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Heidelberger neueste Nachrichten: Heidelberger Anzeiger — 1936 (Juli bis Dezember)

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Herdelberger

Neueste Nachrichien

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n,.^°"""lch l.lü Rm. (-tMchl. Tragerlohn). B-> d-n Abholst-ll-n
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llrr. 282

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Schriftleitunc,: Hauptstraße 23 Fernsprecher-S.-A. 7351—53.

Mittwoch, 2. Dezember

Hauptgeschäftsstelle Hauptstraße 23, Fernsprecher-S.-A. 7351—53.
Zweigstelle: Haspelgafle 1.

1936

Reue GMe vom NelchskablneU verabfchlebet.

^lammenWung der gelamten deutichen Fugend tn der W. - Echarie Maßnahmen gegen WtrtschaftSiabotage.

Wichlige Beschliisse.

^ Führer über die außenpolitische Lage. — Die neuen
Gesehe.

- ^erlin, 1. Dezbr. In der am Dienstag abgehal-
E °» Kabinettssihung gab der Führer und Reichs-
, "Sler zunächst eine eingehende Darstcllung über die
h h enpolitische Lage. Sodann verabschiedete das
^»binett

^ das Gesetz öSer die Hitler-Iugend,

!lalb dic gesamte deutsche Iugend inner-

!"ßt

des Reichsgcbiets in dcr Hitlerjugend zusammenge-

°ußer

ivird. Die gesamte deutsche Iugend ist

^ M Clternhaus und Schule in der Hitler-Zu-
„ °^°Ü"lich, geistig und sittlich im Geist des Natio-
^ ivzialismus zum Dienst am Volk und zur
y^Esgemcinschaft zu crziehen. Die Ausgabe
^rziehung der gcsamten deutschcn Iugend in der Hit-
^ pugcnd wird dcm Rcichsjugendsührer der NSDAP.
^tragcn. Der Iugcndsührcr dcs Deutschen Reiches hat
btellung einer Oberstcn Reichsbehörde und ist dcm
b^er und Rcichskanzler unterstcllt.

^citerhin wurde das Gesetz über

die Verfaffung und Berwaltung der Reichs-
^ hauptstadt Berlin

E ^^^vssen, nach welchcm eine Cinheit der Verwal-
^ ."3 Lwischen dem Oberbürgermeister und dem
L a n d e s b eh ö r d e (bishcr Staatskommis-
siist ^°°3^stcllt wird. Der Leiter der beidcn Dehörden
^s Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister und Stadt-
h !ioent". Der Oberbürgcrmcister ist unmittclbarer Lan-
y, , ^nrter. Der allgemcine Vertreter des Oberbürger-
i ers fst ^r erste Beigeordnete mit der Amtsbezeich-
brsr "^urgermeistcr". In seiner Funktion als Stadt-
^ Ndent hat dcr Leiter der Landcsbchörde einen beson-
siibkt' ^ortreter, der die Amtsbezeichnung „Mzepräsident"
ßau - Bcauftragte dcr RSDAP. für die Reichs-
btstadt ist der Gaulciter des Gaues Verlin.

w Die vom Neichsminister der Finanzen vorgelegten
°>-he für

^ kiue relchsrechtliche Regelung der Realfteueru

ebensalls verabschiedet. Anstelle von 16 verschie-
svlcu* Eandcsgcsehen und vcrschiedenen Grundsähen er-
H ^ nunmehr eine einheitliche reichsgesehliche
T^°iung der Realstcuern. Die Grund- und

k, ^. »»desteuern sind in Zukunst nur noch G e -
Seto " ^ ° steuern, die nach cinheitlichem Ncichsrccht
Slej^" tverden. Die Aendcrung des inneren Finanzaus-

l. rwischen LSndern und Gemeinden wird bis zum

ZE^^t 1938 in Form einer neugestalteten
^e»i » » d Lastenverteilung ersolgen. Reben

