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Mannheimer Zeitung — 1824

DOI Kapitel:
No. 61 - No. 91 (1. Maerz - 31. Maerz)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44352#0333

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Mit Großherzoglich badiſchem

Dienſtag, den 23. März

N° 83.



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gnädigſt. ausschl. Privikegium.

141824.

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Politiſche Zeitge schichte.



Wien, den 13. März.
L.. heutige dſterreichiſche Beobachter enthält Folgen-

„Der Corſtitutionnel hat ſeinem Unmuth über ei-

nen Aufſatz, worin der öſterreichiſche Beobachter ſich
über die Aufnahme fremder politiſcher Verbrecher,
nach Grundſätzen der Gerechtigkeit und allgemeinen
Sicherheit erklärt hatte, durch einen Ariik.l Luſt ge-
macht, über deſſen Ton und Character wir uns aller
Bemerkungen enthalten können, weii er auf alle vers
ſtändige und gcsütete Leſer nur einen und denſelben

Eindruck gemacht haben kann. Es herrſcht in dieſem

Artikel ein ſo absoluter Mangel an Ordnung und Zu-
ſammenhang, daß uns nur zweierlei darin klar ge-
worden iſt; die Invectiven, , die er enthält, und eine
angebliche Analyſe der im Beobachter aufgeſtellten
Sätze. Daß wir den Insectiven nichts als das Siill-
ſchweigen der Verachtung entgegen ſetzen, verſteht
sich von selbſte. Was aber die uns zugeſchriebenen
Sieben Behauptungen betrifft, ſo halten wir eine
kurze Reviſion derselben für nothwendig, damit nicht
einheimiſche Leſer des Beobachters, die ſich vielleicht

des ursprünglichen Aufsatzes nicht mehr deutlich erin-

nern, durch die Keckheit, mit welcher der franzöſiſche

Journaliſt ihn traveſtirt hat, zu Jrrthümern verlci-

tet werden.

Folgendes sind die Lehren, welche der Conſtitutfon-
nel uns vorwirft, and wodurch der Beobachter ſich
die Indignation der ganzen rechtlichen Welt zugezose
gen haben ſoll: ;

1) Die politiſchen Verbrechen ſind gehäßiger als
die bürgerlichen. – Wir haben den falschen Satz an-
gegriffen, daß politiſche Verbrechen verzeihlicher als
bürgerliche wären, und deßhalb leichter und ſchonens-
der behandelt werden müßten. Wir haben diesen
Satz mit Gründen angegriffen, wovon freilich im
Conſtitutionnel keiner erwähnt, noch weniger beant-

wortet wird. Dabei haben wir unſre Worte an die
Vernunft und an das Gerechtigkeits- Gefühl gerich-
tetz denn mit Lieben oder Haſſen mag Jeder es hals
ten, wie ihm beliebt. Indeſſen glauben wir unſre
Gründe = nicht zu vergeſſen, daß von ,,vorſätzlichen

Revolutionsſtiftern““ die Rede iſt, –~ o ſtark , daß

ſie am Ende auch wohl die Gehäſſigkeit ſolcher Vers
brechen –~ wenn er uns dieß Wort einmal aufdringen
will – noch erhärten würden.

2) und 3) Kein Richter im Himmel oder auf Ers
den kann diese Verbrechen rechifertigen ; kelne Stims
me kann auf die Milderung der Strafe antragen;z
iwer die dffentliche Ordnung ſtdört, für den iſt keine
Gnade bei Gott noch bey den Menſchen.

Von dem allem ſteht in dem Aufsatz des Beobach-
ters keine Sylbe. Wir haben geſagt: „„Die vorſätz-
lichen Revolutionsſtifter, was auch immer der Bes
weggrund ihres Unternehmens geweſen ſryn mag,
bleiben für die Folgen deſſelben verantworilich; und
kein Richter im Himmel oder auf Erden kann ſie von
dieſer schweren Verantwortung losſprechen.“ Daß
aber sür dergleichen Verbrechen keine Milderung dee
Sirafe und keine Begnadigung Statt finden könnts
~ eine Frage, mit der wir es gar nicht zu thun
hatten – haben wir weder ausgesprochen, noch ges
dacht; und irgend einen Verbrecher ſogar der Gnade
des Himmels verluſtig erklären, wäre eben ſo unſins
nig als gottlos. .

4) Die Könige und Völker Europa's bilden einen
Fdderatig - Körper,

Dieß iſt nicht ein von uns erfundener Satz , ſons
dern eine Idee, die ſeit vielen Jahren den Publici-

ften aller Partheyen vorgeſchwebt, die man tauſennn.

mal zum Ruhm des Zeitalters gestellt hat. Wird ſie
blos darum falſch oder sirafbar, weil ſie im Beobache
ter ſteht ? Wir wiſſen wohl, daß ein europäiſcher Fd-
derativ- Kdrper im buchſtäblichen Sinne des Wortes
nicht exiſtirt, und halten die Möglichkeit deſſelben für
äußerſt problematiſch. Doch auch in der unreifen und
unvollkommenen Geſtait, in welcher er ſich gebildet
hat, iſt er eins der edelſten Producte wahrer Civilis
 
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