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Heidelberger Zeitung — 1900 (Januar bis Juni)

DOI Kapitel:
Nr. 127-149 (1. Juni 1900 - 30. Juni 1900)
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https://doi.org/10.11588/diglit.37613#0693

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Fernsprech-Anschluß Nr. 82

Xr. 148. Elftes Matt. Mittwoch, den 2?. Juni

190«.

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werden bei allen Postanstalten, den Briefträgern, den
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Die Wirren in China.
Auch heute früh liegen noch keine direkten Nachrichten
aus Peking oder auch nur aus Tientsin vor. Die Euro-
päer in beiden Städten sind also immer noch von der tele-
graphischen oder einer sonstigen Verbindung mit der Küste ab-
geschnitten. Das ist, wie Jedermann empfindet, ein übles
Zeichen. Die Besorgniß wegen des Schicksals der Euro-
päer in den beiden Städten wächst von Tag zu Tag.
Den chinesischen Nachrichten ist nur wenig zu trauen.
Allerdings wenn die chinesische Gesandtschaft in Berlin erklärt,
daß der deutsche Gesandte in Peking sich wohl und in Sicherheit
befinde, so macht eine solche bestimmte Angabe von solcher
Stelle immerhin Eindruck und man hält sich gerne daran, so
lange keine Mittheilung von Europäern vorliegt.
Im übrigen widersprechen sich die auf chinesischer Quelle
beruhenden Nachrichten so sehr, daß oft eine die andere
aufhebt.
Der Gouverneur des Kiautschougebiets telegraphirt,
daß nach chinesischer Meldung der Admiral Seymour in
Peking eingetroffen sei; im gleichen Augenblick drahtet
der deutsche Konsul in Tschifu: Admiral Seymour soll mit
den Gesandten 20 Kilometer von Tientsin stehen und von
den Boxern und Soldaten hart bedrängt werden. Ein
Hilfskorps zur Aufnahme Seymours hat um 24. d. Ni.,
Tientsin verlassen, nachdem das Entsatzcorps von Takn
am 23. d. Ni. Nachmittags in Tientsin eingezogen ist.
Hiernach hätten sich die Gesandten unter dem Schutze
der internationalen Truppen unter dem Befehl von Sey-
wour auf den Weg nach der Küste gemacht, wären aber
unterwegs angegriffen worden. Die Meldung könnte ja richtig
sein, doch ist zu bemerken, daß der Konsul selbst nur von
einem „soll* spricht, die Sache also zweifelhaft läßt. Die
Angabe über das Einrücken des Entsatzcorps in Tienlsin
am 23. und der Vormarsch desselben zur Aufnahme des
vermeintlich 20 Kilometer davon entfernt stehenden Sey-
mour dagegen ist wohl als authentisch anzusehen. Sie läßt er-
kennen, daß die Mächte, die jetzt etwa 8000 Mann bei-
sammen haben, in Tientsin festen Fuß gefaßt haben. Das
ist immerhin etwas- Den weiteren Nachrichten blickt man
überall mit großer Spannung entgegen.

Deutsches Reich
— Die Ernennung des Chefs des Militärcabinets,
Generals der Infanterie v. Hahnke, zum Präsidenten
des Reichsmilitärgerichts, das am 1. Oktober seine
Thätigkeit beginnen wird, steht unmittelbar bevor. Der
bisherige hochverdiente Generalauditeur der Armee, Wirk-
licher Geheimer Rath Ittenbach, scheidet am 1. Oclober
aus und tritt in den Ruhestand, da nach der neuen Mi-
litärstrafgerichtsordnung das Gerichtspräsidium von einem
General oder Admiral mit dem Rang eines commandiren-
den Generals bekleidet werden muß.
Wilhelmshaven, 26. Juni. Der Lloyddampfer
„Frankfurt* ist für den Transport nach China hier
eingetroffen, es wurde sofort mit der Befrachtung begonnen.
Baden. L.6. Karlsruhe, 25. Juni. Der Gesetz-
entwurf betr. die Erziehung der nicht vollsinni-
gen Kinder (Taubstumme rc.), mit dessen Tendenz die
Commission einverstanden ist, wird in diesem Landtag nicht
mehr erledigt. Die Commission ersucht die Regierung,
den Entwurf dem nächsten Landtag alsbald zu unterbrei-
ten und die erforderlichen Mittel ins nächste Budget ein-
zustellen. — Dem Gesetzentwurf betreffend die Zwangs-
erziehung und die Bevormundung durch Beamte der
Armenverwaltung beantragt die Commission mit einigen
Abänderungen der von der Ersten Kammer beschlossenen
Fassung zuzustimmen.
L.6. Karlsruhe, 26. Juni. Eine landesherrliche
Verordnung bestimmt, daß Oberamtsrichtern, welche bei
einem mit mehr als drei Richtern besetzten Amtsgericht die
allgemeine Dienstaufsicht führen, der Titel „Amtsgerichts-
direktor* verliehen werden kann. Die Amtsgerichtsdirek-
tvren stehen den Oberlandesgerichtsräthen und den Direk-
toren der Landgerichte im Range gleich. Dieser Verord-
nung folgt heute schon die Ernennung einiger Oberamts-
richter zu Amtsgerichtsdirektoren. In Heidelberg von
Oberamtsrichter Süpfle.
Badischer Landtag. L.6. Karlsruhe, 26. Juni.
(102. Sitzung der II. Kammer.) Zur Beralhung stand
heute eine Eingabe, die für unsere Staatsbeamten großes
Interesse bot und in einer Richtung von prinzipieller Be-
deutung ist.
Der Petent Kirchberger, welcher seit 1. November 1885
als Staatsdiener landesherrlich angestellt war, wurde am
1. März 1896 zum Kassier der Generaldrandkasse ernannt, am
25. März 1899 aber wieder dieser Stelle enthoben und mit
seinem bisherigen Titel (Rechnungsrath) und Gehalt als Revisor
zum Verwaltungshof versetzt. Seine Bitte um Zurückversetzung

