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Heidelberger neueste Nachrichten: Heidelberger Anzeiger — 1936 (Juli bis Dezember)

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Heidelberger

Meueste Nachrichten

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Ar. 284

Druck und Berla» von Friedrich Schulzein Heidelberg.

Schristleitunq: Hauvtstratze 23 Fernsprecher-S.-A. 7351—53.

Freitag, 4. Dezember

Hauptgeschäftsstelle Hauptstraße 23, Fernsprecher-S.-A. 7351—53.
Zweigstelle: Haspelgasse 1.

1936

Ein Erlaß des Reichserziehungsminlsters.

Sosortige Nemegelii»-.

Reifeprüfung für Schüler der Unterprima
im März 1937.

H ^erlin, 4. Dez. Rcichserziehungsminister
° ^ "or kurzem angekündigt, daß die Neu -

, "uung des höheren Schulwesens dic
^kfjährige Schulzcit einführcn wird. Da
die Verlängerung der Dienstzeit
so ^ Hecr für die jetzigen Jahrgänge eine so-
E./.Eige Neuregelung der Ausbildungszeit
»afi und der Erfolg der Arbeitsschlacht dcs natio-
^''"^ialistischen Staats sich bcreits dahin auswirkt,
z, ^ tn vielen akadcmischen Berufen ein erhöhter
chwuchsbedarf eingetreten ist, hat der Reichs-


zg?^ungsminister durch Erlaß vom 30. November
h ungeordnct, daß die jetzigen Schüler der
tei ^ rprima der höheren Schulen für Jungen bc-
nm Schluß dieses Schuljahrs die Reifcprü-
ablegen, und zwar in dcr Woche vom 15. bis

r«.

k°rt.

^iär

z 1937. Dabei fällt die schriftliche Prüfung

^ Jn einigen wichtigen Fächern ist mit den Unter -
^ anern auch der Lehrstoff der Oberprima
^ wesentlichsten Grundzügen bis zum Schlutz des
EinhrZ erarbeiten. Die erforderliche Zeit wird
kiiie E>erschiedene Einzelmaßnahmen gewonnen. Um
l^^" Ueberlastung der Lehrer und Schü-
der«, ^orzubengen, hat der Stellvertreter des FührerZ
'tiaßt, daß sie vom Disnst in der Partei und ihren
bx- ^ungen bis zum Ende des Schuljahrs sofort
'^it werden.

die nachrückendcn Klaffcn wcrden Ueber-

gangsmaßnahmen getroffen. Die jetzigcn
Obersekundaner werden bereits Ostern 1938
die Reifeprüfung ablegen. Auch für die Schü-
ler der jetzigen Oberprima, die in der Wochc vom
1. bis 6. Februar 1937 die Rcifeprüfung ablegen, fällt

die schriftliche Prüfung fort. Durch diese Anordnun-
gen, die natürlich den Charakter von Uebergangsmaß-
nahmcn tragen müffen, wird die zwölfjährige
Schulzeit mit sofortiger Wirlung praktisch durchge-
führt.

Tag ter nallenalen SalltarM.

RMSminWr «nt RrichAeiter mit ter Sammeibüchse.

Berlin, 3. Dez. Der Tag der nationa--
len Solidarität steht vor der Tür. Zum drittcn
Mal gehcn Reichsminister und Reichsleiter
und viele führende Pcrsönlichkeiten aus Partei und
Staat, Wirtschaft und Wisscnschaft und aus allen Ge-
bieten des öffentlichcn Lebens mit dcr Sammelbüchse
auf die Straße, um sich aktiv einzureihen in das Win-
tcrhilfswerk des deutschen Volkes.

Am Samstagnachmittag wird das Berliner Stra-
ßenbild völlig von dieser Sammelaktion bc-
herrscht fein, die, wie in den Vorjahrcn, einen einzig-
artigen Höhepunkt des Winterhilfswerks bringen
wird. Ganz Berlin wird wicder untcrwegs fein,
um die Führer der Partei und des Staa-
tes bei der Sammeltätigkeit zu sehe<n. Dausende und
Abertausende werden sich auch diesmal wieder um die
Sammler drängen, um ihnen ihr Scherflein in die
Sammelbüchse zu werfen.

