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Heidelberger Zeitung — 1900 (Januar bis Juni)

DOI Kapitel:
Nr. 1-26 (2. Januar 1900 - 31. Januar 1900)
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https://doi.org/10.11588/diglit.37613#0127

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^ Erscheint täglich,
sonntags ausgenommen.
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monatlich 50 Pf.
frei in's Haus gebracht.
Durch die Post bezogen
Vierteljahr!. 125Mk.
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Fernsprech-Anschluß Nr. 82.

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Für hiesige Geschäfts- und
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tafeln der Heidelb. Zeitung
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Fernsprech-Anschluß Nr. 82


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ans die Heidelberger Zeitung für die Monate Februar und
März iverden bei allen Postanstalten, den Briefträgern, den
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Expedition, Untere Ncckarstraße 21. angenommen.
Bezugspreis: monatlich nur 50 Psg., frei in's Haus
gebracht; durch die Post bezogen für die Monate Februar
und März, wenn am Schalter abgeholt, 84 Pfennig, mit
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Die

gesetzliche Erbfolge nach dem Bürger-
lichen Gesetzbuch.
Von Amtsrichter a. D. Mantey.
Nachdruck verboten.
(Schluß aus Nr. 23. d. Bl.)
3. Die dritte Ordnung umfaßt die Großeltern, so-
wie an Seitenverwandten die Geschwister der Mutter und
die Geschwister des (ehelichen) Vaters des Erblassers,
schließlich die Abkömmlinge dieser Scitenverwandtcn. Die
Berufung als Erbe ist so geordnet: Leben zur Zeit noch
alle Großeltern (regelmäßig 4. dagegen nur 2, wenn der
Erblasser ein uneheliches Kind ist und nur 1 — Groß-
mutter — wenn überdies auch die Mutter des Erblassers
«n uneheliches Kind ist), so erben sie allein und zu gleichen
Theilen. Lebt von dem einen oder dem anderen Groß-
elternpaare der Großvater oder die Großmutter nicht mehr,
so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömrn-
nnge. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so fäll: d:r
Antheil des Verstorbenen oem anderen Lhcile des Groß-
-lternpaarcZ wenn dieser «icht n,cr,r lcvr, Venen An-
kömmlingen zu. Lebt das eine Großelternpaar nicht mehr
und sind auch Abkömmlinge desselben nicht vorhanden, so
erben die anderen Großeltern oder ihre Abkömmlinge allein.
Soweit Abkömmlinge an die Stelle ihrer Eltern oder ihrer
Boreltern treten, finden die für die Beerbung in der ersten
Ordnung geltenden Vorschriften Anwendung.
4. Die vierte Ordnung ist die der (regelmäßig 8)
Urgroßeltern des Erblassers und der Abkömmlinge solcher,
soweit sie nicht schon in den früheren Ordnungen in Be-
dacht kamen. Gelangt von den Urgroßeltern auch nur
einer zur Erbfolge, so sind die Seitenverwandten aus-
Scschlosscn. Der Grundsatz, daß an Stelle eines zur Zeit
des Erbfalls nicht mehr lebenden Vorfahren dessen Ab-
kömmlinge treten, ist hier aufgegebcn. Mehrere Urgroß-
eltern erben immer zu gleichen Theilen, auch wenn sie ver-
schiedenen Linien angchören. Kommen Urgroßeltern selbst
"icht in Frage, so erbt von ihren Abkömmlingen der,
welcher mit dem Erblasser dem Grade nach am nächsten
"»wandt ist; mehrere ihm gleich nahe Verwandte erben zu
Reichen Theilen.
5. Genau nach dem Vorbilde der vierten Ordnung geht
°ie gesetzliche Erbfolge entfernterer Voreltern des Erb-
wssers und der Abkömmlinge solcher in der fünften und
ferneren Ordnungen vor sich.
Von selbst versteht sich, daß, wer in der ersten, der
Zwesten oder der dritten Ordnung verschiedenen Stämmen
""gehört, den in jedem dieser Stämme ihm zufallenden
Anteil erhält. Beispiel für die erste Ordnung: neben
^uem Sohne erbt das Kind, das ein vorverstorbener
^ohn in der Ehe mit seiner Nichte (Tochter einer Tochter
Erb'.) erzeugt hat, als Urenkelin sowohl auf den
Dheil seines Vaters wie auf den seiner vorverstorbenen
-"utter und Großmutter.
II. Durch das gesetzliche Erbrecht des überleb en-
e.n Ehegatten, wird das Erbrecht der Verwandten
Kränkt, in den entfernteren Ordnungen sogar aus-
geschlossen. Das Erbrecht des Gatten geht neben Ber-
edten der ersten Ordnung auf ein Viertel, neben Ber-
edten der zweiten Ordnung auf die Hälfte der Erb-
lchaft. Neben den zur dritten Ordnung gehörenden Groß-
en wird er mindestens zur Hälfte Erbe. Treffen jedoch
, " Großeltern noch Abkömmlinge von Großeltern zu-
winen, so erhält er auch von der anderen Hälfte noch
d " Antheil, der nach den dargestellten Grundsätzen der
llteu Ordnung diesen Abkömmlingen zufallen würde,
"kerdem gebührt dem Galten neben Verwandten der
nOrdnung oder neben Großeltern — nicht so
wä»" .Abkömmlingen des Erblassers — ein nach Ver-
den zu behandeln der Voraus, bestehend in
gej,"^"chöeitsgeschenken und den zum ehelichen Haushalt
Hörenden Gegenständen, soweit diese nicht Zubehör eines
z, ""bstücks sind. Sind weder Verwandte erster noch
de,- -L Ordnung, noch Großeltern vorhandern, so erhält
überlebende Gatte die ganze Erbschaft,
an,,Voraussetzung des gesetzlichen Gatlenerbrechts ist eine
Ichon ^ ö"* Zeit des Todes des Erblassers nicht etwa
""rch Scheidung gelöste oder durch Richterspruch be-
ist g ehelichen Gemeinschaft aufgehobene Ehe. Doch
auf ^ Erbrecht des überlebenden Gatten sowie das Recht
Erbin,'" voraus bereits dann ausgeschlossen, wenn der
B . Mi Zeit seines Todes auf Scheidung wegen
. wuldens des Gatkens zu klagen berechtigt war und die
weinig - Scheidung oder Aufhebung der ehelichen Ge-
erhoben hatte.
der überlebende Gatte zugleich zu den erb-
Hligien Verwandten des Erblassers, so erbt er zugleich

