmini st ers für Volks-
aufklärung und Propaganda kaufte der Leiter
der Landesstelle Westfalen der Reichskammer der bildenden
Künste, W. Kelter, von der „Großen Westfälischen
Kunstausstellung" in dem neu eröffneten „Hause der Kunst"
in Dortmund Bilder und Plastiken im Gesamtwerte von
2000 RM von folgenden Künstlern:
Josef Horn, Gevelsberg (Bauernhäuser),
Paul Westerfrölke, Gütersloh (Überschwemmung im
Emsgebiet),
Adolf Saengcr, Stahnsdorf bei Berlin (Siegerländcr
Landschaft),
Paul Kottenkamp, Bielefeld (Bisonmutter und Bison-
herde),
Hermann Kätelböhn, Essen (Zeche Graf Beust),
Theodor Brünn, Hagen (Radierungen),
Arnold Schlick, Münster (Plastik Fuchs),
Theo Hölscher, Hamm (Weiden),
Gertrud Börnecke, Witten (Kühe),
Franz Homoet, Münster (Schlittschuhläufer),
Johannes Engels, Erünberg (Auf Besuch).
Außer diesen Käufen sind noch eine ganze Anzahl wei-
terer Käufe mit Privatleuten abgeschlossen worden. IV v.
Dl. <R<
Mitarbeiter der „Kunst der Nation"
führt
vom 23. August vis 12. 8«p1vmb«r
in einem ^rnto mit mir 15 Teilnehmern
durch
Stallen
Nürnberg — Gardasee — Verona — Vicenza —
Padua — Ravenna — Perugia — Assisi —
Nom — Pienza — Siena — Florenz — Prato
— Bologna — Modena — Nürnberg
Itvisv, Ilnterliunkt, Verpklvgiinx: Illc. 205.—
Prospekte durch Peter Römming, Autofahrten
Nürnbcrg--O, Fenitzerstr. 32
Q36K.1897 KÜ.VO1kL5ek^ O8QK.1897
8 / bi3 ktiklXIQ^U 133
6!b85I siOK
I<bl^5ci4
ZOdeillk - k 5IGILH4I5 - lN/V
Hans Stangl (München), Ruhende
Die Anfänge des Denkmalschutzes und
der Kunstdenkmälerinventarisation in Deutschland
^U8 der Lrwägung heraus, dall sich der Leruk eines Lekriktleiters nicht kür längere 2eit mit meinem
eigentlichen Leruk als Maler vereinbaren lälZt, lege ich nunmehr ckie Lckriktleitung in anckere Lände.
Oie grolle 2abl derer, denen die „Lunsk der Xation" das bedeutet, was sie ihrem Programme gemäll bedeuten soll, wächst
beständig. Dieser Lrkolg ist mir ein Leweis, dall in der Leibe der Lunstpublilrationen, die sieb insbesondere kür die Lunsk
der (Gegenwart einset^en, eine Lücke entstanden war. Oie Xotwendigbeit, hier der völkischen Lunsk der 2ukunkk ?u
dienen, vereinigte vor nunmehr riebn Monaten die Oründer der Leitung in der rein idealistischen Absicht ihre Lräkke un-
eigennützig der Lacbe im (leist der Lameradsehakt 2U dienen. Ls war allen klar, dall das Unternehmen auk sebr lange
2eit keinen materiellen Lrkolg bringen wird, und dennoch brachte einer von den Oründern auch noch die weitgehendsten
kinanriiellen Opker, die das Lrsebeinen am 1. Lovember 1933 ermöglichte. 8o entstand das Unternehmen, das die (lrund-
lagen nationalsozialistischer Lunstaukkassung darstellt und in besonderem Malle junge, ^ukunktweisende Lräkte der
Lunst aukweist. Diese ^ukgabe konnten nur kest in der nationalsozialistischen Lewegung verwurzelte Menschen er-
küllen. Demgemäll vereinigte der Lreis der Oründer auch mit einem Lalkikumkämpker, ein Mitglied des Lreikorps Ober-
land, und einen Teilnehmer am Xovemberputsch 1923 vor der Leldherrnhalle. Ich hebe diese Tatsache heute absichtlich
an dieser 8telle hervor, einerseits als nachträgliche Inkormation, andererseits, um den üblichen Mutmallungen und 6e-
rüchten, die anlälllich der Veränderung innerhalb eines Unternehmens meist entstehen, entgegen^utreten.
Meine herrlichsten ^Vünscbe begleiten die „Lunst der Xation" in ihrem Lemüben, rum ^ukbau unseres völkischen Lunst-
lebens ^Vesentlicbes beirutragen.