Reichsminister Dr. Goebbels sammelt vor dem
Hotel Adlon, während Ministerpräsident Göring in
der Passage Unter den Linden die Sammelbüchse
schwingen wird. Der Stellvertreter des Führers,
Reichsminister Rudolf Heß, steht von 16 bis 17

Uhr auf dem Hermann-Platz in Neukölln, um anschlie-
ßend in Moabit weiterzusammeln.

Von den übrigen Reichsministern sammeln Frei-
herr von Neurath in der Leipziger Straße, Dr.
Gürtner vor dem Neuen Kriminalgericht, Dr.
Frick und Frau am Wittenberg-Platz vor dem
Kaufhaus des Westens, Dr. Schacht in und vor der
Börse, Graf Schwerin von Krosigk in der
Tauentzienstraße (Ecke Nüvnberger Straße) uud Reichs-
arbeitsminister Seldte auf dem Leipziger-Platz,
Ecke Hermann-Göring-Stratze.

Frau Goebbels hat ihren Standort vor dem
Postamt im Torhäuscheu auf dem Leipziger Platz ge-
wählt, Frau Göring wird vor dcr Berolina auf
dem Alexander-Platz die Spenden der Berliner eut-
gegennehmen.

Durch die ganze Stadt verteilt werden die Bewoh-
ner der Reichshauptstadt die Reichsleiter der NSDAP-,
die Staatssekretäre, die Mäwner aus dem Stab des
Führers, der SS und der Polizei und aus den Glie-
derungen dsr Bewegung bei ihrem Appell das gol-
dene Herz des Berliners sinden und an diesem Tag
besonders gern ihren Teil zum Gelingen des WHW
beitragen.

3m Zeiche» der RIchtei«misch»«r.

Innerhalb von zwei Wochen paflierten zwöls sowjet-
ruffische Frachtdampser die Dardancllcm.

Istanbul, 3. Dezember. In der Zeit vom 18. No-
vember bis 3. Dezember haben zwöls sowjetrussi-
scheFrachtdampser dieMeerengen in der
Richtung nach dem Mittelmeer durchsahren. Den
gleichen Weg haben drei spanische Dampfer und ei«
Dampser unter mexikanischer Flagge genommen, die eben-
falls aus sowjetruffischen häsen kamen und für Spa»
nien bestimmt waren. Im Zeitraum vom 22. Novem-
ber bis zum 3. Dezember sind acht sowjetruffische Damp-
ser leer aus spanischen HSfen nach Sowjetrußland zu-
rückgcfahren. Die Uebernahme der für Spanien be»
stimmten Ladungen ersolgte in den Häsen von
Nowosibirsk, Vatum, Odeffa, Mariopok.

Der Schiffsverkehr zwischen Sowjetruß-
land und Spanien hält somit in unveränderter
Stärke an. Zu dem im Ausland verbreitcten Meldun-
gen, wonach sowjetrussische Kriegsfchiffe
die Meerengen durchfahren haben sollen, erklären tür-
kische Stellen mit aller Bestimmtheit, daß von Sowjet-
rußland bisher keinerlei Ankündigung über eine
beabsichtigte Durchfahrt erfolgt sei. Cine solche An-
kündigung ist aber nach dem Wortlaut des Meerengen-
abkommens ersorderlich und muß acht Tage vor der
Durchfahrt erfolgen. Ilnterseeboote der llferstaa-
ten des Schwarzen Meeres dürfen dieses Meer nur ver«
laffen, wenn sie Werften und Docks in anderen Meeren
aussuchen müffen und müffen die Durchfahrt im auf-
getauchten Zustand bei Tag vornehmen.

Sleine Meldunge«.

— Der Kreuzcr „Emdcn", der stch zur Zeit auf einer
längeren Schulschiffreise nach Ostasien befindet, ist am
1. Dczember 1936 zu viereinhalbtägigem Aufenthalt in
Galle (Ceylon) eingelaufen. In seiner Vegleitung be-
findet sich der Tankdampfer „Adria", der die Aufgabe
hat, den Kreuzer laufend mit Vrennstoff zu versehen.

