Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Heidelberger Zeitung (43) — 1901 (Juli bis Dezember)

DOI Kapitel:
Nr. 256 - 281 (1. November 1901 - 30. November 1901)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.37097#0925

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Erstes Blatt.

43. Jahrgang. — m. 279

Donnerstag, 28. November IM.


C r s cheint täglich, Sonntags ausgenommen. — Preis mit Familienblättern monatlich 50 Pfg. in's Haus gebracht, bei der Expedition und neu Zweigstellen abgeholt 40 Pfg. Durch die Post be-
zogen vierteljährlich 1.35 Mk. ausschließlich Zustellgebühr.
nzeigenpreis: 20 Psg. für die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum. Reklamezeile 40 Pfg. Für hiesige Geschäfts- und Privatanzeigen ermäßigt. — Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmt
vorgeschriebenen Tagen wird keine Verantwortlichkeit übernommen. — Anschlag der Inserate auf den Plakattafeln der Heidelberger Zeitung und den Plakatsäulen. Fernsprech-Bnschluß Nr. 82.

Das ZäeuLeMtichen vor der französischen
Kammer.
Die französisckw Deputiertenkammer setzte am Diens-
tag die Beratung der C h i n a - A n l ei h e -V o rl a g e
fort.
Bei Artikel 2 verlangte der Deputierte Lasios einen
Zusatz, der eine Summe auswerfe, die dem Kriegs-
Minister gestatte, die „Rechte der Offiziere und Mann-
schaften der chinesischen Expedition zu wahren". Redner
erinnert daran, daß man das Beuterecht unter-
drückt habe, kraft dessen den Offizieren und Mann-
schaften ein Teil der gemachten Kriegsbeute zustande.
Warum fordere man jetzt von Offizieren die
Rückzahlung der Beute-Anteile und nicht auch
von den Mannschaften? Die Unterdrückung
des Beute rechtes dürfte nicht rückwir-
kend sein.
Kriegsminister General A n d r 6 : Die Bedingun-
gen, unter denen die Beute verteilt wurde, waren g e -
regelt durch die Kriegsfelddien stör d-
nung. Das Beuterecht war ursprünglich nur den
Freischärlern zugestanden. Dann hat mau es auf De-
tachements angewandt, also auf Truppeneinheiten, die
eine beschränkte Rolle inne hatten. Das Heer aber
kann nie als Detachement betrachtet werden, hat infolge-
dessen also auch kein Beuterecht. Die Regierung
hat auf Rückzahlung der Beuteanteile der Mannschaften
verzichtet. Wir müssen aber den Grundsatz feststellen,
daß das B e u t e m a ch e n n i ch t gesetzlich ist, und
das Recht der Reklamation aufrechterhalten. Wenn
die betreffenden Offiziere eine kleine Abschlagszahlung
geleistet haben werden, wird man ihnen den Rest erlas-
sen. (Beifall links.)
La fies bleibt dabei, daß die Offiziere ihre
Beute gemäß dein Gesetz erhalten hatten, und ersucht
den Minister, die Gehaltsabzüge sofort einzustellen.
Der Sozialist P a st r e stellt fest, daß grade die Re-
volutionäre, die inan sonst als Anhänger des Dieb-
stahls und der Plünderung hinstelle, hier gegen Dieb-
stähle und Plünderung Einspruch erhoben haben. Er
^verde demnächst einen Antrag auf Abänderung der
Felddienstordnung einbringen, damit diese der moder-
nen Zivilisation augepaßt werde und Thatsachen ver-
hüte, die letzthin die Schande des Landes gewesen seien.
'Lärmender Widerspruch.)
Der Vorsitzende ruft Paftre zur Ordnu n g.
Der Antrag Lasies wird mit 278 gegen 250
stimmen abgelehnt. Darauf wird Artikel 2 der
Borlage angenommen.
Deutsches Reich.
— Der ehemalige Botschafter v. Kendell hat seine
Bsappe mit Erinnerungen an Bismarck geöffnet. Er
E'>t eine Menge von kleinen Einzelheiten mir, von denen
stls den Charakter des großen Bismarck illustrieren, in-
sie jhn jm gewöhnlichen Alltagsleben zeigen. Je mehr
Authentisches sihcr Bismarck geschrieben wird, desto mchr
^winnt dieser große Mann.

