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Neuer General-Anzeiger: für Heidelberg und Umgegend ; (Bürger-Zeitung) (2) — 1894

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Nr. 231 - Nr. 240 (3. Oktober - 13. Oktober)
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Nummer 238. LL. Jahrgang.

neuev

Donnerstag, 11. Oktober 1804

General-HAnreiger


für Heidelberg und Umgegend

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Der Eid im Strafverfahren.
Es erscheint nunmehr sicher, daß der Reichs-
tag bei seinem nächsten Zusammentreten sich mit
einer Novelle zur Strasprozeßordnung zu be-
schäftigen haben wird. Diese befaßt sich in erster
und wichtigster Linie mit der Einführung der
Berufungsinstanz gegen die Urtheile der Straf-
kammern und der Entschädigung für unschuldig
verbüßte Strafhaft. Daneben sind aber noch
eingreifende Aenderungen in der Art der Beeidi-
gung von Zeugen und Sachverständigen geplant.
Die Klage über die Zunahme der Meineide
ist alt. Ist es nun auch sehr schwierig, die
Richtigkeit dieser Anklage zu erweisen — die
Statistik versagt auf diesem Gebiete ganz —, so
ist doch nicht zu leugnen, daß gerade in den
Kreisen der juristischen Praktiker eine pessimistische
Anschauung weit verbreitet ist. Ueber den Grund
dieser angeblichen Zunahme der Meineide gehen
Naturgemäß die Ansichten weit auseinander. In
Zahlreichen juristischen Kreisen herrscht die Mein-
ung, daß unserm zur Zeit geltenden Beeidigungs-
verfahren ein wesentlicher Mangel darin an-
haftet, daß der Zeuge vor seiner Aussage ver-
eidigt wird.
Namentlich in denjenigen deutschen Landes-
iheilen, welche vor dem 1. Oktober 1879 die
Nachträgliche Vereidigung kannten, hat sich die
Forderung nach einer Abschaffung des Voreides
erhoben. Der vom Bundesrath angenommene
Entwurf einer Strafprozeßnovelle trägt dieser
Forderung Rechnung, indem er festsetzt, daß der
Jeuge erst nach der Aussage vereidigt werde. Es
ist zutreffend, daß der Voreid, mag er auch an
ßch vielleicht das naturgemäßere sein, häufig die
Erforschung der Wahrheit direkt hindert. Dies
Zeigt sich besonders, wenn Widersprüche zwischen
den Aussagen einzelner Zeugen oder zwischen ver-
schiedenen Aussagen eines Zeugen aufzuklären
und. Ein Zeuge, der schon vor der Aussage den
Eid geleistet hat, wird sich leicht vor dem Einge-
Nändniß hüten, etwas falsches unter dem Eid
bekundet zu haben, und daher mit um so größerer
Hartnäckigkeit bei seiner unrichtigen Aussage be-
harren. Bei dem Nacheide kann dagegen der
Richter den Zeugen vor der Beeidigung noch ein-
mal aus die verschiedenen Punkte seiner Aussage
aufmerksam machen, und der Zeuge kann dann

