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Neuer General-Anzeiger: für Heidelberg und Umgegend ; (Bürger-Zeitung) — 1893 (Januar bis Juni)

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No. 51 - No. 60 (1. März - 11. März)
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* Paris, 7. März. Heute wurde die Schauspielerin ,
Alice Oezy zu Grabe getragen, welche lange, lange Jahre i
hindurch, wie verschollen, gelebt batte, immer sparend.
Jetzt stell! sich heraus, daß sie drei Millionen Franken
gespart und dem „Verein dramatischer Künstler" vermacht
hat. Aus den Zinsen von 50 000 Franken sollen arme
Schriftsteller unterstützt werden.
* Aus Rußland, 7. März. Aus der Südwestbahn
wurde unweit Odessa ein 26-jähriger Mann, namens
Koloweczow, aus seine Erklärung bin, er habe seine Fahr-
karte verloren, von dem die Fahrkarten nachsehenden Be-
amten als „blinder Fahrgast" erklärt und, während der
Zug in vollem Gange war, aus dem Wagenfenstcr hin
ousgeworfen. Später sand man den Aermsten bewußt-
los in der Steppe auf und brachte ibn in das Kranken-
haus von Odessa. Gefahr für das Leben scheint nicht
verbanden zu sein. Was ein tüchtiger Russe ist, kann
eben schon einen Puff vertragen.

Locale Mitt Heilungen.
Heidelberg, 9. März.
O (Universität betr.) Eine Reihe von weiteren
Privatdoccnten wird sich nächstens an der hiesigen Universität
babilitiren: in der naturwissenschaftlichen Fakultät Dr. Kaiser,
Mr Zoologie: Dr. L-chewiakoff und Dr. v. Erlanger-
X Sachen der Turnerschaft.) Die bekannte
Echinger Angelegenheit hat nunmehr ihre Erledigung gefunden.
Der Bczirkscommandant von Kipingen, Oberstlieutenant
Stöber, der den Verkehr eines „Reservelieutenants" mit Turn-
Smossen für unwürdig hielt, ist auf Ordre des Kriegs-
Winistcriums nach Weiden versetzt worden. Jedenfalls
v>ird der Herr Oberstlieutenant in Zukunft einen Wieder-
holungsfall vermeiden.
< Die mitteleuropäische Zeit wird vom 1. April
ob auch bei der Main-Neckarbahn eingeführt werden. Dem-
Sernäh ist ein dieser Zeit entsprechender Fahrplan für den
Monat April separat ausgegeben worden, da bekanntlich »er
Sommerfahrplan schon mit I- Mai in Kraft tritt.
(Zur Beherzigung für Hausbesitzer.) Wie oft
schon daran erinnert worden ist, Treppen und Gänge zu
beleuchten, um Unfälle zu verhüten, braucht nicht nochmals
besagt zu werden. Daß es trotzdem noch oft aus irgendwelchen
gründen unterlassen wird, dazu dürften sich immer wieder
-oeweise finden lassen. Eine solche Unterlassung führte auch
Neulich in Berlin zu gerichtlicher Verhandlung und möchten
wir die Entscheidung als ein neues Beispiel zur Beherzigung
Mr anführen: Die Witwe L. fiel vor einiger Zeit Abends auf
bem Rückwege von dem Alexandrincnstraße 129 eine Treppe
bvch belogenen Polizeigebäude die Treppe herunter, brach einen
Arm und stieß sich zwei Zähne aus, wodurch sie in ihrer
Erwerbsfähigkeit einen bleibenden Nachtheil erlitt. Sie
behauptete, daß sie vom Eorridor aus die L-tufe deswegen
verfehlt habe, weil die Treppe vollständig dunkel gewesen sei,
Ud nahm deshalb den Fabrikanten K., welchem von dem
Mtzer des Hauses, Stadtrath Woenigcr, die Hausverwaltung
^vertragen worden war, wegen der Curkosten und Gewährung
JNer lebenslänglichen Rente in Anspruch. Da in Bezug auf
M behauptete mangelnde Treppenbeleuchtung thcilweise Wider-
brüche unter den Zeugen bestanden, so erkannte das Land-
Rricht zur Ergänzung des Beweises auf einen Eid für die
Jägerin- Beschwöre sie ihre Behauptung, daß die Treppe
vciinals unbeleuchtet gewesen, so habe ihr Beklagter die Cur-
Uten zu ersetzen und bis zu ihrem Lebensende oder bis zum
Zucderemtritt ibrer früheren Erwerbsfähigkeit eine monatliche
Anne von 9 Mk. zu zahlen. Beklagter hafte für Len gesummten
v"rch seine Unterlassung entstandenen Schaden auf Grund
es durch die Nichtbeachtung der polizeilichen Bekanntmachungen
Vtn lg. 'März 1884 und 21. April 1885 (betreffend die
Beleuchtung der Treppen und Korridore bei Eintritt der
Dunkelheit) begangenen groben Versehens. (8 12 Einleitung
suin A. L--R-) Diese Haftung erstrecke sich nach 8 28 l. A.