Deutscher Reichstag.
Berlin, 27. Nov. Das Haus ist gut besucht; die
Tribünen sind gefüllt.
Das Haus schreitet zunächst zur Wahl eines ersten
Vizepräsidenten unter Namensaufruf der Abgeordneten.
Zu großer Heiterkeit teil der Präsident nach Schluß der
Wahl mit, daß nach den Listen der Schriftführer 229
Abgeordnete abstimmten, daß aber in der Wahlurne 238
Zettel gefunden worden seien. Er glaube, daß einige Ab-
geordnete ihre Zettel abgegeben hätten, ohne sich auf den
Namensaufruf gemeldet zu haben. Er glaube im Sinne
des Hauses zu handeln, wenn er die Zahl der abgegebenen
Stimmen als maßgebend betrachte. Da sich Widerspruch
nicht erhebt, beginnt die Prüfung der Wahlzeitel. Graf
Stolberg-Wernigerode hat 170, Singer 46 Stim-
men, 20 Zettel sind weiß geblieben, 2 find zersplittert, da-
von einer für den Grafen Ballestrem.
Abg. Graf Stolberg erklärt auf Anfrage, er danke
für das ihm geschenkte Vertrauen. Er werde bestrebt sein,
es zu rechtfertigen. Er nehme die Wahl an.
Es folgt dann die Beratung der Interpellation
Bassermann über die Jnsterburger Duellange-
legenheit.
Kriegsminister v. Goßler erklärt sich zur soforiizen
Beantwortung bereit.
Abg. Bassermann (nat-lib.) begründet die Interpellation.
Der Redner gtebt zunächst die Vorgeschichte des Duells Blaskowitz-
Htldebrandt wieder und schildert dann die dadurch in allen Kreisen
der Bevölkerung hervorgerufene Erregung Er verlangt Klarheit
über die tatsächlichen Vorgänge vor dem Duell, da bei dem
Kriegsgericht die Oeffenttichkeit zum Teil ausgeschlossen war.
Es scheine, daß die kaiserlichen Bestimmungen vom Januar 1897
nicht eingehalten worden seien. Sei das thatsächlich nicht ge-
schehen, so sei die Frage wohl berechtigt, welche Maßregeln der
Reichskanzler zu ergreifen gedenke, um den Vorschriften, daß den
Zweikämpfen unter Offizieren mehr als bisher vorgebeugt werden
solle, wirksamere Geltung zu verschaffen? Seine Partei habe in
dieser Frage wiederholt Stellung genommen. Es dürfe nicht von
jedem Ausgleichsversuch abgesehen werden, sobald die Zurech-
nungsfähigkeit nicht ausgeschlossen sei. Die kaiserlichen Be-
stimmungen von 1897 dringen wiederholt auf Ausgleichsversuche
und gestehen namentlich den Regimentskommandeuren über den
Ehrenrat hinaus die Befugnis zu, für einen Ausgleich zu sorgen.
Daß der Ehrenrat es ablehnte, den Ausgleich vorzuschlagen, er-
scheine nicht gerechtfertigt, da BlaLkowitz entweder betrunken oder
unzurechnungsfähig war. Da der Ehrenrat keinen Ausgleich
vorschlug, mußte der Regimentskommandeur cs thun. Auch das
geschah nicht. Wie weit die höheren Instanzen beteiligt sind, ist
nicht ganz klar. Auch weiter sind die kaiserlichen Befehle nicht
befolgt worden. Es soll kein Duell stattfinden, bevor nicht das
ehrengerichtliche Verfahren beendet ist. Auch das war nicht der
Fall. Es fragt sich nun, was in Zukunft gegen solche Vorkomm-
nisse geschehen soll.
Krtegsminister v. Goßlcr: Er erkenne an, daß der Interpellant
die traurige Angelegenheit in wohlwollender, gerechter Weise be-
sprochen hat. Er wolle nicht Einzelheiten anführen, die nicht
einmal vor Gericht zur Sprache gekommen seien; das würde seine
Zuständigkeiten überschreiten. Er schließe sich darin dem Vorredner
an, daß das Ereignis höchst beklagenswert war, zumal es einen
junge» Offizier betraf, der bis dahin vorwurfsfrei gedient hatte
und eine gute Zukunft versprach. Er erkenne auch die vom Vor-
redner vorgebrachten Milderungsgründe an. Blaskowitz war im
Hinblick auf seine bevorstehende Hochzeit in hochgradiger Er-
regung; diese muß ihn beeinflußt haben, sodaß er die
Selbstbeherrschung verlor und sich Hinreißen ließ zu Ausschreitungen,
die nicht gerechtfertigt waren. Der Kriegsminister schildert sodann den
Thatbestand: Ein junger Leutnant betrinkt sich in einem offenen Lokal