als Verwandter. Beispiel: Onkel und Nichte sind kinder-
los mit einander verheirathet, elfterer stirbt ohne Testa-
ment nach seinen Eltern, aber vor seiner Frau und einer
Schwester, der Tante seiner Frau. Die Frau erhält als
solche des Nachlasses und von dem Rest als Verwandte
der zweiten Ordnung ebenfalls '/,, im Ganzen also
des Nachlasses.
Der Fiskus oder eine ihm landesgesetzlich gleichgestellte
juristische Person wird nur dann Erbe, wenn weder ein
testamentarischer noch ein gesetzlicher Erbe vorhanden ist.

Deutsches Reich
— Wie der Nordd. Allg. Ztg. aus Wien gemeldet
wird, brachte Kaiser Franz Josef bei dem Galadiner
zu Ehren des Geburtstages des deutschen Kaisers fol-
genden Trinkspruch aus: „In inniger Anhänglichkeit und
unerschütterlicher Treue trinke ich auf das Wohl meines
treuen Freundes Kaiser Wilhelm."
— In der Budgetcommission des Reichstages
brachte am 30. d. der Lenlrumsabgeordnete Müller-Fulda
die Ausschreitungen von Offizieren der Schutz-
truppe in Südafrika zur Sprache; er erwarte strenge
Bestrafung. Der Berichterstatter Abg. Prinz Franz Uren-
berg (Centr.) schloß sich dem Vorredner an und gab seinen
Abscheu vor allen Rohheitsvergehen Ausdruck. Colonial-
direktor Dr. v. Buchka bedauert die Ausschreitungen. Die
Verwaltung thue das Mögli^ste, um etwaige Wiederho-
lung::: zu verhüten. In dem Falle des Prinzen Prosper
Urenberg- habe das Kriegsgericht gesprochen; sein Spruch
sei aber noch nicyr oe:annr. (Der Bericykerstaller ist be-
kanntlich ein Vetie. des Prinzen Prosper.)
— In dem Befinden des Abg. Lieber ist der Ger-
mania zufolge dis Besserung fortgeschritten, so daß die
Lebensgefahr als überwnnden gilt.
— In Reichstagskreisen erzählt man, daß o:r Gesandte
von Transvaal, Dr. Leyds, der zu Kaisers Geburrstig
in Berlin weilte, eine Konferenz mit dem russischen Bot-
schafter daselbst hatte, sich von Berlin aus nach Petersburg,
wo er ebenfalls accreditirt ist, begeben werde. Durch den
Krieg in Südafrika ist Englands Militärmacht völlig ge-
bunden, sodaß z. B. Rußland in Asien Vorgehen könnte,
ohne auf Englands Widerstand zu stoßen.
— Dr. LcydS erklärt die Behauptung der Central
News, daß er durch eine Jntrigue den Verdacht der
Engländer auf angebliche Kontrebande in den deut-
schen Postdampfern der Ostafrika-Linie gelenkt habe, für
eine vollkommen aus der Luft gegriffene Er-
findung. Das war nicht anders zu erwarten und man
hat auch in Berliner amtlichen Kreisen daran keinen
Augenblick geglaubt.
Deutscher Reichstag. Berlin, 30. Januar. Der
Reichstag setzt die zweite Berathung des Etatats der
Po st- und Telegraphenverwaltung beim Titel 1,
„Gehalt des Staatssekretärs", fort.
Abg. Singer (Soz.): Der Staatssekretär v. PodbiclSki, der
als der erwartete starke Mann bezeichnet wurde, sei dem Ver-
bände der deutschen Postunterbeamten nicht nur an die Gurgel
gesprungen, sondern habe ihn sogar erdrosselt. Die Ilnterbeamten
