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Heidelberger Zeitung — 1900 (Januar bis Juni)

DOI Kapitel:
Nr. 1-26 (2. Januar 1900 - 31. Januar 1900)
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https://doi.org/10.11588/diglit.37613#0079

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^ernsprech.Auschluß Nr. 82.

HckrlbkM MW.

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tafelu der Heidelb. Zeiwng
und den Plakatsäulen.
Fernsprech-Anschluß Nr. 82

Nr. itz.

AkilW, dkll 19. Züllllük

ISVV.

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Deutsches Reich
— Der Kaiser nahm am 18. die feierliche Investi-
tur der Herzöge Albrecht und Nikolaus von Württemberg,
mwie des Generals v. Bülow als Ritter des Schwarzen
Adlerordens vor und hielt sodann ein Kapitel des
Ordens ab.
— Der Kronprinz wird wahrscheinlich an seinem
18. Geburtstag (6. Mai) das für ihn bestimmte Kabinets-
haus in Potsdam beziehen, wenigstens muß bis
Zu diesem Termin die Neucinrichlung des prinz-
lichen Wohnsitzes fertiggestellt sein. Die letztere findet
allerdings nur in beschränktem Maße statt. Die meisten
Diöbel sollen aus den Beständen der vorhandenen Schlösser
genommen werden. Nur das Eßzimmer wird, wie der
Confeetionair erfährt, neu eingerichtet und zwar in ein-
facher, vornehmer, einem jungen Offizier entsprechender
Weise. Die Zeichnungen wurden erst der Kaiserin eingereicht,
welche die näheren Bestimmungen getroffen hat.
— Aus Dresden, 18. Jan., wird gemeldet: Die
Herzogin Friedrich zu Schleswig-Holstein hatte eine
sehr unruhige Nacht. Die Athcmnoth nahm zu; der
Puls ist theilweise schwach. Die Kaiserin ist heute Nach-
mittag 4 Uhr 22 M. hier eingetroffen. Auch die Prin-
zessin Friedrich Leopold und die Herzogin Friedrich Fer-
dinand von Schleswig-Holstein find anwesend. Am Vor-
mittag wurde folgendes Bulletin ausgegeben: Der Zustand
dat in vergangener Nacht eine Verschlimmerung erfahren.
Die Athemnoth ist hochgradig. Gegen den Morgen trat
Aue nicht unbedenkliche Herzschwäche ein, die erst nach
längerer Zeit wieder nachlieb. Jetzt ist das Befinden
etwas ruhiger.
Deutscher Reichstag. Berlin, 18. Januar. Weiter-
derathung des Etats: Etat des Rcichsjustizamtes.
Titel 1: Staatssekretär.
. Abg, Bass ermann (nat.-lib.): Tie Aufgabe des Reichs-
Mstizamtes für die nächste Zukunft sei mit in erster Linie, die
Frage der Bestrafung Minderjähriger zu lösen. Der Revision
Ms Strafgesetzbuches ständen große Schwierigkeiten entgegen.
Die Anwendung des Strafmaßes gebe vielfach Anlaß zu Kritiken.
Die Frage der Revision der Strafprozeßordnung sei durch den
Antrag Rintelcn wieder angeregt. Bei der fortgesetzt schlechten
Besetzung des Hauses dürfte aber eine Reform in dieser Session
kaum zu Stande kommen. Die Einfühlung der Berufung gegen
"«heile der Strafkammer sel dringend geboten. Wie steht es
Mit der Vorbereitung des Gesetzes zum Schutze der Bauhand-
Merker ? Zu wünschen wäre auch die Errichtung kaufmännischer
Schiedsgerichte, für die der Reichstag sich bereits ausgesprochen
habe.
Staatssekretär Dr. Nieberding: Das Reichsjustizamt
habe schon vor längerer Zeit zur Frage der Bestrafung von
-Minderjährigen Stellung genommen und die einzelnen Regierungen
Aeußerungen aufgefordert. Sobald diese vollständig vorliegen,
werde die Angelegenheit, die auch vom Reichsjustizamt für
dinglich gehalten werde, weiter behandelt werden, ohne auf die
Revision des Strafgesetzbuchs zu warten, die wegen der
Schwierigkeit des Gegenstandes noch in weitem Felde zu liegen
'chetne. Eine Revision der Strafprozeßordnung könne die Ne-
uerung nicht in Angriff nehmen, so lange das Haus sich noch
jMs eigener Initiative mit ihr beschäftige. Auf zwei Seiten
ftnne man dieselbe Sache zu gleicher Zeit nicht behandeln. Ueber
?fn Schutz der Bauhandwerker liege ein neuer Gesetzentwurf der
Merzu berufenen Kommission vor. Bezüglich der Errichtung
kaufmännischer Schiedsgerichte sei es streitig, ob diese Frage
Ucht vor die Handelsverwaltungen der Einzelstaaten gehöre.
Abg. Roeren (Centr.) wendet sich gegen den Aufsatz
ftnes Leipziger Professors, der sich mir den vorjährigen Ver-
handlungen des Reichstages über die bedingte Verurtheilung
"eschäfligt.
Abg. Dr. Oertel (kons.) bespricht das Urtheil eines Berliner
Gerichts, das einen Redakteur des Vorwäits von einer Anklage
wegen Beleidigung des sächsischen Oberlandesgerichts frei-
-ttprochen hat. Ebenso wie das Berliner Gericht es für straflos
ftklärt habe, dem sächsischen Oberlandesgcricht oorzuwerfen, es
swhandle die Sozialdemokraten als Leute minderem Rechtes,
iUine ein anderes Gericht den Vorwulf zulasse», das Berliner