<'"R. auf allen Schaden. Die hiergegen eingelegte Berufung
Beklagten, worin derselbe auch den Einwand der mangeln-
tu Passivlcgitimation geltend machte, wurde vom Kammer-
Vssicht, welches ihn für allein verantwortlich erachte, in Uebcr-
Utimmung mit den Gesichtspunkten des Vordcrrichters
'Urückgcwiesen.
> o (Faftr-Uufall.) dem mit 'Mauersteinen beladenen
Uhrwerk des Bierbrauers Herrn Rapp zum „schwarzen Schiff"
Uch gestern 'Nachmittag in der Berghcimerstraße auf den
Uumbahnschicnen ein Rad. Erst nach fast einer Stunde
^Ute das Fuhrwerk vom Geleise gebracht werden.

Gerichtszeitunfl.
Darmstadt, 8. März. Das Schwurgericht ver-
Echeiltc soeben den Weinhändler Härter von Mainz,
Zl.cher im Juli vorigen Jahres den Gefangenwärter
in, hiesigen Provinzialarresthaus erstochen hatte,
Jgen Todtschlags und Wechselfälschung zu vier Jahren
^'chthauö.
" Barsch, 7. März. Eine Gesetzesübertretung
^lche eines komischen Beigeschmackes nicht ent-
.^rte, kam heute vor Schöffengericht in Rosheim
U Verhandlung. Ein hiesiger Bürger wandte sich au
v Ortspsarrer niit der Bitte, für seinen in Frankreich
"stvrbenen Bruder eine Messe zu lesen und die Kirchen-
s bcken läuten zu lassen. Obgleich nun der Pfarrer dem
UU'ren Ansuchen als nicht ortsüblich keine Folge geben
hUie, erklärte Gesuchsteller, daß er dann selber läuten
bde, da die Glocken von der Gemeinde erhalten würden
daber auch jeder Bürger das Recht hätte, sie zu
Em. Fr holte sich von du' Wache den Schlüssel zum
vchenkbunn und bielt dann mit sämmtlichen Glocken
dxg Uauergcläute ab. Hierfür wurde er auf Anzeige
^ Pfarrers durch einen gerichtlichen Strafbefehl mit
st«? Geldstrafe von 20 Mk. wegen groben Unfugs be-
z?' Nunmehr spielte er dem Pfarrer gegenüber den
sij'"'ütkigen und veranlaßte denselben, ihm zur Zahlung
Strafe einen Beitrag von 4 Mk. zu geben. Statt
tzz ' die Strafe zu bezahlen, vertrank er das erhaltene
erhob gegen den Strafbefehl Einspruch und legte
mrdem bei der bischöflichen Behörde in Straßburg eine
Hy Heerde gegen den Pfarrer ein. In der heutigen Ver-
düing behauptete er, daß er durch das Läuten der

Glocken einen groben Unfug nicht begangen habe, da sich I
hierdurch niemand habe stören lassen. Das Gericht war !
jedoch anderer Ansicht und verurtheilte ihn unter Berück-
sichtigung seines ganzen Verhaltens in eine directe Haft-
strafe von 8 Tagen._
Handelsnachrichten.
