Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Heidelberger Zeitung (43) — 1901 (Juli bis Dezember)

DOI Kapitel:
Nr. 282 - 305 (2. Dezember 1901 - 31. Dezember 1901)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.37097#1081

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Donnerstag, IS. Dezember 1801.

Zweites Matt.

43. Jahrgang.

Hr. 2S7



Erscheint täglich, Sonntags ausgenommen. — Preis mit Familienblättern monatlich 50 Pfg. in's Haus gebracht, bei der Expedition und den Zweigstellen abgeholt 40 Pfg. Durch die Post be»
zogen vierteljährlich 1.35 Mk. ausschließlich Zustellgebühr.
Anzeigenpreis: 20 Pfg. die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum. Reklamezeile 40 Pfg. Für hiesige Geschäfts- und Privatanzeigen ermäßigt. — Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmt
dorgeschriebenen Tagen wird keine Verantwortlichkeit übernommen. — Anschlag der Inserate auf den Plakattafeln der Heidelberger Zeitung und den Plakatsäulen. — Fernsprech-Anschluß Nr. 82.

en>


Die bevorstehende Merjährmig von
Änderungen.
Die nahende Neujahrsnacht wird diesmal nicht nur
wie immer gar manche Hoffnungen und Wünsche zu Grabe
tragen, sondern sogar viel realeren Dingen, nämlich einer
ganzen Anzahl von Ansprüchen des täglichen Lebens ein
Ende bereiten. Unser neues Bürgerliches Gesetzbuch kennt
zwar auch als regelmäßige Verjährung eine solche von
30 Jahren, daneben hat es aber aus Verkehrsrücksichten
in vielen Fällen eine kurze Verjährungsfrist
von zei Jahren eingeführt. Es handelt sich hier, wie
die Motive ausführen, um Geschäfte des täglichen Lebens,
die wegen ihrer Zahl und ihrer verhältnismäßig geringen
Bedeutung dem Gedächtnisse leicht entschwinden, die häufig
sofort berichtigt werden und bei denen Quittung selten
erteilt und, wenn das geschehen, die Quittung noch sel-
tener aufbewahrt wird. Im gleichmäßigen Interesse des
Gläubigers und des Schuldners sowie ihrer Erben er-
scheint hier eine alsbaldige Klarstellung und cndgiltige
Rechtssicherheit erforderlich. Aus diesem Grunde läßt das
Bürgerliche Gesetzbuch in nicht weniger als 17 durch 8 196
festgestellten Fällen die Ansprüche in zwei Jahren
verjähren. Die wichtigsten sind die Ansprüche:
I.Der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und derjenigen,
die ein Kunstgewcrbe betreiben, für Lieferung von Waren,
Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Ge-
schäfte, 2. der Landwirte und Forstleute für Lieferung
ihrer Erzeugnisse, wie Bulter, Mckch, Holz, 3. der Lotterie-
kollekteure aus dem Vertrieb der Lose, 4. der Gast- und
Speisewirle für Gewährung von Wohnung und Beköstigung,
5. der gewerblichen Arbeiter — Gesellen, Gehilfen, Lehr-
linge, Fabrikarbeiter —, der Taglöhner und Hand-
arbeiter wegen des Lohnes, 6. der öffentlichen und
Privatlchrer wegen ihrer Honorare, 7. der Aerzte,
insbesondere auch der Wundärzte, Geburtshelfer, Zahn-
ärzte und Thierärzte sowie der Hebammen. Dazu
kommen noch die Ansprüche der Eisenbahüunternehmungen,
Frachtfuhrleute für Fahrgelt und Fracht, der im Privat-
dienst Angestellten wegen des Gehaltes, der Lehrherren und
Lehrmeister wegen des Lehrgeldes, der öffentlichen Unter-
richts-, ErziehungS- und Heilungsanstalten sowie derjenigen,
die Personen zur Erziehung und Verpflegung aufnehmen,
der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher wegen
ihrer Gebühren und Auslagen, der Parteien wegen
der den Rechtsanwälten geleisteten Vorschüsse, der
Zeugen und Sachverständigen wegen ihrer Ge-
bühren, diejenigen, die bewegliche Sachen gewerbs-
mäßig vermicthen, z. B. Inhaber der Leihbibliotheken, und
endlich derjenigen, die, ohne Kaufmann zu sein, die Be-
sorgung fremder Geschäfte oder die Leistung von Diensten
gewerbsmäßig betreiben, wegen der ihnen aus ihrem Ge-
werbebetriebe gebührenden Vergütungen und Auslagen.
Alle diese Ansprüche, soweit sie vor dem 1. Januar
1900, dem Tage des Inkrafttretens des Bürgerlichen Ge-
setzbuchs entstanden sind, erlöschen am Ende dieses Jahres.
Allerdings verjähren die unter 1 bis 3 aufgeführten An-
sprüche der Kaufleute und Fabrikanten, der Landwirte und
Forstleute sowie der Lotteriekollekteure nach ß 197 des
Fein gesponnen
oder