Gericht begünstige die Sozialdemokraten. Ueber das Berliner
Urtbeil könne Redner nur sein Befremden und sein Bedauern
aussprechen.
Präsident Graf Ballestrem hält es für das Recht eines
jeden Abgeordneten, hier richterliche Erkenntnisse innerhalb ge-
wisser Grenzen zu kcitisiren. Diese Grenze finde sich darin, daß
die Kritik durchaus objektiv sei.
Abg. Fisch er>Sachsen (Soz) vertheidigt das von Dr.
Ocrtel angegriffene Berliner Urtheil und führt eine Reihe von
Beispielen an, nach denen die Sozialdemokraten von den sächsischen
Gerichten als minderbercchtigt behandelt würden. Redner wendet
sich gegen die Anwendung des Groben-UnfugSparagraphen.
Staatssekretär Tr. Nieberding: Er müsse allerdings zu-
gebcn, daß die Rechtsprechung bezüglich des Groben-Unfug-
paragraphen nicht nur in Sachsen nicht völlig befriedigend sei.
Das liege an der Fassung des Paragraphen. Es sei zu wünschen,
daß sich für den Paragraphen eine Fassung finden lasse, die
Auslegungen, die nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen seien,
unmöglich mache.
Abg. v. Czarlinski (Pole) spricht für die Entschädigung
unschuldig Verhafteter. Das Reichsgericht sei überlastet.
Abg. Beckh (freis. Volksp.) klagt über Verschleppung der
Rechtsprechung anläßlich der Einführung des bürgerlichen Gesetz-
buches und Ucberlastung der Schöffen.
Abg. Stadthagen (Soc.) bespricht nochmals die mecklen-
burgischen Ausführungsgesetze Er sagt dabei, die konservative
Partei und die Gerechtigkeit seien zwei verschiedene Dinge.
Präsident Graf Ballestrem ruft den Redner wegen der
letzten Aeußerung zur Ordnung.
Abg. Stadthagen (fortfahrend) bespricht eine Reihe von
Majestätsbeleidigungsprozeffen gegen sozialdemokratische Schrift-
steller. Die Richter sollten von dem Volke und aus dem Volke
gewählt werden. Dann würde es keine Klassenjustiz mehr geben.
Sächsischer Bundcsrathsbevollmachtigter Geh. Rath Fi sch er:
Das Berliner Landgericht hätte sich darauf beschränken sollen,
zu untersuchen, ob in den Bemerkungen des Vorwärts eine Be-
leidigung liege oder nicht. Es wäre aber nicht seine Sache ge-
wesen, den Wahrheitsbeweis führen zu lassen. Den Strafantrag
stellte der sächsische Justizministcr, da er die Bemerkung für eine
Beleidigung hielt.
Nach einigen persönlichen Bemerkungen vertagt sich das Haus.
Morgen 1 Uhr: Interpellation Möller-Duisburg wegen Be-
