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Heidelberger Zeitung (44) — 1902 (Juli bis Dezember)

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Nr. 281 - 305 (01. Dezember 1902 - 31. Dezember 1902)
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Zweites Blatt

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Das neue Gesetz gegen die Hrunks'lcht.

Lünd o n, 13. Dezember.

Aur ersten Tage des konmienden Jahres tritt in
Engtand ein nenes Gesetz in Kra'ft, von dem man er-
wartet, dasz es der in diesem Bolke so nnheimlich stark
verbreiteten Trnnksucht erfolgreicher entgegenarbeiten
wird. Inwieweit sich diese Erwartnngen erfnllen werden,
ist natürlich noch gar nicht abzusehen, um so weniger als
eine Anzahl der nenen Bestigunungen siä) in der Praxis
nur sehr schwer ausfü'hren lassen kann. Sicher ist aber,
daß dnrch dieses Gesetz den Pülizeibehörden ganz anßer-
ordentlich weitgehende Vollmacht verliehen ist, und datz
man sich eigentlich wundern mutz, daß sich der .Eng-
länder niit seinen eigentümlichen Begrisfen von bürger-
licher Freiheit nicht niehr gegen solche Berordnuiigien ge-
sträubt hat. Das Gesetz zerfällt in drei Teile: 1. dis
Bestiinniungen gegen die Trunksucht selbst; 2. die Be-
sttmniungen betresfend die Lizenzierung von Gasthänsern
und 3. die sogenanten Cluügesetze. , Der interessanteste
Teil ist der erste, und zwar insofern, als er sich in
wesentlichen Punkten an die deutschb Gesetzgebung aus
diescni Gebiete anlehnt.

Jeder Landbewohner in Preußen kennt sicher die vom
Landrat in gewissen st.eitabsländen an die Polizei und
die Gastwirte seines Bezirkes gesandten „Sänferlisten".
Die Bezeichnung ist nicht gervde sehr zart, aber sie ist
die amtlich gültige. Auf den Dörfern und in kleinen
Städten, wo ein ssder den anderen nur zu genau kennt,
läßt sich eine solche Einrichtung ja auch mit Leichtigkeit
durchführen, wobei natürlich auch das in Deutschland
übliche Anmeldewesen gute Dieuste leistet. Etwas neu-
gierig muß man aber sein, wie sich die Einrichtung hier
in London bewähren wird. Die „Säuferliste" bildet
gewissermaßen die Krone der neuen Temherenz-Gesetz-
gebung in England. Die Polizei hat das Recht und die
Pflicht, nicht nur jeden, der sich in seiner Trunkenheit
unanständig benimmt oder Lärm schlägt, sondern über-
haupt jeden, der sich nicht niehr jelber fortbewegen kann,
festzunehmen, und am anderen Tage — man bekrinkt
sich bekanntlich auch in England mit Vorliebe des
Abends — dem Polizeirichter vorzuführen, der den De-
linquenten dann, falls keine erjchwerenden Umstände
vorliegen, mit einer leichten Geldstrafe oder mit einem
Verweise sortschickt.

Erschwerend fällt ins Gewicht, wenn eine Person sinn-
los betrunken vorgefunden wird, die für Kinder unter
sieben Jahren verantwortlich ist. Jn diesem Falle tritt
eine Strafe von 40 Schillingen oder einem Monat
Zwangsarbeit ein.

Wer mehr als dreimal im Verlaufe eines Jahres
wegen Trnnkenheit bestraft wird, kann —> muß jedoch
nicht notwendigerweise -— vom Polizeirichter auf die
„Schwarze Liste" gesetzt werden. Damit ist ihm ge-
setzlich für drei Jahre der Besuch einer Restauration
odsr eines Vereinslokals, in dem geistige Getränke ver-
schänkt werden, verboten. Der bloße Versuch, sich wieder
geistige Getränke zu kaufen, wird mit einem Geldstrafe
von nicht weniger als 20 Schillingen im Ernstsalle ge-
ahndet. Jm Wiederholnngsfalle tritt Gefängnis ein.
Man nmß zugeben, daß niit diesem Gefetz der Staat
seine ltnterthanen in ziemlich weitgehendein Maße bevor-
nnmdet, aber noch weit schärfer wird ein Verstoß gogen

dieses Gesetz ans Seiten der Gastwirte geahndet. Ein
Wirt, der einem von der Polizei als gewohnheitsmäßige-r
Trinker auf die schwarze Liste Gesetzten geistige Getränke
verkauft, hat schon beim erftenmale eine Geldstrafe von
200 Mark zu bezahlen, nrtd das Strasmaß steigt im
Wiederholnngsfalle entsprechend.