Frankfurt, 8. März. (Effecten-Socierät.) Umsätze bis
6^ Uhr Abends. Oesterr. Kredit M-tsiz-s/z-r/y bez. G. Dis-
conto-kommandit 187.60-90-70-80-60-90-70 bez. ex. Div. (Ab-
schlag 20°/g), Berliner Handelsgesellschaft 146.70-9) bez- Dres-
dener Bank 152.20-40-20 bez. Lombarden 91Vs-V< bez. Ungar-
Kronenrente 94.20 bez. ult., 94.40 bez. compt. Ungar Gold-
rente 97.25 bez. ult, 97.40 bez. compt. Nordd. Lloyd 114.10-30
bez. Gelsenkirchen 148-50-80 bez. Harpencr 142.20-50 bez.
Gotthard - Actien 156.60-70 bez. Schweizer Central 120.50 bez.
Schweizer Nordost 107.40 bez. Union 74-74.20 bez. Jura-
Simplon St.-Act. 49 bez. 5°/g Italiener 92.80 V. 70 G. ult.
6 siz Uhr: Disconto 187.80. Harpencr 142.40. Gott-
hard 156.80.
Mannheimer Börse, Effekte«: Die heutigen Börse
verlief ruhig. Wir notiren: Rheinische Hypothekenbänk-Actien
150.20 G- Landauer Volksbank-Actien 119N« G. Westeregeln
Alkali-Actien 1l9 Bf. _
Alle v l' e i.
— (Ein Wahnsinniger als „höchste Gott-
heit.") Aus Petersburg wird der „Köln. Ztg." be-
richtet: Ein Jsprawnik (Landpolizeimeistcr). der seit
Jahren wahnsinnig ist und von den heidnischen Ein-
wohnern seines Bezirks als ihre höchste Gottheit verehrt
wurde, das ist die neueste Geschichte, die russischen Blättern
aus Sibirien berichtet wird. Sie hat sich allerdings im
allerfernsten Sibirien, in dem ganz isolirten Bezirk von
Kischiginsk ereignet, der alljährlich nur einmal durch ein
von Wladiwostok dorthin entsandtes Schiff mit der civi-
lisirten Welt in Verbindung tritt, aber sie bleibt trotzdem
bezeichnend genug, da die übrigen dort lebenden Russen
und selbst die orthodoxen Geistlichen durch ihr Schweigen
den Tollheiten des wahnsinnigen Jsprawniks Vorschub
leisteten. Dieser hatte sich vor mehr als drei Jahren
plötzlich für „Jurum-Ai-Tenon", d. h. für den obersten
Gott der Jakuten und Lamuten erklärt, und die heidnische
Bevölkerung glaubte ihm, erwies ihm göttliche Ehren und
trug ihn täglich in feierlicher Prozession durch die Stadt.
Der Diakon der orthodoxen Kirche tbat, als ob er auch
von der Gottheit des Herrn Jsprawnik überzeugt sei, der
andere Geistliche hielt sich hübsch bei Seite, um nicht mit
dem mächtigen Mann in Widerstreit zu gerathen. In
Wladiwostok hatte man von diesen merkwürdigen Vor-
gängen keine Ahnung; nur fiel es aus, daß der Js-
prawnik von Kischiginsk gar nichts von sich boxen ließ.
Der Negierungsdampser fand weder im ersten noch im
zweiten Jahre den Jsprawnik vor; stets sollte er grade
auf einer weiten Dienstreise begriffen sein. Im vorigen
Jahre erhielt nun der Kapitän des Dampfers den ge-
messenen Befehl, sich Aufschluß über das räthselhafte
Schweigen des Jsprawniks zu verschaffen. Auch
diesmal sollte der letztere verreist sein, als der Dampfer an-
legte. Daraufhin stach das Schiss wieder in See, kehrte aber
unverhofft in der Nacht zurück. Schon von weitem konnte
man wahrnehmen, daß in der Stadt etwas besonderes
vorgehe. Am ganzen Ufer entlang waren Scheiterhaufen
angezündet: von der Stadt her ertönten Frcudenschüsse
und Glockenläuten. Leise wurde die Ladung bewerkstelligt,
und bald darauf sahen sich Capitän und Mannschaften
einer gar seltsamen Prozession gegenüber. Auf einer-
hohen, mit Vogelslügcln und Schellen phantastisch auf-
geputzten Tragbahre, welche acht maskirte Lamuten trugen,
tbronte die neueste Gottheit derselben, der „dienstlich
verreiste Herr Jsprawnik. Heulende und winselnte Ein-
wohner umhüpften die Babre, während Tambourin
schlagende Lamuten ihr vorauftanzten. Die heidnische
Bevölkerung feierte die Erlösung ihres Gottes Jurum-Ai-
Tenon aus schwerer Gefahr und verging fast vor Schreck
als nun plötzlich diese Gefahr in Gestalt der Schiffsmann-
schaften von neuem zwischen ihr auftauchte. Natürlich
machte der Kapitän kurzen Prozeß. Der eigenthümliche
Gott wurde sofort von seinem Throne heruntergeholt, auf
das Schiff gebracht und bald darauf in Wladiwostok ins
Irrenhaus gesteckt. Selbstverständlich erzählen wir hier
nur das, was russiche Blätter berichten.