würden sich bedanken, einem Verbände anzugehören, der unter
fortwährender Kontrole der Beamten steht. Die Auffassung des
Staatssekretärs entspreche nicht dem Gesetz.
Präsident Graf Ba l l e strem bittet den Redner, solche Kraft-
ausdrücke wie „erdrosseln" zu vermeiden. Redner würde sein
Ziel viel besser erreichen, wenn er Ausdrücke gebrauche, die unter
Gebildeten Sitte seien.
Abg. Singer berichtet über einige Fälle, in denen Post-
unterbcamte gezwungen worden seien, aus dem Verbände auszu-
scheiden. Beamte würden gezwungen, dem Flottcnverein beizu-
treten. Das sei Mißbrauch der Gewalt der Vorgesetzten. Der
Obeipostdirektor Großkopf habe hierin Besonderes geleistet. Ein
Landrath habe Abonnementseinladungen zu einer konservativen
Zeitung unter Aversum versandt. Wisse das der Staatssekretär?
Bei den Wahlen müßten die Unterbeamten vor Zudringlichkeiten
der Beamten geschützt werden.
Staatssekretär v. Podbielski wendet sich gegen die Aus-
führungen des Vorredners. Das, was der Abgeordnete Singer
vorgebiacht habe, sei so nebensächlich, dag es nur beweise, wie
wenig er Vorbringen könne. Er, Redner, stehe auf dem Stand-
punkte, man müsse die Sozialdemokratie fest anfassen; wenn die
bürgerlichen Parteien ihre Pflicht thäten, dann wäre sie bald
verschwunden. Redner betont, die Unterbeamten seien klüger ge-
wesen als ihre Rathgeber. Die Sozialdemokratie habe viele
überzeugungstreue Anhänger, aber auch viele Berufsagitatoren:
solche Berufsagitatoren seien in dem Verbände gewesen. Er
habe es für seine Pflicht gehalten, dies unter seinen Beamten
nicht zu dulden. Es fei möglich, daß die Behauptung dO Vor-
redners betreffend die Versendung der Abonnementseinladungen
unter Aversum zutreffe; da die Postbehörde sich um den Inhalt
der Briefe nicht kümmere, sei damit die Sache erledigt. Nach
seinen Erhebungen seien Wahlbeeinflussungen nicht vorgekommen.
(Beifall.)
Abg- Müller-Sagan führt einen Fall an, wo eine Wahl
durch einen höheren Postbeamten überwacht worden sei. Den
Unterbeamten gegenüber könne der Staatssekretär etwas entgegen-
kommender sein: die Unterbeamten seien nicht aus Prinzip un-
zufrieden, sondern weil sie unzufrieden sein müssen. Gutenberg
und Senefelder müßten sich im Grabe herumdrehen, wenn sie
sähen, wie die Jahrhundertkarte und die neuen Poftmarken aus
der Kunstanstail der Retchsdruckerei hervorgingen. Die Eisen-
bahnverwallung scheine die Post hinauschicaniren zu wollen.
Dadurch, daß die Postwagen direkt hinter der Lokomotive liefen,
seien die Postbeamten einer großen Gefahr ausgesetzt. Redner
kritisirt zum Schluß die Fernsprechgebühren.
Staatssekretär v. Podbielski: Er erwidere auf die An-
frage des Vorredners, daß er beabsichtige, vom 1. April ab
nicht zustande gekommene Ferngespräche gebührenfrei zu lassen.
(Bravo I) Der bei der Stadtverordnetenwahl anwesende Post-