11V-

89) Das Fastnachtsgeheimnis.
Eriminal-Roman von Lawrence F. Lynch. — Deutsch von E. Kramer.
j(Fortsetzmi-.)
„Baring," rief Steinhoff, „wo haben Sie diese unvergleich-
liche Frau her? Giebt es noch so eine auf der Welt?"
„Nein," erwiderte Baring mit strahlendem Gesicht, „es
ebt keine zweite, ganz sicher nicht."
, „Sie sind ein Glückspilz, BaringI — Da uns aber Ihre
stebenswürdige Gattin erlaubt hat, von Geschäften zu reden»
w wollen wir von ihrer Erlaubnis Gebrauch machen. Was
andcn Sie in Uyton?"
„Genau, was ich erwartete!"
. „Dann ist also das Mädchen, das wir in Uhton begruben,
'cht Bertha Warham?"
„Es ist eine Frau mit schwarzein Haar."
Steinhoff ging ein paar mal sinnend im Zimmer auf
">'d ab.
, „Wollen Sie so gut sein, Baring, mir etwas von dem Be-
'-"ch zu erzählen, de:: Sie eben hatten?"
, „Gewiß. Die Wahrheit zu gestehen, kam er uns ganz
jwerwartet. Zwischen Renee und Mrs. Jermyn herrschte
«schlich seit Mrs. Jermyns Hochzeit eine kleine Spannung,
waren daher einigermaßen überrascht, als uns das junge
stine Karten heraufschickte und uns mit großer Herzlich-
. a in Newyork willkommen hieß. Ich mar, wie Sie wohl
.^ken können, durch den Anblick der Dame so konsterniert,
ich mich anfänglich kaum zu fassen vermochte. Inzwischen
^ten sie aber schon eine lebhafte Unterhaltung mit Renee
^geknüpft. Nach allem, was ich über Mrs. Jermyn gehört,
ich eine hochmütige Dame von kühlem, steifem Wesen er-
^ "et, und freute mich schon, wie meine kleine Frau sich ihr
-iknüber in ihrer freien unnatürlichen Weise geben würde.