schlagnahme deutscher Schiffe und Etat.
Badischer Landtag. Karlsruhe, 18. Januar.
(17. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer.) Präsident
Gönner eröffnet gegen 10 Uhr die Sitzung. Am Mi-
nistertisch Minister Eisenlohr. Eingegangen ist eine An-
zahl Petitionen der Bahnmeistervereine, Eisenbahnbedienste-
ten, Landstraßenwarte um Besserstellung, resp. Regelung
ihrer Dienstverhältnisse.
Abg. Zehnter berichtet über die Erhebungen aus Anlaß
der Wal> lanfech tun g in Konstanz. Der Antrag geht
auf Giltigkeitserklärung der Wahl. Im Strauß'schen Prolest ist
zuerst die Tistriktseintheilung bemängelt worden, die vom Refe-
renten eingehend durchgegangen wird. ES wird dabei festgestellt,
daß die örtlichen Verhältnisse eine andere Distrikrseintheilung
kaum ermöglicht haben, wie denn eine vollendete Eintheilung
nicht möglich sei. Auch die Einvernahme von drei Stadträthen
habe ergeben, daß dieselben keinen Anhalt dafür gehabt hätten,
als ob mau parteipolitisch die Ausstellung gemacht hätte. Auch
die Postunterbeamten seien nicht beeinflußt worden, da Ober-
postdirekier Dehn nur einem nationalliberalen Postbeamten
gegenüber geäußert habe, er solle in der Beamtenversamm-
lung aussühren, daß man einen Republikaner nicht wählen dürfe.
Die weitere Unterstellung des Protestes, man habe den Unter-
beamlen dienstliche Vortheile in Aussicht gestellt, sei eidlich nicht
erhärtet worden. Auch die Protestbehauptung, Bürgermeister
Haulik habe bet der Wahl Uibels Aufbesserung der städtischen
Beamten in Aussicht gestellt, sei nicht erwiesen worden. Was
das versuchte Zeugnißzwangsverfahren betreffe, so hätte für das
Ministerium kein Grund Vorgelegen, über das genau festgcstellte
Requisitorium hinauszugehen. Doch sei es weder zu einer Straf-
ausführung, noch zu einer Fortsetzung des Verfahrens gekommen.
Minister Eisenlohr erklärt den Einwendungen der Wahl-
prüfungskommission gegen das eingehaltene Erhebungsoerfahren
gegenüber: 1) Die Verwaltungsbehörde habe die Pflicht, wen»
sie mit einem solchen Verfahren betraut sei, von Amtswegen die
Wahrheit zu erforschen, und könne sich nicht ausschließlich nur
als Geschäftsträger der Kammer oder gar der Wahlprüfungs-
kommissiou mit gleichsam beschränktem Zwangspaß betrachten.
2) Es sei die Absicht des Ministeriums gewesen, über etne
etwaige nachträgliche Beeidigung der im Wahlprotell erwähnten >

