Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Heidelberger Zeitung (43) — 1901 (Juli bis Dezember)

DOI Kapitel:
Nr. 204 - 228 (2. September 1901 - 30. September 1901)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.37097#0404

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Amts- und Kreis-Berkündigungsblatt.

Kekallutmchm.
Den stehenden Gewerbe,
betrieb auf öffentlichen
Straßen und Plätzen betr.
Nr. 4914. Mit Zustimmung des
Stadtrats Heidelberg werden auf
Grund des Z 42 der Gewerbeordnung
und des Z 67 der badischen VollzugS-
verordnuna hierzu für die Stadt Heidel-
berg nachstehende Bestimmungen er-
lassen :
8 1-
Personen, welche in dem Gemeinde-
bezirke der Stadt Heidelberg einen
Wohnsitz oder eine gewerbliche Nieder»
lassung besitzen, und welche innerhalb
des Gemeiridebezirks auf öffentlichen
Wegen. Straßen, Plätzen oder anderen
öffentlichen Orten Speise »Eis
verkaufen wollen» bedürfen der
Erlaubnis.
8 2.
Zur Erteilung, Versagung und
Zurücknahme der Erlaubnis ist nach
Maßgabe der bestehenden gesetzlichen
Bestimmungen das Großh. Be-
zirksamt zuständig.
8 S.
Die von dem BundeSrat gemäß
§ 56 der deutschen Gewerbeordnung
bezüglich des Gewerbebetriebs der Aus-
länder getroffenen Bestimmungen
finden auch auf die Ausländer ent-
sprechende Anwendung, welche in dem
Gemeindebezirke der Stadt Heidelberg
den in § 1 bczeichneten Gewerbebetrieb
auSüben wollen.
Der Großh.Bad. Landeskommissär
für die Kreise
Mannheim, Heidelberg, Mosbach:
In Vertretung;
gez.: Lang.

Nr. 48409IV. Indem wir vor-
stehenden Erlaß Großh. Herrn Landes»
kommissärs zur öffentlichen Kenntnis,
insbesondere der Verkäufer von
Speise-EiS, bringen, fordern wir
diejenigen hier ansässigen Personen,
welche sich auch ferner mit dem unter
8 1 und 3 bezeichneten Gewerbe-
betriebe in hiesiger Stadt befassen
wollen, auf, bei Strafvermeiden binnen
4 Wochen
die erforderliche Erlaubnis bei dies-
seitiger Behörde einzuholen.
Bet Einholung der Erlaubnis haben
die betr. Personen die über ihre per-
sönlichen Verhältnisse und den beab-
sichtigten Gewerbebetrieb erforderlichen
Angaben zu machen und dabei ein
Zeugnis der Ortspolizeibchörde ihres
jetzigen bezw. früheren Wohn- und
Aufenthaltsortes beizubringen, welches
über Reichsangehörigkeit, Alter, Ge-
burtsort, seitherigen Aufenthalt und
über das etwaige Vorhandensein der
in 88 57. 1 bis 4. 57 a und 57 b der
Gewerbeordnung bezeichneten Ver-
sagungsgründe Auskunft giebt.
Zeugnisse außerbadischer Orts-
Polizeibehörden bedürfen der Be-
glaubigung der Vorgesetzten staatlichen
Verwaltungsbehörde.
Bezüglich der Erlaubniserteilung
gelten folgende Grundsätze:
Die nachgcsuchte Erlaubnis wird
unbedingt versagt:
1. wenn der Nachsuchende mit einer
abschreckenden oder ansteckenden Krank-
heit behaftet oder in einer abschrecken-
den Weise entstellt ist;
2. wenn er unter Polizeiaufsicht steht;
3. wenn er die in 8 57 Ziff. 3 Ge-
werbeordnung näher bezeichneten Vor-
strafen erlitten hat;
4 wenn er wegen gewohnheits-
mäßiger Arbeitsscheu, Bettelei, Land-
streicherei, Trunksucht übel berüch-
tigt ist;
5. Ausländern:
s wenn ein Bedürfnis zur Zu-
lassung des Gewerbebetriebs nicht be-
steht ;
b. wenn dieselben entweder das
25. Lebensjahr noch nicht überschritten
haben, oder durch ihre Persönlichkeit
zu erheblichen polizeilichen Bedenken
Anlaß geben.
Ausländern unter 25 Jahren darf
nur ausnahmsweise die Erlaubnis
dann erteilt werden, wenn der Nach-
suchende der Ernährer einer Familie
ist und bereits 4 Jahre in dem in
8 1 der Vorschrift des Großh Landes-
kommissärs bezeichneten Gewerbe-
betriebe thätig gewesen ist.
L. Bezüglich der Voraussetzungen,
unter welchen die Erlaubnis in der
Regel zu versagen ist, oder außerdem
noch versagt werden darf, sind die
Bestimmungen der 88 57a, 57 b der
Gewerbeordnung maßgebend.
Die Erlaubnis wird nur für be-
stimmte Zeit, höchstens für ein Ka-
lenderjahr, gegen Entrichtung der vor-
geschricbenen Taxe (vier Mark) erteilt.
Ter Erlaubnisschein ist während
der Ausübung des Gewerbebetriebs
stets mitzuführen und darf einem
Anderen nicht zur Benützung über-
lassen werden.
Uebertretungen dieser Vorschriften
werden auf Grund der 88 148Ziff. 5,
7ä, 7s und 119 Ziff. 1 der Gewerbe-
ordnung bestraft.
Heidelberg, 29. August 1901.
Kroßy. MezirksamL.
Dr, Heinze.