Otto-Andreas 8ebr6iber
Herausgeber: A. William König; Schriftleitung: Otto-Andreas Schreiber; verantwortlich: Otto-Andreas Schreiber, Berlin. — Erscheint im Verlag Kunst der Nation G. m. b. H„ Berlin W 62, Kurfürstenstraße 118. —
Zuschriften sind an die Redaktion der Kunst der Nation zu richten. Anzeigenannahme beim Verlag. Jnseratentarif auf Verlangen. Abdruck von Artikeln nur mit Einverständnis des Verlags, auszugsweiser Nachdruck nur mit Quellen-
angabe gestattet. Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte wird nicht übernommen und jegliche Verantwortung, auch hinsichtlich des Veröffentlichungstermins und der Rücksendung, abgelehnt. Druck H. S. Hermann E. m. b. H. Berlin SW 19.
Kunst der Nation
Steirisches Feldzeichen. 15. Jahrhundert. Eisen
(Dors) für „Kaffer" geliefert hat, fei nur neben-
bei erwähnt.
Die Gebildeten mögen sich nicht über solch
naive Übersetzungskünste luftig machen. Denn sie
haben sich mit der Übersetzung „Gläserne
Pantoffeln" für das französische „L^XT0IILDL8
DL V^TL" (Fell-, Lederpantoffeln), das sie mit
Wenn das neue Deutschland jetzt im Jahre
1934 an die umfängliche und schwierige Arbeit
herangeht, die geschichtlich und knnstgeschichtlich
wertvollen Bauten Berlins in einem fachmännisch
gearbeiteten Inventar festzulegen, so ist das eine
Großtat auf einem Gebiet, das immer ein
Schmerzenskind der deutschen Kunstwissenschaft ge-
wesen ist. Es hat lange gedauert, bis man sich
darüber klar wurde, daß ohne eine umfassende
Aufnahme des vorhandenen Denkmälerbestandes
eine gründliche und vor allem endgültige Geschichte
der deutschen Kunst nicht geschrieben werden
könne.
Und daß ebensowenig eine wirkliche Denkmal-
pflege, ein wirksamer Denkmalschutz möglich siud,
so lange nicht die Inventarisation der deutschen
Kunstdenkmäler restlos ducchgeführt ist. Wieviel
Verluste der deutsche Kuustbesitz, insbesondere an
Baudenkmälern, bereits erlitten hat, weil es an
einer umfassenden Inventarisation des Vor-
handenen fehlte, das wird kaum mehr festzu-
stellen sein.
Dabei ist die Erkenntnis von der Bedeutung
der Denkmäler unserer Vorzeit älter als man ge-
meinhin annimmt. Denn: der älteste Akt be-
wußter Denkmalpflege in Deutschland ist bereits
1787 erfolgt! Und wurde gerade mit dem natio-
nalen Interesse begründet! Keiner der großen
deutschen Staaten kann das Verdienst dafür in An-
spruch nehmen, sondern einer jener kleinen, geist-
lichen, die wenig später in dem großen Schmelz-
tiegel der französischen Revolution untergegangen
sind, das Kurfürstentum Mainz.
Bis 1765 hatte dieser Kleinstaat über Heppen-
heim an der Bergstraße die 1065 erbaute, immer
wieder den Zeitbedürfnissen angepaßte Starken-
burg als Landesfestung erhalten. Sie hatte noch
im 30jährigen Krieg Turenne getrotzt und selbst
Ludwigs Xiv. Mordbrennerscharen hatten sich an
ihren Mauern vergebens blutige Köpfe geholt.
Aber nach dem 7jährigen Krieg hatte man sie als
militärisch wertlos ansgegeben. Wie überall im
Reich die verlassenen Burgen, hat man auch sie
alsbald als bequemen Steinbruch benutzt.
Ein besonders findiger und auf den Nutzen der
kurfürstlichen Kasse bedachter Beamter aber, der
Amtskeller Weber, wandte sich 1787 sogar an die
Regierung in Mainz mit der Bitte, man möge
eine beschleunigte Niederlegung der Halbruine vor-
nehmen, da ihr weiter Bezirk sich sehr gut zur
Anlage von Kartoffeläckern eigne, die zweckmäßig
an die Stelle „der öden und unfruchtbaren Plätze,
Gräben und Zwinger" träten!