beamte habe nur den Auftrag gehabt, diejenigen Beamten, welche
ihre Legitimation vergessen gehabt hätten, als Postbeamte zu
beglaubigen. Die Beziehungen zwischen Post- und Eisenbahn-
Verwaltung seien die besten Redner erklärt, daß nur ausnahms-
weise bei Kopfstationen Postwagen au die erste Stelle kämen.
Er sei der Kritik zugänglich, man könne daraus viel lernen,
manchmal wie man es zu machen habe, manchmal auch, wie
man es nicht zu machen habe. (Heiterkeit.)
Abg. Werner (Reformp.) bringt eine Reihe von Beschwerden
vor über die unwürdige Behandlung von Beamten seitens ihrer
Vorgesetzten. Ein höherer Postbeamter in Slraßburg i. E. habe
seine Leute Saubande und Hallunken genannt.
Staatssecretär v. Podbielsky rügt diese Ausdrücke als
ungehörig und sagt zu, er werde den Fall untersuchen lassen.
Abg. Dr. Oertel (cons.) bemerkt namens seiner Partei, daß
die Benutzung des Aversums zu politischen Zwecken ungehörig
sei, die Verantwonung treffe aber nicht den Staatssecretär,
sondern die betreffende Stelle der preußischen Regierung. Im
übrigen lehnten sie den „starken Mann" ad, wenn sie auch ancr-
lännten, daß die Art, wie v. Podbielski seine Energie gebraucht,
den Beifall der Rechten habe.
Abg. Singer (Soc.): Die Aversumfrage bedeutete eine
Portohinterziehung, die der Staatssecretär nicht hingeben lassen
dürfe. Was die Agitatoren von Beruf angehe, so gebe es wohl
bezahlte Vertreter jeder Pariei, so zum Beispiel wäre dieses bei
der Flottenagitation der Fall.
Abg. Jascewsky (Bote) beschwert sich über die Versetzung
polnischer Beamten in entfernte Provinze».
Staatssecretär v. Podbielski: Er habe einen Bericht
aus Posen eingefordert; von 3000 Beamten des Bezirks seien
nur 10 versetzt worden. Dagegen seien nur 30 Personen dorthin
versetzt worden.
Abg. Schmidt- Marburg geht ans die Frage d:r Militär«
anwarter e:n.
Hierauf wird Titel 1 bewilligt.
Morgen 1 Uhr Fortsetzung.
Badischer Landtag. L.6. Karlsruhe, 30. Januar.
(24. d:: Zweiten Kammer.)
Endlich, nach fünftägiger Dauer wurde heute die all-
gemeine Finanzdebatte zu Ende geführt.
Abg. Di et er le, der den Reigen eröffnet-, hält die Landes-
kreditkaffe nicht für ein absolutes Bedürfniß und beklagt die
Dienstbotennolh. Auf kirchenpolitischem Gebiet brinat er e:.,e
Reihe von Wünschen vor; u. A. verlangt er Sie Zulassung von
Männerorden, bessere Pflege von N.lig,on und Tugend auf den
Mittelschulen, völlig oreivetl für die Marianischen Congrega-
tionen und den „Herz-Jesu-Verein". Redner bittet um ein
freundliches Entgegenkommen der Regierung bei der Eintragung
des kirchlichen Eigenthums in's Grundbuch, und wünscht, daß
Streitigkeiten nicht durch die Verwaltungsbehörde, sondern durch
die Gerichte entschieden werden. Bei Anstellung der Beamte»
solle man in erster Linie auf die badischen Landeskinder Rück-
sicht nehmen und insbesondere die Prosessorenringe verhindern,
denen jeder gläubige Katholik ein Dorn im Auge rst.
Minister Eisenlohr erklärt, daß die Regierung bei der
Eintragung des kirchlichen Eigenthums in die Grundbücher ledig-
lich das Interesse der betr. Gemeinden wahrgenommen gegenüber
dem einseiligen, tumultuarischen Vorgehen des Oberstiftungsraths.
Man habe sich erkühnt, zu behaupten, die Regierung wolle die
Kirchen ihres Eigenthums berauben. Die ganze Frage könne
wohl durch friedliches Uebereinkommen gelöst werden. Es handle