Bekanntmachung.
Die Darlehenszusagen
der Stiftungen betr.
Nr. 94509. An die Verwaltungs-
behörden der Ortsstiftungen des
Bezirks:
Beim Gebrauch der mit Erlaß
Großh. Verwaltungshofs vom 22. Juli
d. I. Nr. 83483 vorgeschriebencn
neuen Formulare haben sich einige
Anstände ergeben, deren Beseitigung
in nachstehendcrWeise herbeizuführen ist:
1. Die Bestimmung tn § 8 der
.Bedingungen" kann nach den Ver-
hältnissen des einzelnen Falles
geändert oder ganz gestrichen
weiden.
2. Wenn der nach 8 12 Ziff. 2 er»
forderliche Nachweis der Ver-
sicherung des Gebäudefünftels
nicht zugleich mit dem Hypotheken-
brief vorgelegt werden kann, so
ist vor der Zahl,ng regelmäßig
wenigstens Bescheinigung darüber
zu erbringen, daß der Entleiher
den Versicherungsantrag bereits
gestellt hat. Der Nachweis der Ver-
sicherung selbst ist alsdann binnen
vier Wochen nach geschehener
Auszahlung des Darlehenskapitals
nachzulickerv.
3. Die in 8 12 Ziffer 3 verlangte
notarielle Beglaubigung der Unter-
schrift des Entleihers unter der
Bescheinigung über den Empfang
des Darlehenskapital« kann durch
eine bürgermeisteramtliche Be-
glaubigung ersetzt werden.

Hat eine Ehefrau als Mit-
cntleiherin ihren Ehemann zur
Empfangnahme des Darlehens
bevollmächtigt, (Annahme Ziff. 2),
so genügt die Unterzeichnung der
Empfangsbescheinigung durch den
Ehemann.
Wir machen noch besonders
darauf aufmerksam, daß die
Empfangsbesckeinigung, welche
übrigens nicht auf den Hypo»
thekendrief selbst gesetzt zu
werden braucht, vornehmlich im
Interesse der Entleiher vor-
geschriebe» ist.
4. In 8 13 kann beigesügt werden:
„Er (sie) unterwirft (unter-
werfen) sich rücksichtlich der aus
dem Vertrage etwa entspringen-
den Rechtsstreitigkeitea der
Gerichtsbarkeit des Amtsgerichts
ihres Wohnsitzes."
5. Für die Beglaubigung der Unter-
schrift unter der Annahme, Ein-
tragunsbewilligung und bezw.Voll-
macht ist nach 8 312 der Grund-
buchdienstweisung neben dem No-
tar auch der Bürgermeister
am Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt des Entleihers zu-
ständig. Eintretendenfalls wäre
an Stelle des Wortes .Notorische"
zu setzen: „Bürgermeistcramtliche".
Dies bringen wir zur Darnachtung
zur Kenntnis der Stiftungsbehörden.
Heidelberg, den 4. September 1901.
KroßH. Mud. Bezirksamt.
Dr. Heinze.

