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Heidelberger Zeitung (43) — 1901 (Juli bis Dezember)

DOI Kapitel:
Nr. 204 - 228 (2. September 1901 - 30. September 1901)
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https://doi.org/10.11588/diglit.37097#0465

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Amts- und Kreis-Berkütt-igungsvlatt.

1.
II.
III.
IV.
V.
SO
40
30


60
SO
40
30-s-30
25
40
30
20


50
40
30-s-309-30
25

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30
20


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Bekanntmachung.
lick. W 412II. Wir bringen hiermit auf Ersuchen des Landwirtschaft-
en Pfalzgau-Verbands zur öffentlichen Kenntnis, daß am
Freitag, 11. Oktober d. Js., vormittags 9 Uhr in Eppingen
uud am
Samstag, 12. Oktober d. Js., vormittags 9 Uhr in Wiesloch
^ staatliche Prämiierung von Zuchtschweinen stattfindet.
Hz. . Anmeldungen sind bis 1. Oktober beim Landwirtschaftlichen
. s-Verein Eppingen event. Wiesloch einzureichen und haben zu
»der Angaben über Geschlecht, Alter, Rasse oder Schlag, selbstgezüchtet
^Sekauft. Zugelassen werden nur Zuchteber und Zuchtsauen der Dorkshire-
"»e und -Kreuzung.
die können auch Tiere zur Prämiierung zugelassen werde«,
^Nem andern Gau als dem Pfalzgau (bez. Eppingen, Sinsheim,
N»^^bischofsheim, Heidelberg, Wiesloch, Schwetzingen, Mannheim. Weinhcim
«adenburg angehören.
Es sind Geldpreise auSgesetzt:
^ i>ir 8 bis 12 Monate alte Zuchteber SO
y « über 12 „ „ „
4 » 8 bis 12 „ „ Zuchtsauen
^ » über 12 „ „
-> Mutterschweine mit Ferkel
Ueber jede Preisbewilligung wird Preisurkunde ausgestellt.
Heidelberg, den 10. September 1901.
Kroßh. Bezirksamt.
Dr. Holderer.
Bekanntmachung.
Die Erneuerungswahlcn zur 2. Kammer
der Ständeversammlung betr.
Nr. 96 202. An sämtliche Gemeinderäte des Landbezirks:
hä«-Zufolge Unordnung Gr. Ministeriums des Innern haben die Wahl-
"uerwahlen für die Landtagswahlen am
z» Freitag, den 4. Oktober ds. Js.
"kginnen.
schrie- Gemeinderäte werden aufgefordert, für die rechtzeitige, den Vor-
ÄHn der Londtagswablordnung (Ges. und V.O.Bl. 1897 Seite IIS, Ges.
1898 Seite 353> und der Vollzugsverordnung vom 12. Juli 1897
Und V.O.Bl. Seite 130 ff) entsprechende Vornahme der Wahlmänner-
"en in der Gemeinde Sorge zu tragen.
. ^m Einzelnen sind folgende Punkte zu beachten:
^ Die Wahlkommisslonen sind nach Maßgabe des 8 39 ff der L.W.O.
» und Z 11 der V.V. vom 12. Juli 1897 zu bilden.
- Die Wahl findet nach Vorschrift des Gesetzes vom 24. Juni 1898 von
2 MrttagS 12 Uhr bis abends 8 Uhr statt.
' In Gemeinden, welche aus mehreren Wahldistrikten bestehen, ist dafür
Sorge zu tragen, daß die Wahlhandlung in sämtlichen Distrikten am
gleichen Tage vorgenommen wird. Sofern hiervon aus ganz besonderen
Gründen abgewichen werden soll, darf die Wahlhandlung nicht mehr als
, drei Tage in Anspruch nehmen (8 40 Abs. 1. L.W.O)
' Das Wahllokal, die Wahlzeit, die Zahl der zu wählenden Wahlmänner,
wwie die Namen der Mitglieder der Wahlkommission sind nach 8 18
'Ü.V. mit der Einladung der Wahlberechtigten zur Wahl spätestens am
«ritten Tage, in der Regel aber acht Tage vor dem Wahl-Termin
durch Anschlag am Rathaus und in sonst ortsüblicher Weise bekannt
Zu geben.
In Gemeinden, welche mehrere Wahldistrikte bilden, muß diese