KL eine Zettrmg.
H — Augsburg, 25. Nov. Der Verteidiger des
(Pubmörders Kneißl hat gegen das vom Schwur-
gefällte Todesurteil Revision eingelegt,
^r sich während der fünftägigen Verhandlung
y- benahm, als ob die ganze Sache ihn nichts angehe
ihm mindestens gleichgültig sei, soll sich jetzt im Ge-
'Hgnis so Diderhaarig zeigen, daß Giewaltnraßregeln
6?n ihn ergriffet: werden müssen.
Lindau, 24. Nov. Der „W einspr u ch" für
em-^ahr 1901 lautet auf 22 Pfg. für 1 Liter. Dieser
bi-chchrlich amtlich festzulegende Satz stellt den Mittek-
der in der bayr. Bodenseegegend in diesem Herbst
sich "on Weittpreife dar. Derselbe muß deshalb amt-
^'uittelt werden, weil er die Grundlage für Leistun-
bim Mancher Gemeinden und Kassen zu Pfarrbesoldungen
Lchx dergl. bildet. So hatte die Hospitalverwaltung
LchcPi an den kathol. Pfarrer von Weißensberg bei
früher etwa 1600 Liter »seewein zu liefern,
sijm ^ierung tu natura, wurde später in eine Geld-
umgewandelt, die fick; nach dem eingangs ex-
^gen s r "Weinspruch" regelt. Da die Güte des Heu,-
i^ä-si sicchr ^ wünschen übrig läßt, soweit die Bodensee-
Rrin Betracht kommt, so waren auch die Preise sehr
Kik-h b wid ein jeweiliges Einkommen, Vas sich nach dem
bemißt, bedeutet somit für den Empfänger
^ eine ziemliche Einbuße.
Bo» der Schlacht an dcr Grabeskirche. Die
Ar Streitfrage, wer den Hof der Grabeskirche
T^Iem anskehren dürfe, hat jüngst zu einem blu-
"isch„., Asipfe zwischen dm: katholischen und den grie-
-Aonchen geführt. Nach einem vom katholischen