O3,lllL8ÄLUl)§.
7?ür äis von allen Leiten bewiesene rvarms
Kntsilnalims an nneerern »ebneren Verluste sagt
inLiZen Dank
Iin Rainen äer Kamille:
llviävIbvrg-LvIillvrbnvb, 9. Lepternder 1901.

Erinnerung
an die alsbaldige Zahlung rückständiger katholischer Kirchen-
steuer.
Heidelberg, den 9. September 1901.
Der Erheber.


Mvstvr8tr»88v 7.

Vollständige ^usbilänog in silsn praktisobsn vvä tbsorstisobsn ksoborn
äsr Llusik SauptkSobsr: Klavlvr, Vlollns, Viola, VlolorroolLo,
sorvis sLratHoLo Orolroslorloslrunaonlo, Orgol (Usrmoninm),
Liologssangs, üllosHcltioorio (kontrspnnlit- und Lonapositionslsürs).
— Kobsnkäobsr: Llnvlsr-, vmi Onolrvstorsnssurdlo,
Hai-moniolsliro, Otiorgosaog, tAusilLgvsetiiclito und
llaUonisoLs 8x,rs«ztie>. Odor-, Lllttsl- u Vorlisroituogs

kür sivrolns Usbonkäoüsr

Io

Irlassoo (Istrtsrs kür L.lliäoßor.)
spttsnlon.
Hsnanwsldnugsn kür äs» Lobuijabr 1901/1902 wsrdsn von
üstnnerstaK. äen 12. 8ept6mdvr 1801
ab täglioü von 3—4 Ubr sntgsgsngonoMmsn.
Legion dos Ontsrriotrts:
DieuLtnK, äen 17. 8eptemder.
Oie bisksrigsn Lobülsr vollen sie!, bsiruks Vsststsliung äsr Ltnndsn-
plsns am öiontag, äso 16. Lsxtombsr, 3—5 17br in äsr Lobuis siukinäsii.
Prospekts, so,vis jede gsvünsoüto Auskunft ärrrob
Viv I-irilLlion:
Otto 8kelig. tteink-iok keai.
Göer-Wealschul'e in Keidekberg.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Mittwoch, II. Septem-
ber d. Z., von 8 bis 12 Uhr auf dem Amtszimmer der Direktion, Ketten-
gasse 14, entgegengenommen. Dabei sind vorzulegen Geburts- und Impfschein
und das Abgangszeugnis der letztbesuchten Schule. Donnerstag. 12. Sept.,
von 8 Uhr an finden die Aufnahmeprüfungen für die unterste Klaffe
(Sexta); Freitag, 13. Sept., von 8 Uhr an, die Nachprüfungen bedingungs-
weise beförderter Schüler und die Aufnahmeprüfungen für die Klaffen 5
bis 1 statt.
Sämtliche Schüler haben sich Samstag, 14. Sept, vormittags 10 Uhr,
zur Eröffnung des Schuljahres in der Turnhalle (Ktingenteich) einzufinden.
Grobherzogliche Direktion:
Wittmann.

Uurikrchule öallio.
Hauptstraße 41.