Er muß nicht wenig erschrocken gewesen sein,
als ihm jeder weitere Eingriff in den Bestand der
Ruine untersagt wurde mit der Begründung: „Da
N^erbt Abonnenten
für -ie «Kunst Ser Nation»
das Starkenburger Schloß die ganze Bergstraße
durch sein malerisches Ansehen ziert und ein sehr
interessantes Denkmal aus alten Zeiten bleibt, so
kommen etliche und 20 fl., die aus den Steinen zu
lösen wären, nicht in Anschlag gegen das, was
hierdurch auf einer anderen Stelle verloren
würde." Vermutlich hat der Amtskeller Weber
die Herren in Mainz in seines Herzens Kämmer-
lein für verrückt gehalten! Aber auch wir stehen
vor einem Rätsel. Noch herrschten in Europa und
auch in unserem deutschen Vaterlande unbeschränkt
Aufklärung und Rationalismus, die Romantik, die
uns erst die Wertschätzung unserer eigenen Ge-
schichte und ihrer Denkmäler lehrte, war noch in
weiter Ferne, als die Kurmainzer Regierung
diesen modernen und nationalen Standpunkt ein-
nahm! Sie hat es nicht bei dem ersten Verbot
bewenden lassen, sondern im April eine Kom-
mission zur Besichtigung geschickt und am
„VLLLL" verwechselten, mit „Vatermörder", das
von „Larrieide" abgeleitet wurde statt von
„Parasite" (Schmarotzer), und mit „Schwarz-
kunst", wobei sie „XLLLOM^XTIL" (Toten-
beschwörung) in „XIOLOM^XTIL" umgedeutet
haben, gründlich blamiert. . .
Hermann nieder
29. Oktober endgültig entschieden, daß die Starken-
burg „ als ein Denkmal alter deutscher Kunst und
Sitte, dessen Name schon interessant ist, eine
Zierde, die einen unbeschreiblichen Eindruck vou
Ruhe uud Erhabenheit um sich verbreitet, die nie-
maud ohne die innigste Rührung ansieht" erhalten
bleiben und von den kurfürstlichen Beamten auf-
merksam gepflegt werden solle. Es ist der erste
Akt bewußter, und zwar deutschbcwußter Denkmal-
pflege in unserer Geschichte!
Es hat ein volles Menschenalter gedauert, ehe
eure deutsche Regierung Kurmainz auf diesem
Wege gefolgt ist! Und man möchte fast glauhen,
daß, als es endlich geschah, ihre Tat von 1787 vor-
bildlich gewirkt hat. Denn es war der Großherzog
von Hessen, einer der Haupterben des unter-
gegangenen Kurstaates, der Erbe gerade auch der
Starkenburg, der nun 1818 unter dem Einfluß
des genialen Baumeisters Moller, des südwest-
deutschen Schiuckel, den ersten Denkmalpflegeerlaß
herausgab!
Er verordnete darin die Anlage eines genauen
Verzeichnisses aller in dem Großherzogtum befind-
lichen Überreste alter Baukunst, „wobei der gegen-
wärtige Zustand zu beschreiben und die in ihnen
befindlichen alten Kunstwerke, als Gemälde, Bild-
säulen und dergleichen, mit zu bemerken sind".
„Die vorzüglichsten dieser Werke oder die am
meisten baufälligen sollen nach und nach genau
ausgenommen und die Zeichnungen derselben nebst
der Beschreibung im Landesmuseum deponiert
werden." Womit auch schon ein Denkmalarchiv
vorgesehen ist.
Ferner: „Wenn es nötig sein sollte, mit einem
oder dem andern dieser Gebäude Veränderungen
vorzunchmen oder dieselben ganz abzubrechen, so
soll dieses nur mit Vorwissen des erwähnten
Kollegs (des Oberbau-Kollegs) geschehen und nach-
dem dasselbe in den ge-
eigneten Fällen Unsere
höchste Genehmigung ein-
geholt hat". Auch der
Schutz der Bodenfuude
wird schon ins Auge ge-
faßt und schließlich „sämt-
lichen öffentlichen Behör-
den zur Pflicht gemacht,
für die Erhaltung der in
dem erwähnten Verzeich-
nisse bekanntgemachten
Denkmäler möglichst zu
sorgen".
Keine der Aufgaben,
die auch heute noch von
einem wirksamen Denk-
malschutz gefordert wer-
den müssen, ist außer acht
gelassen. Leider aber ver-
absäumte man es damals,
gleichzeitig die Geldmittel
"für diese Zwecke bereit-
zustellen und eine Orga-
nisation dafür zu schas-
sen. Immerhin wurde
in den folgenden Jahr-
zehnten in Hessen sowohl
für die beschreibende und
zeichnerische Aufnahme
alter Kunstdenkmäler wie
für ihre Erhaltung viel
getan. Inzwischen setzte
aber auch die private Ini-
tiative ein. 1843 ließ H.
