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Heidelberger Zeitung (43) — 1901 (Juli bis Dezember)

DOI Kapitel:
Nr. 150 - 176 (1. Juli 1901 - 31. Juli 1901)
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https://doi.org/10.11588/diglit.37097#0008

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Amts- «n- Kreis-Berkün-iauuasblatt.

Bekanntmachung.
Die Festsetzung der ortsüblichen
Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter betr.
^ ^ Nr. 60 645 II. Durch Erlaß Großh. Ministeriums des Innern vom
80. November 1900 Nr. 44.149 ist auf Grund der Vorschrift des Z 8 des
Krankenversicherungsgesetzes und des Z 18 der Vollzugsverordnung hierzu vom
3. September 1892 eine Nachprüfung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher
Tagearbeiter angeordnet worden.
Für die einzelnen Gemeinden des Amtsbezirks Heidelberg sind von dem
Bezirksrate in seiner Sitzung vom 11. Mai d. Js. diese Tagelöhne, wie folgt,
neu festgesetzt worden:

O.-Z.
Männliche
Weibliche
Gemeinde
Erwachsene.
Jugendliche
(unter 16
I Jugendlich
Erwachsene.! (unter 16
Jahre.)
j Jahre.)
Altenbach
^10
^
1
1.80
1.20
-.80
2
Altneudorf .
1.80
1.10
1.20
—.80
3
Bammenthal.
1.80
1.10
1.20
—.80
4
Brombach
1.80
1.10
1.20
—.80
5
Dilsberg
2.40
1.50
1.20
—.90
6
6a
Dossenheim i
Schwabenheim l '
1.80
1.10
1.30
—.80
7
Eppelheim
2-
1.50
1.50
1 —
8
Gaiberg
1.80
110
1.20
—.80
S
Gauangelloch.
Handschuhsheim .
1.80
1.10
1.20
—.80
10
1.80
1.10
1.30
—.80
11
Heddesbach .
2.50
1.10
1.50
—.80
12
Heidelberg
2.50
1.60
1.80
1.30
13
Heiligkreuzsteinach
1.80
1.10
1.20
—.80

Kirchheim
2.20
1.70
1.50
1.—
IS
Kleingemünd. k
2.40
1.50
1.50
-.90
16
Lampenhain .
1.80
1.10
1.20
—.80
17
Leime« .
2.—
1,30
1.50
1.-
18
Lobenfeld
1.80
1.-
1.10
—.80
19
Mauer .
1.80
1.10
1.20
—.80
2V
Meckesheim .
2.50
2.—
1.45
1.20
21
Mönchzell
1.80
1 —
1.10
—.80
22
Mückenloch .
1.80
1.—
1.10
—.80
23
Neckargemünd.
2.—
1.—
1.20
—.80
24
Nußloch . . .
2.—
1.10
1.50
—.80
25
25s
Ochsenbach 1
Linaentbal / "
1.80
1.10
1.20
—.80
26
Petersthal -
1.80
1.—
1.10
—.80
27
Rohrbach.
2.—
1.40
1.20
-.90
28
St. Zlgen
2.20
1.10
1.30
—.80
29
Sandhausen !
2
1.30
1.50
1 —
28a
Vruchhausen j
30
Schönau
2.-
1.10
1.20
—.80
31
Spechbach
2.-
1.10
1.40
—.80
32
Waldhilsbach .
2.—
1.20
1.30
—.80
33
Waldwimmersbach
1.80
1.—
1.10
—.80
34
34a
Wieblingen i
Grenzhof j'
1.80
1.10
1.30
-.80
35
Wiesenbach
1.80
1.10
1.30
—.90
36
Wilhelmsfeld
2.-
1.20
1.30
—,90
37
Ziegelhausen .
2.20
1.20
1.40
—.90

Die Abänderungen gegenüber den bisherigen Festsetzungen sind im Druck
kenntlich gemacht.
Die so festgesetzten ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter,
welche mit dem 1. Januar 1902 in Kraft treten sollen, bilden den Maßstab,
nach welchem:
1. Bei der Gemeindekrankenversicherung das Krankengeld und die Ver-
sicherungsbeiträge (8 6 und 9 des Krankenversicherungsgesetzes),
2. bei den in der Gemeinde seßhaften eingeschriebenen und sonstigen Hilfs-
kassen ohne Beitrittszwang (8 75 des Gesetzes), wenn deren Mitglieder von der
Gemeindekrankenversicherung und von der Verpflichtung, einer nach Maßgabe
der Vorschriften des Gesetzes errichteten Krankenkasse beizutreten, befreit sein
sollen, das Krankengeld bezw. im Falle des 8 75 Abs, 3 des Gesetzes die Er-
höhung des Krankengeldes, ,
3. bei der Invalidenversicherung die Beitrage der nicht einer Orts-, Betriebs-
(Fabrik-), Bau- oder Jnnungskrankenkasse angehörigen und der nicht in der
Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Personen, also insbesondere die Beiträge
der sogenannten „unständig beschäftigten" (8 34 des Jnvalidenversichernngs-
^4. bei der Unfallversicherung im Falle des 8 10 Abs. 4 des Gewerbe-
unfallverstcheruugsgesetzes die Höhe der Renten und nach 8 29 ebenda zum
Teil auch der Beiträge zu bemessen sind. . . . , , ^
Indem wir dies zur Kenntnis der Gemeindebehörden und der sonst Be-
teiligten bringen, machen wir darauf aufmerksam, daß die neu festgestellten
ortsüblichen Tagelohnsätze erst 6 Monate nach dieser Veröffentlichung in Kraft
treten. „ . .
Heidelberg, den 22. Juni 1901.
Großh. Bezirksamt.
Dr. «olderer.