— (Die Herrschaft der Knute) soll, scheint
es, doch einigermaßen im heiligen Rußland eingeschränkt
werden. Besagte Knute wird nämlich nicht nur aus den
Rückenseiten männlicher, sondern auch weiblicher Strafge-
fangener und Verbannter kräftiglich gehandhabt; nicht
etwa alle Tage, v nein! Nur wenn der oder die Ge-
fangene „Disciplinarvcrgeben" begangen haben. Aber
die Erkenntniß, ob Disciplinarvergehen ober nicht, liegt
zumeist in der Hand — um nicht zu sagen Kopf — der
Knutcninhaber. Und so kommt es denn, daß oft wegen
geringfügiger Vergehen der oder die Unglückliche an irgend
eine Säule, eine Bank oder sonst etwas festgeschnallt und
die Rückseiten des Opfers mit Knutenhieben zerfleischt
werden; ganz gleich ob diese Rückseite einem Professor,
einer Bürgersfrau, einem Offizier oder einer Gräfin ge-
hört. Unter thierischem Jammergeheul sinken dann oft
genug die Geknuteten bei öfterer Anwendung dieses Er-
ziehungsmittelchens, aus zahllosen Wunden der zerfleischten
Rückenseite blutend, zusammen und hauchen das bischen
Seele, das ihnen noch geblieben, unter den sausenden
Knutenhieben der Henkersknechte aus. Die übrigblcibende
zerissene blutige Masse, einst Mensch genannt, wird
dann irgendwo verscharrt. In weiser Erwägung, daß cs
noch ander- Strafmittel gebe, hat man nun in Peters-

burg die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage für den
Reichsrath begonnen, welche die körperliche Züchtigung
wenigstens der weiblichen Deportirten wegen Dsciplinar-
vergehcn abschaffen soll. Eine Gesetzesvorlage? Du
lieber Himmel! Bis so ein Ding, besonders in Rußland,
Gesetz und in Wirksamkeit gesetzt wird, können noch
Hunderte und Tausende zusammengeknutet werden, die
ohne Gesetz, durch einfachen Haftbefehl, in dieses furcht-
bare Elend gestürzt werden. Um die Sache zu beschleunigen,
könnte man vielleicht den Reichsratb eivladcn, einige
Wochen in den sibirischen Bergwerken zu tagen. Wären
die Herren dort angelangt — in einer Viertelstunde
würde das Gesetz fertig sein. Einziger Paragraph:
Hinaus mit der Knute._ _
Neueste Nachrichten.
Berlin, 9. März. Die freisinnigeFraktion
des Reichstags berieth mehrere Stunden über die
Mi l i tär v o rl a g e. Es ist darüber nur mitzutheilen,
daß der Vorsitzende am Schluß als allgemeinen Eindruck
konftatirte, daß die Fraktion an dem in der ersten Lesung
eingenommenen Standpunkt festhalte, und daß zwischen
den Mitgliedern der Kommission Erklärungen gewechselt
werden würden, die ein harmonisches usammenwirken
sichern.
Paris, 8. März. Der Pa nam a-Pr oz e ß begann
um 12 Uhr. Der Saal war überfüllt. Zuerst wird
Charles Lesseps vernommen. Er wird befragt, warum
er 600 000 Frcs. an Herz gegeben habe. Lesseps ant-
wortet, Herz sei ein einflußreicher Mann gewesen. Um
ihm seinen Einfluß zu beweisen, habe Herz Lesseps eines
Tages eingeladen, einen Tag beim Präsidenten der Re-
publik, Grevy, zu verbringen. Beide reisten thatsächlich
nach Mout sous Vaudrey ab und verbrachten einen Tag
in der intimen Umgebung Grevy's. Lesseps weist dann
auf die Beziehungen des Herz zur Presse hin.