Bekanntmachung mit Bezeichnung der einzelnen Waldistrikte auch durch
Einrücken im AmtSverkündigungSblatt erfolgen.
Die Beurkundungen über vorschriftsmäßige Bekanntmachungen sind
» °en Wahlprotokollen beizuheften.
' Besondere Sorgfalt haben die Gemeinderäte der Einrichtung des im
8 47o der L.W.O. und 8 14 der V.V. vorgeschriebenen Isolierraums
?uzuwenden, den jeder Wähler betreten muß, um dortselbst Stimm-
zettel ohne Beisein Anderer in den abgestempelten Umschlag zu stecken.
Sofern als Jsolierraum nicht ein, mit dem Wahllokale in unmittel-
barer Verbindung stehendes Nebenzimmer verfügbar ist, das während
der ganzen Dauer der Wahl nur durch das Wahllokal betretbar sein
bars und das auch gegen Einblicke von außen durch die Fenster geschützt
'.ein muß, kann der Jsolierraum auch durch Anbringung eines Ver-
Mages oder durch undurchsichtige Teppiche u. s. w. im Wahllokal selbst
Hergestellt werden.
. Der Jsolierraum, in dem ein kleiner Tisch oder ein Stuhl aufzustellen
9t, auf welchem eine Anzahl abgestempelter Umschläge aufzulegen sind
>8 19 Absatz 3 der V.-V.) muß hinlänglich beleuchtet sein. Sofern in
Am Jsolierraum Stimmzettel aufgelegt werden sollen (8 19 Absatz 3
^»tz 2 der V.-V.), die mit den Namen der zu wählenden Wahlmänner
Mdschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung versehen sind, müssen
Ae verschiedenen politischen Parteien selbstverständlich gleich behandelt
Werden und es dürfen nur solche Stimmzettel zurückgewiesen werden,
H Ae den Anforderungen des 8 19 Abs. 1 der V.-V. nicht entsprechen,
i" Wahlkommissionen ist aufs strengste einzuschärfen, daß ausnahms-
los Wähler sich, nachdem er der Wahlkommission seinen Namen
genannt und einen abgestempelten Umschlag erhalten hat, in den Isolier»
raum zu begeben uud dort seinen Stimmzettel ohne Beisein
»«derer in den Umschlag zu stecken hat.
k>. Die Stimmzettel solcher Wähler die den Jsolierraum nicht betreten
Aben, dürfen von dem Wahlvorstand unter keinen Umständen
gAgegengenommen werden, da hierdurch die. Giltigkeit der ganzen
Mhl in Frage gestellt würde. Diejenigen Mitglieder der Wahl»
, Emission, die dem zuwiderhandeln würden, müßten persönlich ver-
7 ^"örtlich gemacht werden.
de» «forderliche Anzahl der amtlich abgestempelten Umschläge wird
"Gemeinderäten demnächst zugehen,
st. Die Impressen zu dem Wahlprotokoll nebst Gegenliste sind von den
iAbietndcn zu beschaffen und bei der Buchdruckerei von Malsch u. Voge
8. Di ?A^uhe vorrätig.
Zahl der in den einzelnen Wahldistrikten zu wählenden Wahl-
^ in N" ^ ^r dm 47. Wahlbezirk in Nr. 192, für den 49. Wahlbezirk
r«. 191 der „Heidelberger Zeitung" bekannt gegeben.

Hag die Gemeinderäte von vorstehender Verfügung Kenntnis genommen
ist alsbald anher anzuzeigcn.
«delberg, den IS. September 1901.
Kroßh. Bezirksamt.
Dr. Pfister.
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tieren von Schiebern und Hydranten und
circa 180« lfd. «» 4« »«» weiten Gnstrohrleitunge»
für die Hansleitungen.
Angebote hierauf wollen bis
Mittwoch, den 25. September, vormittags 10 Uhr,
bei dem Gemeinderat in Kirchheim eingereicht werden.
Angebots-Formulare können von Unterzeichneter Stelle, wo auch
die Bedingungen und Pläne aufliegen, bezogen werden.
Heidelberg, den 2. September 1901.
Gr. Kultur-Inspektion.
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