Generaltommissariat im Vaterland veröffentlichten,
von drei Aerzten Unterzeichneten: Protokoll war der
Kampf so blutig, daß nicht weniger als 16 Franziskaner,
darunter zwei Deutsche, mehrere Italiener, Franzosen,
Spanier, Holländer, Russen, zahlreiche, teilweise recht
schwere Verletzungen erhielten. Nach der genauen Be-
schreibung der Wunden haben die Patres und Fratres
nicht bloß init Stöcken, Beilen, Messern und alterte:
Instrumenten sich fürchterlich auf die Schädel ge-
droschen, sondern sich auch gekratzt und gebissen. Unter
den fünf Verwundungen des Engländers Micallef, ge-
nannt Frater Celsus de Malta, befindet sich als Nr. 4
„Abschürfungen durch Kratzen mit den Fingernägeln
unter den: rechten Auge, Anschwellung der Augenwim-
per". .. Unser armer deutscher Landsmann Gerhard
Thönnefsen, genannt Frater Linas de Hommersum,
dessen Kopf und Körper mit Wunden völlig bedeckt sind,
hat sogar „in der rechten Lendengegend" nebst zahl-
reichen Abschürfungen eine „16 Quadratcentimeter
breite Wunde wie von Bissen und Stockhieben herrüh-
rend". Der andere Deutsche, Johann Georg Weiher,
genannt Pater Joseph de Bernbenren, Präsident der
Religiösen am heiligen Grabe, kam mit einer acht
Zentimeter langen, drei Zentimeter breiten Wunde am
Scheitelbein davon. Am schlimmsten wurde der in
Rußland geborene Sakristan der Grabeskirche Frater
Julian Markowky zugerichtet, dessen „Aufkommen sehr
zweifelhaft" ist. Auch bei dem holländischen Frater
Wilhelm Jaspers bemerkten die Aerzte: Aufkommen
zweifelhaft.
— Hannover, 21. Nov. Vor einigen Tagen ging
durch die Plätter die Nachricht von einem D n ell

und kann nicht nach Hause geben, sondern sinkt auf der Straße
zusammen. Andere Offiziere finden ihn und beschließen aus dem
Gefühl warmer Kameradschaft, ihn nach Hause zu bringen. Ein
tragisches Geschick will cs, daß sie ihn in eine falsche Wohnung
bringen. Der Betrunkene wird störrisch, als er sich im Korridor
eines fremden Hauses sieht. So entsteht ein Zwist. Er hat
eine gut gemeinte Warnung drastischer Natur als Beleidigung
aufgefaßt und durch einen Schlag gerächt. Ich möchte dem
Toten in keiner Weise zu nahe treten. Ader ich habe keinen
Zveisel, daß hier die Möglichkeir eines Ausgleichs vorhanden
sein mußte. Durch Blaskowitz Vernehmung ist fest-
gestellt, daß er sich einer Beleidigung der Ka-
meraden nicht erinnerte. Ferner ist von ihm die Er-
klärung abgegeben worden, er sei hereit um Verzeihung
zu bitten. (Hört! hört!) Bei dieser Grundlage mußte ein
Ausgleich stattfinden. Daß der Ehrenrat die Sacke in
die Hand nahm ist korrekt. Daß später ein ehrengerichtliches
Verfahren sich hätte anschtießen müssen, weil Blaskowitz die
Standesehre verletzt halte, ist klar, gehört aber nicht hierher.
Diese meine persönliche Ansicht wäre aber von geringem Weite,
wenn nicht dcr alle rhöck sie Kriegsherr die Sache
selbst eingehend studiert hätte unb zu der Ent-
scheidung gelangt wäre, daß hier den Absichten
und dem Sinne seiner Kabinetsordre nicht ent-
sprochen wurde. (Hört! hört!) Der Kaiser hat dieser
Meinung sehr bestimmt A usdru ck ge g eb e n und hat
befohlen, daß jener Kabinetsordre volle Geltung
verschafft werde. Wir können dem Kaiser nur sehr dankbar
sein, daß er mit gewohnter Energie dm richtigen Weg gezeigt hat.
Eine weitere Vorbeugung der Duelle in der Armee scheint mir
nur durch noch strengere Befolgung d-r kaiserl. Ordre möglich. Ich
wüßte nicht, welche Ergänzung ich zu dieser Verordnung Vorschlägen
sollte, denn sie steht voll auf dem gesetzlichen Boden. Redner
giebt sodann statistische Angaben über die Duelle in dcr Armee
und begrübt es als Fortschritt, daß Bestimmungen über das
Duell in das Strafgesetzbuch ausgenommen worden seien. Die
Armee sei nicht die Pflanzstätte des Duells, das beweise die
Statistik. In bürgerlichen Kreisen werde die Frage des Zwei-
kampfes lange nicht mit dem Ernst aufgefaßt wie in der Armee.
Mit Gesittung und Ernst der Lebensauffassung gehen auch die
Duelle zurück. Ich möchte allerdings wünschen, daß Beleidigungen
schwerer bestraft werden als bisher. (Sehr richtig!) Dem
Offizierkorps müsse man die Anerkennung zollen, daß es vornehm
und ruhig Beleidigungen begegne. (Bravo! rechts.) Er bitte die
Redner daher, bei der Besprechung der Interpellation Mäßigung
zu beobachten. Wenn man den Bogen allzu straff spanne, thue
man das Gefährlichste, was man in seinen Augen thun könne.
(Bravo! rechts.)
Auf Antrag Dr. Sattlers tritt das Haus in die Besprechung
der Interpellation ein-
Abg. Dr. Bachem (Zentr.) fragt, wie es möglich sei, daß
einer so klaren kaiserlichen Verordnung widersprochen werden
könnte? Der Interpellant verwarf das Duell nicht prinzipiell
und überließ die Frage, ob das Duell unvermeidlich sei, dem
zufälligen Empfinden der Beteiligten. Das sei das Charakteristische
für das Duell, daß bei ihm die Thäter sagen: Hier darf und
muß ich das Gesetz verletzen! Ich glaube mit Ehren gedient zu
haben, aber ich habe keinen Fall sinnloser Trunkenheit erlebt;
im Allgemeinen hält sich unser Offizierkorps von Trunkenheit
fern. Steht die kaiserliche Verordnung auf dem Boden des Ge-
setzes, so darf sie in keinem Fall ein Duell zulassen. Da muß
etwas Wirksameres geschehen — was, will ich hier nicht er-
örtern — um den jungen Offizieren klar zu machen, was christlich
und gesetzlich ist. Was in der englischen Armee möglich ist, muß
auch in der deutschen möglich sein. (Widerspruch und Heiterkeit.)
Ich schätze vielleicht das deutsche Osfizierkorps höher, als das
englische Volk das seine, aber darum muß es dem deutschen
Offizier leichter werden, das Duell aus seinen Kreisen zu bannen.
(Beifall im Zentrum.)
Abg. Schräder (stets. Ver.): Es gäbe kein anderes Mittel
zur Bekämpfung des Duells, als es aus der Armee zu verbannen.
Er schließe sich dem Vorredner darin an, daß der Kriegsminister
sich ernstlich überlegen möge, ob nicht über die kaiserliche Ver-
ordnung hinaus etwas zu geschehen habe.

