Mannheimer Zeitung — 1824
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https://doi.org/10.11588/diglit.44352#1445
DOI chapter:
No. 333 - No. 362 (1. December - 31. December)
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- Einband
-
No. 1 - No. 31 (1. Januar - 31. Januar)
-
No. 32 - No. 60 (1. Februar - 29. Februar)
-
No. 61 - No. 91 (1. Maerz - 31. Maerz)
-
No. 92 - No. 120 (1. April - 30. April)
-
No. 121 - No. 151 (1. May - 31. May)
-
No. 152 - No. 180 (1. Juni - 30. Juni)
-
No. 181 - No. 211 (1. Juli - 31. Juli)
-
No. 212 - No. 242 (1. August - 31. August)
-
No. 243 - No. 272 (1. September - 30. September)
-
No. 273 - No. 303 (1. October - 31. October)
-
No. 304 - No. 332 (2. November - 30. November)
-
No. 333 - No. 362 (1. December - 31. December)
- Einband
- Maßstab/Farbkeil
Maßheimer
Mit Großzerzoglich badiſchem
Ü
;)
V mr r
d . HU ( Hp, Ei
. ; § M ] : f
s t L t UW
F A DF (/; W : t
é \ß Uh g;. V § ; f pe:
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; : ? SOHO q . d
1 . f". s as ZU A '
DE
S- ):
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L.
gnädigſt. ausschl. Privilegium.
ae ea OO R i O GDI x1 DM - - 2- - . r - A r R © h A M r . x s . -
N° 360.
Mittwoch. den 29. December
1821,
.. - Q- W r - , . W - 0- . - - v . r r . - R vr r M R - Er
Vaterländische Nachrichten.
Das großherzogliche Staats - und Regierungsblatt v.
23. Dec. enthält I. folgende Verordnung des Finanz-
Miniſteriums :
Höchſter Eniſchließung aus großherzoglichem Staats-
miniſterio vom 25 v M. Rr, 2311 gemäß wird ver-
ordnet ; Ait. 1. Die Hofdomainen - Kammer kanu nur
bey folgenden Gegenftänden Ihrer Adminiſiration die
Tax -, Sporteln - und Stempel-Orduung in Anwen-
dung bring.n:; a) bey Erbbeſtandſachen, b) bey Dienſt-
ſachen, injofern solche das zur Domainen - Admini-
ſtration gehörige Perſonal berühren. + Urt. 2. Die
Taxen und Spoiteln von Erbbeſtänden fließen als
reine Domainengetälle die in Umiöcaſſen. –~ Die Ber
hbrden , welche gegenwärtige Vrerordnuug angeht, h
ben sich darnach zu achten.
II. Folgende Bekauntmachung des Miviſteriums
der auswärtigen Angelegcnheiten : Unterm 29. Sept.
d. I. iſt zwischen der graßherzogl. Oberpoſtdirection
und der kduigl. franzdſiſchen General - Adminiſtration
der Poſten zu Paris ein Poſtvertrag abgeſchloſſen
worden, welchen Se. Maj der Kdnig von Frankreich
unterm 20. Oct. d. I , und Se. kdnigl Hohctit un-
term 22. Oct. d. I., gnädigſt zu ratificiren geruhten.
Iu Gemöäßheit dieſes Verirages, welch:r mit dem [.
Iänner 1825 in Wirksamkeit 1ritt, können künftig
alle Briefe nach Frankreich, nach dem Belieben der
Versender entweder unf r ank i r t oder ganz fra n-
kir t aufgegeben werden. Hievon siud nur diejenigen
Briefe ausgenommen , welche r eco m m a ndi r 1 nach
Frankreich abgehen sollen, deßgleichen uneingebundene
oder nur gehefiete Deuckſchrifien, ſo wle Zeitungen
und Journale unter Kreuzband, ff nd eigener Adreſſe,
welche ſämint ih bey der Aufgabe frankirt werden
müſſen. Die gleichen Verhältniſſe ſinden in Frank-
reich bey den Verſendungen nach dem Großherzog-
1hum ſtatt, und es wird ſomit daſelbſt vom erſten
Jänner künftigen Jahrs an, der in der lezien geit
îe,
4
beſtandene Frankaturzwang aufhören. Diese zur grd-
ßeren Bequemlichkeit des correſpondirenden Publicums
getroffene Einrichtung wird mit dem wiitern Anfügen
b ffen1lich bekannt gemacht, daß in Folge jenes Poſt-
vertrags von jenem Zeitpunct an , die Briefe und Zet-
tangen aus dem Innern Frankreich um einen Tag
ſrüher, wie bisher, im Großherzogthum eintreffen
werden. :
Politiſche Zeitge ſch i chte.
P ar is, den 23. Dec.
(Privatcorreſpondenz.)