Bürgerlichen Gesetzbuchs erst in pur Jahren, wenn die
Lieferung der Waren und Produkte für den Gewerbebetrieb
des Schuldners erfolgt bezw. die Lose zum Weiter-
betrieb geliefert werden. (8 196 Abs. 2 Bürger!. Gesetz-
buch.) Oft wird dieser Unterschied leicht festzustellen sein,
so wenn der Weinhändler dem Restaurateur L Wein
für seine Haushaltung oder für seine Wirtschaft geliefert
hat. Im ersten Falle verjährst die Forderung des ^ in
zwei, im zweiten Falle in vier Jahren. Die Feststellung,
zn welchem Zwecke eine Warenlieferung gemacht worden
ist, kann aber auch Zweifeln unterliegen. In allen Fällen,
in denen ein Zweifel obwalten kann, ist es daher dringend
geboten, mit der zweijährigen Verjährungszeit zu rechnen.
Noch steht fast ein halber Monat bis zum Ablauf des
Jahres zur Verfügung. Zeit genug, um die Geltend-
machung der in Rede stehenden Ansprüche durchzuführen
und damit die Verjährung zu unterbrechen, sowie den Ver-
lust des Anspruchs zu verhindern. Es sei hierzu auf
8 607 Abs. 2 B.G.-B. aufmerksam gemacht; nach dem-
selben kann der Schuldner mit dem Gläubiger vereinbaren,
daß das Geld (z. B. aus Warenkauf) als Darlehen ge-
schuldet werden soll. Nicht jeder Schuldner von Forde-
rungen, welche am 31. Dezember verjähren, wird zahlen
können und mancher Gläubiger wird seinen Schuldner
auch nicht drücken wollen, er beeilt sich aber doch, damit
seine Forderung nicht verjährt, einen Zahlungsbefehl
zu erwirken, wodurch schon Kosten entstehen. Ein Blatt
Papier, woraus der Schuldner eine Vereinbarung nach
8 607 Abs. 2 B.G.-B. unterschreibt, spart ihm Kosten
und sichert dem Gläubiger eine 30jährige Vcrjährungszeit.
Auch eine Abschlagszahlung unterbricht die Verjährung.
Wo Beides nicht zu erreichen ist, wird der Gläubiger gut
thun, sich durch Zustellung einer Klage oder eines Zah-
lungsbefehls vor der Verjährung seiner Forderung zu
sichern.

Deutsches Reich.
Bade«.
^— Man schreibt der „Straßburger Post" aus Karls-
ruhe: Die Landesversammlung der freisinigen
Partei Badens in Lörrach, über die bereits berichtet
wurde, ist in doppelter Beziehung bemerkenswert. Zunächst
ist grundsätzlich bedeutsam die Zustimmung der Versammlung
zur neuen Taktik, die ein weiteres Zusammengehen der
Freisinnigen mit dem Zentrum als bedenklich verwirft und
auf einen näheren Zusammenschluß der liberalen Parteien
hinwirkt. Diese auch von den norddeutschen Fraktionsgc-
noffen gebilligte Aenderung ist in hohem Grade geeignet,
zur Gesundung der parteipolitischen Verhältnisse beizutragen.
Sodann ist die Gehässigkeit bemerkenswert, mit der die bis
vor kurzem mit den Freisinnigen so eng verbundenen
Demokraten die ersteren ob ihrer Taktik befehden.
Hessen.
Darmstadt, 16. Dez. Der Ersten Kammer ist eine
Regierungsvorlage zugegangen, betr. einen Staatsvertrag
zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Großherzog-
tum Oldenburg wegen Vertriebs der Lose der Groß b.
Umsomehr verwunderte rch^ mich. Laß alle Herzlichkeit und
Natürlichkeit aus Mrs. Jermyns Seite, und Renees Benehmen
in höchstem Grade kalt und gezwungen war, so daß ich gar nicht
ans ihnen klug werden konnte. Mr. Jermyn dagegen war ganz
der Mann, den ich mir vorgcstellt hatte. Sie luden uns ein,
bei ihnen zu wohnen, aber Renee lehnte natürlich ab. und
Airs. Jermyn drang auch nicht weiter in sie. Als sie fort
waren, lag ans Renees Gesicht ein ganz sonderbarer Ausdruck.
Wie Sie wissen, ist sie in dem Sommer, den Ellen Jermyng-
ham in Roseville zubrachte, fast täglich mit dieser zusammen
gewesen und kennt sie ganz genau; Sie kennen sich daher meine
Verblüffung ansmalen, als sie mich plötzlich mit beiden Hän-
den am Arme packte und rief: „Ken', Ken', diese Frau ist nicht
Ellen Jcrmyngham!"
„Aha!" rief Steinhoff auffahrend.
„Das ist nicht Ellen Jcrmyngham," wiederholte sie, „und
ich, ohne zu überlegen, fahre heraus: „Nun, wer sie auch sein
mag — jedenfalls ist sie das genaue Ebenbild der Frau, die
in New-Orleans vergiftet wurde I Renee scurk zitternd vor
Aufregung in einen Stuhl, und ich wollte sie eben beruhigen,
da wurden Sie angemeldet."
„Baring," sagte Steinhoff nach kurzem Schweigen, „wür-
den Sie wohl Ihre Frau bitten, znrückznkommen >nrd mir alles
zu erzählen, was sie über den Anfang ihrer Bekanntschaft mit
Mr. Jermyn und seiner Frau noch weiß?"
„Das wird sie sicher thun," versetzte Baring. Er ging in
das Nebenzimmer und kehrte bald darauf mit der jungen
Frau am Arm wieder zurück.
„Ich will Ihnen, gern jede Frage beantworten," sagte sie
zu Steinhofs und blickte ihm offen ins Gesicht. „Fangen Sie,
bitte, an."
„Es ist für mich von größter Wichtigkeit, in einigen Punk-
ten Klarheit über Mr. und Mrs. Jermyn zu erlangen," ver-
setzte der Detektiv, „uick> ich glaube, daß Sie sie mir geben
können. Sie würden wir dadurch vielleicht eine Reise nach
Roseville ersparen. Können oder wollen Sie es nicht, so muß
ich mir meine Fragen von jemand anders beantworten lassen."

