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Neuer General-Anzeiger: für Heidelberg und Umgegend ; (Bürger-Zeitung) — 1893 (Januar bis Juni)

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No. 61 - No. 70 (12. März - 23. März)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43990#0289

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,O (Freibad im Neckar.) Bei der Berathung des
diesjährigen Gemeindevoranschlages wurde im Bürgerausschuß
die Nothwendigkeit der Errichtung eines städtischen Freibades
im Neckar betont und von Herrn Oberbürgermeister
Dr- Wilckens mitgetheilt, daß ein deßfallsiges Projekt bereits
in Bearbeitung sei. Wir hören zu unserer lebhaften Genug- !
thuung, daß die Mittel für dieses gemeinnützige Unternehmen
der Stadtgemeinde zur Verfügung gestellt worden sind, indem
unser Mitbürger, Herr Dr. W- Blum, zu dem angegebenen
Zwecke den Betrag von 30000 Mk- gestiftet Hat. Der Genannte
wird für diesen Akt edler Freigebigkeit in den weitesten Kreisen
unserer Bevölkerung dankbare Anerkennung ernten-
— (Die Berechtigung znr Mitfahrt auf der
Eisenbahn.) Im Publikum ist vielfach die Ansicht ver-
breitet, daß ein Reisender, sobald er im Besitz einer Fahrkarte
ist, auch ein Recht zur Mitfahrt in dem betreffenden Eisen-
bahnzug geltend machen könne- Durch die seit dem 1. Januar
in Kraft getretene „Verkehrsordnung für die Eisenbahnen
Deutschlands" ist diese Anschauung wesentlich klar gestellt
worden- In ß 6 wird bestimmt: „Die Beförderung von
Personen, Thieren und Sachen kann nicht verweigert werden,
sofern die Beförderung mit den regelmäßigen Transporten
möglich ist-" 8 14- »Die Fahrkarten geben Anspruch auf
Plätze der entsprechenden Wagenklasse, soweit solche vorhanden
sind. Wenn einem Reisenden ein entsprechender Platz nicht
angewiesen werden kann, auch nicht Platz in einer höheren
Klasse zeitweilig eingeräumt wird, so steht ihm frei, die Fahr-
karte gegen eine solche der.niedrigeren Klasse unter Erstattung
des Preisunterschiedes umzuwechseln oder die Fahrt zu unter-
lassen und das Fahrgeld zurückzuvcrlangcn-"
4- (Festabend.) Gestern Abend von 6 Uhr ab fand
eine Versammlung im großen Saal Zwingcrstraße 3 statt,
die die Gedenkfeier des 18. März 1848 und 1871 zum Zweck
hatte. Herr Landtagsabgeordneter Dr. Rüdt hielt diesbezüglich
unter Erinnerung an die Straßenkämpfe in Berlin am 18. März
1848 und die Kämpfe der Communisten in Paris 1871 die
Festrede. Hierauf wurden vom Gesangverein „Vorwärts"
noch einige Lieder vorgetragen. Die Versammlung war sehr
gut besucht.
fi Ein schweres Geschick hat die Familie des in dem
Kohlhammerschen Gas- und Wasserleitungsgeschäft angestellten
Arbeiters K. Regel betroffen. Gestern Abend um 11 Uhr
narb Letzterer plötzlich. Im Schrecken und in der Aufregung
darüber genaß die Frau desselben heute Morgen um 3 Uhr
cincs todten Kindes und erkrankte so schwer, daß sie in die
Klinik gebracht werden mußte. Sie liegt so schwer darnieder,
daß an ihrem Aufkommen zu zweifeln ist. Das Schlimme
bei diesem harten Unglücksfall ist noch, daß drei unerzogene
Kinder da sind, die jetzt bülflos und verlassen dastchen.
Gerichtszeitnnfl.
* Mannheim, 17. März. (Strafkammer III.) Vor-
sitzender: Herr Landgerichtsdirektor Weizel. Vertreter
der Großh. Staatsbehörde: Herr Staatsanwalt v. Dusch
Und Herr Staatsanwalt Mühling. Es kamen folgende
Fälle zur Verhandlung:
I) Wegen Beamtenbeleidigung war der schon mehr-
mals bestrafte Landwirth Adam Lieber von Ziegclhausen
schöffengerichtlich zu 1 Woche Gefängniß verurtheilt
Morden, weil er in der letzten Ncujahrsnacht in der
Wirthschaft zur Pfalz in Ziegclhausen ein Paar Nacht-
Mächter, von denen einer Feierabend geboten, beschimpft
hatte. Die Berufung des Angeklagten wird als unbe-
ßründet verworfen. Die Vertheidigung führte Rechtsan-
Malt Dr. Guttenstein. 2) Am 27. v. I. hatte der 62
>Bhre alte Landwirth Johann Martin Schmidt IV.
bon Sandhaufen von einem Speicher seines Hauses da-
Mibst, der an einen gewissen Rentner vermiethet und
Mögen einer gegen letzteren verfügten Pfändung gericht-
nch versiegelt worden war, das Siegel abgelöst, um ein
dort mit aufbewahrtes Quantuni Hopfen, das ihm selbst
Tchörte und unrichtiger Weise mitgepfändet wurde, herauS-
Molen. Schmidt war deshalb wegen Vergehens gegen
8 136 des R.-St.-G.-B. schöffengerichtlich zu 1 Tag
^fängniß verurtheilt worden, welches Urtheil heute trotz
Berufung des Angeklagten von der Strafkammer
bestätigt wird. — 3) Die Folge einer sich am zweiten
Weihnachtsfeiertage vorigen Jahres in und vor