* Gleichzeitig mit Gegenwärtigem wird Ihnen die
Thronrede b y Eröffnung der Session zugegangen
ſeynz denn ich zweifle , daß 1hr Inhalt dießmal den
Börſen-Speculanten Intereſſe genug gewährt hat, um
solche, wie zur Epoche der vorigen Seſſion, ihren
fremden Handelsfreunden durch Eilboten zuzusenden.
Dieſe Rede zeichnet, wie Sie ersehen haben werden,
nur in großen Umriſſen die Geseßent1würfe, die der
Berathung der Kammern vorgelegt werden sollen, und
ähnlich einem delphiſchen Orakelſpruche iſt sie der
Deutung fähig. Daß es hieran die Eingeweihten
(namentliche vielmehr als wirkiiche) in die Geheims
niſſe der Politik uaſers Cabinets nicht ermangeln laſs-
sen, werden Sie ſich wohl vorſtellen mbgen , ſo wie
daß das Resultat die Farbe der Parthey trägt, dem
der Ausleger angehört. So ſind vornehmlich die von
Sr. Maj. im Intrreſſe der Religion angekündigten
Verbeſſcerungen ein, wahrſcheinlich bis zur amtlichen
Keuntniß der dieſen Gegenſtand beireffenden Geſeß-
entwürfe, unerſchbpfliches Thema zu hypothetiſchen
Coniecturen, wobey einige ſo weit gehen, zu behaup-
ten, die Führung der Liſten des Civil s Etats werds
den weltlichen Behbrden genommen und der Geiſtlich-
keit übertragen werden; eine Modification im Staats-
organisncus, dis ein großer Thell der Franzoſen für
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Vaterländische Nachrichten.
Das großherzogliche Staats - und Regierungsblatt v.
23. Dec. enthält I. folgende Verordnung des Finanz-
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Höchſter Eniſchließung aus großherzoglichem Staats-
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ordnet ; Ait. 1. Die Hofdomainen - Kammer kanu nur
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II. Folgende Bekauntmachung des Miviſteriums
der auswärtigen Angelegcnheiten : Unterm 29. Sept.
d. I. iſt zwischen der graßherzogl. Oberpoſtdirection
und der kduigl. franzdſiſchen General - Adminiſtration
der Poſten zu Paris ein Poſtvertrag abgeſchloſſen
worden, welchen Se. Maj der Kdnig von Frankreich
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term 22. Oct. d. I., gnädigſt zu ratificiren geruhten.
Iu Gemöäßheit dieſes Verirages, welch:r mit dem [.
Iänner 1825 in Wirksamkeit 1ritt, können künftig
alle Briefe nach Frankreich, nach dem Belieben der
Versender entweder unf r ank i r t oder ganz fra n-
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Briefe ausgenommen , welche r eco m m a ndi r 1 nach
Frankreich abgehen sollen, deßgleichen uneingebundene
oder nur gehefiete Deuckſchrifien, ſo wle Zeitungen
und Journale unter Kreuzband, ff nd eigener Adreſſe,
welche ſämint ih bey der Aufgabe frankirt werden
müſſen. Die gleichen Verhältniſſe ſinden in Frank-
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Jänner künftigen Jahrs an, der in der lezien geit
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getroffene Einrichtung wird mit dem wiitern Anfügen
b ffen1lich bekannt gemacht, daß in Folge jenes Poſt-
vertrags von jenem Zeitpunct an , die Briefe und Zet-
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ſrüher, wie bisher, im Großherzogthum eintreffen
werden. :
Politiſche Zeitge ſch i chte.
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* Gleichzeitig mit Gegenwärtigem wird Ihnen die
Thronrede b y Eröffnung der Session zugegangen
ſeynz denn ich zweifle , daß 1hr Inhalt dießmal den
Börſen-Speculanten Intereſſe genug gewährt hat, um
solche, wie zur Epoche der vorigen Seſſion, ihren
fremden Handelsfreunden durch Eilboten zuzusenden.
Dieſe Rede zeichnet, wie Sie ersehen haben werden,
nur in großen Umriſſen die Geseßent1würfe, die der
Berathung der Kammern vorgelegt werden sollen, und
ähnlich einem delphiſchen Orakelſpruche iſt sie der
Deutung fähig. Daß es hieran die Eingeweihten
(namentliche vielmehr als wirkiiche) in die Geheims
niſſe der Politik uaſers Cabinets nicht ermangeln laſs-
sen, werden Sie ſich wohl vorſtellen mbgen , ſo wie
daß das Resultat die Farbe der Parthey trägt, dem
der Ausleger angehört. So ſind vornehmlich die von
Sr. Maj. im Intrreſſe der Religion angekündigten
Verbeſſcerungen ein, wahrſcheinlich bis zur amtlichen
Keuntniß der dieſen Gegenſtand beireffenden Geſeß-
entwürfe, unerſchbpfliches Thema zu hypothetiſchen
Coniecturen, wobey einige ſo weit gehen, zu behaup-
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den weltlichen Behbrden genommen und der Geiſtlich-
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