wurde am 30. November 1899 abschlägig beschicken. Im April
vorigen Jahres erkrankte Kirchberger, sodaß er seinen neuen Dienst
als Revisor nicht antreten konnte und in einer Wasserheilanstalt
Linderung suchte. Nach halbjähriger Dauer der Dienstunfähig-
keit mußte sich Kirchberger einer eingehenden Untersuchung durch
den Medizinalreferenten des Ministeriums des Innern unter-
ziehen, worauf ihm eröffnet wurde, daß das Großh. Ministerium
des Innern beabsichtige, seine Zuruheseyung gemäß 8 28 Ziff. 12
des Reamtengesetzcs herbeizuführcn, da nach dem Gutachten des
Medizinalrcferenten nicht abzusehen sei. bis wann seine Dienst-
unfähtgkeit behoben sein werde. Auf seinen Einspruch wurde
dem Kirchberger am 30. December v. I. eröffnet, daß das Ver-
fahren zur Herbeiführung seiner Zuruhesetzung seinen Fortgang
nehmen werde, falls der Petent nicht bis längstens zum 10. Jan.
1900 seinen neuen Dienst angetrcten habe und durch seine dienst-
lichen Leistungen der Nachweis erbracht werde, daß seine Dienst-
fähigkeit wieder hergestellt sei. Inzwischen hat nun Kirchberger
seinen Dienst wieder angetreten und besorgt ihn- Allein er fühlt
sich durch die Versetzung zum Verwaltungshof, die nicht auf dem
Disziplinär- sondern V erw altungs w eg erfolgte, sowie durch
die weiteren Maßregeln in seinen verfassungsmäßigen Rechten
verletzt, an seiner Gesundheit geschädigt und materiell benach-
Iheiligt. Er wandte sich daher an die Zweite Kammer mit der
Bitte, die Paragraphen 5 und 23 des Beamtengesetzes authentisch
zu erklären und auszusprechen, daß seine Versetzung zu Unrecht
geschehen und daß er sowohl hinsichtlich des Ranges als hinsicht-
lich des Gehalts geschädigt worden sei. Den Kommissionsbericht
über diese delikate Materie erstattete seltsamer Weise nicht ein
Jurist, sondern der Geistl. Rath Hennig, der übrigens seiner
schwierigen Aufgabe durch einen erschöpfenden und klaren Bericht
gerecht wurde.
Nach ß 5 des Beamtengesetzes können unwiderruflich ange-
stellte Beamte ohne ihre Zustimmung auf eine andere
Amtsstelle nur v ersetzt werden, wenn dieselbe etatmäßig und
ihrer Berufsbildung entsprechend ist und wenn dabei weder eine
Zurücksetzung im Range, noch eine Schmälerung des anschlags-
mäßtgen Diensteinkommens eintritt. In den Ruhestand kann
nach Z 28. 3 ein etatmäßiger Beamter versetzt werden, wenn er
seit mindestens einem Jahr durch Krankheit an der Versehung
seines Amtes abgehalten ist. Kirchberger glaubte nun, daß die
Großh. Regierung diese Bestimmungen des Gesetzes nicht be-
achtet hat, weil die verantwortlichen landesherrlichen Verrechne!
mindestens in der dritten Rangklasse stehen, also einen höheren
Rang haben, als die Revisionsbeamteu. Ferner durfte nach
seiner Ansicht das Verfahren zur Herbeiführung der Zuruhesetzung
eines kranken Beamten, dessen Wiederherstellung nicht vollständig
ausgeschlossen ist, erst eingeleitet werden, wenn der Beamte
ununterbrochen seit mindestens einem Jahre durch Krankheit von
der Versehung seines Amtes abgchalten ist und dann noch keine
Aussicht auf nahe Genesung besteht.
Diesen Standpunkt vertrat auch die Kommissionsminderheit,
als deren Wortführer Abg. Muser (Dem.) auftrat, während
die Kommissionsmehrheit der Ansicht war. daß die Regierung
im Falle Kirchberger korrekt gehandelt habe. Sie stellte daher
den Antrag, über die Petition zur Tagesordnung überzu-
gehen. Hinsichtlich der 88 5 und 28 des Beamtengesetzes stellte
die Kommission folgende Leitsätze auf: 1. Die Versetzung eines
Beamten gegen seinen Willen auf eine niedrigere Gehaltstarif-