etwaige Unrichtigkeiten noch vor der Eidesleistung
berichtigen. Der Nacheid hat aber ferner den
Vorzug, daß er dem Richter die Möglichkeit ge-
währt, von einer Beeidigung überhaupt abzu-
sehen,- wenn die Aussage des Zeugen sich als
offenbar unglaubwürdig oder unerheblich heraus-
stellt. Der Entwurf gestattet dies, und dies
dürfte als ein wesentlicher Vorzug vor dem gegen-
wärtigen Zustande zu betrachten sein.
Insbesondere muß es verhindert werden, daß
zahlreiche Zeugen, die von der ganzen zur Ver-
handlung stehenden Strafsache gar nichts oder
nur Unwesentliches wissen, auch vereidigt werden.
Jeder Eid, der zuviel geschworen wird, ist vom
Uebel; denn nichts wirkt nachtheiliger auf die
Heilighaltung der Eide als überflüssige Verviel-
fältigung. Wenn deßhalb ohne Nachtheil für
die Ermittelung der materiellen Wahrheit eine
Einschränkung der Zahl der vor Gericht geleisteten
Eide vorgenommen werden kann, so ist dies nur
zu billigen.
Das ungarische Magnatenhaus
hat abermals eines der kirchenpolitischen Reform-
gesetze, das über die Rezeption der Juden, abgelehnt
und zwar bereits nach der ersten Lesung, so daß
es zu einer Spezialdebatte gar nicht kam. Es ist
aber kein Zweifel, daß den Hauptanstoß hiezu der
Uebertrittsparagraph des Gesetzes gab, der nicht bloß
künftighin den Uebertritt vom Christenthum zum
Judenthume gestatten will, sondern sogar noch be-
stimmt, die minderjährigen Kinder hätten in diesem
Falle den Bekenntnißwechsel mitzuvollziehen. Eine
derartige Bestimmung hielt außer dem hochklerikalen
Oberhofmarschall Grafen Szecsen auch mancher
liberale Magnat für unannehmbar; da aber keine
oder doch sehr geringe Aussicht vorhanden war,
daß die Regierung und das Unterhaus den Para-
graphen fallen lassen würden, so ersparte man sich
die Mühe einer zweiten und dritten Lesung und
lehnte das Gesetz bereits nach der Generaldebatte
ab. Die Stimmung im Magnatenhaus ist offen-
bar eine sehr kampfesmuthige und es frägt sich,
ob die beiden abgeworfenen Reformvorlagen dort
selbst dann zur Annahme gelangen, wenn sich das
Unterhaus nochmals mit Entschiedenheit dafür er-
klärt und sie wieder an jenes gelangen. Zu einer
Kabinets- und Staatskrisis brauchte es übrigens
auch im schlimmsten Falle nicht zu kommen, diese
träte unbedingt nur dann ein, wenn die beiden
noch zur Berathung stehenden Reformgesetze, die
sogenannten Juncti m-Gesetze, nämlich das über
die Religion der Kinder und das über die Verstaat-
lichung der Matrikel, gleichfalls nicht durchzubringen
wären; denn dann könnte auch das Zivilehegesetz,
mit dem letztere im unmittelbaren Zusammenhangs

sieben und dessen Ergänzung sie bilden, nicht zur
königlichen Sanktion gelangen — es wäre dann
Weckerle's gesammte Reformpolitik auf dem
kirchlichen Gebiete gescheitert und die Stellung des
Kabinets wie der liberalen Partei eine absolut un-
haltbare. Man wird demnach dem weiteren Ver-
laufe der Berathungen mit großem Interesse ent-
gegensetzen müssen.
Deutsches Reich.
Berlin, 11. Oktober.
— Dem Reichstag wird voraussichtlich außer
der Vorlage betr. Aenderung und Ergänzung des
Gerichtsverfassungsgesetzes und der
Strasprozeßordnung, die schon in der
vorigen Session nicht mehr an den Reichstag ge-
langen konnte, in der bevorstehenden Session eine
Novelle zur Civilprozeßordnung zu-
gehen. Dieselbe erstreckt sich, wie die „Kr. Z."
erfährt, auf eine bedeutende Vereinfachung des
Verfahrens, auf eine Erhöhung der Zuständig-
keitsgrenze für den Einzelrichter, ebenso auf eine
Vermehrung der Zuständigkeit der Schöffenge-
richte im Strafverfahren, und schließlich auf eine
grundlegende Umgestaltung des Zustellungswesens,
welches einer Abänderung dringend bedarf. Von
der Neuregelung des Zustellungswesens im Reiche
hängt weiter auch eine Aenderung der preußischen
Gerichtsvollzieher-Ordnung ab.
— Zu der Meldung des Reuterschen Bureaus,
die europäischen Mächte würden nicht ge-
statten, daß dieUnv ersehrbarkeitKoreas ge-
kört werde, und der Andeutung, daß sie Zwang
anwenden würden, falls Japan versuchen sollte, ein
Eroberungsrecht auf das Land auszuüben, istzube
merken, daß Deutschland nicht zu den
Mächten gehört, welche die Unversehrbarkeit
Koreas verbürgen. Das Zusammenwirken Deutsch-
lands mit den anderen europäischen Mächten bc-
chränkt sich vielmehr ausschließlich auf den gemein-
amen Schutz der Europäer in China.
— Aus Königsberg wird gemeldet: Die
Huldigung der Ostpreußen für den
Fürsten Bismarck soll nach dem neuerdings
gefaßten Beschlüsse in einer Geldsammlung zum
Zwecke einer milden Stiftung bestehen, die dem
Fürsten an seinem achtzigsten Geburtstage, dem
1. April kommenden Jahres, überreicht werden soll.
München, 9. Okt. Die Handelskamm mer
timmte einstimmig dem Reserenten Maison zu,
)as von der Regierung verlangte Gutachten da-
hin zu erstatten, daß Umfragen in Ober-Bayern
erhebliche Beschwerden über die Mobiliar-
Feuerversicherungs - Gesellschaften
nicht ergaben, aber einige Versicherungsverbesfer-
ungen empfohlen werden. Dieser Beschluß kommt

