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Heidelberger Zeitung — 1900 (Januar bis Juni)

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Nr. 1-26 (2. Januar 1900 - 31. Januar 1900)
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https://doi.org/10.11588/diglit.37613#0094

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Amtliche
Kekanntmachungen.
Oessentliche Ladung.
Nr. 3245. Der am 23. Juni 1870
in Kocherhof geborene, zuletzt in
Heidelberg wohnhaft gewesene, z. Zt.
an unbekannten Orten abwesende,
ledige Konditor Karl Eugen Maier
wird beschuldigt, als Eisatzreseroist
ausgewandert zu sein, ohne von der
bevorstehenden Auswanderung der
Militärbehörde Anzeige erstattet zu
haben.
Uebertretung gegen 8 360 Nr. 3
des Strafgesetzbuchs.
Derselbe wird auf Anordnung des
Großherzoglichen Amtsgerichts Hier-
selbst auf
Samstag, den 10. März 1900,
Vormittags 9 Nhr,
vor das Großherzogliche Schöffen-
gericht Heidelberg zur Haupt-
verhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben
wird derselbe auf Grund der nach
8 472 der Strafprozeßordnung von
dem Bezirkskommando zu Heidelberg
ausgestellten Erklärungen verurtheilt
werden.
Heidelberg, den 16. Januar I960.
Fabian,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen
_Amtsgerichts._
Bekanntmachung.
Erstattung der Jn-
validenversichernngsbei-
träge betr.
Nr. 17921. Die Bürgermeisterämter
des Landbezirks erhalten mit nächster
Post die neue Anleitung zur Geltend-
machung der Gesuche um Erstattung
von Beiträgen (88 42—44 des Jnv.-
Ners.-Ges.)
Wir machen die Bürgermeisterämtcr
noch besonders auf ihre Zuständig-
keit zur Entgegennahme der Er-
stattungsanträge (Z. V der Anleitung)
aufmerksam und empfehlen insbesondere
sorgfältige Beibringung der Nach-
weise. (Z. IV der Anleitung.)
Bezüglich Feststellung der Geburt,
des EheschlusseS und des Todes genügt
in der Regel die bestimmte Angabe
des Tages und Jahres in den: bürger-
meisteramtlichen Berichte; Abschriften
aus den Standes büchern sind nur
ausnahmsweise erforderlich.
Vor allem ist nicht nur die letzte
Quittungskarte beizulegen, sondern auch
zugleich die vorletzte, sofern sie sich noch
in der Gemeinderegistratur befindet
Für den Todesfall ist unbedingt er-
forderlich die Todesursache (Krankheit
und dgl.) anzugeben und, falls ein
Unfall vorliegt, beizufügen, ob Unfall-
entschädigung für die Hinterbliebenen
in Anspruch genommen wird oder ist.
Im Falle einer Unfallverletzung kann
die Erstattung nur stattfinden, wenn
die Invalidenrente nach 8 15 Abs. 2
Satz 2 versagt werden muß.
Auf der Anleitung ist die Nr.
und der Tag des Erscheinens
dieses Blattes sowie die Nr.
dieser Verfügung zu bemerken,
so daß dieselbe gegebenen Falls leicht
gefunden werden kann.
Heidelberg, den 16. Januar 1900.
KroßH. Bezirksamt.
Dr. «olderer.

WolMIIgSMllMjg!
Die Wohnungsnachweisstelle für
den Stadttheil Neuenheim befindet
sich nicht mehr Brückenstraße 16,
sondern
Vrückenstraße 28
bei Herrn Kaufmann Georg
Moock.
Wir ersuchen die Hausbesitzer,
zu vermiethende Wohnungen da-
selbst anmelden zu wollen.
Der Borstand
des Wereins Menensteim.
Als die
KeßenKureall-TjuItu
verdienen unstreitig die Erzen griff
der Fabrik von Paul Strebe! ir
Sera empfohlen zu weiden; ihn
Vorzüge bestehen in
leicht ans der Feder fliehend
tief schwarz werdend;
keinen Satz zurücklasseud
nicht schimmelbildend.
Ebenso erfreuen sich
die EopirtinLen
vorbenannten Fabrikats einer großr--
Beliebtheit und ausgedehnten Ver
dreitung.
Zu haben in Heidelberg bei
Hermann Reiske, Papierhdlg.
Plvckstr. 77.
M. Proben davon stehen ans
Wunsch zu Diensten-_
Zu vermiethen
bis 1. April eine schöne freigelegene
Wohnung von 5—7 Zimmern, zwei
Mansarden und Gartengenuß.
Zu erfragen in der Expedition der
Heidelberger Zeitung.



Zlimndvil»

Lni'Iltrulie

21 L.sopolrlstt'. (/lenlsgs) 21, TsIspNo» dir-. 44.
Lommanclilkapitkll llkei Millionen IVIai-ß.
Unuksacks kseknuiixsv unü provisiouskrsis 6lrsolri>sskiillirxso.
p-zr- zzzrt/ Vsz^s«/ oozr Vsz'/^/?tr/?z'sz'szr, ü?SL^§s/zr, A'orz/zozrr.
ZlrusOUtrnuirg von LörssnunktrLgsn.
Hrsäitbrisks nuk alls Ariisssrsn klätrnz dos ln- und ^.uslanäss. — Drallen auk alle Zrösssren 8tadle diord- und LückamsrUcas.
VsrvoLllung von V/srllrpsplsrsn ln okkonon Dopots.
pAtt/6szv»HzvzrL von Osz^/za/t/sz'szr nn/sn 5s/ö§/vszTQ6/rz§5 r/sz" /V/s/^6Z"
/Ln/s5 A'zlZ7LH/rzzrA/ r'n /erzsz/sL/szr Fswö/äsn.



