Mannheimer Zeitung — 1824
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https://doi.org/10.11588/diglit.44352#1289
DOI chapter:
No. 304 - No. 332 (2. November - 30. November)
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- Einband
-
No. 1 - No. 31 (1. Januar - 31. Januar)
-
No. 32 - No. 60 (1. Februar - 29. Februar)
-
No. 61 - No. 91 (1. Maerz - 31. Maerz)
-
No. 92 - No. 120 (1. April - 30. April)
-
No. 121 - No. 151 (1. May - 31. May)
-
No. 152 - No. 180 (1. Juni - 30. Juni)
-
No. 181 - No. 211 (1. Juli - 31. Juli)
-
No. 212 - No. 242 (1. August - 31. August)
-
No. 243 - No. 272 (1. September - 30. September)
-
No. 273 - No. 303 (1. October - 31. October)
-
No. 304 - No. 332 (2. November - 30. November)
-
No. 333 - No. 362 (1. December - 31. December)
- Einband
- Maßstab/Farbkeil
Mit Großherzoglich badiſchem
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t ( J pt y V w !
] K M ! ch j C)
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gnädigſt. ausschl. Privilegium.
A° 324.
Freytag, den 19. November
1824.
Politische Zeitge schichte.
Dar mstadt, den 13. Nov. 's
Die nachſtehende Bekanntmachung , die Erhebung der
Steuern in den von der Ueberſchwemmung des Rheins
und des Neckars betroffenen Ortſchaften der Provin-
zen Starkenburg und Rheinhessen betr., wird unvers
züglich auch im Regterungsblatt erscheinen:
Auf Veranlaſſung der großen Beſchädigungen, tels
che die ſcit Anfang des laufenden Monats eingetre-
tene Ueberſchwemmungen in vielen Ortſchaften der
Provinzen Starkenburg und Rheinhessen verursacht
hat, findet das unterzeichnete Miniſterlum ſich be-
wogen, folgendes zu verordnen :
1) Die Erhebung der directen Steuern für die Mos
nate November uud December, soll für alle diejeni-
gen Individuen vorläufig ſuspendirt seyn, welche durch
die Ueberſchwimmung des Rheins und des Neckars
an ihren Gebäuden , oder an ihren Vorräihen , oder
an ihren Mobilien, oder endlich an ihrem Vieh,
Schaden erlitten haben, wenn ſie sich zugleich in der
Lage bcfinden, daß ſie, bis zur erfolgten Ausmitte-
luug des ihnen gebührenden gesetzlichen Steuernachs
laſſes, die Vorlage der laufenden Steuern nicht mae
chen können, ohne ſich der Mittel zu ihrem Unter-
halte zu berauben.
2) Die Ortsvorſtände der durch die Ueberſchwem-
mung betroffenen Gemeinden haben däher ſogirich
die namentlichen Verzeichniſſe derjenigen Einwohner,
auf welche Die vorſtehende Beſtimmung anwendbar
iſt, pflichtmäßig aufzunehmen , ſolche mit ihrer Na-
mensunterſchrift zu verſehen, und dem betreffenden
Districts - oder Orts - Steuereinnehmer zuzuſtellen,
welcher hierauf für die Monat November und Dee.
alle Vorſchreitungen gegen die bezeichneten Indivi-
duen einzuſt:llen, mithin denselben wedcr Mahnzetiel
§utterug:r noch weitere Zwangsmittel gegen ſie ein-
3) Auf die hierdurch fär die Monate November
Das Sthiff,
und December entſtehenden Steuerrückſtände ſol mit
den betreffenden Individuen demnächſt auf die ihnen
gebührenden geſetzlichen Steuernachläſſe abgerechnet
werden.
4) großherzogl. Oberfinanzkammer iſt mit der Volls
ziehung vorſtehender Anordnung beauftragt.
Darmſtadt , den 11. Nov. 1824.. j
Großh. heſſ. Miniſterium der Finanzen
d u T h i l.
/ Rothe.
Tr i eſt, den 6. Nov.
welches den Lord Strangford hierher
führte, bringt auch Briefe aus Conſtantinapel vom
16. Oct. Sie melden, die Pforte habe den europäi-
schen Miniſtern anzeigen laſſen, daß die Tratten, wel-
che Juſſuff. Paſcha, Bif.ehlshaber von Patras, für die
Verproviantirung dieser Feſtung bis jeßli auf den.
großherrlichen Schatz auszuſtellen pflegte, von nun
an nicht mehr eingeldßt werden würden. YUus die-
ſem Umſtande, welcher zugleich die Erſchbpfung des
Schatzes beweißt, ſchloß man , daß die Pforte nach
Beendigung des dießjährigen Feldzuges, Morea vor
der Hand selbſt aufgevbee. – Aus Tſchesme iſt ein
Schiff in 12 Tagen hier eingelaufen. Es erzählt,
daß nunmehr alle Ueberreſte der türkiſchen Flotte ſich
nach den Dardanellen begeben hätten. Auf Hydra
waren viele eroberte tückiſche Fahrzeuge eingebracht
worden. ;
Paris, den 13. Nov.