Illsammeichiel (KanmemuD), Theorie und Italienisch.
Der Unterricht wird ausschließlich von konservatorisch aus-
gebildeten Künstlern und geprüften Lehrkräften erteilt.
Anmeldungen täglich von 11 öis 1 Uhr.



für Frmieil imL Mädchen.
Aeginn der Kurse 10. September 1901.
Anmeldungen werden noch entgegengenommen bei der Vorsteherin
Fräulein M. Böhler, Friedrichstraße 10, und Frau M. Schäker.
Hauptstraße 77, parterre. ^ ^
Verein Frauenbildung-Frauenstudium.
Abt. Heidelberg.
8onntag, öen 15. 8ept6mdei- !90!:
m LLvä6r-k68t.
8piele. klüekMken.
Lei rwAÜnstiAvr Witterung im Saal.
_ ^dv»ck8:
_0er Vei-gnügungs-kuZselES.
— Hotel ^äler.
ILxliek adsnäs 8 Okr,
Grosses konrert
äes berühmten
I. IVitzner ÜLmeuorekssterL „6»rmen".
«k. I*ni,Nr»„8.

/um kockvMvmvr.
VivIsivitiKM 1Vün8eIion vnt8prvedvnck mrck äib
OKNISlllLÄPslls
»oed di8 111ttnook konLvrtlvrvll.
I-ieäertexts kür äis neu einstnäierten Lurenmärsobs wer-
äen im Imkal verteilt.
KiniilLl 8 Tllir. "WW
^vbtUNASVoll
/)/S

(Loncordia.
Nächste Probe Freitag.
Kamüme-Vemn
Skidelbkr-.
Die Kameraden des 3. bad.
Drag.-Regts. Nr. SS, welche
gesonnen sind, ihrem Regiments-
tag in Oberkirch beizuwohnen,
werden ersucht, sich spätestens bis
Mittwoch, den 11. ds. bei dem
Schriftführer, wo Näheres zu er-
fahren ist, zu melden.
L. Grupp, Leopoldstr. 3.

Großes Lager
skltigkl Sch's
Schlasdivan's Paneel-
divan's, Chaiselongue s mit
und ohne Decken, in Moqueits,
Kameltascben- und Peluche-
Bezügen, Peluche-Sosa'S und
Peluche-Garnituren in allen
Farben und in dm neuesten
Foyons. Auch Fauteuils.
Gebr. Vreitwieser,
Rtöbelmagazin,
Schloßberg 2, Klingenthor.

statt 170 verkäufl. 14. neueste,
vollständ- Aust- 1888; fehlerfrei, 17
nagelneue Prachtbändc. 0. 2S0 postl.
Vurlavk.

Konzerte
des
Mdt.OrchesteeK>
Direktion:
Herr Konzertmeister Leop. Grau.
Dienstag, den 10. und Mittwoch,
den 11. September,
nachmittags 4 Uhr
in der Schloß-Mestaurattorr.
Abends 8 Uhr:
im Stadt-Karlen.
Eintrittspreis für NichtabounenteU
_ 50 Pfennig._
Hosthealer in Karlsruhe.
Dienstag, 10. Sept., abends 7 Uhrr
„Der Hochzeitstag".
Donnerstag, 12. Sept., abends 7 Uhr:
„Irs viavolo".
Opernhaus in Frankfurt.
Dienstag, 10. Sept., abends 7 Uhr'-
„Ter Troubadour".
Mittwoch, 11. Sept., abends 7 Uhrr
_„Mamsell Angot"._
SchanspielhanS in Frankfnrt.
Dienstag, 10. Sept-, abends 7 Uhrr
„lieber unsere Kraft".
Mittwoch, 11. Sept., abends 7 Uhr:
„Schmetterlingsschlacht".
Keldsorte».
Frankfurt a. M., 9. September.

20 Francs-Stücke
Engl. Souvereigns
Dollars i. G. . .
Oestr. Bankn. . .
Rufs. . . .
Amerik. „ . .
Reichsbank-Diseonto

16.22—iS
20.40—36
4.20-IS
85.40 b
216.70 b
4.17'/,
3-/-°/°'

Unserer heutigen Nummer
liegt eine Beilage betr.: „Badische
LandeSzeitung" bei, auf die wir
hierdurch Hinweisen.
I'eriön O- H- H- 0. 17.

»ruck und Verlag der Heidelberger VerlagS-Anstalt und Druckerei (Hörning «. Berkenbusch). Heidelberg, Untere Neckarstr. Nr. Ll.
 
Annotationen