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Heidelberger neueste Nachrichten: Heidelberger Anzeiger — 1936 (Juli bis Dezember)

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https://doi.org/10.11588/diglit.9513#0663

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Heidelberger

Neuesle Nachrjchien

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Druck unv Berlag von Friedrich Schulzein Heidelberg.
Sckristleitunq: Hauvtstraße 23 Fernsvrecher-S.-A. 7351—53.

Donnerstag, 27. August

Hauvtgeichästsstelle Hauptstraße 23, Fernsprecher-S.-A. 7351—53.
Zweigstelle: Haspelgaffe 1.

1936

^ Zieiistzeit iii stei»-e» Heere«.

ö e dcr vom Führcr angcordneten Crhöhung

g„k .^itärdienstzeit i'n Deutsch'

es zwei Iahrc ist es von Intereffe, zu hören, wie

«u

-vrg?"^rn Länden damit steht. Die hauptsächlichen
i ch ^ n Staaten habsn folgende Militä»

ren:

Dchcchoslowakei 2 Iahre.

^oien 18 bis 21 Monate.

Avwictrußland 2 bis 3 Iahre.

^tauen 18 Monate.

^gland 12 Iahre; 7 davon im aktiven Dienst.
Sch^reich 2 Iahre.

^chwerz ig bis 103 Tage.

K '°n 18 Monatc.

^. Uerreich noch unbestimmt.

A S'en 8 bis 14 Monate, kürzlich noch erhöht.
Zolland 5X- bis 15 Monate.

Ichweden 90 bis 140 Tage.

E'gvslawien 18 bis 24 Monate.

^uniänien 18 Monatc.

UNo

ugarn 12 Iahre.

^eberblick über dicse Liste erhcllt die Not-
D«»ts»,8keit des deutschen Vorgehens.
gen KjNd hat durch seine Cinsührung der zweijähri-
ssj». wnstpfs-jchr nur einen Vorsprung eingcholt, den
schasr-w'chtigstcn Nachbarn sich schon seit Iahren ver-
Dvlrn?uben. Mächte wie die Tschechoslowakci und
ko»Nt ?ubcn schon scit langem die Notwendigkeit er°
bes 'n Anbctracht der weitgehcnden Mechanisicrung
Beh.f. Us'gcn Waffenwesens dem Soldaten zur völligcn
dnng^chuug seines Gcrätcs eine längere Ausbil-
test^ bc- ^ ^ ^ öu geben. Die Fülle der Spezialtruppcn-
bs>d„ den heutigen Armecn läht cine zu knappc Äus-
Ichefn g uls eine Gefährdung des Soldaten selber cr-
der dann nur in einem ganz unzulänglichcn
gen wr 'si, mit scincr Waffe umzugchen und versa-
>Ng, , .^de, wenn das Gebot cincr schweren Stunde ein-
Wwen Cinsah verlangcn sollte.

ganze Willc und alle Wünschc jcdes Deutschen

einw^errscht der Hosfnung, dast dieser Fall nie
?en möge. Dennoch hat das deutschc Volk erkannt,
kex grohe Maß der Rüstungew der andercn Völ-
b e» ^ Maßnahmc nötig macht, die u n s e r e n e i g e-
^lle'cwch"^ sicherstellt. Anscre Krast wird stets
scin sür diejenigen, die auf unseren Nic-
^ lluuen, unscre Schwäche aber wäre nur eine
iibe- § kür Mächte des Ängrifss wie die Sowjctunion
^ uns herzusallen.