einer Ablehnung der staatlichen Versicherung
.gleich. Die Kammer begutachtete ferner eine
Unzahl Ausnahmen von der gewerblichen
Sonntagsruhe, will die Ausnahme-Anreg-
ungen einzelner Bezirksämter örtlich entgegen-
kommend erledigt wissen und begutachtet beson-
ders generelle Ausnahmen an Feiertagen, aus-
genommen die ganz hohen Feiertage. Der Kam-
merausschuß erklärte ferner, ein Bedürfniß für
eine Erweiterung der Unfallversicher-
ung liege zur Zeit nicht vor.
Karlsruhe, 10. Okt. S. K. H. der Groß-
herzog ist heute Vormittag halb 10 Uhr hier
eingetroffen und wurde am Bahnhof von dem
Oberststallmeister von Holzing empfangen. Im
Schloß wurde derselbe erwartet von dem Oberst-
kammerherrn Freiherrn von Gemmingen, dem
Geheimerath Freiherrn von Ungern-Sternberg,
dem Geheimerath von Regenauer und dem Flügel-
adjutanten Oberstlieutenant Freiherrn von Schönau.
Bald nachher empfing S. K. H. den Staats-
minister Dr. Nokk zu längerem Vortrag bis 12
Uhr. Hierauf meldete sich der Hauptmann
Fretter, Batteriechef im 2. Hannoverschen Feld-
Artillerie-Regiment Nr. 26, bisher im 1. Bad.
Feld-Artillerie-Regiment Nr. 14. Dann fuhr
)er Großherzog zum Bahnhof, um S. K. H.
den Kronprinzen von Schweden und Norwegen
zu begrüßen, welcher Sich auf der Reise nach
Badenweiler einige Minuten hier aufhielt und
im Fürstlichen Wartesaal Sich mit S. K. H.
dem Großherzog besprach. Nachmittags nahm
S. K. H. den Vortrag des Majors von Oven
entgegen und empfing dann den Minister von
Brauer, den Geheimerath Freiherrn von Ungern-
Sternberg, den Geheimerath von Regenauer und
>en Legationsrath Dr. Freiherrn von Babo zur
Vortragserstattung.
Karlsruhe, 10. Okt. Die Reichskommission
ür Arbeiterstatistik hat anläßlich der Erhebungen
über Arbeitszeit u. s- w. im Bäckerei- und Kon-
ditoreigewerbe auch dcm^Wunsche Ausdruck gegeben,
daß die Bundesregierungen den Verhältnissen in
den Arbeits- und Schlafräumen der Bäckereien und
Konditoreien eine erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden
mögen. Aus den mündlichen Vernehmungen der
Auskunftspersonen und aus den persönlichen Er-
ahrungen einzelner ihrer Mitglieder hat die Kom-
mission den Eindruck gewonnen, als ob die Arbeits-
räume und die Schlafstellen der Bäcker- und Kon-
ditoreigehilfen vielfach in einem Zustande sich be-
luden, welcher die Gesundheit schädigen muß. Von
der Vornahme entsprechender Erhebungen glaubte
die Kommission aber Abstand nehmen zu sollen,
weil sie die ihr zu Gebote stehenden Mittel nicht
für geeignet erachtete, um zu einem sicheren, ver-