Bekanntmachung.
Die Vornahme mili-
törisckier Schießübungen
betreffend.
Nr. 10225 Ll. Wir bringen zur
öffentlichen Kenntnis, daß von dem
2/ Bat. des 2. Bad. Grenadier-
Regiments Nr 110 vom 2 bis ein-
schließlich 3. Juli d. I , jeweils
von 6—11 Uhr vormittags und
1 bis 6 Uhr nachmittags im
„Kreuzgrund" bei Ziegelhauscn
Schießübungen mit scharfen
Patronen vorgenommen werden.
Das gefährdete G-lände, welches
eingeschlossen wird im Osten von dem
Wege, der vom „Kreuzgrund" über
den Apfels köpf nach dem „langen Kirich-
bamn" führt, im Norden und Westen
von der „hohen Straße", wird durch
Posten abgesperrt, deren Weisungen
unbedingt befolgt werden müssen. Die
genannten Wege selbst bleiben dem
Verkehr freigegebcn.
Zuwiderhandlungen werden am
Gruuo der 88 l00, 108 Ziff. 5, 109
P.-St-G.-B. bestraft.
Heidelberg, den 29. Juni 1901.
Großh. Bezirksamt.
Dr. Holderer.
Bekanntmachung.
Nr. 36120 IV. Die Sandgasse
Wird infolge Ausgrabung der Fahr-
bahn vom 1. Jali ab auf die Dauer
von 2 Tagen für den Fuhrwerks-
verkehr gesperrt.
Heidelberg den 29. Juni 1901.
Großh. Bezirksamt.
Dr. Guth-Bender.

Bekanntmachung.
Zur Fortführung der Ver-
messungswerke und der Lagerbücher
nachfolgender Gemarkungen ist im
Einverständnis mit den Gemeinde-
räten der beteiligten Gemeinden
Tagfahrt, jeweils auf dem Rat-
hause der betreffenden Gemeinde
anderaumt, für die Gemarkungen:
1. Sandhaufen mit Bruchhansen,
Donnerstag, den 4. Juli,
vormittags 11 Uhr,
2. Leimen,
Donnerstag, den 11. Juli,
vormittags 11 Uhr.
3. Nußloch,
Montag, den 15. Juli,
vormittags 11 Uhr,
4. Bammenthal,
Donnerstag, den 18. Juli,
vormittags 11 Uhr.
Die Grundeigentümer werden
hievon mit dem Änfügen in
Kenntnis gesetzt, daß das Ver-
zeichnis der seit der letzten Fort-
führung eingetretenen, dem Ge-
meinderat bekannt gewordenen
Veränderungen im Grundeigentum
während 8 Tagen vor dem Fort-
führungstermin zur Einsicht der
Beteiligten auf dem Rathause auf-
liegt; etwaige Einwendungen gegen
die in dem Verzeichnis vorgemerkten
Aenderungen in dem Grundeigentum

und deren Beurkundung im Lager-
buch sind dem Fortführungs-
beamten in der Tagfahrt vor-
zutragen.
Die Grundeigentümer werden
gleichzeitig aufgefordert, die seit
der letzten Fortführung in ihrem
Grundeigentum eingetretenen, aus
dem Grundbuch nicht ersichtlichen
Veränderungen dem Fortführungs-
beamten in der bezeichneten Tag-
fahrt anzumelden. Ueber die in
der Form der Grundstücke ein-
getretenen Veränderungen sind die
vorgeschriebenen Handriffe und
Meßurkunden vor der Tagfahrt
bei dem Gemeinderat oder in der
Tagfahrt bei dem Fortführungs-
beamten abzugeben, widrigenfalls
dieselben auf Kosten der Beteiligten
von Amtswegen beschafft werden
müßten.
Auch werden in der Tagfahrt
Anträge der Grundeigentümer
wegen Wiederbestimmung verloren
gegangener Grenzmarken an ihren
Grundstücken entgegen genommen.
Heidelberg, den 28. Juni 1901.
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Samstag, 1. Juli, abends 8Vg Uhr:
„Der Allerweltsvstter,,.
Hoftheatcr in Karlsruhe.
Gesamtgastspiel d. Münchener Gärtner-
platztheaters.
Dienstag, 2. Juli, abends V-8 Uhr:
1. Vorstellung. „Die Puppe".
Mittwoch, 3. Juli, abends V,8 Uhr:
2. Vorstellung. „Brigitte".
Schanspielhaus in Frankfurt.
Dienstag, 2. Juli, abends 7 Uhr:
„Die Macht der Finsternis".
Mittwoch, 3 Juli, abends 7 Uhr:
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Mittwoch, den 3. Juli d.
abends 7V. Uhr:

Uebung.

Anzug: Leinenrock, Mütze- „
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Direktion:
Herr städt. Musikdirektor P- ^
Montag, den 1, Juli:
nachmittags Vs» Uhr:
in der Schioß-Westaura
abends V»9 Uhr:
im StadigarLest. /
Eintrittspreis für NichtalE
50 Pfennig.
Dienstag, den 2. J^' .
nachmittags V-S Utze -mm
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Abends V-9 Uhr- ^
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22°


Druck und Verlag der Heidelberger Nerlags-Anstalt und Druckerei (Hörning u. Berkenbusch), Heidelberg, Untere Neckarstr. Nr. 21.
 
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