Di^'r erinnern uns noch an die Verlängerung der
iahr '"i französischen §> eer, die im Früh-
durchgeführt wurde. Die lcitenden sranzösi-
Schwjj?rllen begründctcn damals ihren Schrirt mit der
8eh»^ und geringcrcn militärischen Tauglichkcit dcr
sejf. Lrensch'wachen Iahrgänge dcr Kriegs-
^robsr r stehcn heute in Dcutschland vor dcmsclben
Die Iahrgängc, die während der Notzeit
gen ^ riegsjahre geborcn wurdcn, konntcn die Fol-
gend Antercrnährmig in den Iahren ihrcr srühcn Iu-
dieos,?w ganz übcrwinden, sodaß die Zahl dcr Wehr-
als ^?äglichen aus ihren Rcihen erheblich gcringer ist
deg - w dcr andcrcn Iahrgänge. Wcnn der Rahmen
DZebm ^behrgeseh vorgcsehencn Ausbaus der dcutschen
der ^wacht crhalten blciben soll (und das ist angesichts
Qste^wultigen Bedrohung durch den Sowjctstaat im
ano^s-^'Ue unumgängliche Notwendigkeit), so wird dies
kich --Es dcr Minderung dcr Wehrtauglichen nur mög-
Psljchww durch Cinführung eincr zweijährigcn Dienst-

Legbo ist dieser Cntschluß des Führers nur aus den
sta»j,^"snotwendigkeiten unseres Volkes cnt-
8er,!, Cr vcrlangt großc Opfer von der deutschcn Iu-
len ch die Iugend wird diese Opfer zu tragcn wis-
bie D frohcn Treue, die freudig sich einseht sür

^aft und den Aufsticg Deutschlands. ^

*

»Tiines" über die DienstpslichtverlSngerung.

blgt^ondon, 26. August. Cinige Londoner Morgcn-
a»g ^ 'uidtnen dem neusn Gesch in ihrer Mittwoch-
>Ntzs,oUbe zum Teil längere Leitartikel, die vor allcm
"Un oder weniger phantasievolle Berech-
8 en über die mutmaßlichc Stärke der zukünsti-
si^g . eutschen Armee enthaltc». Cine gcwiffe Sondcr-
8 nimmt der mit dcr Ueberschrift „Der Mittcl-
ez ,, "ttsehcne Leitartikel der „Timcs" cin, in dcm
n,is'5 a. heißt, der Wcrt des internationalen Nichtein-
Dj-,-"''8sabkommens erscheine im Licht dcs dentschen
bie ^dst'chkcrlaffes um so klarer. Wenn Deutjchland
8lln ^''U^kängerung der Dienstpflicht als Selbstvcrteids.

8s>»aßuahwe gcgen dic Cinmischung des
d»..?'u> u n i s m u s erlläre, so stärke es damit den Ge-
pe i .Ü gege» sede Cinmischung zugunsten irgendciner
Uu^'U'chen' Doktrin i» dei» gcgenwärtigcn verhcerendcn
beklagenswert.-» Kamps in Spanien.

Wie-tt ireie Reiie vsck Seftemich.

Sas Abkommen tritt am 28. Augutt in Krast.

Me letzlen BkleinbmWii getroffen.

Die Tausendmarksperre ist gesallen.

Verlin, 26. August. Die am 12. August paraphierten
Vereinbarungen zwischen dem Deutschen
Neich und Ocsterreich übcr die Negclung verschie-
dener Fragen des Ncise-, Waren- und Zahlungsverkehrs
find vom österrcichischcn Gcsandtcn Tauschitz und vom
Ministcrialdirektor Ritter im Auswärtigen Amt, so-
wie von den beiden Delegationsführcrn unterzeich-
net worden. Ferner wurde ein Abkommen über
Paßerleichterunge» im kleinen Grenz-
verkehr untcrzeichnet.

Die bisherigen Ausreisebeschränkungen
zwischen Deutschland und Oesterreich treten am 2 8.
August außer Kraft.

Gesch vom 24. August 1936.

8 1-

1. Das Gesch über dieVeschränkung der
Reisen nach dor Republik Oesterreich vom 29. Mai 1933
(RGBl. I, S. 31 l) wird aufgehoben.

2. Cine Versalgung von Zuwiderhandlungcn gegsn
dicses Geseh odcr dic dazu crlaffcnen Durchführungs-
bestimmungen findct nicht mchr statt.

8 2.