Auch anf das Rechtsverhültnis zwischen Eheleuten
hat das neue Temperenzgesetz eine nicht unwesentliche
Einwirknng. Gewohttheitsmäßige Trunksucht wird in
diesem Falle als eine Form von „fortgesetzter schwerer
Grausamkeit" angesehen, eine Ansicht, die in weiten
Volkskreisen gewiß schon lange verbreitet ist, vom jn-
ristischen Standpunkte aus betrachtet aber doch den Reiz
der Neuheit besitzt. Eine Frau, dereir Mann von der
Polizeibehörde als gewohnheitsmäßiger Trinker bezeich-
net worden ist, kann auf Grund dieser Thatsache eine
„separation order" erlangen, das heitzt, das Recht, vom
Manne fortzuziehen, ohne ihm gegenüber ihre Rechte als
Ehesrau einznbüßen. Trotzdem die Frau im englischen
Gesetz große Bevorzugnng genießt, steht gerade in diesem
Falle dcm Manne das gleiche Recht zu. Man kcmn
denmach sagen, daß in diesem Punkte das neue Gesetz
eine dringend notwendige Resorm bildet, da bekannter-
maßen gerade unter den Frauen in Englanb die Trunken-
heit in erschreckender Weise wütet, nnd Tausende von
Familien sind schon dnran zugrunde gegangen, daß der
Mann dieser üblen Gewohnheit der Fran gegenüber
völlig machtlos dastand.

Anch gegen die Gasüvirte geht das Temperenzgesetz
recht scharf vor, wie schon aus einigen Bemertüngen am
Anfang dieses Artikels erstchtlich ist. Es wird ein be-
sonderes Register angelegt, in das die Verurteilungen von
Schankwirten gegen die Bestinimungen eingetragen wer-
den, und dieses Register wird bei Ernenerung von Li-
zenzen stets zu Rate gezogoen. Die Klubs, welche hierzu-
lande in so vielen Fällen die Restaurationen ersetzen, sind
selbstverständlich nicht vergessen worden. Jeder Club,
in dessen Lokal geistige Getränke verabfolgt werden, muß
in ein Register eingctragen sein, nnd ein ganzer „Orga-
nisationsplan", enthaltend die Namen der Mitglieder,
Höhe ihres Jahresbeitrages — den in den metsten Fälleir
der Wtrt selbst an sich selbst zahlt — und ähnliche Ge-
heimnisse miissen alljährlich einmal der Polizei über-
liefert werden. Falsche Angaben werden niit einer
Geldstrafe von tansend Mark oder drei Monaten Zwangs-
arbeit geahndet.

Wenn alles so geht, wie es die Gesetzgeber bei Aus-
arbeitung dieser Bestimmungen beabsichtigt haben, dann
hat man guten Grund zu erwarten, daß England vom
1. Januar 1903 ab das nüchternste Land der Welt
wird. Zu bedanern ist nur, daß sich die Sache in der
Wirklichkeit oft cmders darstellt, als anf dem Papier.

Aie Hkkuttisten und der russtsche Kof.

Es ist neuerdings in der englischen Prejse wiederholt
die Rede von dem merkwürdigen Einsluß gewesen, den
ein Spiritist, P h i l i P P e, am russischen Hofe
ausübt. Bezeichnend war dabei, daß nmn nicht eimnal
genau die Nationalität des Mannes angeben konnte, er
wurde als Btontenegriner wie als ^Franzose ausgeführt.
Ein gelegentlicher Mitarbeiter schreibt nun der „Times"
über diese Dinge Folgendes: Sogar das Blatt der ge-

