Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Mannheimer Zeitung — 1824

DOI Kapitel:
No. 152 - No. 180 (1. Juni - 30. Juni)
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.44352#0659

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Behauptung seyn., daß die durch den Aufenthalt der

Truppen verursachten Koſten ganz allein von der Pri-

vaikaſſe der Hoſpodare getragen werden; denn wem
ſolte es wohl unbekannt ſeyn , daß gerade die Mol-
dauer und die Wallachen es sind, welche die Privats

caſſen der Hoſpodaren mit dem füllen, was man ihr.

nen unmenſchlicherweiſe genommen, vnd was ſie ſich

im Schweiße ihres Angesichtes erworben hatten? Mit-
ielbar oder unmittelbar tritt der Schlag immer auf

das Volk, das unter dem Vorwande, es gegen oſfen-
bar eingebildete Gefahren zu ſchützen, gedrückt, auss
gezogen, vernichtet wird. Die hohe Pforte müßte
auf eine sehr unwürdige Art getäuscht jeyn, wenn
ihr wirklich ſolche traurige und auffallende Wahrhei-
ten unbekannt wären. Es läßt ſich daher sehr leicht
ſagen, daß ſelbſt die Cinwohner die Gegenwart der
Truppen wünschen, Die Wahrheit aber, welche selbſt
der Unterzeichnete verbürgen kann, iſt, daß sie den
Tag ihrer Abreiſe segnen werden, wcil die bewaſſnete
Macht nicht nur die Provinzen auéſangt,. sondern
auch durch ihr bloßes V rwrilen eine der Hanptquel-
len der öffentlichen Wohlfahrt ablenkt. Dieſe Wohl-
fahrt hängt großentheils von der Rückkehr der reichen
Güierbeſitzer ab, welche durch die ſchrecklichen Ercigni-ſſe
vom Jahr 1821 zur Auswanderung gezwungen wur-
den. Wie läßt ſich aber hoffen, daß lctztere ſich zu
einer Rückkehr entſchciden, und dadurch wieder Wohl-
ſtand unter ihre Mitbürger zurückführen werden, ſo
lange ſie alle Autorität in den Händen der Türkiſchen

Armee vermuthen, und annehmen müſſen , der abſo:

[ute Wille einer militäriſchen Regierung ſey an die
Stelle der alten Geseye getretea, welche auf die Pri-
vilegien des Staats gegründet ſind, unter deren Schat-
ten das CEigenthum verbürgt und. die individuelle
Freiheit. geachtet worden war. \

len der türkiſchen Truppen, das für die beiden Für-
ſtenhhümer ſo läſtig und nachiheilig iſt, gewährt auch
in jeder andern Beziehung durchaus keincn Vortheil,
Denn wenn es ſich davon handelt, Ordnung. uud Ruhe
wieder herzuſtellen, ſo muß dieſer Zweck nach einer
dreijährigen Beſehung entweder erreicht ſehn, oder
er wird niemals -ÖÄerreicht merden. Ueberdieß
würde die Menge der Truppen, die mehr als.:
hinreichend iſt, den Untergang dieses Landes herbey-
zuführen , außer ollem Verhäitniß ſtehen, wenn da-
von die Rede seyn sollte, ſie zu irgend einer miliiäii-
ſchen Operation zu verwenden. Auf dieſe Art hat
ihr Verweilen keine andern Folgen, als die Unzufrie-
denheit der Cinwohner zu erregen, und das Mißfal-
len Rußlands aufzureitzen;, und könnte dann wohl die
bohe Pforte vernünfiigerweiſe annehmen, daß, im
Fall diese Siimmung der Unzufriedenheit auf: der ei-
nen, und dieſe Empfindung des Mißfallens auf der
andern Seite auf das Aeußerſte getrieben würden, die

4 bis 5000 Mann, welche in jenen Provinzen liegen,

im Siande seyn würden, irgend einen Widerſtand
entgegenzuſeßzen? Offenbar würden die tùürkiſchen
Truppen als dieser Beobachtungspoſten eben ſo vor-
theilhaft. in den Beſahungen längs der Donau aufge-
ſtellt ſepn. : (Fortiſetzung folgt.)

mexicaniſche Eùrger.