der Wirthschaft zum „Adler" in Waldangelloch ab-
spielenden Prügelei war die schöffengerichtliche Verur-
theilung der Hauptbetheiligten, der 22 und 19 Jahre
alte Cigarrenmacher Johann und Friedrich Hagenmaier
von Waldangelloch, die damals den Wirth Hoffmann,
einen Soldaten Namens Horsch und den Dienstknecht
Ried körperlich mißhandelten, zu Gefängnißstrafen von 8
und 6 Wochen. Die von den Angeklagten eingelegte
Berufung wird als unbegründet verworfen. Vertheidiger
der Angeklagten war Rechtsanwalt Holz. — Am 9. Okt.
v. I. soll der hier wohnhafte Braumeister Gustav Geyer
von Thairnbach bei Ausübung der Jagd auf der Ge-
markung Hohensachsen das Todtschießen eines daselbst
herrenlos umherstreifenden Dachshundes veranlaßt haben,
weßhalb der Genannte wegen Anstiftung zur Sachbe-
schädigung vom Schöffengericht Weinheim zu 30 Mark
Geldstrafe verurtheilt worden war. Geyer legte Berufung
ein, die heute zu seiner Freisprechung führt. Vertheidiger
Rechtsanwalt Dr- Staadecker.
Handelsnachrichten.
Heidelberg, 18. März. (Marktpr e ise.) Heu per
Ctr. Mk. 5.- bis 5.50, Stroh per Ctr. Mk. 3.— bis 3.40.
Butter in Ballen Mk. 1.10 bis 1.20, Butter in Pfd- Mk. 1.20
bis 1.35. Eier per Hundert Mk. 5.80 bis 6.50, per Stück 5
bis 8 Pfg., Kartoffeln per Ctr. 2.— bis 2.30 Akk-, Aepfel per
Pfund 12 bis 16 Pfg., Birnen per Pfund 15 bis — Pfg.,
Nüsse per Hdt- 50 bis — Pfg-, Zwiebel per Pfd. 14 bis
16 Pfg., Kastanien per Pfd- 18 bis — Pfg-, Rothkraut per
Kopf 25 bis 3s Pfg., Blumenkohl per Kops 30 bis 40 Pfg.
Schwarzwurzeln per Pfd- — bis — Pfg-, Monatsrettig per
Gebund — Pfg., Gelbe Rüben 4 bis 6 Pfg., Kopfsalat 15
bis 18 Pfg.
Wiesloch, 18. März. Der gestrige Schweinemarkt
war mit 8 Paar beschickt, Preis 24—27 Mark.
Verloosungen.
Freiburger 10 Fr.-Loose vom Jahre 1879. Zieyung
am 15. März. Auszahlung am 15- Juli 1893. Am 15. Februar
gezogene Serien: Nr. 46, 118, 451, 653, 793, 1000, 1180,
2311, 2475, 2552, 2561, 2898, 2965, 3322, 3898, 3414, 3555,
3748, 4096, 4332, 4351, 5133, 5404, 5601, 5798, 5950, 6218,
6701, 6747, 6773, 7053, 7139, 7585, 8193, 8408, 8645, 8659,
8788, 8899, 9455, 9893, 9979, 10150, 10290. Hauptpreise:
Serie 2561 Nr. 1 L 15 000 Fr. Serie 6773 Nr. 11 L
10 000 Fr. Serie 2552 Nr. 23, Serie 3322 Nr- 14, Serie
4332 Nr. 9 L 400 Fr. Serie 2475 Nr. 20, Serie 2965
Nr. 12, Serie 4096 Nr. 5, Serie 5133 Nr. 14, 15, Serie 5601
Nr- 3, Serie 8193 Nr. 21, Serie 8899 Nr. 5, 7, Serie 9893
Nr. 3 L 200 Fr. Alle übrigen in den gezogenen Serien ent-
haltenen Nummern je 14 Fr. (Ohne Gewähr).
ALserLei.
— (Unmenschliche That.) Die Tochter des
Oekonomen zum „Brandmaier" in Piesl bei Velden,
welche im Einverständniß mit ihrer Mutter ihr neuge-
borenes Kind den Schweinen zu fressen vorwarf, wurde
nebst ihrer Mithelferin gefänglich eingezogen. Ein weib-
licher Dienstbote welche Zeugin dieser unmenschlichen
That war und welchem für sein Schweigen ei» neues
Gewand versprochen wurde, dasselbe aber nicht erhielt,
denunzirte die beiden Bestien, welche nun der wohlver-
dienten Strafe entgegensehen.
Neueste Nachrichten.
Paris, 19. März. Ein im „Figaro" veröffent-
lichter Brief schildert die Lage in Dahomey als eine
sehr gefährdete. Die Sterblichkeit unter den Truppen
sei sehr groß.
Roubaix, 19. März. Heute wurde hier einePrivat-
versammlung der katholischen Vereinigung
durch Sozialisten gestört, die sich des Vorstandstisches be-
mächtigen, an dem darauf drei Frauen als Vorsitzende Platz
nahmen. Das auf einer Estrade aufgestellte Crucisir wurde