^usführungsgeseh zu den Realsteuergesehen, wonach
i»v, °weinden vom 1. April 1937 ab die Gewerbcstcuern
lgz^ch dem ncuen Gewerbestcuergeseh und vom 1. April
gesxz, ^ die Grundsteuer nur nach dem neuen Grundsteuer.
I°he, ^°^°den dürsen, wurden diese beiden genannten Ge-
slhy,. °schloffen, ebenso ein Geseh zur Aenderung der Vor-
bj,t über die Gebäudeentschuldungssteuer. Danach
1. April 1937 ab eine grundsähliche
l>vy*°3elung pei der Gebäudeentschul-
is> 3 ssteaer ein. Zu dem neuen Gewerbcsteuergeseh
^3pt^ ^°werkenswert, daß die Berufssteuer über-
IteE lallen gelassen worden ist, sodaß auch dic
tt>il ^" Veruse dcr Gewerbesteuer nicht mehr

° ° l 1 egen. >

s H E^senommcn wurde weiterhin ein Geseh zur Er-
sih^ ^ » 9 t,on Vodenschähen, wonach eine be-
^^3te Erschlicßung auch dann ermöglicht wird, wenn
^st. d ^°chtigte dazu nicht gewillt oder nicht in der Lage
^esetzb ^andesbergrecht abcr keine Abhilfe bringt. Dieses
^ttkj Zusammenhang mit der Durchsührung des

whresplanes. Ein Gesetz

Äenderung

zur

sch-

»sst

des Gefetzes iiber die Deoisen-
bewirtschastung

s u v "°ue Möglichkciten zur wirksamcn Vekämp-
slh^twn Devisenzuwiderhandlungen und
° hungen dcs Deviscngesehes.

^rseh zur Milderung der Ruhensvorschriften im
. ?°°sorgungsgcseh bcseitigt gewiffe Härtcn, die sich
Vorschriften für die Kriegsbeschädigten und
^htnterbliebcncn ergeben haben.

tSeseh über das Winterhilfswerk des deutschen
^ ljfE. "°°lciht dcm WHW. die Stellung einer rechts -
?reg,^3en Stistung des bürgerlichen
wr ^ °s. Das WtzW. wird durch den Rcichsminister
stchti^o ^aufklärung und Propaganda gcsührt und beauf-

. ilweites Geseh zur Aenderung und Ergänzung
^«kin^j^uaturschutzgesetzcs soll vcrhindern, daß unter
'"U>ier ""g.dcs nicht immer zweckmüßigen und auch nicht
^>> ^ "otwcndigen Cntrechtungsversahrens die Ortschas-
vUten t8csamtcntwickl»»g oder die Vcsiher von be-
2?tUkk?^'"öclgrundstücken gegen die Vestimmunge» des
^<öglich,"^°s°h^s verstoßen. Das Gesetz will daher die
ffigen ? schasfen, geschloffcncn Ortschasten und son-
°va»tc» Flächen innerhalb eines Rcichsnaturschuh-

gebiets die ersorderlichen baulichen und sonstigen Ve-
schränkungen auszuerlegen.

Schließlich verabschiedete das Reichskabinett das von
dem Veaustragten für den Vierjahresplan, Ministerpräsi-
dent Generaloberst Göring, vorgelegte

Gesetz gegen WirtschastssaSotage.

Danach wird ein deutscher Staatsangehöriger, dcr wiffent-
lich und gewiffenlos aus grobem Eigennutz oder aus

anderen nicdcren Veweggründen den gesehlichen Vestim-
mungen zuwider Vermögen nach dem Ausland
verschiebt oder im Ausland stehen läßt und damit der
deutschen Wirtschaft schweren Schaden zufügt, mit dem
Tod bestrast. Sein Vermögen wird eingezogen.
Der Täter ist auch strafbar, wenn er die Tat im Ausland
begangcn hat. Für die Aburteilung ist der Volksgerichts-
hof zuständig.

Dle gefamte -evtfche Fugend ln -er 5S.

Erzikhung lm SM dks Ralivnaliozialismuö.