Beamten nötigenfalls die Kammer zu hören, gleichsam als
maßgebendes Prozeßgericht im Sinns der Civilprozeßordnung.
3) Ein Zwang zur eidlichen Einvernahme der Unterzeichner der
Verwahrung habe sich aus der Pflicht der Wahrheitserforschung
ergeben, auch hierüber habe das Ministerium die Kammer end-
giltig entscheiden lassen wollen und von dem ein geleiteten Zwang
nach Lage der Verhältnisse sofort Abstand genommen.
Abg. Dr. Wilckens (nat.-lib.): Es scheint mir ein großer
Theil der Differenzen durch die Erklärung beseitigt, daß der Hr.
Minister die Absicht gehabt hat, den Entschluß des hohen Hauses
in der Sache zu hören. Ich freue mich, daß die Kommission zu
derselben Ansicht gelangt ist, die wir sofort vertraten, daß die
Proteste unbegründet seien. Die ganzen, auf den Bürgermeister
Haulick bezüglichen Behauptungen sind müßiges Gerede und
Weiberklatsch. Der Redner konstatirt dann, daß in Bezug auf
den Konstanzer Oberbürgermeister bei der ersten Verhandlung in
der Kammer falsche Behauptungen gemacht worden seien.
In der folgenden Rede des Abg. M u se r-Offenburg (Dem.)
tritt wie in der ganzen Sache nach ihrem nunmehrigen Stand
die Wahlfrage zurück und der Versuch, das Verfahren des Mini-
steriums als unrichtig darzustellen, in den Vordergrund. Redner
betont gegenüber dem Minister in vo rderster Reihe die Macht-
vollkommenheit der Kammer bezüglich der Wahlprüfungen.
Minister Ei se n loh r weist in scharfer Form die Angriffe
des Abg. Muser zurück. Der Redner habe in diesen Angriffen
die obersten Bestimmungen über Zeugnißzwang im Verwaltungs-
verfahren übersehen. Kinderleicht sei es, unbegründete Wahl-
proteste zu fabriziren, aber keine Gerichtsbehörde der Welt werde
sich dazu herbcilassen, Unwahrheiten als Wahrheiten hinzunch-
men, weil die Protestler vorgeben, ihre Gewährsmänner decken
zu müssen und zwar wegen angeblicher Vergewaltigung seitens
der Regierung.
Abg. Dr. F i e s er (nat.-lib.): Ich bin derjenige ge-
wesen, der in der Kommission den Antrag gestellt bat, die
drei Konstanzer Beamten eidlich zu vernehmen, und bin auch
der Meinung, daß die Vereidigung aller Zeugen voraus-
gesetzt war. Nicht alle«, was Sache des öffentlichen Rechts
ist, gehört zur Verwaltung. Es ist hier eine Lücke im Gesetz
und da muß man da« nach dem Bestehenden Naturnolh-
wendige thun. Wenn ich das Recht Hobe, zu entscheiden,
so kann ich sagen was geschehen soll. Es ist hier ein anderer
Fall, als die Verfahrungsordnung voraussctzt. Ich mutz
jagen, daß ich im höchsten Grade über die ergriffene Maß-
regel erstaunt war und ich möchte sehen, waS eventuell ein
in der Sache geleisteter Meineid für Konsequenzen hätte.
Wir haben lediglich angenommen, daß möglicherweise eine
unpassende Aeußerung der Beamten vorliege und kein straf-
barer Stimmcnkauf; beeidigt hätten die Beamten unter
allen Umständen werden müssen. Im zweiten Falle, der be-
anstandelen Zwangsvernehmung, hat der Minister darin
richtig gehandelt, daß er zuerst das Haus hören will,
ehe er im Verfahren weiter geht. Wir sind hier Richter
und der Herr Minister kann sich nicht an unsere Stelle
setzen.
Minister Dr. Eise n l o h r: Ich habe zugegeben, in
beiden Fällen das hohe Haus nochmals zu hören; loyaler
kann man nicht sein. Selbst wenn ich mich lediglich auf den
Standpunkt der requirirten Behörde stellen will, kann ich
nach dem Gesetz die Zwangsvernahme anordnen. Wenn
daran gezweiselt wird, ob durch eine Großh. Verordnung
ein Zeugnißzwang herbeigeführt werden kann, so muß dem
Landtag sobald wie möglich ein Gesetz vorgelegt werden,
das die Frage regelt, und wenn die Frage durch die Ge-
schäftsordnung des Hauses geregelt werden soll, kann ich auch
dies nur begrüßen- Ich muß mich nochmals gegen den
Vorwurf verwahren, irgendwie über meine Befugnisse ge-
gangen zu sein.
An der weiteren Debatte betheiligen sich die Abgg.
Hei n> bürge r. Birkenmeyer, Fieser, Obkircher
auch Muser und Wilckens ergreifen noch einmal das
Wort. Die Discusston dreht sich hauptsächlich darum, ob
die drei Beamten hätten vereidigt werden dürfen. Fieser
stellt den Antrag:
Die Geschäftsordnungskommission möge die Frage
prüfen, ob und welche Vollzugsbestimmungen des 8 41 der
Verfassung, soweit es sich um beanstandete Wahlen handelt,
zu ändern, bezw. zu entwerfen seien.
Minister Dr. Eisenlohr: Aus den bestehenden
Gesetzen kann man klar sehen, daß die Verwaltungs-
behörde zuständig und die Verfahrcnsordnung anwend-
bar ist, da die Giltlgkeitsenlscheiüung bei Wahlmänner-
wahlen dem Bezirksrath, also einer, Verwaltungsbehörde,
unterstellt.

