Mannheimer Zeitung — 1824
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https://doi.org/10.11588/diglit.44352#1009
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No. 243 - No. 272 (1. September - 30. September)
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- Einband
-
No. 1 - No. 31 (1. Januar - 31. Januar)
-
No. 32 - No. 60 (1. Februar - 29. Februar)
-
No. 61 - No. 91 (1. Maerz - 31. Maerz)
-
No. 92 - No. 120 (1. April - 30. April)
-
No. 121 - No. 151 (1. May - 31. May)
-
No. 152 - No. 180 (1. Juni - 30. Juni)
-
No. 181 - No. 211 (1. Juli - 31. Juli)
-
No. 212 - No. 242 (1. August - 31. August)
-
No. 243 - No. 272 (1. September - 30. September)
-
No. 273 - No. 303 (1. October - 31. October)
-
No. 304 - No. 332 (2. November - 30. November)
-
No. 333 - No. 362 (1. December - 31. December)
- Einband
- Maßstab/Farbkeil
-
U . f :
Manbeimer [ M
Mit Großherzoglich badischem \s
Zeituug.
gnädigſt. ausſchl. Privilegium.
N° 251.
Donnerſtag, den 9. September
1824.
Politische Zeitge sch i chte.
Frankfurt a. M.,
(Verhandlungen der hohen deutſchen Bundesverſamms-
lung 26te Sitzung.) (Fortsetzung.)
Ferner ecdffnete Pr äs i dium: es habe, ermächtigt
durch die hohe Bundesverſammlung, den bey dem
durchlauchtigſten deuiſchen Bund accreditirten Geſandt-
ſchaften der auswärtigen höchſten Höfe von dem am
16. d. M. gefaßten Bundestagsbeſchluſſe Mittheilung
gemacht; es wollie daher die eigene Note und die
hierauf erhaltenen Erwiederungan der hohen Geſsandt-
ſchaften, in der Reihe, wie selbe eingetroffen ſind,
in das Protocoll niederlegen. ( Es folgten nun die
Moten des k. k., präſidirenden Herrn Gesandten, Freys
herrn von Münch- Bellinghauſen am 22. Aug , dann
die Antwor1schreiben des kaiſ. ruſſ. Herrn Geſandten,
Freyherrn von Ansteit, des königl. franz. Herrn Ge-
ſandten, Grafen Reinhard, und des königl. groß-
brittaniſchen Geſchäfisirägers, Herrn Seymour vm
22. und 23. Auguſt.) ; ;
f Präsidium machte den Antrag, den in der heutis
gen Sitzung gefaßten Beſchluß über die Reckamation
der israclitiſhen Gcrmeinde zu Frankfurt am Main,
die bürgerlichen Rechte und Verfaſſungsverhältniſſe
derſelben betreffend, in das offene Protocoll nieder-
zulegen , ; nachdem der Vortrag und die Berathung
[ziter in ein Separat - Protocoll aufgenommen wor-
en feyen. t :
ES ämmtliche Gesandtschaften waren damit
einverſtauden.
: 1) Daß die Bunt t litnttzersz den ihr durch den
eſgends beſtellten Bundestags - Ausschuß vorgelegten
Gesetzentwurf genehmige, von dem Senate der freyen
Stadt Frankfurt die Erlaſſang des Gesetzes nach dem
Wortlaute des mitfelgenden Entwurfes vertrauensvoll
erwarie, und die iſraclitiſche Gemciade hierauf , als
Es "J.
auf ein billiges, ihre bürgerlichen Rechte beſtimmens
des, und itre Beschwerde erledigendes Regulativ,
verweiſez übrigens aber die Aufhebung der Inhtbie
tion zur Zahlung des Reſtes der Abldsungsgelder vors
ausſ|etze ;
;! tes von dieſem Besſchluſſe die iſraelitiſchen Ge-
meinde zu verſtändigen ſey. CFolgt der „„Entwuaf
eines Geſetzes der freyen Stadt Frankfurt ‘+, welchen
wir bereits von Sciten Eines hohen Senats gegebe-
nen Geſetizes in unserer Zeitung Nr. 247 und 248
mitgetheilt haben). M::
Ueber die Verhältniſſe des kr e y en Ha nd els und
Verkehr s erklärte der großherzoglich badiſche Herr
Bundesgesandter Der Gesandte iſt beauftragt, dem
verehrlichen Präſidium für die Wieteractivirung der
Commiſſion über den Vollzug des Art. 19 des Bun-
desvürrtrags den besondern Dank ſcines allerhöchſten
Hofes auszudrücken. Indem er ſich dieſer angenehs-
nehmen Pflicht entiedigt, ſoil er zugleich nicht unter-
laſſen, einige vorläufige Bemerkungen hier niederzule-
gen, zu welchen die ſeit der Unterbrechung jener.
Verhandlungen gemachten Erfahrungen Veranlaſſung
geben.
Es iſt keinem Zweifel unterworfen , daß ſeither die
Verhältniſſe, welche den Wunſch nach den bundesgee
ſetzlichen Maßregeln zur Erleichterung des Handels
und Verkehrs im Innern von Deutſchland erzeugten, .