Verlin, 1. Dezbr. Von derIugend HSngt die Z u-
kunft des deutschenVolkes ab. Die gesamte
deutsche Iugend muß deshalb aus ihre künstigen Pflichtcn
vorbereitct werden.

Dis Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz
bcschlossen, das hicrmit verkündet wird:

8 1.

Die gesamte deutsche Iugend innerhalb des
Reichsgcbictes ist in der tz i t l er - I u g e nd zusammen-
gcfaßt.

8 2.

Die gesamte deutschc Iugend ist außer im Elter n-
haus und Schule in der Hitler-Iugend körperlich, gej-
stig und sittlich im Geist des Nationalsozialis-
mus zum Dienst am Volk und der Volksge-
mcinschaft zu crzichen.

8 Z.

Die Aufgabe der Crziehung der gesamten deutschen
Iugend in der Hitler-Iugend wird dem Reichs-
jugendführer der NSDAP- übertragen. Cr ist da-
wit „Iugendsührer dcs Deutschen Reichcs". Er hat die
Stcllung einer oberstcn Reichsbchörde mit dem Sitz in

Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar
unterstellt.

8 4.

Die zur Durchführung und Crgänzung dieses Gesehes
erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemcinen Ver-
waltungsvorschriften erläßt der Führer und Reichs-
kanzler.

Ein Aufruf des Reichsjugendführers.

Der Rcichsjugendführer erläßt folgenden
Aufruf:

Dsr Führer, dessen Namen wir mit Stolz und
Chrfurcht tragen, hat soeben ein Geseh unterschrieben, das
uns für alle Zukunft mit seiner Person und seinem natio-
nalsozialistischcm Staat verknüpft.

Dankerfülltcn tzerzens blicken wir auf ihn, der befoh-
len hat, daß alle deutsche Iugend in dem Geist
erzogen werde, der unsere freiwillige Crziehungsgemein-
schaft in schweren und guten Tagen erfüllt hat.

Die Scndung unserer 21 gefallcnen Kameraden, der
„unstcrblichen Gefolgschast", jst erfüllt: Die ganze
deutsche Iugend ist Hitler-Iugendl

Cs lebe der Führer!

(gez ) Baldur von Schirach.

Dcrbot oon Preiscrhöhuiisen,

Rückwirkcnd vom 18. Oktober 1936.

Verlin, 1. Dezbr. Im Reichsgesehblatt vom 1. De-
zember wird eine Aeberleitungsverordnung zum Geseh
zur Durchsührung des Vierjahresplanes
vom 29. Oktober 1936 veröffentlicht, in der bestimmt wird,
daß die bisher auf dem Gebiet der Preisfestsetzung
und Preisüberwachung erlassenen Verordnungen,
Anordnungen und allgemeinen Vorschriften in Kraft blei-
ben, soweit sie nicht durch das Gesetz vom 29. Oktober
1936 über die Cinsetzung des Reichskommiffars für die
Preisbildung aufgehoben worden sind.

Weiter verösfentlicht das Reichsgesehblatt eine Ver-
ordnung dcs Ministerpräsidcnten Göring über das
Verbot von Preiserhöhungen. Hiernach sind
Preiserhöhungen für Güter und Leistungen jeder Art,
insbesondere für alle Vedürsniffe des täglichen Lebens, für
die gesamte landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle
Erzeugung und sür den Verkehr mit Gütern und Waren
jeder Art, sowie für sonstige Entgelte verboten. Die-
ses Verbot gilt rückwirkend vom 18. Oktober 1936
ab. Derträge, die von beiden Vertragspartnern ersüllt
sind, bleibcn von der Rückwirkung unberührt. Als einc
Preiserhöhung ist cs auch anzusehen, wenn die Zahlungs-
und Lieserungsbedingungen zum Nachtcil der Abnchmer
verändert werden. Weiter wird verboten, Handlungen
vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar diese
Vorschriften umgangen werden sollen. Zuwiderhandlungen
gegen diese Verordnung werden mit Gesängnis- und
Geldstrafen, lehtere in unbegrenzter Höhe oder mit
einer dieser Strasen bestraft.