Vüttmann in Mainz seine
„Kunstschätze und Bau-
denkmäler am Rhein"
erscheinen, die auf 466
Seiten ein für die frühe
Zeit recht achtungswertes
Inventar bringen. Aber
erst die zweibändige
„Kunsttopographie"
Deutschlands", die Wil-
helm Lotz 1862/63 in
Kassel herausbrachte, leitete die systematische In-
ventarisation der deutschen Kunstdenkmäler ein.
Das erste amtliche Kunstdenkmälerinventar ist
denn auch das von Dehn-Rotfelser und Lotz zu-
sammen herausgegebene Werk „Die Baudenkmäler
nn Regierungsbezirk Kassel", das 1870 erschien.
Von 1872 ab bearbeitete dann F. X. Kraus die
Kunstdenkmäler von El-
saß-Lothringen. 1879
folgte die „Beschreibende
Darstellung der älteren
Bau- und Kuustdenkmäler
der Provinz Sachsen".
Damit setzte dann allent-
halben die staatliche In-
ventarisation der Kunst-
denkmäler ein. Leider
aber ist dabei an eine
Feststellung einheitlicher
Grundsätze für die Rie-
senarbeit nicht einmal
gedacht worden!
Der Wert der Inven-
tare ist daher sehr un-
gleich. Dazu sind die äl-
testen überhaupt nicht,
die ersten unter den spä-
teren sehr ungenügend
illustriert. Und abge-
schlossen ist das so gewal-
tige wie unumgänglich
nötige Werk noch lange
nicht. Gerade die denk-
malreichsten Länder wie
die Rheinprovinz und
Hessen, in dem einst so
hoffnungsvolle Ansätze
sich gezeigt hatten, harren
neben vielen anderen noch
der völligen Aufarbei-
tung. Mimchx, der ab-
geschlossenen Inventare
aber sind heute schon ver-
altet, die großen Städte
endlich hat man durchweg
erst spät in-Angriff ge-
nommen.
Gerade dort aber
hätte man eigentlich
beginnen sollen! Denn
ihr Denkmälerbestand
ist von der modernen
Entwicklung am stärk-
sten bedroht. Und dort
hat bisher der Denkmalschutz am stärksten
versagt. Er hat aber überhaupt erst sehr spät
eingesetzt. In den meisten deutschen Ländern hat
man sich bis in die neueste Zeit mit einer ent-
sprechenden Handhabung der allgemeinen Gesetze
begnügt, was natürlich in keiner Weise ausreichen
konnte. Darüber hinaus begnügte man sich zu-
nächst mit der Einsetzung von „Konservatoren", so
in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden und
Sachsen.
Im Ausland war man in dieser Beziehung
schon weiter, Frankreich, England, Italien, Däne-
mark, Rumänien, Portugal und die Schweiz
hatten bereits um 1900 Denkmalschutzgesetze. Ja,
die Engländer hatten solche sogar schon in Ägypten
und Indien durchgesetzt! Bei uns hat der „Erste
Tag für Denkmalpflege in Dresden" 1900 dann
endlich den Stein ins Rollen gebracht. So daß
1902 in dem deutschen Lande, das die Wiege des
deutschen Denkmalschutzes überhaupt ist, in Hessen,
das erste moderne deutsche Denkmalschutzgesetz er-
lassen wurde. T.
Erfolg der Westfälischen
Kunstausstellung in Dortmund
Im Auftrage des Reichsmini st ers für Volks-
aufklärung und Propaganda kaufte der Leiter
der Landesstelle Westfalen der Reichskammer der bildenden
Künste, W. Kelter, von der „Großen Westfälischen
Kunstausstellung" in dem neu eröffneten „Hause der Kunst"
in Dortmund Bilder und Plastiken im Gesamtwerte von
2000 RM von folgenden Künstlern:
Josef Horn, Gevelsberg (Bauernhäuser),
Paul Westerfrölke, Gütersloh (Überschwemmung im
Emsgebiet),
Adolf Saengcr, Stahnsdorf bei Berlin (Siegerländcr
Landschaft),
Paul Kottenkamp, Bielefeld (Bisonmutter und Bison-
herde),
Hermann Kätelböhn, Essen (Zeche Graf Beust),
Theodor Brünn, Hagen (Radierungen),
Arnold Schlick, Münster (Plastik Fuchs),
Theo Hölscher, Hamm (Weiden),
Gertrud Börnecke, Witten (Kühe),
Franz Homoet, Münster (Schlittschuhläufer),
Johannes Engels, Erünberg (Auf Besuch).