klasse kann unter den Voraussetzungen des 85B.-G. auch auf dem
Verwaltungsweg geschehen. 2. Da eine allgemeine Rang-
ordnung für alle Klaffen des Beamtenständes nicht besteht, so ist
bei vorkommenden Zweifeln der Rang eines Beamten je nach
Lage der betreffenden Verhältnisse zu bestimmen; regelmäßig wird
dabei der dem Beamten verliehene Titel maßgebend sein. 3. Unter
dem anschlagsmäßigen Diensteinkommen ist nicht der erreichbare
Höchstgehalt derjenigen Tarifklasse, welcher der Beamte bisher
angehörte, zu verstehen, sondern lediglich dasjenige Einkommen,
welches der Beamte zur Zeit seiner Versetzung thatsächlich erreicht
hat- 4. Ob bei einer Erkrankung eines Beamten die Zuruhe-
setzung gemäß Abs. 2 oder Abs. 3 des 8 98 B.G. anzuwenden
ist, ist nach den thatsächlichen Verhältnissen des Falles zu ent-
scheiden. Nach diesen Grundsätzen sei dem Petenten weder durch
seine Versetzung als Revisor unter Belastung seines bisherigen
Gehalts und Titels als Rechnungsrath, noch durch die An-
drohung seiner Zuruhesetzung wegen Dienstuufähigkeit vor Ab-
lauf eines Jahres seit seiner Erkrankung ein Unrecht geschehen.
Als angeblichen Grund seiner Versetzung — den die Regierung
der Kommission nicht mittheilte — gibt der Petent an, er sei
durch eine anonyme Denunziation hinreichend verdächtigt worden,
der Schwarzwälder Handelskammer bei ihrer im November 1898
an die Landstände und das Ministerium des Innern gerichteten
Eingabe betr. die Verstaatlichung des Feuerversicherungswesens
behilflich gewesen zu sein und an einer Vorbesprechung der Ver-
treter der Gebäudebcsitzer im erweiterten Verwaltungsrath der
Generalbrandkasse Theil genommen zu haben.
In der Erörterung vertrat Abg. Muser (Dem.) den Stand-
punkt Kirchbergers und der Kommissionsminderheil, während die
Abgg. Obkircher. Dr. Fieser (nat.-lib.), Zehnter (Centr.)
und Fendrich (Soz.) die Ansicht der Kommissionsmehrheit
thetlten. Um für die Zukunft Klarheit zu schaffen, brachte
Abg. Zehnter eine Resolution in Vorschlag, worin die
Regierung ersucht wird, dem nächsten Landtag eine Novelle zum
8 5 des B.G. vorzulegen, in der ausgesprochen werden soll, daß,
wenn ein Beamter ohne Disziplinarverfahren im dienstlichen
Interesse auf eine geringere Stelle versetzt wird, ihm gleichwohl
die Anwartschaft auf diejenigen Benefizien auch in Zukunft ver-
bleibt, auf die er seither Anspruch gehabt hat. Minister des
Innern Dr. Eisenlohr erklärte, daß keine Regierung darauf
verzichten könne, ihre Beamten da zu verwenden, wo man sie
braucht. Die Beamten, mit Ausnahme der Richter, sollen nicht
unabhängig sein, sondern das thun, was ihnen von den Vor-
gesetzten befohlen wird. Zu der Resolution Zehnter könne er
keine bestimmte Erklärung abgeben, da er die Anschauung seiner
Kollegen im Staatsministerium noch nicht kenne; er persönlich
stehe derselben freundlich gegenüber.
Der Kommtssionsantrag wurde schließlich mit allen gegen
10 Stimmen, die Resolution Zehnter einstimmig angenommen.
Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Gesetzentwurf betr.
Untheilbarkeit der Liegenschaften und betr. die Zwangserziehung.
Württemberg. Stuttgart, 26. Juni. Dem Schw.
Merkur zufolge stellt das württembergische Armee-
corps zu den Seebataillonen 3 Unteroffiziere und
57 Mann. Die Abreise nach Wilhelmshaven erfolgt
morgen. Der König wird sich in Anwesenheit der Gene-
räle und Regimentscommandeure der Stuttgarter Garnison
von der Mannschaft verabschieden.
Sachsen. Chemnitz, 26. Juni. Die Chemnitzer
Allg. Ztg. schreibt aus privater Quelle über das B e-
finden des Königs von Sachsen Folgendes: Die