1. Pässe von Reichsangehörigen mit Wohnsih oder
ständigem Äufcnthalt im Inland sind fllr Reisen
nach odcr durchOesterreich nur gültig,
wcnn der Geltungsbercich des Paffes von der zu-
ständigen Paßbehörde ausdrücklich auf das Gebiet des
Vundesstaats O e st c r r c i ch erstreckt ist.

2. Cin Rcichsangehöriger, der entgegcn dcn Vor-
schriften dieses Gcsehcs odcr den dazu ergchenden Durch-
sührungsbcstinnnungen aus dem Reichsgebiet unmittel-
bar oder auf cincm Llmwcg in oder durch das Gebict dcs
Vundesstaats Oesterreich reist, wird mit Geldstrase bs-
strast.

3. Der Reichsminister des Innern erläßt die zur
Durchführung dieses Gesehes erforderlichcn Vestimmun-
gcn; er kann für bestimmte Arten von Päffen und Paß-
ersahpapiercn eine von dem Absah I abweichende Reg»;-
lung treffen.

8 8-

Dcr Reichsimnister des Inncrn bestimmt den Zsit-
punkt des Inkrafttretcns diescs Gssches, sowie den Zeit-
punkt des Äußerkrafttretens des Paragraphen 2.

Verchtesgadcn, 24. August 1936.

Der Fiihrcr und Reichskanzler
Adolf Hitlcr.

Der Ncichsminister dcs Innern
i. V.: Pfundtner.

Zu der Veröffentlichung über die Aufhcbung
der Tausend-Mark-Sperre wird erläuternd
noch folgendes mitgeteilt:

Das im Rcichsgcsetzblatt vcröffentlichtc Geseh übcr
den Reiseverkehr mit Oestcrreich sicht die Beseiti-
gung der lOOO-Mark-Gebühr für Reiscn nach Oester-
reich vor.

Reichsangehörige mit Wohnsih odcr ständigem Auf-
enthalt im Inland können nunmehr nach und durch
Oesterreich reisen, wenn der Geltungsbsreich ihres Paffes
von der zuständigcn Paßbehörde ausdrücklich auf
das Gcbiet des Bundesstaats- Oesterreich crstreckt ist. Dic
Neuordnung tritt am 28. August 1936 in Kraft. Vis
zum Ablauf des 27. August 1936 gilt die bisherige Reise-
sperre weiter; vom 28. Auguft 1936 ab kann die Crgän-
zunq des Paffes bei der zuständigen Paßbehörde be-
antragt werden.

Das Neiseverkehrs-Abkommen.

Die Deutsche Reichsregierung und die Oesterreichi-
sche Bundesregierung haben in dem IHestreben, den Reise-
verkchr von Deutschland nach Oestcrreich zu sördern,
u. a. folgcndes vercinbart:

Artikel 1.

Natllrliche Personcn, die ihren Wohnsih oder ge-
möhnlichcn Aufenthalt im Deutschcn Rcich haben und drc
während der Dauer dieses Abkommens nach Osstcrreich
reisen, könncn ohne Genchmigung dcr zustün-

digcn D e v i s e n st e l l e S ch i l l i n g im Gegcn -

wert von höchstens 500 R M. je Person und
Kalendermonat über die jeweils geltende Frei-

qrenze hinaus in Reisekreditbriefen, Reise-
schecks, Akkreditiven, H o t e l g uts ch sin en so-
wie Gutscheinen für Pauschal- oder Gesellschaftsreisen er-
werbsn und nach Oesterreich verbringen. Der genannte
Höchstbetrag von 500 RM. kann im beiderseiti-
gen Cinvernehmen vorübergehend herabgesetzt werden.

Artikel 2.