Außer diesen Käufen sind noch eine ganze Anzahl wei-
terer Käufe mit Privatleuten abgeschlossen worden. IV v.
Dl. <R<
Mitarbeiter der „Kunst der Nation"
führt
vom 23. August vis 12. 8«p1vmb«r
in einem ^rnto mit mir 15 Teilnehmern
durch
Stallen
Nürnberg — Gardasee — Verona — Vicenza —
Padua — Ravenna — Perugia — Assisi —
Nom — Pienza — Siena — Florenz — Prato
— Bologna — Modena — Nürnberg
Itvisv, Ilnterliunkt, Verpklvgiinx: Illc. 205.—
Prospekte durch Peter Römming, Autofahrten
Nürnbcrg--O, Fenitzerstr. 32
Q36K.1897 KÜ.VO1kL5ek^ O8QK.1897
8 / bi3 ktiklXIQ^U 133
6!b85I siOK
I<bl^5ci4
ZOdeillk - k 5IGILH4I5 - lN/V
Hans Stangl (München), Ruhende
Die Anfänge des Denkmalschutzes und
der Kunstdenkmälerinventarisation in Deutschland
^U8 der Lrwägung heraus, dall sich der Leruk eines Lekriktleiters nicht kür längere 2eit mit meinem
eigentlichen Leruk als Maler vereinbaren lälZt, lege ich nunmehr ckie Lckriktleitung in anckere Lände.
Oie grolle 2abl derer, denen die „Lunsk der Xation" das bedeutet, was sie ihrem Programme gemäll bedeuten soll, wächst
beständig. Dieser Lrkolg ist mir ein Leweis, dall in der Leibe der Lunstpublilrationen, die sieb insbesondere kür die Lunsk
der (Gegenwart einset^en, eine Lücke entstanden war. Oie Xotwendigbeit, hier der völkischen Lunsk der 2ukunkk ?u
dienen, vereinigte vor nunmehr riebn Monaten die Oründer der Leitung in der rein idealistischen Absicht ihre Lräkke un-
eigennützig der Lacbe im (leist der Lameradsehakt 2U dienen. Ls war allen klar, dall das Unternehmen auk sebr lange
2eit keinen materiellen Lrkolg bringen wird, und dennoch brachte einer von den Oründern auch noch die weitgehendsten
kinanriiellen Opker, die das Lrsebeinen am 1. Lovember 1933 ermöglichte. 8o entstand das Unternehmen, das die (lrund-
lagen nationalsozialistischer Lunstaukkassung darstellt und in besonderem Malle junge, ^ukunktweisende Lräkte der
Lunst aukweist. Diese ^ukgabe konnten nur kest in der nationalsozialistischen Lewegung verwurzelte Menschen er-
küllen. Demgemäll vereinigte der Lreis der Oründer auch mit einem Lalkikumkämpker, ein Mitglied des Lreikorps Ober-
land, und einen Teilnehmer am Xovemberputsch 1923 vor der Leldherrnhalle. Ich hebe diese Tatsache heute absichtlich
an dieser 8telle hervor, einerseits als nachträgliche Inkormation, andererseits, um den üblichen Mutmallungen und 6e-
rüchten, die anlälllich der Veränderung innerhalb eines Unternehmens meist entstehen, entgegen^utreten.
Meine herrlichsten ^Vünscbe begleiten die „Lunst der Xation" in ihrem Lemüben, rum ^ukbau unseres völkischen Lunst-
lebens ^Vesentlicbes beirutragen.
Otto-Andreas 8ebr6iber
Herausgeber: A. William König; Schriftleitung: Otto-Andreas Schreiber; verantwortlich: Otto-Andreas Schreiber, Berlin. — Erscheint im Verlag Kunst der Nation G. m. b. H„ Berlin W 62, Kurfürstenstraße 118. —
Zuschriften sind an die Redaktion der Kunst der Nation zu richten. Anzeigenannahme beim Verlag. Jnseratentarif auf Verlangen. Abdruck von Artikeln nur mit Einverständnis des Verlags, auszugsweiser Nachdruck nur mit Quellen-
angabe gestattet. Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte wird nicht übernommen und jegliche Verantwortung, auch hinsichtlich des Veröffentlichungstermins und der Rücksendung, abgelehnt. Druck H. S. Hermann E. m. b. H. Berlin SW 19.