mäßigten rnssischen Partei, „Oswoloschdente", scheint,
trotzdem es viete Einzelheiten bringt, Herrn Philippes
Nationalität nicht zu tennen. Wer mit der okkultistischen
Bewegung in Frankreich etwas vertraut ist, findet aber
in dem Namen den Schlüssel zu dem angeblichen Ge-
heimnis. Nnr wenige wissen, daß es in Paris eine
kleine Universität von Okknltismus giebt, wo «tudenten
eingeschrieben, Vorlestmgen nnd Prüftmgen abgehalten
und Diplome nnd akademische Titel verliehen werdenss
wie Lizentiat der hermetischen WissenschafLen oder Doktor
der Kabbala. Ter Verfasser von La öNagie Pratique
des Traitö Elementaire de Science OccnltO und vieler
cmderer ähnlicher Werke, der den Namen Papus ange«
nominen hat, ist zweisellos der Hauptorganisator dieser
Hochschnle. Wenn er auch als Leiter thätig ist, so stellt
er sich doch selbst immer als reines Sprachrohr hin und
als Werber siir eine höhere geislige Führnng^ die jedoch
Fleisch nnd Blut besitzt. Anderseits wird allgemein er-
zählt, daß die größten Wnnd'erkuren von einem Natur-
forscher und Mesmerianer in Lyon Philippe Nizier ver-
richtet werden, der gewöhnlich nur als Philippe bekannt
ist. Papus, obgleich selbst ein dnrchgebildeter praktischer
Mediziner, versäumte nicht, Philippe als Arzt zu em-
Pfehlen, und man vermntet, daß Philippe zu der ge-
heimnisvollen höheren Leitung gehöre. PhiliPPes Ein-
fluß ist aber bedroht, weil man ihm klerikale Anwand-
limgen nachsagt, und einige von den hartnäckigeren Frei-
denkern, die zuerst mit Papus arbeiteten, haben ihn aus-
gegeben. Während Herr PhiliPPe so im Hintergrund
blieb, wnrde der Nanis Papus den wenigen bekannt, die
sich in den verschiedenen Weltteilen mit Okkültismns bo-
sassen. Tarnnter sind manche Russen und svgar einige
Mitglieder des Zarenhauses. Als Beweis dafür sei an-
geführt, daß guf der internationalen Spiritistenver-
saminlnng zu London 1898 Dr. Georg v. Langsdorff
aus Freiburg in Baden einen Anfsatz einreichte, der be-
titelt war: Ein politisches> Medium in St. Petersburg.
Der später veröffentlichte Anfsatz berichtet, daß ein Sohn
dcS Herrn v. Langsdorff ein Medium ist und als solches
beim Großfürsten Konstcmtin nnd durchl ihn beim per-
storbenen Zaren singeführt wurde. Er wurde dann als
Medium angestellt, um dem Zaren Winke zu geben, half
Nihilisten qussindig machen nnd sagte — abgesehen von
sonsttgen Wunderthaten — und Angabe genauer Einzel-
heiten voraus, daß der Winterpalast in die Lüft ge-
sprengt werden solle. Es kann also nicht überraschen,
daß zwei bis drei Jahre später Papus nach Petersburg
eingeladen nnd vonr Großfürsten Ntkolaus Nikolaje-
witsch herzlich einpfangen wurde. Er kehrte noch mehr
als einmal nach Rußland zurück und versäumte zweifel-
los mcht, von feinem Freund und Ratgeber Philippe
zu fprechen, der etwas später Lyon vertieß und sich nach
Petersburg begab. Durch den Großfiirsten wurde er
zum Zaren gebracht. Nach einigen russischen Blättern
gewann Philippe einen derartigen Einflnß, daß er in
Staats- und Familienangelegenheiten danernd um Rcik
befragt wurde. So soll er auch für die Umgestaltung
des sogenannten „Kabtnetts vom 19. Februar" verant-
wortlich sein, in dem Alexcmder II. die Aufhebung dec
Leibeigenschaft unterschrieben hatte und das seitdem in
nnveränderteni Zustand geblieben war. Jetzt ist es zum
Schwimmbad für die Kaiserin umgebaut, weil Philippe
den Geist Aleranders II. heraufbeschworen habe, der diese

HIHello und Desdemona in der Keschichte.

Zu der Frage, ob Othello nnd Desdemona wirklich
gelebt haben oder nur Lchöpfungen der dichterischen
Phantasie sind, ist es dem italienischen Historiker Prof.
Angnfto Levi gelungen, eine Anzahl neuer Dokumente
beizubringen. Während Professor Levi Material für ein
Geschichtswerk sammelte, entdeckte er in einem alten
venezianischen Palast Dokumente, in denen die Shake-
spearesche Tragödie ausführlich erzählt wird; die Haupt-
charaktere sind dNitglieder aristokratischer und einsluß-
reicher Familien, und^obgleich die Namen in den Doku-
menlen nicht die des Stückes sind', ist die Geschichte in bei-
den so ähnlich und es giebt so viele andere Vergleichs-
punkte, daß der Historiker glaübt, damit sei das Problem
endlich besriedigend gelöst. Professor Levis Auftnerk-
samkeit richtete sich schon vor zwei Jahren auf den Ge-
genstand; er. fand damals in den Archiven der Gri-
manipalastes in Benedig eine große Anzahl Briefe, aus
denen er die Geschichte eiünehmen konnte. Neuerdings
hat er nun weiteres Matertal erhalten, über das er
ini „Newyork Herald" ausführlich Bericht erstattet. Seine
Darstellung gründrt si-ch aus Manuskripte und alte Fa-
milienporträts aus dem 16. Jahrhundert. Die Ge-
schichte, die in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
spielt, ist in Kurzem die folgende: Andrea Calergi, ein
reicher Bewohner der Jnsel Kandia, verheiratete seine
Tochter Elisabetta mit Maffeo Calergi. Letzterer trennte i
sich jedoch bald von ihr, hauptsächlich wegen ihres leicht- j
fertigeil Betragens, llüd- der über solche Beleidigung -
wütende AnLrea lauerte seineill Schwiegersohn anf und ^