sich nur noch darum, ob die entstehenden Streitigkeiten im Ver-
waltungsweg oder durch die Gerichte entschieden werden.
Abg. Geppert bringt in fließender Rede eine Reihe von
Spezialwünschen vor: er verlangt Ankauf der Renchthalbahn durch
den Staat, Renchkorrektion, Verbot der Fabrikation des Kuust-
weins, Förderung des Obstbaus und des Schälwaldbetriebs,
Schutzzölle gegen die Ernführung von Gerbstoffen, Hagelver-
sicherung und Landeskreditkasse.
Abg. Kriech le würdigt eingehend die Gründe, die gegen
eine Landeskreditkasse sprechen. Abg. Armbruster empfiehlt
die Wünsche der Beamten der Berücksichtigung und befürwortet
die Versetzung der Geometer in eine Höhere Gehalts klaffe. Abg.
Müller- Wclschingen tritt warm für eine bessere Dotirung
der Kreise und Gemeinden ein und ersucht insbesondere um reich-
lichere Staatszuschüsse für die Wasserversorgung armer Gemeinden
und für den Landarmenauswand des Kreises Konstanz. Hinsicht-
lich der Landeskreditkaffe steht er auf dem Standpunkt des Abg.
Knechte. Gegen die Beamtenaufbesserungen habe er nichts ein-
zuwenden, sofern dadurch die sonstigen Aufgaben des Staates
nicht nothlciden.
Abg. Mampel plädirt für eine Eisenbahn von Weinheim
durchs Steinachtkal, für die Errichtung einer Gllterstation bei
Eppelheim und für den Bau einer Neckarbrücke zwischen Schlier-
bach und Ztegelhausen.
Die nun folgende Rede des Abg. Burckhardt wird von
de» Landboten, die sich im Halbkreise um den Redner geschaart
hoben, mit stürmischer Heiterkeit ansgenommen. In der derben,
urwüchsigen Sprache des Landwirths schilderte der Vertreter von
Eppingen die Nothlage der Landwirthschaft, die in der Dienst-
botennoth, in den n.ederen Getreidepreisen u. s. w. ihren Grund
habe. Man spreche immer von begehrlichen Agrariern, während
doch alle anderen Stände begehrlicher seien. Redner sprach sich
gegen die Beamtenaufbesserung und für eine LanbeSkreditkassc aus.
Abg. Wacker hält die badischen Agrarier nicht für begehr-
lich; dagegen gebe es im Reich ein Agrarierthum, dessen Begehr-
ltchkcit geradezu gemeingefährlich sei. An der Flottcnvorlage
würde er mehr als einen Haken finden; vor allem würde er die
Deckungsfrage nicht so leicht hinnehmen wie der Bundesralh.
Er gebe zu, daß Deutschland an dem Welthandel einen möglichst
großen Antheil haben müsse; deswegen dürfe man aber nichr
ohne weiteres jeder beliebigen Flottenvermehrung das Wort reden.
In längeren Ausführungen polcmisirte sodann Wacker gegen die
Haltung der Regierung in der Ordensfrage, wobei ihm der
lapidare Satz entschlüpfte, daß seine Partei durch die
Haltung der Regierung genöthigt sei, das Be-
streben ob e n a uz u st ell e n, unter allen Umständen
eine antinationalliberale'/.-Majorität zu schaffen.
Mit scharfen Worten wies der folgende Redner, Abg. Uibel,
die Angriffe Wackers auf seine Person zurück.
Abg. Obkircher vertrat gegenüber den Ausführungen des
Abg. Dteterle in der Frage des Eigenthumsrechts an Kirchen
den Standpunkt der Regierung. Die Anträge Heimburger und
Frank wurden angenommen. Nach persönlichen Bemerkungen der
Abgg. Kriechle, Dieterle, Wacker und Burckhardt wurde die
Sitzung um 2 Uhr geschlossen.
Nächste Sttzuna: Donnerstaa, 1. Februar. Vorm. 9'/,

AuS der Karlsruher Zeitung.
— Seine Königliche Hoyeu der Größt, erzog haben dem
früheren Redakteur der Brcisgauer Zeitung Dr. Ferdinand
 
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