S)

Der große Diamant.

we Geschichte aus Kimberlcy. Von Friedrich Meister.
(Fortsetzung.)

^ -Den Stein kriegen Sie nicht, lieber Mann," versetzte
Fremde ruhig. »Der gehört mir; derjenige, der ihn
^ftr versteckte, hat ihn mir vermacht. Er ist in Kapstadt im
Zuchthaus gestorben, und wenn Sie seinen Namen wissen
?°llen: Philipp Hartig hat er geheißen. Ich war sein
0>er Freund, sehen Sie. mein lieber Mann, darum wollte
Mir die Liebe anthun, als er merkte, daß er bei seinen
Mzeittn doch nicht mehr freikvmmen würde. So verhält
'N die Sache, und der Diamant ist mein."
Moritz Montefiore überlegte eine Weile.
^ »Hören Sie, guter Freund, begann er dann wieder, jetzt
.Unfalls ganz ruhig, „ich will Sie nicht drücken. Sie be-
«sUpten, der Diamant gehöre Ihnen, weil Philipp Hartig
U.nen denselben vermacht hat; ich sage aber, er ist mein,
er aus meinem Garten kommt.^ Ich schlage nun vor,
ewigen uns in Güte; begleiten Sie mich ins Haus, da
°llen wir die Sache in aller Gemächlichkeit besprechen und
ledigen."
b Ter Mann willigte nach einigem Besinnen ein und
a-'de begaben sich in das Haus. Moritz führte seinen
fest Wohnzimmer, wo eine Lampe brannte; man
sich. Während der Advokat noch überlegte, wie
da« Verhandlung einleiten sollte, nahm der andere bereits
* Wort.
Vvn?"' denken Sie?" sagte er. »Da Sic das Ding
ich" hoch einmal durch Zufall mit angesehen haben, so will
Nw erst noch lange hinterm Bera batten. Ich meine
bnu' die Hälfte. Wir haben dann beide genug und
"u>- Philipp sagte, er hätte jeden Augenblick achttausend
'"»d dafür kriegen können."
»Achttausend!" ries der Advokat und machte große Augen.