hessischen Landeslolterie im Bereich des Herzog-
tums Oldenburg und der Fürstentümer Lübeck und Birken-
selb. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist diese
Vorlage der vor der Zweiten Kammer zusammentretenden
Ersten Kammer zuerst zugegangen. Nach der Vorlage ist
zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Großherzog-
tum Oldenburg im Entwurf ein Vertrag zustande ge-
kommen, der dem ersteren Staat mit Wirkung vom
1. August 1902 das ausschließliche Recht giebt, die Lose
seiner Landeslotterie im Bereich des Herzogtums Oldenburg
und der Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld zu vertreiben.
Das Großherzogtum Oldenburg wird während der Dauer
des Vertrags weder eine eigene Landeslotterie ins Leben
rufen, noch sich an einer anderen Landeslotterie beteiligen..
Auch darf von dritter Seite keine Landeslotterie eingeführt
werden. Um die Konkurrenz anderer Unternehmen möglichst
fern zn halten, werden in Oldenburg ähnliche das Spielen
in auswärtigen Lotterien verbietende gesetzliche Vorschriften:
erlassen werden, wie sie in Hessen gelten. Aus dem gleichen
Grund soll die Veranstaltung von Geldlotterien in Olden-
burg, sowie die Zulassung auswärtiger Geldlotterien nur
mit Zustimmung der Hessischen Regierung stattfinden. Als
Gegenleistung zahlt Hessen an Oldenburg nach der 6. Lotterie^
die voraussichtlich im Februar 1903 beendigt sein wird,
30 000 Mk., nach der 7. Lotterie 40 000 Mk., nach der
8. Lotterie 45 000 Mk. und nach der 9. sowie nach jeder
folgenden Lotterie 51 000 Mk., wovon als Beitrag zw
Tantiemen und Gratifikationen 1^ °/g zu kürzen ist.