Präsident: Aber Herz war kein Journalist!
Lesseps: Herz war ein Commanditär der „Justier!"
Lesseps verthcidigt dann die Publicitäts-Ausgaben
mit den herrschenden Gebräuchen. Wenn die
Regierung ein Unternehmen patronisire wie die Süd-
bahnen, so würden 8—10 Prozent des Aktienkapitals
für Publieität verausgabt. Panama habe höchstens 100
Millionen für Publizität verausgabt. Lesseps erzählt
dann den Fall Baihaut. Letzterer ließ durch Mondin
eine Million fordern, weil er Publizität an die Presse
zahlen müsse, damit diese den Gesetzentwurf unterstütze,
den er über die Loos-Emission einzubringen beabsichtige,
ll. a. versicherte Lesseps auch in den bestimmtesten
Ausdrücken, Flouquet habe ibn durch Arton zur
Zahlung von 300000 Frcs. an die Journale ersucht
und ihm persönlich dies Ansuchen wiederholt, indem er
noch beifügte, wenn die Mittel der Compagnie unzu-
reichend seien, so würde er die Ablehnung nicht übel
nehmen. Er habe ihm durch Arton die Journale nennen
lassen, worauf Lesseps ein eigenes Conto für diese Zwecke
eröffnet habe.
Brüssel, 8. März. In der langen Unterr ed u ng
mit dem Präsidenten des R e fer en d u m-C o m i ts s
hob der König die Schwierigkeit der Lage hervor, er-
kannte die Wichtigkeit der Brüsseler Kundgebung und
die Stärke der Strömung für das allgemein- Wahlrecht
an und wies auf die Nothwendigkeit anderen Reformen
hin, so des allgemeinen Unterrichts und auch der all-
gemeinen Wehrpflicht.
Nom, 8. März. Das neue Bankgesetz, das
demnächst dem Parlament zugehen wird, enthält folgende
Bestimmungen: Zwanzigjährige Dauer des Not-nprivilegs,
Circulation in Höhe des vierfachen Betrags des Kapitals,
Reduktion der Umlaufssteuer von 1.44 auf 1 Prozent,
Verwendung des Geschäftsgewinncs zum Ersatz der Kapi-
talverluste, Notenherstellung durch die Regierung und
Vertheilung des jeder Bank zusteheuden Betrages an
dieselben, Festsetzung des Gesammtumlaufs auf 1088
Millionen, wovon 840 für die Banca d'Jtalia, 192 für
die Banca di Napoli, 48 für die Sizilianische Bank
bestimmt sind. — In offiziellen Kreisen ist man nicht
geneigt, wie es das Bestreben der Presse ist, dem Be-
such Kaiser Wilhelms eine besondere politische Be-
deutung beizulegen.
Belgrad, 8. März. Sechs Radikale sind als der
Ermordung des liberalen Ortsvorstandes v. Grabovatz,
Aksentievic, verdächtig verhaftet worden.
Sprech saal.
Gleiches Recht für Alle.
Für Artikel unter di^-r Rubrik ist die Reduktion nicht »«antwortlich. Im übrigen
Eine Anfrage an die Herren Prinzipale
und Directoren der Brauereien Heidelbergs.
Nachdem nunmehr, wie bekannt geworden, die Herren
Brauereiinhabcr Mannheims den Brauergchilfen ihre
Forderungen bewilligt haben, möchten auch wir
an die Herren Prinzipale und Directoreu der hie-
sigen Brauereien auf diesem Weg die Frage richrcn,
ob nicht auch sie in die Lohnverhältnisse Bcannheims ein-
willigen würden. Wir sind des Glaubens, daß hier der
Grundsatz angebracht ist: Was Einem recht, ist dem
Anderen billig und daß wir solches auch verdienen dürften
wie die Mannheimer. Oder werden wir genöthigt werden,
dem Beispiel unserer Mannheimer Collegcn zu folgen?
Mehrere Bierbrauer.
 
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