zwischen dem Oberleutnant v. Stockhausen und dein
Chemiker Dr. phit. Schütt, bei welchem letzterer durch
einen Schuß ii: die Brust schwer verletzt sei, während
ersterer einen Schuß in den Arm erhalten habe. Jetzt
hat sich herausgestellt, daß weder eine Forderung über-
reicht, noch ein Duell stattgefunden hat.
— Rom, 24. Nov. Der neue Weihbischof von
ratzburg, Zorn von Bulach, hat sehr frühe
Insignien eingebüßt. Als er gestern Abend zum
Hmel Minerva zurückkehrte, wo er abgestiegen ist, fand
er, daß sein Bischofskreuz, sein Bischossring zusammen
mit seinem Bargeld gestohlen worden war. Er
zeigte den Fall der Polizei an, und diese verhaftete heute
einen internationalen Gauner, der im selben Hotel
wohnte und die Wertsachen schon umgeschmolzen hatte.

Das Lebewohl.
Es töffü Leb' wohl denn, Herzenstrautel.
Und weine nicht,
Derweil ick Wettbewerben!» autel' —
Mich ruft die Pflicht!
Wohin wich träot das Aut in's Weite,
Dein den!' ich Braut,
Das schwül' ich mit dem höchsten Eide
Bei meinem Aut.
Und überautel' ich 'mal Einen,
Daß es so knackt,
Da hall' den Daumen Du für Deinen
Autodidakt. („Jugend.")

— Pedanterie ist die leidige Kunst, im Kleinen groß, im
Großen klein zu sein.
 
Annotationen