— Das Geseh über das Transportverbot für Kriegs-
material auf englischen Schiffen nach Spanien hat Ge-
setzeskraft erlangt.

, Aile zeich»e« ReichMeihe!

" Aufruf des Reichsbankpräsidcnten Dr. Schacht.


r,, , 3. Dez. Reichsbankprästdent Dr. Schacht

^ lolgenden Aufruf:

g^ nicht langer Zeit hat man noch um die Frage
»b'

e n oder sparen ?" gestritten, also dar
^ lür die gesamte Wirtschaft besser sei, wenn
öelne scin Einkommen restlos verbraucht
A ez Teil davon zurücklcgt. Jn letzter Zeit
,i> ag "ttvon recht still geworden; denn die Erkenntnis
ü>ld a,!?lein geworden, daß ein deutscher Wirtschafts-
He N "tturaufsticg nur möglich ist, wcnn Verbrau-

s.

älj ttstd Sparen in einem gesunden Ver-
^Ne» zucinander stehen. Unsere Fabriken, Ma-
x - Verkehrsmittel nnd alle anderen Wirtschasts-
. tbej't uns Arbeitsmöglichkeiten geben, die unsere
"teil k: °tleichtern und sichern, konnten nur entstehen,
Generationen vor uns ihr Einkommen
!bax„testlos verzehrten, sondern Er-
u E>eg ' ! l' s e bildcten. Die nach uns Kommenden
?t>, *ln Recht darauf, daß auch wir dem Vorhande-
>was hinzufügen und das, was wir er-
' äuch bezahlen.

können hcute nicht genug Sparer habcn,
Ebenn wir die vor uns liegenden Aufgaben be-
ttzj^ ^ltigen wollen.

^lg^Ehen am Anfang des neuen Vierjahres-
ni^ zü ^ch den auch der letzte Arbeits-

he?«

Üb Brot gebracht und der weitere Auf

» gesj^i°rer Wirtschast von der Rohstoffseite
?^r-ü>^rt werden soll. Heute gewinnt das Weni-
r b r a uch e n und Mehr-Sparen auch
»l,s 5? natioualer Bedeutuug, als es geeignet ist,
ÜMtje.^«rhinderung eines Preisausstiegs aerichtete
'ÜErstü^r Reichsregierung in wirksamer Weise zu

3n

den

. vorhandenen

für Ersparnisse

nlagcmöglichkei-

- -,se tritt die bis zum

O Dezember zur Zeichnung auflicgende neue
l>°lge 4lliprozcnliger auslosbarcr Rcichsschatz-

?i«se 7^^ung-

ig8e- ^!^rhe ist in jeder Beziehung eine gute An
' "tt hat eine güustige Verzinsun


g und

leicht verwertbar. Was die
v" »"üetrifst, so ist dcr nationalsozialiflische
Ku? EAnfanq an auf dcn besonderen Schutz
bedacht gewesen. Er hat den Willen
Ht, diejenigen zu schützen, die ihm ihre
« ÄisUlsfe anvertrauen.

. ^n komnien die Erfolge der national^
k'chffAufbaupolitik zugute. Darum ist die
!t-i^UNg^,.„....^. ^lch ^ alle Berufs-

' u n Ü^^Ullfsorderung


^igangon. Es darf nicht sein, daß etwa m
I ^ h-ii * gewerblichcn Wirtschaft zu hören wäre:
E°heg " schon früher Anleihe gezeichnet, jetzt

e anderen es tun.

?u dex Bevölkerung wird man nicht sagen dür-
Die Reichsanleihe gcht uns nichts an.

Sla^ "'Ud Gehaltsempsänger schließlich dürsen
,, tiy^ uuben, jhre -Spartätigkeit wäre belanglos. Der
o tzig ^uHstische Staat könnte die Mittel, die er
ü" i>lnüUrierung seiner Ausgaben braucht, auch durch
s lieh?'°hen der Steuerschraube aufbringen.
hUl (sj '^och bewutzt davon ab, seine Macht
auszunutzen. Er vertcilt

«i

äst«»

ll." ° ' uw ste

e j UherE'e vou

auf die-
vielmehr

auszunutzen.

tragbarcr zu machen, auf
Jahren. Eine solche Politik

di " >U Dauer nur dann möglich. wenn alle

dse n^'S zusammenstehen. um dem Staat

endigen Anleihemittel zu leihen.