III

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Gewinn- nnd Verlustrechnunq für l898.

Einnahme
Ausgabe

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>1. Aktienkapital . . „ck. 1000.-
BucbwerIH31. December
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theilscheine:
Neuer Wein-
nach voriger
derg „ze 4 945 28
Rechnung 7705
hierzu Neu-
neudegeben „ 1-100 9l05.—
bouaufwand^/. 41— 40041.25
3. Dreiprocentigc Anttieil-
2. Inventar:
scheine:
Buchwerth 31. December
nach voriger
1897 2068.47
Rechnung ^L250O
Ncuanschof-
»cubcgeben „ 4400 6900.—
fung „ 10 - 2078.47
4. Aulehen für den
3. Kapitalanlage:
Weinberg:
nach voriger
nach voriger
Rechnung 86 88
Rechnung 4950
Neuonlagen „ 2 90 89.28
zurückbezahlt „ 1200 3750 —
4. Kassenvorrath 86.41
5. Hypothek:
»ach voriger
Rechnung 24485
neu oufge-
nommen „ 20000
44485
heimbezahlt 24485 20000.—
I. Aktiva zus. ^ 42 295.41
II. Passiva zu). ^ 407oS.

Aktiva
Passiva
Vermöge» .
Fahrenbach, 1. December 1899.

42295 41
„ 4'>755 —
^ 1540.41

Der Vorstand:
G. Kappes.


!.



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Voorüglivste Xüclie. Xslte uns wsrme 8pei8en ru jelsc e Isgesreit.
Reichhaltige ArüMcks- u. Wbendplalten.
ff. lakelbieo sv8 äee kosusrei 8innee uns li/Iünchöner Usolleebtäu.
ikslirs stLütlsotio uncl Lausournsvvkins.
7vsi USUS LMnrcks.
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Das Werk wird nicht nur den Verwaltungsbeamten des Staates und dec
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Heidelberg, Januar 1900.
_Adolph Emmerling L Sohn.
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stellen: „Mit Nachlieferung." Man abonnirt auf die „Thierbörse"
Berlin, nur bei der nächsten Postanstalt, wo man wohnt.

Bekanntmachung.
Zur Fortführung der Vermessungs-
Werke und der Lageibücher nach-
folgender Gemarkungen ist im Ein-
verständntß mit den Gemeinderäthen
der betheiligten Gemeinden Tagfahrt
jeweils auf dem Rathhause der be-
treffenden Gemeinde anberaumt, für
die Gemarkung
1. Wiesenbach mit Langenzell,
Donnerstag, den 25. Januar,
Vormittags 11 Uhr,
2. WaldwimmerSbach,
Montag, den 29. Januar,
Vormittags 11 Uhr,
3. GauangrUoch,
Samstag, den 3. Februar,
Vormittags 11 Uhr.
Die Grundeigenthümer werden hie-
von mit dem Anfügen in Kenntniß
gesetzt, daß das Verzeichniß der seit
der letzten Fortführung eingetretenen,
dem Gemeinderath bekannt gewordenen
Veränderungen im Grundeigenthum
während acht Tagen vor dem Fort-
führungstermin zur Einsicht der
Betheiligten auf dem Rathhause auf-
liegt; etwaige Einwendungen gegen

die in dem Verzeichniß voraemcrkten
Aenderungen in dem Grundergenthuin
und deren Beurkundung im Lagerbuch
sind dem Fortführungsbeamten in der
Tagfahrt vorzutragcn.
Die Grundeigenthümer werden gleich-
zeitig aufgefordert, die seit der letzten
Fortführung in ihrem GrundeigenthuM
eingetretenen, aus dem Grundbuch
nicht ersichtlichen Veränderungen
dem Fortführungsbeamten in der be-
zeichneten Tagfahrt anzumelden, lieber
die in der Form der Grundstücke eim
getretenen Veränderungen sind die
vorgeschriebenen Handriffe und Meß-,
urkunden vor der Tagfahrt bei dein
Gemeinderath oder in der Tagfahrt
bei dem Fortführungsbeamten abzu-
geben, widrigenfalls dieselben am
Kosten der Bctheiligten von Amts-
Wegen beschafft werden müßten.
Auch werden in der Tagfahrt Am
träge der Grundeigenthümer wege»
Wiederbestimmung verloren gegangener
Grenzmarken an ihren Grundstücken
entgegen genommen.
Heidelberg, den 20. Januar 1900.
Der Großh. Bezirksgeometer:
Fr. Fuhrmann.

Druck und Verlag von Adolph Emmer! lug nnd Sohn in Heidelberg, Untere Neckarstraße 21. Fernsprech-Anschluß Nr. 82
 
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