ſich nicht verbessert, vielleicht ſich forischreitend vers
schlimmert haben. – Nicht nur wurden von vVerſchie-
denen auswärtigen Staaten neuere Vortehrungen
geiroffen, welche dem deniſchen Handel empfindlichen
Verluſt brachien , ſondern auch im Innern des Buns
. desgebiets ſind. die Verhäliniſſe ſchwi.riger geworden,
durch die im Gefolge jener Vorkehrungen eingetretes
nen Erhdhungea der Mauthtiarife verſchiedener Bun-
desländer, und durch Begründung neuer Zoliſyſteme
von Seiten derjenigen Siagten , die fſrüherhin, dem
Princip der Handelsfreyheit huldigend, nicht länger
die Nachtheile einer bios einseitigen Verkehrsfreyheit
zu lragen sich en!iſchließ.n konnten.
Die Versuche mehrerer Bundcssiaaten, ein g-mein-
U . f :
Manbeimer [ M
Mit Großherzoglich badischem \s
Zeituug.
gnädigſt. ausſchl. Privilegium.
N° 251.
Donnerſtag, den 9. September
1824.
Politische Zeitge sch i chte.
Frankfurt a. M.,
(Verhandlungen der hohen deutſchen Bundesverſamms-
lung 26te Sitzung.) (Fortsetzung.)
Ferner ecdffnete Pr äs i dium: es habe, ermächtigt
durch die hohe Bundesverſammlung, den bey dem
durchlauchtigſten deuiſchen Bund accreditirten Geſandt-
ſchaften der auswärtigen höchſten Höfe von dem am
16. d. M. gefaßten Bundestagsbeſchluſſe Mittheilung
gemacht; es wollie daher die eigene Note und die
hierauf erhaltenen Erwiederungan der hohen Geſsandt-
ſchaften, in der Reihe, wie selbe eingetroffen ſind,
in das Protocoll niederlegen. ( Es folgten nun die
Moten des k. k., präſidirenden Herrn Gesandten, Freys
herrn von Münch- Bellinghauſen am 22. Aug , dann
die Antwor1schreiben des kaiſ. ruſſ. Herrn Geſandten,
Freyherrn von Ansteit, des königl. franz. Herrn Ge-
ſandten, Grafen Reinhard, und des königl. groß-
brittaniſchen Geſchäfisirägers, Herrn Seymour vm
22. und 23. Auguſt.) ; ;
f Präsidium machte den Antrag, den in der heutis
gen Sitzung gefaßten Beſchluß über die Reckamation
der israclitiſhen Gcrmeinde zu Frankfurt am Main,
die bürgerlichen Rechte und Verfaſſungsverhältniſſe
derſelben betreffend, in das offene Protocoll nieder-
zulegen , ; nachdem der Vortrag und die Berathung
[ziter in ein Separat - Protocoll aufgenommen wor-
en feyen. t :
ES ämmtliche Gesandtschaften waren damit
einverſtauden.
: 1) Daß die Bunt t litnttzersz den ihr durch den
eſgends beſtellten Bundestags - Ausschuß vorgelegten
Gesetzentwurf genehmige, von dem Senate der freyen
Stadt Frankfurt die Erlaſſang des Gesetzes nach dem
Wortlaute des mitfelgenden Entwurfes vertrauensvoll
erwarie, und die iſraclitiſche Gemciade hierauf , als
Es "J.
auf ein billiges, ihre bürgerlichen Rechte beſtimmens
des, und itre Beschwerde erledigendes Regulativ,
verweiſez übrigens aber die Aufhebung der Inhtbie
tion zur Zahlung des Reſtes der Abldsungsgelder vors
ausſ|etze ;
;! tes von dieſem Besſchluſſe die iſraelitiſchen Ge-
meinde zu verſtändigen ſey. CFolgt der „„Entwuaf
eines Geſetzes der freyen Stadt Frankfurt ‘+, welchen
wir bereits von Sciten Eines hohen Senats gegebe-
nen Geſetizes in unserer Zeitung Nr. 247 und 248
mitgetheilt haben). M::
Ueber die Verhältniſſe des kr e y en Ha nd els und
Verkehr s erklärte der großherzoglich badiſche Herr
Bundesgesandter Der Gesandte iſt beauftragt, dem
verehrlichen Präſidium für die Wieteractivirung der
Commiſſion über den Vollzug des Art. 19 des Bun-
desvürrtrags den besondern Dank ſcines allerhöchſten
Hofes auszudrücken. Indem er ſich dieſer angenehs-
nehmen Pflicht entiedigt, ſoil er zugleich nicht unter-
laſſen, einige vorläufige Bemerkungen hier niederzule-
gen, zu welchen die ſeit der Unterbrechung jener.
Verhandlungen gemachten Erfahrungen Veranlaſſung
geben.
Es iſt keinem Zweifel unterworfen , daß ſeither die
Verhältniſſe, welche den Wunſch nach den bundesgee
ſetzlichen Maßregeln zur Erleichterung des Handels
und Verkehrs im Innern von Deutſchland erzeugten, .
ſich nicht verbessert, vielleicht ſich forischreitend vers
schlimmert haben. – Nicht nur wurden von vVerſchie-
denen auswärtigen Staaten neuere Vortehrungen
geiroffen, welche dem deniſchen Handel empfindlichen
Verluſt brachien , ſondern auch im Innern des Buns
. desgebiets ſind. die Verhäliniſſe ſchwi.riger geworden,
durch die im Gefolge jener Vorkehrungen eingetretes
nen Erhdhungea der Mauthtiarife verſchiedener Bun-
desländer, und durch Begründung neuer Zoliſyſteme
von Seiten derjenigen Siagten , die fſrüherhin, dem
Princip der Handelsfreyheit huldigend, nicht länger
die Nachtheile einer bios einseitigen Verkehrsfreyheit
zu lragen sich en!iſchließ.n konnten.
Die Versuche mehrerer Bundcssiaaten, ein g-mein-