( Privaicorreſpondenz. ) ;
® Der Augenbli> der Eröffnung der Kammern rückt
immer näÿer und mit demselben der kritiſche Moment,
der über das Seyn oder Nichiſenn der gegenwärti-
gen Minister entscheiden wird. Paltriotiiſche Franzos
ſen bedauern es innigſt, daß Frankreich, in welchem
ein großer König einſt ſagte, daß, wie er deſſen Bes
herrſcher, ohne seinen Willen kein Kanoneunſchuß in
Europa fallen dürfe, seine Kräfte, welche ohne Ues
bertreibung mit denen der übrigen Großſtaatcn Euro-
pa’'s seitdem in gleichen Verhältniſſen gewach[en ſind,
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Freytag, den 19. November
1824.
Politische Zeitge schichte.
Dar mstadt, den 13. Nov. 's
Die nachſtehende Bekanntmachung , die Erhebung der
Steuern in den von der Ueberſchwemmung des Rheins
und des Neckars betroffenen Ortſchaften der Provin-
zen Starkenburg und Rheinhessen betr., wird unvers
züglich auch im Regterungsblatt erscheinen:
Auf Veranlaſſung der großen Beſchädigungen, tels
che die ſcit Anfang des laufenden Monats eingetre-
tene Ueberſchwemmungen in vielen Ortſchaften der
Provinzen Starkenburg und Rheinhessen verursacht
hat, findet das unterzeichnete Miniſterlum ſich be-
wogen, folgendes zu verordnen :
1) Die Erhebung der directen Steuern für die Mos
nate November uud December, soll für alle diejeni-
gen Individuen vorläufig ſuspendirt seyn, welche durch
die Ueberſchwimmung des Rheins und des Neckars
an ihren Gebäuden , oder an ihren Vorräihen , oder
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Lage bcfinden, daß ſie, bis zur erfolgten Ausmitte-
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2) Die Ortsvorſtände der durch die Ueberſchwem-
mung betroffenen Gemeinden haben däher ſogirich
die namentlichen Verzeichniſſe derjenigen Einwohner,
auf welche Die vorſtehende Beſtimmung anwendbar
iſt, pflichtmäßig aufzunehmen , ſolche mit ihrer Na-
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Districts - oder Orts - Steuereinnehmer zuzuſtellen,
welcher hierauf für die Monat November und Dee.
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3) Auf die hierdurch fär die Monate November
Das Sthiff,
und December entſtehenden Steuerrückſtände ſol mit
den betreffenden Individuen demnächſt auf die ihnen
gebührenden geſetzlichen Steuernachläſſe abgerechnet
werden.
4) großherzogl. Oberfinanzkammer iſt mit der Volls
ziehung vorſtehender Anordnung beauftragt.
Darmſtadt , den 11. Nov. 1824.. j
Großh. heſſ. Miniſterium der Finanzen
d u T h i l.
/ Rothe.
Tr i eſt, den 6. Nov.
welches den Lord Strangford hierher
führte, bringt auch Briefe aus Conſtantinapel vom
16. Oct. Sie melden, die Pforte habe den europäi-
schen Miniſtern anzeigen laſſen, daß die Tratten, wel-
che Juſſuff. Paſcha, Bif.ehlshaber von Patras, für die
Verproviantirung dieser Feſtung bis jeßli auf den.
großherrlichen Schatz auszuſtellen pflegte, von nun
an nicht mehr eingeldßt werden würden. YUus die-
ſem Umſtande, welcher zugleich die Erſchbpfung des
Schatzes beweißt, ſchloß man , daß die Pforte nach
Beendigung des dießjährigen Feldzuges, Morea vor
der Hand selbſt aufgevbee. – Aus Tſchesme iſt ein
Schiff in 12 Tagen hier eingelaufen. Es erzählt,
daß nunmehr alle Ueberreſte der türkiſchen Flotte ſich
nach den Dardanellen begeben hätten. Auf Hydra
waren viele eroberte tückiſche Fahrzeuge eingebracht
worden. ;
Paris, den 13. Nov.
( Privaicorreſpondenz. ) ;
® Der Augenbli> der Eröffnung der Kammern rückt
immer näÿer und mit demselben der kritiſche Moment,
der über das Seyn oder Nichiſenn der gegenwärti-
gen Minister entscheiden wird. Paltriotiiſche Franzos
ſen bedauern es innigſt, daß Frankreich, in welchem
ein großer König einſt ſagte, daß, wie er deſſen Bes
herrſcher, ohne seinen Willen kein Kanoneunſchuß in
Europa fallen dürfe, seine Kräfte, welche ohne Ues
bertreibung mit denen der übrigen Großſtaatcn Euro-
pa’'s seitdem in gleichen Verhältniſſen gewach[en ſind,