Die BminWWimo drS ReMeullnMs.

Sie Grund- und SMtMlenw ausMWlK Smeindeiteuem. - Steuerbesreiung »e§ RenhaiMMes

«nd der ArbeituweWMen.

M stenerliche Klei»st«aterei bemiet.

Eine Rede des Staatssekretärs Reinhardt.

Verlin, 3. Dezember. Vor Pressevertretern sprach
am Donnerstag der Staatssekretär im Reichsfinanzmini-
sterium, Reinhardt. Nach Darlegungen über die
Verschiedenheit der Steuern und Vesteuerungsgrundla-
gen fuhr der Redner fort:

Cs gab überall im Reichsgekstet eine Grund-
steuer und eine Gewerbesteuer, es gab
aber keine einheitliche reichsgesetzliche
Grundlage. Aus der Verschiedenheit ergab sich eine
Verschiedenheit in der Art und in der Höhe der Be-
lastung. Zu dieser Verschiedenheit kam die Verschieden-
heit in der Höhe der gemeindlichen Zuschläge.

Dereinsachung des Sleuerwesens.

Durch die Realsteuerreform vom 1. Dezember 1936
sind die zweimal sechzehn Landesgesehe abgelöst worden
durch ein Hauptgeseh. Die sechzehn Grundsteuer-
gesehe, die im Deutschen Reich vorhanden gewesen sind,
werden abgelöst durch ein Grundsteuergesetz, und
die sechzehn Gewerbesteuergesehe durch ein Gewerbe-
steuergeseh. An die Stelle von 32 Realsteuergesehen
treten zwei Realsteuergesetze. Diess Vereinhcitlichung
ist zugleich eine sehr bedeutende Vereinfachung des deut-
schcn Steuerwesens.

Cine weitere sehr bedeutende Vereinfachung ist die
folgende: Bisher wurde in den meisten Ländcrn jede
dsr beiden Realsteuern erhoben durch das Land und in
Form von Zuschlägen durch dic Gemeinden, in cinigcn
Ländern außcrdem in Form von Zuschläqen durch die
Gemcindeverbänds. Den Reichsgesehen vom 1. Dezem-
ber 1936 gemäß sind zur Crhebung der Grund-
steuerund derGewerbesteusr im gesamten
Reichsgebiet — so wie bei der Gswerbesteuer bisher be-
reits in Preußen — nur noch die Gemeinde be-
rechtigt. An die Stelle von bisher zwei oder drei
oder vier Steuerberechtigten tritt ein Steuerberechtigter.
Cs ist »ach Inkrafttreten der Rcalsteucrreformgesehe
nicht mehr zweimal odcr dreimal odcr viermal Grund-
steuer und Gcwerbesteuer zu entrichten, sondern in jedem
Fall nur noch einmal, und zwar an dis Gemeinde. Ir-
gendwelchc Zuschläge dazu werden nicht mehr erhobcn.

Neugestaltllng der Lastenkerteilung.

Die Crklärung der Grundstsuer und der Gewerbe-
steuer zu reinen Gemeindesteuern bedeutet eine Abdrän-
qunq dcr Lünder und der Gemcindeverbände von den
Nealsteuern und demgemäß eine Verlagerung der
unmittelbaren Steuerquellen zu Gunstender
Gemeinden. Das Crgebnis besteht darin, daß in den
Haushalten der Gemeinden die Realsteuereinnahmen um
dis Dostsn steigen, die in den Haushalten der Länder
und der Gcmeindevcrbänds an Realsteuercinnahmen ver-
schwinden und daß demgemäß die Gcsamteinnahmen der
Gemeinden steigen und d,e Gesamteinnahmen dcr Ländcr,
und in einigen Ländern auch der Gemeindeverbände