von den Sozialisten zur Erde geworfen. Bei dem ent-
standenen Gedränge warfen die Sozialisten mit den in dem
Versammlungslokal befindlichen Stühlen und Tischen nach
den Katholiken, so daß sich diese zurückziehen mußten.
Mehrere Personen wurden verletzt; auch mehrere Verhaf-
tungen sind vorgenommen worden. In der Stadt herrscht
lebhafte Erregung.
Rom, 19. März. Der Staatsanwalt hat auf
wiederholte Denunciation, daß der Leibarzt des Papstes
Ceccarelli von einer Dame der Aristokratie und einem
Verwandten vergiftet worden sei, eine Untersuchung
cingeleitet.
Sofia, 19. März. Das Ohrenleiden des Fürsten
Ferdinand ist nach dem Ausspruch des Professors
Politzer nunmehr fast völlig gehoben.
Newyork, 19. März Eine Depesche des „Newyork
Hcrald" meldet aus Valparaiso, daß 3000 Mann
unter dem Befehl des General Tellos stehende brasilianische
Regierungstruppen durch förderalistische Streitkräfte unter
General Tavarez in der Nähe von Apacaray völlig in
die Flucht geschlagen worden seien. Nach dem Kampfe
habe Tavarez eine Truppenabtheilung den Fliehenden
nachgeschickt und eine zweite Division in der Richtung
auf Santa Ana nach der Grenze von Uruguay entsandt
Der Ore Legud sei vom General Hipoliti mit einer
größeren Truppenmacht besetzt gebalten.
Sprech scLetL
Gleiches Recht für Akte.
Für Artikel unter dieser Rubrik ist die Redaktion nicht verantwortlich. Im übrigen
steht der Sprechsaal Jedermann unentgeltlich zur Verfügung.
Ich bin kein Manchestermann, der Alles und Alle
gewähren läßt; aber ich rufe auch nur dann nach der
Polizei, wenn es wirklich nothwendig ist. Die Selbst-
sucht der Einzelnen, mag sie auftreten, in welcher Gestalt
sie will, muß zuweilen, ja oft erst durch Gesetzgebung
und Verwaltung in ihre Schranken gewiesen werden,
aber ein Einschreiten der Polizei in Fällen, wie sie von
dem B-Einsender unter Ueberschrift: Die Reinigung
von Schanklokalen verlangt wird, dürfte doch wohl
kaum nöthig sein. Wer, wie der B-Einsender sagt:
„Erholung in der Wirthschaft sucht" und eine Wirthschaft
wählt, in welcher Tische und Stühle sowie Fußböden von
Schmutz starren und wahrscheinlich auch Gläser, Teller
und Bestecke schwerlich sauber sind, der verdient keine
besondere polizeiliche Hilfe. Wenn die Städte so über-
reich mit Wirtbschaften versehen find, wie es bei uns der
Fall ist, dann finden sich sicher auch darunter eine ge-
nügende Zahl reinlicher Wirthschaften, um, wenn nöthig,
Erholung zu suchen. Uebrigens ist es mit dem Erholung-
suchen in Lokalen mit solchem Tabaksqualm, daß man
kaum die Menschen am nächsten Tisch erkennt, schon
eine eigenthümliche Sache und die Wirthe, die für Ven-
tilation sorgen wollen, werden davon oft von Gästen
gehindert. Wem ?s in solchen Lokalen, die schmutzig
sind oder so dicke schlechte Luft haben, wie der B-Ein-
sender, und zwar ganz richtig, schildert, nicht gefällt, der
muß sie meiden und muß saubere und besser gelüftete
aufsuchen, aber nicht die Polizei rufen. Man kann
Niemand wehren, sich im Koth zu wälzen und es ist
nicht Aufgabe und Beruf der Polizei, die Menschen zur
Reinlichkeit und Freude an Reinlichkeit zu erziehen.
Was die Lüftung der Wirthschaften anlangt und noch
andere Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit der in
denselben verkehrenden Personen, dürften unsere polizei-
lichen Bestimmungen genügen und die Hauptsache bleibt
in solchen Fällen immer noch, daß die Concurrenz aus-
reicht, um ungesunde und unsaubere Lokale durch Meidung
derselben unschädlich zu machen. X.

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