Krankheitssymptome weise» leider auf Magenkrebs
hin. Da die Blutungen einen langsamen Körperverfall
des greisen Monarchen herbeiführcn, kann die Krankheit
unter Umständen eine plötzliche schlimme Wendung nehmen.
Gestern hat eine mehrstündige Konferenz von Aerzten und
hohen Würdenträgern stattgefunden. Ueber ihren Verlauf
ist nichts bekannt geworden. In Hofkreisen ist man auf
alle Eventualitäten vorbereitet. Das augenblickliche Be-
finden des Monarchen giebt, wie das genannte Blatt
ausdrücklich feststellt, zu ernsten Besorgnissen keinen
Anlaß.
Preußen. Finanzminister von Miguel hat dieser
Tage sein lOjähriges Ministerjubiläum begangen. Von den
Nationalliberalen, deren Führer er einst war, hat sich
von Miguel, als er Minister wurde, getrennt. Er ist
jetzt der Mann der Konservativen. Selbst den Zedlitz-
scheu Schulgesetzentwurf hat der ehemalige Führer der
Nationalliberalen als Minister unterzeichnet! Das und
manches andere wird ihm von seinen ehemaligen Partei-
genossen nicht vergessen werden.

Aus der Karlsruher Zeitung.
— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem
Rechnungsrath Hermann Wielandt bei der Amortisationskasse
unter Verleihung des Titels Kasseninspektor die Stelle eines
Sekretärs bei dieser Kasse und dem Rechnungsrath Otto Stcin-
bach bei der Amortisationskaffe unter Belastung seines bis-
herigen Titels die Stelle eines Kassiers bei dieser Kasse über-
tragen; ferner dem Rechnungsrath Karl Breunig bet der Be-
amtenwittwenkaffe unter Belastung seines bisherigen Titels die
Stelle eines Kontroleurs bei dieser Kasse übertragen und den
Oberbuchhalter der Bezirksfinanzverwaltung Fridolin Bosch in
Breiten zum Oberbuchhalter bei der Generalstaatskaffe und
die Forstpeaktikanten Wilhelm Killius von Kippenhetm und
Friedrich Cadenbach von Offenburg unter Verleihung des
Titels Forstassessor zu zweiten Beamten der Forstverwallung er-
nannt.
— Forstassessor Wilhelm Killius wurde dem Forstamte
Kirchzarten als zweiter Beamter und Forstasseffor Friedrich
Cadenbach der Domänendirektion zur Verwendung bei der
Forsteinrichtung zugetheilt.
— Seine Königliche Hoheit der Großhcrzg haben den
Zollverwalter Ambros Hillenbrand landesherrlich angestellt.
— Zollverwalter Ambros H ill enbrand in Weiuheim wurde
die Vorstandsstelle beim Nebcnzollamt 1 Leopoldshöhe übertragen.
— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den
Buchhalter Michael Schick beim Hauptsteueraml Karlsruhe, den
Brauereiverrechner Max Zäh beim Domänenamt Bonndorf und
den Zollverwalter Alfred schwarz in Ueberlingen zu Ober-
buchhaltern der Bezirksfinanzverwaltung ernannt, ferner dem
Steuerkontroleur Sebastian Roth beim Finanzamt Offenburg
unter Belastung seiner bisherigen Amtsbezeichnung die etatmäßige
Stelle eines Oberbuchhalters der Bezirksfinanzverwaltung über-
tragen.
— Forstasseffor Josef Müller in Freiburg wurde nach
Pforzheim versetzt und mit der Leitung des Forstamis Huchen-
feld daselbst betraut und Oberbuchhalter Alfred Schwarz in
Ueberlingen wurde dem Hauptsteueramt Freiburg zugetheilt.
— Die Postpraktikanten Günther Kölle in aus Gotha und
Bernhard Schneider aus Hilchenbach wurden zu Postsekretärcn
ernannt.