^"^Diese Umlagerung von Cinnahmequellen aus dem
Versügunqsbereich der Länder und der Gemeindever-
bände in den Versügungsbereich der Gemeinden bedingt
eine entsprechende N e u g e st a l t u n g der
Lastenverteilung und Aufgabenverteilung zwi-
schen Ländern, Gemeindeverbänden und Gemcinden. Cs
müflen Lasten und Aufgaben von den Ländern aus die
Gemeinden übertraqen werden. Die Maßnahmen, die
durch die einzelnen Ländsr zu tresfen sein werden, werden
verschieden sein. Dei der Wahl der Maßnahmen muß

jedoch Richtlinie ein einheitliches Ziel sein. Der Reichs-
minister der Finanzen und der Reichsminister de- In-
nern werden Grundsätze aufstellen, nach denen die Neu-
gestaltung vorzunehmcn sein wird. Djese Grundsätzc
werden darauf abgestellt sein, den Gemeinden einheit-
lich sür das ganze Reich diejenigen Aufgaben zu-
zuteilen, die sie nach ihrem neuen erhöhten Steuerauf-
kommen tragcn könncn und die auch ihrcr Art gemäß in
den Aufgabenbereich der Gemeinden gehören.

Außcrdem ist eine Neugestaltung des Fi-
nanzausgleichs zwifchen Ländcrn, Gemeinden und
Gemeindeverbänden erforderlich, und zwar in der Weise,
daß die Anteile der Gemeinden an den Rsichssteilcr-
üLerweisungen neu geregelt werden. Die Neugestaltung
muß bis zum 1. April 1938 durchgefiihrt sein.

Die Bedeutung der Realsteuerresorm.

Die Länder und Gemeindeverbände werden nach
Inkrafttreten der Gesehe vom I. Dezeinber 1936 über
eigene Realsteuerquellen nicht mehr verfügen. Das Jiel
für die Zukunft ist, daß es nur noch Neichs-
steuern und Gemeindesteuern gibt. Die Cin-
nahmen der Länder werden im wesentlichen nur noch in
Anteilen an den Reichssteuern und demgemäß in Reichs-
überweifungen bestehen, die Gemeindevsrbände können
ihren Finanzbedarf auch durch Amlagen aus die ihncn
zugehörigen Gemeinden (und Gemeindeverbände) decken.

Die Haupteinnahmequellen der Gemeinden werden
die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sein.

Vei diesen beiden Steuern (den Realsteuern) steht der
Gegenstand der Desteuerung der Gemeindcverwaltung
und der Gemeindewirffchaft besonders nahe. Die natür-
lichen Träger der Lasten, die durch die Gemeindeverwal-
tung entstehen, sind neben den Bürgern, von denen
eine Vürgersteuer erhoben wird, dcr im Gemcinde-
gcbiet vorhandene Grund undVoden und die im
Gemeindegebiet vorhandenen Gewerbebetriebe.

Die Gcmeinden erhalten durch die Crklärung der
Grundsteuer und der Gewerbesteuer zu ausschließlichen
Gemeindesteuern die wirtschastliche Grundlags, deren sie
zur Crfüllung der ihnen gestellten und noch zu stellenden
bedeutungsvöllen Aufgaben bedürsen. Die Grund-
steuer als krisenfeste, gleichmäßig sließende Quclle
macht sie fähig, die gleichbleibenden Lasten zu tragen.
Die Gewerbesteüer gibt ihnen die Mittel, die be-
sonderen Auswendungen zu leisten, die Industrie, Ge-
werbe und Handwerk in ihren Lebenserforderniffen be-
dingen.

Sobald die Vereinheitlichungen und Vercinsachungen
und Neugestaltungen, die durch die Steuerresormgesehe
vom 1. Dezember 1936 vorgeschrisben sind, durchgeführt
sein werden, wird die Voraussehung für die abschlie-
ßende Reugestaltung und Vereinfachung des Reiches ge-
geben sein.

Die Berwnliungsznstöndigkeiten.

Das Verfahren cinschließlich der Festsehung der
Steuermeßbeträge obliegt den Finanzämtern.
Diese sind Behörden des Reiches. Sie teilen die sest-
gesehtsn Steuermeßbeträge der stcuerberechtigten Ge-
meinde mit. Gegen die Festsehunq des Finanzamts steht
der Rechtsmittelweg an die Finanzgerichte und an den
Reichsfinanzhof ofsen.

