Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Mannheimer Zeitung — 1824

DOI chapter:
No. 92 - No. 120 (1. April - 30. April)
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.44352#0417

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
; H
§ ! L , W
V Ü D î r ; A f h
j . A
! 1I Y § Ü ;
NMEA u I f
:; uu h B j .; ] j î +
s (f ()? A . i;.
s [ C. F
| )J . § ' !
III Z
1



Mit Großherzoglich badiſchem # gnädigſt. ausſchl. Privilegium.

N° 104. * Dienſta g, den 13. April 18 214.

_

Politische Zeitgeschichte.
. Paris., den H April,

Fonds: Renten, 101 Fr. 25 Ct., königl. ſpan. Ans

lehen 65 3:, Piaſter 19.0

Gegen Ende der Woche wird der Marquis von

Caraman Paris verrlaſſen, um sich auf seinen Poſten

nach Wien zu begeben. Auch der Generallieutenant,
Graf Guillenmivot ,
Hauptſtadt zurückhielt, wird nächſtenz nach Couſtan-
tinopel abreiſen, und sich in Toulon einſchiffen.

S. M. der Kaiſer Al.xander hat dem Befehlshaber
der 5 französſchen Corps, welche den letzten spani-

schen Krleg mitmachten, das Großtreuz des Wladi-
mirordens 1ter Cl. verliehen. G

Durch eine kdnigl. Ordonnanz vom 7. ſind mehrere
Perſonen, welche in die Bertonſche Vrrſchwdrungsge-
ſchichte verwickelt, und zu correctionncller Strafe ver-
uri heilt waren, begnadigt worden.

In der Silzung der Pairskammer vom 7. hat der
Kriegsminiſter einen Griſelzesvorſchiag vorgelegt, der
im Weſenilichen Folgendcs enthäli ; das jährliche Auf-
gebot zur Rikruiirung der Land - und Scemacht sell
von 60,000 Mann ſeyn. Die Dienſtzeit foll 8 Jahre
dauern , sowogl für die jungen Leute, welche aufgeru-
fen werden, als für jene wrlche nach der Bekannimgsxz
machung dieſes Geſctzes eintreten,

In der Sitzung der Deputirtenkammer vom 7.
wurden 3 Commiſſionen ernannt ; die x. zur Unter-
ſuchung der Wayhlſähigkeit des Hrn. Benj. Corſtant,
die 2. zur Begutachtung des Geſetzesvorſchlags über
die ft der Renten z die 3. wegen der Militärs
pensionen. ;

Auszug der vom Minister des Innern bey Vorles
gung des Gesetzes über die Sicbenjährigkeit der Kam-
mer gehaltenen Rede, ;

ct Meine Herren.
Der Kdnig hac bep Eröffnnng der Sitzung die Absicht

den eine Unpäßiichkeir in der

ausgeſprochen, den beiden Kammern die ſiebenjähriga
Erneuerung der Deputirtenkammer vorzuſchlagen.
Dieſe große Maßregel,, welche ſo oft die Aufmerks
samkeit und die dsfen1liche M.inung beſchäffigte, vurn
de nach 10jähriger Erfahrung von dem Gouvernee
menty beſchloſſene. Die Modificationen, sclbſt die vors
ſichtigſten in der Form unsers Gouvernements dürfen
nur dann angenommen werden, wenn das Bedürfs

niß allgemein gefühlt wird, was die erbliche Kammer

am beſien beherzigen kann. Deßwegen, meine Hers-
ren, wollie Sie der König zuerſ zur Berathung über
diesen Gesetzesentwurf zusammen rufen. j

Jede der beiden Kammern ſoll eine besondere und
nützliche Tendenz erhalten; die Wahlkammer, durch
die Meinung gewällt, ſoll alle ihre Wünſche ausſpres
<en, und die rechimäßigen geltend machen.

Allein sie soll auch in ihrer Einrichtung die Mittel
beſitzen vor einer unverträglichen Veränderlichkeit ſich
zu bewahren. Weaun die erbliche Kammer einerseits
gegen ein Syſtem von Unveränderlichkeit bey heilſas
men Neuerungen auf ihrer Hut seyn soll, so wird die
Wahlkammer nicht weniger gesichert werden, den Elns
drücken des Augenblickcrs ohne Widerrede nachzuge-
ben, Ueber den Zwe> war man bisher gar wohl
schon einig geworden, allein der konnte durch entges
gengeſetzie Mittel nicht erreicht werden. Anfänglich
ſtellte man auf, daß eine durchs Fünftel jedes Jahr
erneuerte Kammer dem Geiſte, der ihre Eniſtehung
bewirkte, getreu bleiven könne; und man glaubte,
daß jedes neue Fünſtel, die Grundsätze seit er Vors
gänger verfolgend, dem nämlichen Weg ginge, und
daß diese theilweiſe Wahl hierzu ſtets durch neue Tg-
lente beyheife. Ferner ſollie selbige ſtets neue Ideen
hervorbringen ; auch war zu befürchten daß die uns
aufhdrlich beſchäffligte Kammer nicht mit der gehdris
gen Ruhe und dem Ernste zu Werk gehen könne.

Die Erfahrung schien dieſen Vermuthungen zu wi-

derſprechcn, und seitdem der Kdnig seinem Volke die
charte gegeben hatte,

waren 10 Sitzungen ohne
Zweifel nüglich beſchäff.iget, den Bedùürfniſſen jeden
Uugenblicks abzuhelſen, und ungeachtet ihres Eifers
 
Annotationen