HefnchL und Gefunden.
10) Roman von Hermine Frankenstein.
(Fortsetzung.)
„Wenn er sie tödten wollte, warum stieß er ihr
dann den Dolch nicht in's Herz in jener Nacht wo
ft sie stahl, und warum ließ er ihre Leiche nicht
fu dem Bette, um am nächsten Morgen von ihrem
Rater erblickt zu werden?" fragte Elliot. „Es ist
offenbar, daß er das in Sicherheit hätte thun
ftnd später entfliehen können. Ich glaube, er wollte
ftve grausainere Rache nehmen — wollte sie für
Geschick aufbewahren, das wir uns nicht aus-
Hunialen wagen!" — „Wenn diese Annahme rich-
ist", sagte der Kaufmann, „wenn sie wirklich
fsbt, dann sind Sie mehr als thöricht, sie zu suchen,
^ie ist ohne Zweifel todt; aber ob sie todt oder
-Ebend ist, rathe ich Ihnen, mit dem nächsten
Dampfer zurückzukehren, zu Graf Tregaron zu eilen
ihm zu sagen, daß seine Tochter todt ist." —
»Das kann ich nicht thun. Ich habe mich ver-
pflichtet, sie zu finden!" rief Elliot aus. — „Ich
^>ll es nicht thun! Reichthum und Stellung hängen
meinem Erfolg in dieser Angelegenheit ab. Ich
ganz Indien durchforschen, um sie zu finden,
kenn sie lebt", erklärte der junge Bathurst.
. »Und habt Ihr zwei jungen Thoren nicht be-
acht, was Mädchen sein muß, wenn es noch
ftt?" fragte der Kaufmann. „Jener Topee ist
EM rachsüchtiger Teufel. Wenn er ihr Leben ver-
lchvnte, so geschah es, um ein Geschöpf aus ihr zu
fachen, vor dem sein Vater zurückschaudern würde,
^'e muß heute ein erwachsenes Frauenzimmer von
zwanzig Jahren sein. Sie ist vielleicht ein Köder

für unvorsichtige Reisende, ein ränkevolles, falsches,
möderisches Weib, eine Gifthändlerin, eine Person,
die unschuldige Menschen in ihnen gestellte Fallen
lockt, eine Professtonsmörderin!" — „O nein,
nein!" rief Elliot, „Sie war sieben Jahre alt, als
sie gestohlen wurde; sie kann nicht entartet sein."
— „Die eiserne Hand der Unterdrückung konnte
aus einem siebenjährigen Kinde Alles — Alles
machen." — „Selbst wenn sie eine Mörderin ist,"
sagte Walter Bathurst, werde ich denselben Preis
für ihre Befreiung erhalten. Mörderin oder nicht
— wird ihr Vater höchst erfreut sein, sie wieder
zu finden." — „Eine Mörderin kann ein Engel
im Vergleich zu dem sein, was sie vielleicht wirklich
ist", bemerkte der Kaufmann; die Mädchen hei-
rathen jung in Indien. Sie ist vielleicht die Frau
eines Hindu-Paria und Mutter von sechs Kindern.
Sie ist vielleicht unwissend, schmutzig, niedrig —
ja sogar blödsinnig."
„Was immer sie sein mag, wollen wir sie
finden, wenn sie lebt und menschliches Bemühen
es möglich machen kann", sagte Elliot fest. „Was
immer ihr Feind aus ihr gemacht haben mag, ihre
Seele ist gewiß gut und edel geblieben. Sie ist
vielleicht durch Unterdrückung erniedrigt worden,
aber sie kann für ihres Vaters Liebe nicht zu nied-
rig geworden sein, und unter seiner zärtlichen väter-
lichen Sorgfalt wird sie das »erden, wozu die Na-
tur sie bestimmte." — „Und wenn sie eine Schaar
brauner Kinder hat, wird Graf Tregaron sie auch
willkommen heißen?" — „Es scheint, als ob Du
uns veranlassen wolltest, unser Suchen aufzugeben,
ehe wir es beginnen," sagte Walter argwöhnisch.
— „Keineswegs. Ich habe keine weiteren Ein-