Cs werden ermächtigt:

s) das MitteleuropäischeReisebüro G.
m. b. H. und seine Vertretungen in Deutschland, die mit
dem Verkauf der Fahrtausweise der Deutschen Reichs-
bahnqesellschaft betraut sind, MCR-Reisekreditüriefe,
MC-4-Rciseschccks, MCR-Hotelgutschcine, MCR-Gut-
scheine für Gescllschasts- und Paüschalreisen;

b) das Ocsterreichische Verkehrsdüro in
Berlin, OcVV-Rcisekreditdricfe, OcVV-Reiseschecks,
OeVB-Hotelgutschcinc, OcVB-Gutscheine für Gesell-
schafts- u»d Pauschalreiscn auszustellen;

c) sämtliche D c v i s e n b a n k c n, die hicrzu eine
allqemeine Genehmigung der Devisenstclle Verlin erhal-
ten haben oder noch erhalten wcrden, Akkreditive, Kre-
ditbriefe, Reiseschecks zu eröfsnen oder auszustellen.

Artikel 3.

Die Ausgabe der in Artikel 1 genannten Reise-
zahlungsmittel ist im Reisex-<! d:s Erwerbers einzutra-

gen. Die Cintragung muß enthalten a) Vetrag und Art
und sowsit möglich, Nummer des Reisezahlungsmittels;
b) Angabe des Kalendermonats, sür dcn die Inanspruch-
nahme erfolgt; c) Datum und Anterschrift der Ausgabe»
stclle; 6) den Zusah: „Reiscverkehr Oestcrreich".

Artikcl 4.

Die Aus.zahlung von Barbcträgen auf Grund der
Mkreditive, Reisekreditbriefe und Reiseschecks durch die
österreichischen Äuszahlungsstellcn kann durch Verein-
barungen zwischen den zuständiaen reichsdeutschan und
österreichsichen Stellen gestaffelt werden. Die Aus-
zahlungen sind von den österreichischen Cinlösungsstellen
-im Rciscpaß des Reisendcn cinzutragen.

A r t i k e l 5.

Abgehobene, aber nicht verbrauchte S.chil«
lingbeträge, die den Betrag von 50 Schilling über-
steigen, müffen von dem Reisenden vor seiner Äusreise
aus Oesterreich bei einem österreichischen Postamt mit
Cinzahlungsschein (Crlagsschein) auf das Postscheckkonto
Wicn Nr. 999, lautcnd auf „Ocsterreichische Postspar-
kaffe dcutscher Rcisevcrkchr" cingezahlt werden.

Der Reisende hat auf der Rückseite des Cinzahlungs-
scheines anzuführen, an welche Anschrift im Deutschen
Neich der Reichsmarkgegenwert angswiesen werden soll
und auch die Nummer des Reisezahlungsmittels anzu-

Der sngllW-ügWüfche Sttlrag «nlerzelchnet.

.Zwel gleiKbereckligtk Lmiber, veM in kreier ziisammenarbeil."

Zasriedkaheit aus beiden Seilea.

Flaggenschumck und Fciern in Kairo.

London, 26. August. Im Locarnosaal des Foreign
Office sand am Mittwoch vormittag die feierliche
dlnterzeichnung des neuen englisch-ägypti-
schen Vertrages statt. Die wichtige Urkunde wurde
guf englischer Seite von Außenminister Cden, Lord-
sicgelbewahrer Lord Halifax, Innenministcr Sir
Iohn Simon, Lordpräsident des Gcheimcn Staats-,
rates Ramsay MacDonald und dem britischen
Oberkommiffar für Acgyptcn, Sir Milcs Lampson,
mit cinem bcsondercn goldencn Füllfederhalter unter-
zcichnet Die ägyptische Unterschrift leistcten sämtlichc
13 Mitglieder der ägyptischcn A b o r d n u n g, da°
runter auch Ministerpräsident NahasPascha.

Außsnminister Cden crklärte in seiner Ansprachs,
in beiden Ländern wachse die Ueberzeugung, daß die
Intcrcssen Cnglands und Äegyptcns un-
trcnnbar verbünden scien. Der 'Vertrag sci der
Anfang einss neuen Abs'chnitts in den beiderseiti-
gcn Vczichungcn, cr stelle cine Verpslichtung und cin
Instrnment der künftigen Zusammenarbeit dür.

