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Mannheimer Zeitung — 1824

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No. 1 - No. 31 (1. Januar - 31. Januar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44352#0125

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Mit Großherzoglich badischem SÖ



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gnädigſt ausſchl. Privilegium.

N+zt;;.:: Samſtag, den 31. Januar 1824.

Politische Zeitge schichte,

Tt SR s

seg; Jrankfurt a. M., den 29 Jan.

| Die dießjährige Seſſion der h. deuiſchen Bundess
verſammlung wurde mit der Sitzung vom 1z3.. d. M.
krbffuet. Im Perſonale der HH. Geſandten hatten
ich seit dem Schluſſe der vorjährigen Seſſion weiter
keine Veränderungen zugetragen, als daß die Füh-
rung der 15. Stimme auf Naſſau übergegangen war,
mithin der herzogl. naſſauiſche Staaisminiſter, Frhr.
v. Marſchall in der Verſammlung Platz nahm. –
“!: Berhandlungen wurden eröffnet mi Vorleſung
Irs Vortrags der Reclamations - Commission auf das
im November v. J. abermals eingereichte Gesuch der

Prälater und Ritterſchaft des Herzogihams Hoſſtein

tin Vermiitclung wegen Herſt.llung ihrer landſtändi-
tuen Verfaſſung und insbcſondere ihrer Steuergerecht-
ame. Von allgemeinem Intereſſe ſind vornchmlich
êie nigen Bemerkungen, welche die Commiſſion über

[ „]agt dichelbe, erklären ſich darin so, al:
hätten sie auf die Cxrcepiionsſchrift ' des l ay

<e von der königl. däniſchen herzogl,. holstein - lauen-

stete guteeelsrrtſsst auf ihre bey der hoh.
desverſammlung eingereichte Klage zu
Protocoll gegeben worden. – „„ Offenbar iſt es
die Reclamanten ihre Stellung zu f Mt ref
uns rurdgqus verkennen. Die Bundesverſammtung
if eden ſo wenig ein Gericht, berufen zu Eniſchci-
vpn von Rechtsſachen, als die höchſten Bundes-
glieder und die gegen sie reclamirenden Privaten Par-

theyen sind, die auf gleiche r Stufe ſtehen und ſich

s T curesuig! glauben iv nen. "h,! Ungiicq!uhciltn
btY weichem der berechſende Bundbraßegr« tb ) rie
hätts. ts gegenseitigen Anwaldes zu übernehmen

s darf niemals außer Augen gelaſſen wers

ti daß die hdchſten Bundesglieder in dieser Ver-

ung repräſ.ntirt sind, und daß alle Erkiärungen

der Bundestagsgeſandten nur im Namen und aus
Auftrag ihrer Committenten gegeben werden.
Eben deshalb werden aber auch die reclamirenden Pris
vaten in ihren Eingaben sich jener Form und jener
Sprache zu bedienen haben, die dieſem Verhältniſſe

angemeſsen sind ſich und insbesondere einer ſolchen Kritik

und Widerlegung von geſsandiſchaftlichen Erklärungen

_ zu enthalten haben, die sie ſelbſt gegen den unmit-

telbaren Reyräſentanten ihres Landesherrn für un-
paſſend erkennen müßten. Die Commission kann es
nicht verhehlen, daß die vorliegende Eingabe auch in
dieſer Beziehung manches zu wünſchen übrig läßt.
Es ſind in derſelben Ausdrücke enthalten und Wens
dungen gebraucht, durch welchc die Commiſſion, nach
frühern ähnlichen Vorgängen, vielleicht hätte veran-
laßt werden ſollen, auf die Zurückgabe der Eingabe
mit dem Ausdrucke der Mißbilligung anzutragen.
Die Commiſſion glaubte aber aus dem Grunde hier-
von Umgang nehmen zu können, weil der begangene
Mißgriff wohl mehr dem Comizienten, deſſen sich die
Reclamanten bedienten, als dem ſo achtungswerthen
Corps der holſteiniſchen Prälaten und Ritterſchaft ur
Laſt fällt. (© ~ Da nun, wie aus dem fernern Com-
miſſions- Vortrage erhellt , die Commission in Betreff
der Sa <€ ſeibſt in der befragten neuen Eingabe
durchaus keln weſentliches Moment entdrcken konnte,
das der h. Bundesverſammlung früher unbekannt ges
blieben wäre und das irgend einen Einfluß auf ihre
Entschließung hätte haben können ; so richtete ſie ih-

ren Antrag auch nur dahin, daß es bey dem in der —

22 vorjährigen Sitzung gefaßten Beſchluſſe fein Bes
wenden haben möchte. Sämmtliche HH. Grſandten
ſtimmten dieſem Antrage bey, mit Ausnahme jedoch
der kön. hanndveriſchen, welche beauftragt zu scyn er-
klärte: ,„ Daß man diesseits einer Interpretation des -

z6. Artikels der Wiener Schliußacte , wie solche von

der Commiſſion geäußert sey, und nach weicher der
Ausdruck ,, anerkannte Wirksamkeit ‘“ bloß auf dem
fact iſch en mit Auvsſchluß alles rech t li ch e n. Be:
ſitzſtandes, Bezug haben ſollie, nicht unbedingt bey-

stimmen könnez in Rückſichi der Für letziercn spre-
 
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