Schlicßlich wird im Rcichsgesehblatt die erste Aus-
führungsverordnung des Ncichskommiffars für die Preis-
bildung Kur Lierordnung über das Verbot von Preis-
erhöhungen veroffentlicht.

Dlis Gescz gegen WirtschastssMlige.

Der Wortlaut des Gesetzes.

Derlin, 1. Dezbr. Die Reichsrcgierung hat das fol-
gende Geseh bcschlossen, das hiermit verkündet wird:

8 1.

Cin dcutscher Staatsangehöriger, der
wiffentlich und gewiffenlos aus grobem Cigennuh oder
aus anderen niederen Veweggründen den gcsehlichen Be-
stimmungen zuwidcr Vermögen nach demAus-
land verschiebt oder im Ausland stchen läßt und da-
mit der deutschen Wirtschaft schweren Schadcn zusügt,
wird mit dcm Tod bestrast. Sein Vermögen wird eingc-
zogen. Der Täter ist strafbar, wenn er die T«t im
Ausland begangen hat.

Für die Aburteilung ift der Volksgerichtshos zu-
ständig-

8 2.

Das Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündung in
Krast.

— Reichsbankpräsident Dr. Schacht, der sich aus dem
Rückflug von Bagdad einige Tage auf Rhodos
ausqchalten hat, konntc den bcrcits früher vorgesehencn
Rückslug des Unwctters der lehten Tage wegcn erst am
Dienstag antreten. 3n Athsn nahm er kurzen Aufent-
halt.

WHW rechtssiihilie ötistiW.

Das Geseh über das Winterhilfswerk des deutschen
Volkes.

Verlin, I. Dezember. Das vom Reichskabinett
in seiner Sitzunq am Dienstag beschloffsne „Geseh über
das Winterhilfswerk des deutschen Volkss" hat
folgenden Wortlaut:

Das Winterhilfswerk des deutschen Volkes
ist r e ch t s f ü h i g. Cs findcn die Bestimmungen übcr
die rechtsfähigen Stiftunqcn des bürgerlichcn Rechts, so-
wie die Vorschriften der Paragraphen 26, 27, Absah 3,
30 und 31 des Vürgerlichen Gesetzbuches sinngemäß An-
wendung. Die Verfaffung des Wintsrhilfswerks wird
durch den Reichsminister für Volksaufklärung und Pro-
paganda bestimmt.

8 2.

Das Winterhilfswerk des deutschen Volkes hat ser-
nen Sitz in Berlin.

8 3-

Das Winterhilfswerk des deutschen Volkes wird
durch den Reichsminister für Volksaufklärunq und
Propaganda geführt und beaufsichtiqt. Auf seinen Dor-
schlag ernennt und entläßt der Führer und Reichskanzler
den Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk
des deutschen Volkes. Der Reichsbeauftraqte für das
Winterhilfswcrk des deutschen Volkes hat die Stellunq
des Vorstandes.

8 4.

Die zur Durchführunq der Aufqaben des Winter-
hilfswerkes notwcndiqen Mittel werdcn durch öffcnt-
liche Sammlungen aufgebracht, für die Paragraph 15
Nr. 1 des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934
gilt.

*

Die Begründung des Gesehes.

Das Winterhilfswerk des deutschsn Volkes
ist im Herbst 1933 dadurch ins Leben gerufen wordcn,
datz der Führer und Reichskanzler den Reichsminister
für Volksaufklärung und Propaqanda mit der Durchfüh-
rung einer großangelegten sozialen Hilfsaktion
beauftragte. Der Reichsminister für Volksaufklärung
und Propaganda hat die technischc Durchfiihrunq dcs Auf-
trags auf den Hanptamtsleiter der NS.-Volkswohlsahrt
übertragen, dcr sodann das Winterhilfswerk unter Aus-
sicht des Reichsministers für Volksausklärunq und Pro-
paganda durchgcführt hat. Von einer qeschlichen Neqe-
lung wurde zunächst abgesehen, da erst cinmal praktische
Ersahrungen gesammelt werden sollte»

