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Heidelberger Zeitung (43) — 1901 (Juli bis Dezember)

DOI Kapitel:
Nr. 204 - 228 (2. September 1901 - 30. September 1901)
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https://doi.org/10.11588/diglit.37097#0504

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3) Personen, welche — den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armenunterstützung ans öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letzten der Wahl
vorhergegangenen Jahre bezogen haben.
4) Personen, welche das Wahlrecht oder die Wählbarkeit in Folge eines strafgerichtlichen Urteils entzogen ist.
Für Personen des Soldatenstandes, des Heeres ruht die Berechtigung zum Wählen so lange, als dieselben sich bei der Fahne befinden.
Die Urwähler üben das Wahlrecht in dem Distrikt aus, in welchem sie wohnen. Niemand kann in zwei Distrikten wählen. Dabei wird bemerkt, daß die Listen Mitte August d. I. gefertigt


Die Wählerliste und die Wahlordnung wird während der Wahlhandlung im Wahllokal aufgelegt; auch werden daselbst abgestempelte Umschläge zum Einlegen der Stimmzettel vorrätig sein.
Heidelberg, den 26. September 1901.
Der Stadtrat:
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korto n. lüsts jo 25 kf. sxtru.
smxüsWt L. 8tüimvr,
Konsrsl-llobil, Ltrassburg >. ll.

Bekanntmachung.
Die Diensträume der beiden unterfertigten Stellen befinden sich
von heute an
Treitschkestraße Nr. 4 und 6.
Heidelberg, den 25. September 1901.
Kroßh. Walser- und SLraßenöau-Inspektton.
_Kroßh. Kutturinspektion._
Bekanntmachung.


Vom 1. Oktober d. Js. ab tritt auf der
Mannheim-Weinhcim-Heidelbcrg-Mannheimer Bahn
der Winterfahrplan in Kraft.
Exemplare desselben find auf den Stationen und auf der Be-
triebs-Verwaltung der Bahn in Mannheim Ncckarvorstadt käuflich zü
haben.
Karlsruhe, im September 1901.
Süddeutsche Kisenöayn-KeseAchaft.
_Die Direktion._
Bekanntmachung.
Die Erneuerungswahl zur II. Kam«^
der Ständeversammlung, hier insbesondere
Vornahme der Wahlmännerwahlen betr.
Mit Genehmigung des Großherzoglichen Wahlkommissärs für den
49. Wahlbezirk wurde die hiesige Gemeinde in 2 Wahldistrikte ein*
geteilt und umfaßt hiernach:
Der erste Wahldistrikt den Ortsteil nördlich der Landstraße Nr.
der zweite Wahldistrikt den Ortsteil südlich der Landstraße Nr. b-
Jm 1. Wahldistrikt sind 5 Wahlmänner im 2. Wahldistrikt
sind 4 Wahlmänner zu wählen:
Die Wahl selbst findet am
Freitag, den 4. Oktober ds. Js. von mittags 12 bis 8 Uhr abends
auf dem Rathause dahier statt und zwar:
Für den 1. Wahldistrikt im Bürgersaal.
Für den 2. Wahldistrikt in der Kanzlei des
Grundbuchamtes.
Die Wahlkommission besteht:
Für den 1. Wahldistrikt aus:
1. Bürgermeister Wittmann, Vorsitzender,
2. Friedrich Schäfer, Gemeinderat,
3. Robert Wittmann, Rotgerber,
4. Georg Rusch, Oberlehrer,
5. Franz Müller, Ratschreiber, Protokollführer.
Für den 2. Wahldistrikt aus :
1. Heinrich Hoffmann, Gemeinderat, Vorsitzender,
2. Ludwig Knorr, Kaufmann,
3. Friedrich Emil Leist, Rotgerber,
4. Heinrich Zimmermann, Schreinermeister,
5. Rudolf Rensch, Protokollführer.
Die Wahlberechtigten werden zur Wahl mit dem Bemerken ein*
geladen, daß das Wahlrecht nur in dem Distrikte ausgeübt werdet
kann, in welchem der Wähler seinen Wohnsitz hat und für welche
er in die Wählerliste eingetragen ist und nur diejenigen zur Stim^
abgabe zugelassen werden, welche in die Wählerliste ausgenommen
sind, ferner:
Das Wahlrecht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unter*
schrift ausgeübt.
Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen M'k
keinem Kennzeichen versehen sein. Sie sind außerhalb des Wahllokal
mit dem Namen der Wahlmänner, welchen der Wähler seine StiniM^
geben will, handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung ^
versehen.
Die Abgabe des Stimmzettels hat in einem amtlich abgestempelts^
mit keinem Kennzeichen versehenen Umschläge zu geschehen und ^
dieser Umschlag im Wahllokal unmittelbar vor der Stimmabgabe
Empfang zu nehmen.
Es hat deshalb jeder Wähler, der seine Stimme abgeben WM
an den Tisch zu treten, an welchem sich die Wahlkommission befinde"
dort seinen Namen zu nennen, worauf er einen abgestempelten Umschlag
erhält. Der Wähler hat sich sodann in den in dem Wahllos
befindlichen Jsolierraum zu begeben, dortselbst seinen Stimmzettel oh^
Beisein Anderer in den Umschlag zu stecken und hierauf den so vel'
deckten Stimmzettel dem Wahlvorstande zu übergeben.
In anderer Weise können Stimmzettel nicht angenommen werdest
Während der Wahlhandlung liegen die Wählerlisten, sowie ^
Abdruck der Wahlordnung im Wahllokale zur Einsicht offen.
Neckargemünd, den 24. September 1901. .
Der KemeinderaL:
_C. Wittmann._^
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Druck und Vertag der H-idelbcrger Verlags-Anstalt und Druckerei (Hörning ». Berkenbusch), Heidelberg, Untere N-ckarstr. Nr. 21.
 
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