Ministerpräsidcnt' N a h a s Pascha sagtc, der
Vertrag könne als cin Symbol dasür angcschen werden,
daß Cngland und Aegypten sich der We'lt als zwei
gleichberechtigte'UNd cinandcr freundschaftlich gc-
sonnene Lünder vorstcllen, die gccinigt scien im Zeichcn
einer freien Zusammenarbeit und eines ausrichtigen
Bündniffcs.

Wie verlautct, enthält dcr Vertrag eine Klausel,
nach der jede Meinungsverschiedenheit über die Aus-
lcgung irgend einer der Vcstimmungen dcm Völker-
bundsrat zur Schlichtung untcrbreitet werden muß.

Der Vertrag, der bisher noch nicht veröffentlicht
worden ist, enthält dem Vernehmcn nach im wcsentlichcn
folgcnde Bestimmungen:

Sämtliche britischen Truppen werden nach
einer ttebergangszeit Kairo, Alexandrien und andere
ägyptische Städte räumen und zusammen mit der Luft-
strcitkrast in der Kanalzonc rund um Ismalia
z u sa m m e n g ez o g e n wcrdcn. Als Höchststand ist
sür das Heer eine Stärke von 10 000 Mann »nd für die
Lustwaffe cinc solchc von 34Ö0 Mann festgclegt, doch
kann Cngla«d im Notfall Verstärkungcn ciitsendcn. Das
neue ägyptische Heer, das in Zukunst nicht mehr
unter dcr Kontrolle eines britischcn Generalmspekteurs
steht, wird von eincr britischen Militär-
mission ausaebildet. Die Äusrüstung der
Armee übernimmt Cngland.

Im Sudan werden die ügyptischen Truppen an
der militürischen Vesetzung dieses Gebiets wieder teil-

haben. Dcm Stab des Gcneralgouvcrneurs wird ein
ägyptischer Militärsekretär zugeteilt. Außerdem werden
kllnfttg wieder Aegypter an der - wirtschaftlichen und
finanziellen Verwaltung des Sudans beteiligt.

Dcr Abschaffung dcr Kapitulationen
hat Cngland grundsählich zugestimmt, allerdings unter
der Voraussehung, daß auch dic übrigen in Frage kom-
menden Mächte ihr Cinverständnis erklären. Dre Cu-
ropäer werden in Zukunft, gleichfalls nach einer go-
wiffen Uebergangszeit, dcr ägyptischen Gcrichts-
barkeit unterstehen.

Der britische Kommiffar in Acgypten und der ägyp-
tische Gesandte in London werden dcn Rang von Bot-
schaftern erhaltcn. Cs wird in London angcnom-
men, daß Acgypten keiner andercn Macht das Recht
einräumen wird, in Kairo eine Votschaft zu unterhalte».

2lus Kairo wird berichtet, baß die Stadt am Tag
der Unterzcichnung trug und daß Parteien und Klubs
die Untcrzcichnung dcs Abkommcns durch besondere
Vcraiistaltungcn feicrn wollen.

Was geht uin Abd-cl-Krim vor?

Jn eingeweihten Pariser Kreisen erhält sich daS- Ge-
rücht, daß man Abd-el-Krim absichtlich habe entkom-
men lassen, damit er in Spanisch-Marokko einen Aus-
stand gegen General Franco anzetteln solle.

(Grabhischc Werksiätten. K.)



Gencral vabanellas besichtigt manriiche Lruppcn.

w-^Urgos. dem Hauptauartier der nationalen spanischen Nordarmee, trafen, von der Bevölkerung iubelnd bearübt.

N,°^ere Kompagnien maurischer Truppen em. Bevor ste zum Einsah an die Front bei San e-ebastian auvruckten,

sie vom Lhef üer vorläufigen natwnalen Regierung, dem 62 Jahre alten General Cabanellas, besichtigt

(Weltbitö, är.)

Jrnn unrcr Feuer.

Unsere Aufnahme. die von einem Beobachtungsstanö der Militärgruppe gemacht wurde, gibt einen we'iten
Blick über die Gegend um Jrun. Deutlich erkennt man den Einschlag der Granaten.

(Scherl Bilderdien>st, K.)
 
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