Nach Mitteilung der Steuermeßbetrüge an die
steuerberechtigte Gemeinde ist alles weitere in> wesent-
lichen Sache der Gemcinde. Die Steucr wird nach
einem Hundsrtsatz des Steuermeßbetrages bemeffen. Die-
ser Hundertsah heißt Hebesatz. Cin solcher Hebesatz

Rote Mörder.

51 nationale Spanier in Alicante evschoffe«.

Paris, 3. Dez. Nach aus Scvilla vorliegende«
Meldungcn habcn dic Roten in A l ,i n t e trotz dcr
Eingaben der konsularischcn Vertre.er 51 natio-
nale Spanier, die als Geiseln festgchalten
worden waren, erschossen.

Wie es heißt, soll diese furchtbare Bluttat als Ver--
geltungsmaßnahme für die Bombardierung durch
nationalistische Flieger verübt worden sein. Der Bür-
germeister von Alicante habe angeblich erklärt, daß er
den Forderungen der anarchistischen Elemente nicht
mehr länger habe Widerstand leisten können.

ist nicht in den Gesehen vom 1. Dezember 1936 vorge-
schriebsn, sondern die Höhe des Hebesatzes für die
Grundsteuer und für die Gewerbesteuer ist durch die ein-
zelne Gemeinde zu bestimmen. Cr kann für die Grund-
steuer und für die Gewcrbesteuer verschieden hoch sein.
Paragraph 6 des Cinführungsgcsches gemäß wird jedoch
der Reichsminister des Innern im Cinvernehmen mit
dem Reichsminister der Finanzen Vestimmungen dar-
uber treffen, in wclchem Verhältnis die Hebesähe für die
Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Vürgersteuer zu-
emander stehen müffen und inwicweit die Hebcsähe für
drese Steuern der Genehmigung der Gemeindeauffichts-
behörden bcdiirfcn.

Sobald die Gemeinde den Hebesatz beschloffen und
die Steucrmeßbeträge durch das Finanzamt mitgeteilt
erhalten hat, scht sie die Steuer fcst. Die Cinkassierung
diesor Steucr und die Vearbcitung von Aufträgen auf
Crlaß, Stundung und Niederschlagung ist Sache der
Gemeinde. Diese Teilung der bei den Realsteuern an-
fallenden Aufgabengebiete zwischen Finanzämtern einer-
seits und Gemeinden andererseits in der bezeichneten
Weise mußbisApriI 1940 in dem gesamten
Reichsgebiet einheitlich durchgesührt sein.

Höhe der Grundsteuer.

Die einzelne Gemeinde darf die Realsteuerreform
nicht zum Anlaß nehmcn, eine Crhöhung ihrer Real-
steuern durchzuführen. Die neue' Gewerbesteuer
wird mit Wirkung abl. April 1937, die neue
Grundsteuer mit Wirkung ab l. April 1938
erhoben. Dcn Gemcinden ist durch Paragraph 7 des
Cinsührungsgesetzes hinsichtlich der Gcwerbesteuer für die
Rechnungsjahre 1937 und 1938 und durch Paragraph 8
hinsichtlich der Grundsteuer für das Rechnungsjahr 1938
vorgeschrieben, die Hebesähe so zu bemeflen, daß stch
kein höheresAufkommen ergibt, als sich bei
Aufrechterhaltung des bisherigen Rechtes und der bis-
herigen Hebesähe ergeben würde.

Sollte sich im Lauf des Rechnunqsjahres ergeben,
daß das Auskommen Höher oder niedriger ausfällt als
bei der Festsehung des Hebesahes angenommen, so kann
der Hebesatz sür die einzelne Steuer im Lauf des Rech-
nungsjahres einmal geändert werden.

Die Vereinheitlichung des Realsteuerrechtes sührt
zu Velastungsverschiebungen innerhalb der einzel-
nen Gcmeinde.

Diese Delastungsverschiebungen stellen weder eine all-
gemeine Stcuererhöhung nöch cins allgemeine Steuer-
scnkunq, sondern nichts anderes als im einzelncn Fall
die Verwirklichung des Grundsahes der Gleich-
mäßigkeit der Vesteuerung dar, die Anpaffung
 
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