erdolchte ihli. Er wnrde verhaftet und vor Gericht g-e-
stellt, und nur sein großer Einfluß rettete ihn vor einem
schimpflichen Tode. Seine Tochter vermählte sich zum
zweitenmale nttt Pietro Qüerini, der im Leben der
Typus von Shakespeares Brabantio ist, und dieser Ehe
entsprang eine Tochter Palma, die 1533 Nicolo Querini
heiratete. Palma und- Nicolo sind nach Prosessor Levi
die wirklichen Namen von Desdemona und Othello; ihre
Geschichte liegt Cintios Erzählung zu Grnnde, die wieder
Shakespeare inspiriert hat. Nicolo war ein reicher, feu-
riger Soldat, der um das Jahr 1542 etwa 40 Jahre alt
war, während Palma damals 27 Jahre alt gewesen
sein muß — derselbe Mltersunterschied wie zwischen
Othello nnd' Desdemona. Zn der Frage, ob dieser
Querini ein „Mohr" war, weist Levi darans hin, daß in
sener Zeit die Vermischung mit nianrischenl Blnte in
Venedig gar nichts Ungewöhnliches war. Noch heute hat
ein Mitglied der Familie Querini, wie Professor Levi
aus eigener Anschquung weiß, eine chokoladenfarbene
Hant. Das erklärt sich vielleicht daraus, daß viele der
aus Spanien verlriebenen Mauren nach Venedig flüchte-
ten. Auch erkannten mehrere Adelige, die von mauri-
schen Dienerinnen Künder hatten, letztere auf jhrem
Totenbett als legitime Sprößlinge an. Nicolo kann
also aus einer solchen Verbindung stammen. Er hatte
viele Freunde, aber auch bittere Feinde, nnter denen stch
Carlo Ouerini befand, den man für das Urbild Casfios
hält, und Antonio Ealsrgi, der Schreiber der aufgefun-
denen Briese. Palma und Nicolo liebten stch einige Jahre
lang nach ihrer Hochzeit zärtlich, aber dann änderte sich
ihr Nerhältnis. Nicolo war oft vom Hause abwesend,
da er gegen die Türken kämpfte, nnd wenn er zurück-

kehrte, war er verdrießlich und argwöhnisch. Jm Jahre
1539, vielleicht während seiner Abwesenheit, wurde ihm
ein Sohn naniens Giovanni geboren, der beide Eltern
iiberlebte und 1562 ihr Besitztnm erbte. Schließlich wurd«
sein Mlßtrauen und die harte Behandlung seiner Frau
so aussällig, daß seine L>chwiegermntter einschritt und
Palma von Hause fortlief. Zuerst suchte sie Zuflucht in
der Kirche San Francesco und schließlich kehrte sie in
ihres Vaters Haus zurück. Daraus grifs Nicolo die
Eltern seiner Frcm hestig an; sie klagten ihn darauf voc
Gericht an, er hätte versucht, ihre Tochter zu erwürgen.
Die Behörden Kandias hielten den Fall für so ernst, datz
sie bei dem „Rate der Zehn" um Rat baten. Da man
den großen Einfluß der Familien Calergi und Ouerini
kanllte nnd keine beleidigen wollte, legte man Nicolo
eine leichte Strqfe auf und rief ihn nach Venedig zu-
rück. Nicolo lebte darnach noch zwanzig Jahre in Ve-
nedig; dann wurde er erinordet anfgefnndm, und es
sind viele Gründe zu der Slnnahme vochanden, daß das
Verbrechen von Antonio Calergi angestiftet wurde, der
augenscheinlich das Urlüld Jagos ist. Dies ist nach Levi
die wahre Geschichte der historischen Persönlichkeit, die
für Cintios nnd für Shakespeares Werk die Grnndlage
lieferte. Er sncht im Einzelnen zu beiveisen, daß die
'Leiden Hanptcharaktere mit Othello qind Desdemona
identisch sind. T-a Cintio sehr gut mit der Familie
Calergi stand nnd wahrscheinlich auch Nicolo Querini
kannte, konnte er nicht den wirklichen Namen einsetzen,
als er seine Geschichte noch zn Lebzeiten des letzteren
schrieb. Neber das Eride der Fran gehen die Berichtö
weit auseinander. Während Desdemona bei Shakespeare
erwürqt wird, erzählt Cintio, daß sie, nachdem sts grau-
 
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