Das Wiiiterhilfswerk des deutschen Volkes ist bis-
her nicht mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet ge-
we>en. Das hat sich insofern unqünstiq ausqewirkt, als
bei samtlichen vom Winterhilfswerk adqcschloffcnen Ge-
schäftcn die Frage der Haftunq unklar war; insbeson-
dcre bcider Crteilunq qrößerer Austräqe
hut das oft zu Ilnzutrüqlichkeitcn qcftthrt. Das Gesch
verwiht dahsr dem Wintorhilfswerk die Stellunq ciner
rechtssähiqen Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Da das WHW. größte politische uiid wirtschastliche
Bedeutunq erlanqt hat, erscheint die Cinrichtung eines
bciondcren Rcchnungsprüsungswesens unerläßlich. Cs ist
daher in Aussicht genommen, die erforderliche Regelung
durch die Sahunq zu tresfen.

Sihuiiq des Völkerbundsrats am 10. Dezember.

. Genf, 1. Dezbr. Das Völkerbundssekretariat hat
Dienstag mittag die Ratsmitglieder telegraphisch
auf den 10. Dezember zur Ratstagung nach Genf eingc-
ladcn.

3n diplomatischen Kreisen ist man übcrzeugt, daß die
Tagung „ur von kurzer Dauer sein wird. 3m Völker-
bvndssckretariat wird mit drei Tagen qcrechnet.

Frankrcich wird auf der Sihünq des Völkerbunds-
rats am 10. Dezembcr in Genf durch Llußenminister
Delbos vertreteu sein.

Erklärmi -er Fmilie Rodel.

Mißbilligung der Zutcilung des Friedensnobelpreises
an Karl von Ossictzky.

Verlin, 1. Dezbr. Die ältesten Verwandten des
Nobelpreisstifters, Alsred Nobel, die diescm auch
zu deffcn Lcbzciten nahestanden, übermitteln der „Verli-
ner Vörsenzeitung" solgende Crklärung:

Zum Zweck der Bekanntgabe an die deutsche Oefseut-
lichkeit erklären wir hierdurch, daß wir Nachkommeu «nd
Mitglieder der Familie Nobel auf die Zutei-
lung des von unserem verewigten Onkel Alfred Nobel
gcstifteten Nobelpreises keinen Cinfluß befihen, auch
keinem der für die Zuteilung des Preises gebildeten
Komitees angehören. Wir mißbilligen nach unserer
Einstellung die Zuteilung des Fricdens-No,
belpreises für 1935 an den von deutschen Gerichte«
wegcn Landesvcrrats rechtkräftig verurteilten Karl vo «
Ossiehky, und sind der Aufsaffung, daß diese Zutei-
lung sich mit den Absichten des Stifters, eine»
Preis sür Männer auszusetzen, die sich um den Friede«
in der Welt verdient gemacht habcn, nicht vereini-
gen läßt.

Stockholm, den 29. November 1936.

HjalmarRobel. LudwigNobel.

Ingeborg Ridderstolpe geb Nobel.

Morta» sS-rt Kriez!

Rote Milizen in Malaga unter sowjetrussischem
Kommando.

London, 1. Dezbr. Wie Reuter aus zuverläsfiger
Quelle aus Gibraltar meldet, sind ein sowjetrus.
sischer General und mchr als 1VV sowjetrus«
sische Osfiziere in Malaga eingetrofsen und habem
das Kommando über die dortige rote Miliz über-
nommen. Zwcimal täglich würden die Milizmänner vo»
den sowjetrussischen Ofsizieren ausgebildet; im Laus die-
ser Woche erwartc man 2V sowjetrussische Flug-
zeuge in Malaga.

Ein ganzes sibirisches Regiment sür die spanischen
Bolsckzcwisten.