wendungen zu machen. Ich hielt es eben für ver-
nünftiger, schlafende Kümmernisse ruhen zu lassen,
aber Ihr lönnt thun, was Ihr wollt. Wenn Ihr
verpflichtet seid, diese abenteuerlichen Forschungen
anzustellen, will ich Euch jeden erwünschten Bei-
stand leihen, der mir zu Gebote steht, aber ich
warne Euch vor den Drangsalen allen, denen Ihr
Euch bei diesem mühevollen Unternehmen aussetzt.
Habt Ihr schon einen Plan entworfen, wie Ihr
vorgeben wollt?" — „Wir beabsichtigen vor Allem
Topee's Spur durch die Polizei suchen zu lassen",
sagte Elliot. „Wir wollen die Ueberreste jenes
Sepoy-Regiments finden, in dem er diente, um zu
erfahren, ob einige seiner alten Kameraden etwas
von seiner Lebensgeschichte wissen, wo er lebte und^
ob er Familie hat. Wir hoffen, entweder ihn oder,
wenn er nicht mehr am Leben sein sollte, seine
Familie zu finden. Fräulein Elliot ist vielleicht
bei ihnen in einer fernen Gebirgsgegend." —„Ihr
Plan ist gut", bemerkte der Kaufmann. Ich will
Sie mit Landkarten versehen, obwohl es viele Pro-
vinzen gibt, in welchen eingeborene Fürsten herr-
schen, über die ich Euch keinerlei Auskunft geben
kann. Ich will Euch mit einigen guten Führern
versehen, vertrauenswerthen indischen Dienern, und
Euch dazu verhelfen, binnen zwei Tagen an Eure
Erpedition zu gehen, wenn ihr darauf besteht. Aber
ich muß Euch vor den Gefahren warnen, die auf
Euren Wegen liegen — Gefahren in Gestalt von
schlechten Wegen, wilden Thieren, Mördern und .
Verräthern. Ihr kehrt vielleicht nie wieder nach
Kalkutta zurück. Ihr geht vielleicht durch einen
entsetzlichen Tod zu Grund,"
„Sage nichts weiter!" rief sein Sohn aus. i

„Unser Entschluß steht unwandelbar fest. Wir
gehen ans Werk. — „Werdet Ihr zusammen geben?"
— „Gewiß", sagte Walter. „Elliot verlangt keine
Belohnung; ich wohl. Wir wollen zusammen
arbeiten, in der Einigkeit liegt Macht." — „Und
möchten uns sobald als möglich auf den Weg
machen", sagte Elliot. „Wir werden Ihnen für
jeden Rath und Beistand sehr dankbar sein, Herr
Bathurst; und wir wollen Kalkutta binnen zwei
Tagen verlassen, wenn Sie es bewerkstelligen kön-
nen." — „Die Sache ist abgemacht. Und ich lade
Sie jetzt ein, bei mir zu bl-iben, bis Sie die Stadt
verlassen."
Die jungen Männer lehnten die Einladung ab.
Sie wollten in der Stadt sein, um Einkäufe zu
machen, gewisse Personen zu besuchen, und ein Auf-
enthalt in Gardcn-Reach wäre ihnen nicht bequem
gewesen. — „So werdet ihr wenigstens morgen bei
mir speisen!" sagte der Kaufmann. Diese Ein-
ladung wurde angenommen. . „Ueberlassen Sie diese
Sache vollständig meinen Händen," sagte Bathurst
mit zunehmender Heiterkeit. „Ich Alles ar-
rangiren. Und jetzt erlauben Sie mir, Ihnen
einige leichte Erfrischungen anzubieten."
Er drückte an eine Glocke. Ein großer schlauker
Indier erschien mit zauberhafter Raschheit. Der
Kaufmann sagte einige Worte in indischer Sprache.
Gleich darauf kehrte der Diener zurück mit der
Meldung, daß das Abendessen servirt sei. Der
Kaufmann lud seine Gäste ein, ihm zu folgen, und
führte sie in einen kühlen Salon aus Marmor mit
herrlichen Fresken an den Wänden und Bambus-
möbeln und wo ein Tisch mit duftenden Speisen
und köstlichen Weinen besetzt war. „Ich erlaubte
 
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