Ein län ‘.res Verweis

S p a. n i ſſ< e s A m e r. i e a.

Am 14, Febr. wurde in einer Versammlung des ſou-
verainen Congreſſes der Bericht ciner Specialcommis-
ſion, über die Verhältnisse der innerhalb des mexicas
niſchen Gebiets wohnenden Spanier, verleſen. Wir
theilen aus dicſem folgende Hauptlpuncte mit:: ,,Die
mexicaniſche Nation garantirt die Personen, das Eier
genthum und andere Rechte aller Spanier innerhalb
des mexicaniſchen Gebiets; und sollen diejenigen, wel-
che aus eigener Macht dicse Garaniſe zu verletzen ſtres
ben, den vom Geſ.tze verordneten Sirafen unters
worfen ſenn ~ Dieſe Garaniie der Union hängt von:
der ihrer Unabhängigkeit ab und iſt ihr untergeordnet.

Jede Handlung wider die Unabhängkcit l. bt die Wirs

kungen der Garantie der Union auf und Jeder , der:
ſie beg ht, ſoll als Verräiher beſtraft werden....
Die Europäer , welche zu der Zeit, als die Unabhänr
gigkeit erklärt worden, im. mexicaniſchen Gebiet ſeße.
hafl geweſen oder ſich hier aufgehalten haben, ſiad
Alle diejenigen ſollen nicht als
Bürger angeschen werden, die nach jenem Zeitraum
angekommen ſeyn möchten , so wle diejenigen, welche,.
nachdem ſie kapitulirt und ſich verpflichtet haben, das.
Gebiet zu verlaſſ.n, demungeachtei auf demſelben ver-
weilen. Den im vorſt.henden Ariikel begriffenen
Spaniern soll erlaubt werden, mit ihren Gesuchen
beym Congreſſe einzuklommen, um Naturaliſaiionse
oder Bürgerbricfe zu erlangen.... Vis Spanien die
Unabhängigkeit der mexzicaniſchen Republik anerkennt,
und in. einen Vertrag willigt, welcher den Frieden
und die Eintracht beider Nationen garantirt, ſoll kein

verantwortliches Amt europäiſchen Spaniern anver-

traut werden.... Bis. der Krieg mit Spanien aufs
hört, ſol der Eintritt in das Gebiet der Repablik:
allen Spaniern verboten ſehn, ausgenommen ſolchen,
die zur Zuſriedenheit der Regierung den Beweis bei-
bringen, daß lie vor der Tyrannei ihres eigenen Lan-
des flichen, um eine Zuflucht uater den mexicaniſchen:
Fahnen zu fuchen ... So lange der Krieg mit Spa-
nien währt , ſoll die Negierung befugt seyn , ohne
vorherige gerichtliche Förmlichkeit jeden verdächtigen
öffentlichen Beamten , es mag ein americaniſcher oder
europäiſcher Spanier sſcyn, vom Amte zu ſuspendis
ten, auch ſolche Perſonen, bcy denen sie es für nd-
1hiz erachiet, an einen andern Aufen1halisort zu ver-
weiſen, und ſelbſt sie mit Päſſcn zu verſehen,. damit
ſie das Gebiei der Union verlaſſen. Die Regierung
ſoll ferner bcfugt ſeyn, von allen Miliiärofficieren
und öffenilichen Beamten ihre Resignation anzuneh-
men und ihnen Erlaubniß zum Avustritt zu. ertheilen,
zugleich iſt ſie ermächtigt, auch denen, welche das Ges.
biet verlaſſen, das ihnen Schuldige auszuzahlen. Die
Suspension dffentlicher Beamten und Verweiſung an
einen andern Aufenthaltsort, es ſcy in oder auſſer-e
halb des Uniongebiets, ſoll in kciner Weriſe als Un-
ehre angeſehen werden. Die eiwaigen Suspendirien
ſolen in in ihre Aemter wieder eingesetzt werden , so-
bald der Krieg aufhört, oder auch ſchon vorher, wenn:.
 
Annotationen