London, 2. Dez. (Eigene Funkmeldung.) Ein
Berichtcrstattcr der „Daily Mail" meldet aus Talavera
de la Rcina, datz die Bolschewisten in Madrid
kürzlich durch 15VVVMann fremderTrup-
pen verstärlt wordcn seien. Darnnter befinde sich
ein sibirischcs Regiment von 3VVV Mann
mit Offizieren. Kriegsmaterial neuesten Typs, Tanks,
Maschinengewchre usw. seicn von Moskau nach Mad-
rid geschafft wordcn, um die Stadt verteidigen zu hel-
fen.

Nie Btthisllinze« zehci i»eiler.

holländischer Ingenieur von der GPIl. in Moska«
festgenommen.

Amsterdam, 1. Dezbr. Wie erst jeht bekannt
wird, wurde anfangs November in Moskau der hollän-
dische Ingenieur de Wit von der GPIl. verhast«t.

Die Verhaftung erfolgte kurz nach der Rückkehr des
Wit und seiner Frau aus einem in Holland verlebten
Arlaub. de Wit war seit vielen Iahren als Spszialist
in Sowjetrußland tätig. Ueber die Gründe der Verhas-
tung ist bisher nichts bekannt qeworden. Die holländische
Regierunq ist bemüht, durch Vermittlung der amerika-
nischen Gesandtschaft in Moskau nähere Cinzelheiten über
die Verhaftunq des de Wit zu erfahren.

Crgünzcnd wird gemeldet, daß de Wit in dcr Nacht
zum 5. Rovember in seiner Moskauer Wohnung von Ve-
amten der GPU. aus dem Bett geholt worden ist. Seine
Wohnung wurde stundcnlang dürchsucht. Angaben über
dis Gründe seiner Vcrhaftung liegen von sowjetrussischer
Seite nicht vor.

Die Verhaftung de Wits erregt in Holland umso
größeres Aufsehen, äls er bereits sieben Iahre einen lei-
tenden Posten in einem sowjetrusstschen Trust für die Her-
stcllunq von Heizanlagen inne hatte. de Wit sympathierte
bereits seit seiner Stüdienzeit mit dem Kommunismus und
verweigerte aus diesem Grund seinerzeit auch die Dienst-
Pflicht im holländischen Heer, weswegen er von einem hol-
ländischen Kriegsgcricht zu eincr lüngeren Freiheitsstrafe
verurteilt worden war.

AltWtt I» Miskai.

Das lettische Militärblatt gegcn die bolschewistischcn
Drohungcn.

Riga, 1. Dezcmber. Als erste lettische Zeitung ant-
wortet das Militärblatt „Latvijas Karevis" anf die auf
dem Moskaucr Rätekongrcß geqen die baltischen
Staaten qerichteten Drohungen und erteilt
Schdanow die verdiente Absuhr.

Das Blatt schreibt u. a.: Die Kommunisti-
schePartei ist das Otternqezücht, das unsere
Länder zur Operationsbasrs qegen unser Volk
und unseren Staat machen möchte. Gleichzeitiq mit der
Wiedcrqeburt dcr alten militärischcn Rangstufcn ist bei
einsr Reihe bolschewistischer Machthaber der Dranq
der Gendarmen wieder ausgelebt, in den Revieren
fremder Völker herumzustöbern. Cs ist nicht das
ersteinal, daß sich von Osten her ein Fenster öffnet,
durch das stch Vajonette dränqen, um Verder-
ben zu bringen; aber die Zeit ist noch qar nicht fern,
wo wir unser Land von allen Freibeutern säuberten.
Das wird auch ferner mit all denen qeschehen, die „un-
gebeten nachsehen wollen, was los ist".

— Dcr neuc Handelsvertrag zwischen Enqland und
Argentinien wurde am Dienstag im Foreign Osfice i„
Loiidon von Außenminister Cden und Wirtschaftsmini-
ster Runciman und von dcn arqcntinischen Votschaftern
in London und Paris unterzeichnet.
 
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