— Expeditionsassistent Albert Hagemann in Konstanz wurde
zur Versehung der Betriebsasststentenstelle nach Radolfzell und
Expeditionsaffislent Wilhelm Waibel in Freiburg nach Achern
versetzt.
— Buchhalter Karl Schmitt bei Großherzoglichem Finanz-
amt Emmendingen und Verwaltungsassistent Wilhelm Kaiser
an der Heil- und Pflegeanstalt bei Emmendingen wurden zu
Revidenten bei Großherzogltchem Verwaltungshof und Oekonom
Adolf Jörg er an der Heil- und Pflegeanstalt bei Emmendingen
wurde zum Oekonomieinspektor bei dieser Anstalt ernannt.
— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den
Oberamtsrtchtern Heinrich Süpflein Heidelberg, Karl Lederle
in Freiburg, Dr. Friedrich Krausmann in Karlsruhe und
Josef Gteßler in Mannheim den Titel Amtsgerichtsdirektor
verliehen.
— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben das
Kollegialmitglied bei der Oberdirektion des Wasser- und Straßen-
baues Regierungsrath Alexander Wiener unter Verleihung des
Titels eines „Geheimen Regierungsrath" zum „Vorsitzenden
Rath" bei dieser Behörde, ferner den mit der Lei tung des Stati-
stischen Landesamte betrauten Regierungsrath Dr. Gustav
Lange unter Verleihung des Titels eines „Oberregierungsralhs"
zum Vorstand der genannten Stelle ernannt, den Oberlandes-
gerichtsrath Dr. Adalbert Düringer zum Ministerialrath im
Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts, die Land-
gerichtsräthe Dr. August Roller in Freiburg und Dr. Ernst
Heydw eitler in Karlsrube zu Oberlandesgerichtsräthen, den
Landgerichtsrath Friedrich Wengler in Mannheim zum Land-
gerichtsdirektor daselbst, die Oberamtsrichter: Viktor Schwoerer
in St. Blasien zum Landgertchtsrath in Freiburg, Friedr. Gut
in Waldshut zum Landgerichtsrath daselbst. Friedrich Trolle
in Mannheim zum Landgertchtsrath daselbst, Dr. Christof Gros-
selfing er in Mannheim zum Staatsanwalt mit dem Rang
eines Landgerichtsraths am Landgericht daselbst, die Amtsrichter:
Eduard Hoffarth in Radolszell, Dr. Bernhard Ladenburger
in Mannheim, Dr. Heinrichs Fuchs in Donaueschingen, Eduard
Link in Mosbach zu Landgerichtsassessoren am Landgericht
Mannheim, die Sekretäre Dr. Ferdinand Ettle beim Land-
gericht Karlsruhe zum Amtsrichter in Mannheim und Karl Bu-
zengeiger im Ministerium der Justiz, des Kultus und Unter-
richts zum Amtsrichter in Karlsruhe, die Referendare Karl Wie-
land t aus Karlsruhe zum Amtsrichter in Waldshut, Dr. Franz
H über aus Altschweier zum Amtsrichter in Adelsheim, Dr.
Julius Koelle aus Diersburg zum Amtsrichter in Mannheim,
Josef Rosenlächcr aus Konstanz zum Amtsrichter in Radolf-
zell, Max Brugg er aus Konstanz zum Amtsrichter in Stockach,
Karl Rupp aus Pforzheim zum Amtsrichter in Meßkirch,
Hans Eisele aus Hechingen zum Amtsrichter in Schönau,
Dr. Friedrich Schmidt aus Lörrach zum Sekretär im Mini-
sterium der Justiz, des Kultus und Unterrichts und Dr. Julius
Fi nt er aus Feuerbach zum Amtsrichter in Mannheim mit
Wirkung vom Tage des Dienstantritts ernannt, sowie den Land-
gerichtsrath Rudolf Jsele in Waldshut nach Karlsruhe, den
Oberamtsrichter Georg Seitz in Wolfach nach Mosbach, den
Oberamtsrichter Dr. August Aberle in Stockach und den Amts-
 
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