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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 11.1919

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Heft 3
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Hildebrandt, Hans: Die Glasgemälde Adolf Hölzels
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Mackowsky, Hans: Der Kunstbesitz der deutschen Fürsten, 1, das Erbe der Hohenzollern
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https://doi.org/10.11588/diglit.21394#0059

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Die Glasgemälde Adolf Holzels :: Der Kunftbefits der deutfchen Fürften

Fenfter find gelegentlich auch Scheibenteile farblofen, alfo völlig durchfichtigen Glafes
verwendet, die zwar eine reftlofe Durchleuchtung ermöglichen, den einheitlichen Wand-
charakter an diefen wenigen Stellen aber doch etwas beeinträchtigen.
Die farbige Gefamtwirkung freilich bleibt die eines beraufchenden und zugleich
feierlichen Spiels, deffen verfchlungenen Gängen nachzuftreifen das Auge nicht müde
wird. So darf Hölzel den erwähnten Auffalj in der „Leibniz-Feldpoft“ mit gutem
Rechte alfo fchließen: „Dadurch konnten im künftlerifchen Sinne diefe drei großen
Fenfter zu dem, was ich befonders erhoffe, gebracht werden, daß fie hinfichtlich einer
beftimmten Farbenzufammenfteliung und Durchleuchtung und mit dem Hinweis auf die
rein harmonifche Verwertung und Ausnützung künftlerifcher und technifcher Mittel
eine Grundlage für die Weiterführung folcher notwendiger Probleme und künftlerifcher
Forfchungen bilden möchten.“

Der Kunftbefitj der deutfctjen Fürften

Anmerkung des Herausgebers. Die Revolution hat dem deutschen Volke aus dem
Besitz seiner entthronten Potentaten über Nacht ein reiches Erbe in den Schoß geworfen, über
dessen Verwendung endgültige Entschlüsse noch ausstehen. Den Umfang dieses Besitzes, in
dem sich ein Stück deutscher Vergangenheit widerspiegelt, kennen zu lernen, ist ebenso
wichtig wie die Meinung berufener' Männer darüber zu hören, wie man denselben in Zukunft
am besten erhalten und fruchtbar machen kann.
Wir veröffentlichen nachstehend die ersten beiden Beiträge, die den Kunstbesitz der Häuser
Hohenzollern und Wittelsbach behandeln und hoffen weitere Beiträge folgen zu lassen.
I.
Das Erbe der ßofyenzollern von hans mackowsky
Die Umwandlung eines Teiles der befchlagnahmten Königlichen Schlöffer in Mufeen,
die nach den jüngft veröffentlichten Richtlinien auf dem Programm des Minifteriums
für Wiffenfchaft, Kunft und Volksbildung fleht, eröffnet fowohl für den Kunftfreund
wie für den Forfdier die erfreuliche Ausficht, daß ein oft empfundener Notftand end-
lich befeitigt wird.
Im Vergleich zu den Schwierigkeiten, die zu überwinden waren, wollte man
in den fürstlichen Befifz anderer Länder, namentlich Englands, Einblick erhalten,
waren die Kunftfchäfze der Hohenzollern verhältnismäßig leicht zugänglich. Doch
war im allgemeinen nur die Möglichkeit zu einem flüchtigen, örtlich wie zeitlich
ftreng geregelten Überblick geboten. Herdenweife wurde man eingelaffen und fah fich
der „Führung“ eines Schloßangeftellten ausgeliefert, die in den feltenften Fällen über
die auswendig gelernte Litanei, ein Gemifch gleichgültiger Daten, unverbürgtefter Anek-
doten und verblüffender Preisangaben, fich erhob. Fragen, die einige Beherzte zu ftellen
fich unterfingen, wurden als mißliebige Störungen entweder überhört oder man erhielt

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