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Mannheimer Zeitung — 1824

DOI Kapitel:
No. 121 - No. 151 (1. May - 31. May)
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Mit Großherzoglich badischem

N° 128.



Samſtag, den 8. May

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gnädigſt ausſchl. Privilegium.

1824.

Politische Zeitge ſchichte.



München, den 29 April.
Die Stelle eines Generaladvocat n bey dem königl.
Appellaiionsgerichte für den Rheinkreis; weiche durch
die Ernennung des Hrn. Koch zum wirkiichen Staats-
raihe im ordentlichen Dienſte erledigt wurde, iſt von
Sr. kbnigl. Mai. dem bisherigen zweyien Director
des königl. Kreis- und Siadtgerichis dahier, Freyhn.

von Völderndorf, und die Sielle eines zweygten Die

rectors des königlichen Kreis - und Siadtgerichis dem
Hrn. Joseph Häcker, königl. Landrichter von Nothen-
burg, Mitgiicd der Giſezgebungskominiſsion, vorthtil-

haft bekannt als erſter Secretär der Kammer der Abs

geordneien, allergnädigſt verliehen worden.

Schweizer Gränze, den 53. May.
Bielleicht in Beſorgniß, Würtemberg mdchie vorkome
men, wünſchi die badiſche Regierung u.n der Cidge-
noſſenſchaft , daß keinem andereu Staat begünſtigende
Vorzüge für die Dampfschifffahrt auf dem Bodenſee
mödchie geſtatiet werden. Das SdJiff , welches zu
Friedrichshafen wirkiich gebaut wird, ſol 80 Fuß
lang werden.

Seit durch die neueſten Berichte aus Spanien in
Luzern alle Hoffnung zu Wiedecryerſlellung des Dien-
ſtes verschwunden iſt, haben jene Fami.ien, die ſeit
langem ihren Vortheil bey dieſem Dienſt zu finden
meinten, ihr Augenmerk auf Neap’l gewendet, und
ſchon ſpckulirt die Jugend auf Officierſtellen. Herr
Oberſt von Sonnenberg wird von allen Seiten aufe
gefordert , gedrängt, und man ſpricht von abermali-
ger Cinberufung des groſſen Raths, um auf Ueber-
nahme eines ganzen Regiments, nicht bios eines Ba-

taillons, anzutragen. – Wenn nur ein Regiment_

blos Officiere, nicht auch Gemeine haben müßie!

] London , den 26. Ypiril.
. (Beſchluß.) ;
„In Frankreich ſichert die Zerſtöckelung des Grunds

eigen!hhums und der hohe Preis des Arbeitslohns jiee
dem kräfiigen Menschen Mittel zu seinem Unterhalte
zu. Daher rührt es, daß die Regierung, sich keine
Armee durch freywillige Anwerbung verschaffen kann,

sondern gendihigt iſt, ihre Zuflucht, wie Bonaparte,

zur Conſcription zu nehmen. Das Gesetz von 1817
setzte die jährlichen Anshebungen auf 40,000 Mann,
und die Dauer der Dienſtzeit auf 6 Jahre feſt. Der
neue Entwurf erhebt die Aushebungen auf 60,000
Mann , und dehnt die Dienſtzeit auf 8 Jahre aus.
Die Folge der CErſteren, von dieſen Verfügungen
wird unermeßlich seyn. Die franzdſiſche Regierung
wird in Siand gesetzt ſeyn, in Friedenszriten eine
Armee zu ihrem Grboth zu haben , die eben ſo zahl-
reich iſt, als jene Napoleons zur Zeit, wo er mit

allen Continentalmächten Krieg führen mußte. Man

wird auf den erſten Blick sehen, daß die andern euro-
päiſchen Mächte genöihigt seyn werden, ihre Armeen _
in dem nämlichen Verhältniſſe zu verſtärken, und das
zu einer Zeit, wo ihre Völker bereits mit Abgaben
überhäufi ſind zur Unterhaltung ihrer gegenwärtigen
Kriegsherre. Die Verlängerung der Dienſizeit der
franzöſiſchen Soldaten hat ohne Zweifel zum Zweck
gehabi, eine großere Anzahl davon unter den Fahe

nen zu behalten ; denn, wenn ſie einmal das Soldae

tenleben acht Jahre lang geführt haben, werden ſie
keincn Geschmack und krine Tauglichkeit mehr haben,
um ein bürgerliches Gewerbe zu ergreifen. Am Ende
ihres Dienſtes werden sie ſich in die Noihwendigkeit
verſetßt haben, zwiſchen einer neuen Anwerbung oder
dem Elende zu wählen.“

Bordeauvr, den 19. April.
Wir haben neuere Briefe aus Cadix. Die militäris
ſchen Vorbereitungen zu einer Epedition nach Süds
america, die, nach Versicherung dffentlicher Bläiter,
daſelbſt seit einiger Zeit Statt haben, ſind durch diese
Bri-cfe vollkommen widerlegt; es iſt dort gar keine

. Rede m:hr davon und die W eerüſtungen, welche eine

Z it ang angeordnet waren, ſsind wieder eingesellt
worden, und zwar, wie ausdruck < ang-ſhrt n|.d.
 
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