Ausland.
Italien.
Rom, 16. Dez. Als die Kammer am letzten Samstag-
die Beratung der Anträge Luzzatti und Salandra über die
Besserung der Zustände in Neapel und Süditaliew
wieder aufnahm, begründete Ferri eine von ihm NamenS
der sozialistischen Gruppe eingebrachte Tagesordnung. Er
bemerkte nun dabei, in Norditalien komme das Ver-
brechen gleichsam nur in Oasen vor, ebenso wie in
Süditalien die Rechtschaffenheit. Diese Be-
merkung erregte im Hause großen Lärm. Laute Protestruf-
erschallen von allen Seiten, sodaß Ferri seine Rede unter-
brechen mußte. Der Präsident ersuchte Ferri, seine Worto
zu erläutern. Dieser versuchte zu sprechen, aber der Lärm
übcrtönte seine Stimme und der Präsident mußte unter
dem Beifall des Hauses die Sitzung au sh eben. Bet
Beginn der heutigen Sitzung fordert deshalb der Präsident
den Abg. Ferri auf, die in der Samstagsitzung gethane
Aeußerung über die in Norditalien bezw. Süditalien
herrschende öffentliche Moral zurückzu nehmen. (Rufer
Sehr gut! Beifall; Unruhe bei der äußersten Linken.)'
Ferri erklärt, es werde Niemande» gelingen, ihn zur Zurück-
nahme der Worte zu bewegen. (Sehr großer Lärm, Rufe:
Hinaus! Bewegung.) Der Präsident schlägt der Kammer
vor, gegen Ferri den Zensurparagraphen anzuwendeu. Die
Kammer stimmt dem Vorschläge mit großer Majorität zu.
(Beifall.) Der Präsident ersucht Ferri, da die Zensur über
ihn verhängt sei, den Saal zu verlassen. (Rufe der äußersten
!sÖ7 ivenn ich nur eins von mehreren Registern bin, und
Sie, sobald ich versage, nach Belieben andere anfziehen können»
dann wird mein Verantwortlichkeitsgcfühl — allerdings auch
das Gefühl meiner eigenen Wichtigkeit — wesentlich geringer.
Fragen Sie also, Mr. Steinhoff!"
„Gut denn! — Wann sahen Sie Mr. Jermyn zum letz-
ten Mal?"
Renee dachte einen Augeirblick nach.
„Ich glaube es war Anfang Mai vorigen Jahres in
Roseville, einige, Wochen, ehe er mir vorgestellt wurde."
„Renee," unterbrach sie ihr Gatte, „ich wünschte. Du er-
zähltest Mr. Sleinhoff von dem Brief — das ist der einzige
Punkt derGeschichte, über den er von jemand anders kaum etwas
hören wird, vieleicht ist gerade der für ihn von In-
teresse."
„Mich interessiert jede Einzelheit, die es mir ermöglicht»
ein klares Bild von Jermyns Leben in Roseville zu gewinnen.
Ich brauche die Wahrheit — reine, ungeschminkte Wahrheit."
° Renee errötete und blickte verlegen zur Erde; dann richtete
sie die Augen ans Steinhoff, der sie ernst und bedeutungsvoll
ansah.
„Renee," sagte Baring, „erzähle Deine Geschichte Stein-
hoff gerade so, wie Du sie mir erzählen würdest Denke»
Du erzähltest sie mir."
„Schön, ich will sie also Dir erzählen," erwiderte sie, und
ein schelmisches Lächeln huschte dabei über ihr Gesicht. „Ich
will sic Dir erzählen, und Mr. Steinhoff mag zuhoren."
Sie setzten sich in einer freundschaftlichen Gruppe am
Fenster nieder, und Renee begann von Anfang an — von Mrs.
Brace und dem Brief von Ralph Foster Jermyn, Bart; sie
schilderte das Leben Mr. Jermyns in Roseville von seinem
Eintreffen an bis zu dem Tage, an dem er das Städtchen mit
Ellen Jermyngham als seine junge Frau verlassen hatte.
„Haben Sie während Jermyns Aufenthalt in Roseville
oder später etwas Näheres über ihn selber, über seine Vergan-
genheit und über seine Familie erfahren?" fragte Steinhoff»'
als sie geendet.
 
Annotationen