»Be, Ihnen rappett's wohl I Achttausend! Zeigen Sie doch
mal her."
Er langte nach dem Stein, den der andere in der
Hand hielt.
»Das möchten Sie wohll" grinste der Mann höhnisch und
zog die Hand wem
Moritz Montefiore lehnte sich in den Stuhl zurück und
dachte nach. Sollte dies vielleicht eine Falle sein, die die
Polizei ihm stellte? Noch hatte er niemals einen Diamanten
aus ungesetzlichem Wege erworben. Wer kein konzessionirier
Händler war und im Besitz eines rohen Diamanten be-
troffen wurde, über dessen rechtmäßigen Erwerb er sich nicht
auszuweisen vermochte, der verfiel einer strengen Strafe.
Wenn er den Diamanten behielt, ihn nicht der Behörde aus-
lieferte, dann machte er sich nach dem Gesetz eines Ver-
brechens schuldig.
Hm. hm-
Wenn er's recht überlegte, eine Polizeisalle war's doch
wohl nicht. Danach sah der Kerl nicht aus, der schien am
liebsten den Diamanten selber behalten zu wollen- Moritz
warf einen langen Blick aas den Stein, den der andere jetzt
wieder auf der Hand liegen hatte. Er meinte noch niemals
einen von solcher Größe gesehen zu haben- Die Begierde,
idn zu erlangen, regte sich immer gewaltiger in ihm. Er
pflegte zwar immer zu sagen, er verstehe nichts von Diaman-
ten, allein jeder, der auch nur einige Monate auf den
Diamantenfeldern zugebracht halte, wußte wenigstens soviel
zu urtheilen, daß ein Stew, wie der da, einen Haufen Geld
werih sein mußte.
Hartig hatte in seiner Schätzung wahrscheinlich so unrecht
nickt; achttausend Pfund Sterling war nicht zu hoch ge-
griffen, eher zu niedrig, sogar viel zu niedrig. Ein Stein
von der Gröye! Ec verschlang ihn mit den Blicken; die
Gier überwältigte ihn; er mußte ihn haben.
.Gut," sagte er. „Wollen uns nicht zanken. Also um die
Hälfte. Ich kenne Sie nicht, Sie aber kennen mich; ich
werde den Stein verkaufen und Ihnen Ihre Hälfte abgebcn,

sowie ich das Geld gekriegt habe. Ich denke, ich kann
günstigeren Abschluß erzielen als Sie."
Er blickte den andern lächelnd an.
»Das ist schon möglich," antwortete der trocken. »Ich
gebe den Stein aber nicht eher aus den Fingern, bis ich das
Geld dafür habe."
Dabei beharrte er, der Advokat mochte reden, soviel er
wollte.
In Herrn Moritz Montefiores eisernem Geldschrank
lag eine nicht unerhebliche Summe in Gold und Banknoten.
Er hielt dieselbe bereit für seine Kunden, die Darlehens-
sucher, von denen er einige am nächsten Tage erwartete.
Als er einsah, daß er den Fremden nicht bewegen können
werde, ihm den Diamanten anzuvertrauen, beschloß er, das
Kleinod zu kaufen; dabei hoffte er, der Anblick des baaren
blanken Goldes werde den armseligen Schlucker so blenden,
daß derselbe nicht lange feilschen, sondern ihm den Stein
billig überlassen werde.
Er trat an den Geldschrank und schloß ihn auf. nicht
ohne dabei den Besucher mißtrauisch zu beobachten.
»Will mal sehen," sagte er, .ob ich zufällig soviel da habe.
Ein paar hundert Pfund finden sich hier wohl noch, wie ich
sehe, ein verdammtes Stück Geld, wenn man's für etwas
bezahlen soll, das einem von Rechtswegen schon so wie so
gehört! Denn der Stein ist mein Eigentbum, weil er in
meinem Garten gelegen hat. Na, wollen's mal als Ihr
Diggerglück betrachten. Vor allem aber muß ich ihn mir
nocb einmal genau ansehen. Geben Sie her."
Der Mann legte den Stein auf ein Stück weißes Papier»
das neben der Lampe auf dem Tische lag.
.Da." sagte er, .jetzt können Sie ihn sich anseben. Aber
die Hände weg, lieber Mann!"
Er begleitete diese Worte mit einer entsprechenden Be-
wegung seines langen Messers.
(Fortsetzung folgt.)
 
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