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Mannheimer Zeitung — 1824

DOI Kapitel:
No. 61 - No. 91 (1. Maerz - 31. Maerz)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44352#0298

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Personen,. welche bisher als die Seele der Umtriebe
gegen das Miniſterium betrachtet wurden , iſt die
Weiſung ergangen, ſich ruhig zu verhalten, wenn le
nicht aus Madrid verwieſen werden wollten, Die Zu-

ſammenkünfte der Chefs dieſer Parthey im Francisca-

nerkloſter haben alſo aufgehört. Auch auf andere
Verſammlungen hat man ein sehr wachſames Auge.

Das Amneſtiedecret, deſſen Verfügungen hdchſt unn

beſtimmt und so berechnet waren, daß bey der Voll-
ziehung die Willkkühr freyen Spielraum gehabt hätte,
iſt zurückgenommen , und ſoll durch ein anderes erſezt
werden. Alle von der Amneſtie ausgeſchloſſene Spas
nier werden , wie es heißt, darin namenltlich bezeich-
net, so daß Alle, die ſich nicht ausdrüdlich in dieser
Kategorie befinden, in Zukunft nicht mehr wegen ih-
rer Handlungen vor dem 1. Octbr. 1823 angefochten
werden kdnnen. f
Kein in den mit den franzöſiſchen Generälen abge-
ſchloſſenen Conventionen begriffener Spanier ſoll von

der Amneſtie ausgeſchloſſen werden. Alles dieses ver-

dankt man dem Einfluſſe der vermittelnden Miviſster,
und Alles zeigt an, daß derſelbe auch bey andern

noch zu erwartenden Maßregeln werkthätig ſeyn wird.

Die Haup klage betrifft die in vielen Provinzen fortsz
dauernd herrſchende Anarchie, der es wirklich Noth
thut, ein Ziel zu setzen. Die Streifereyen der Ban-
den, die Angriffe auf Personen und Eigenthnum, die
Verfolgungen in einzelnen Städten und D ſtricten
dauern fort, und die Finanzverlegenheit der Regies
rung nimmt zu. st

Der Admiral Ruyſch, Oberbefehlshaber der See-
macht des Kdönizs der Niederlande in dem Sechafen
von Mahon hat Befehl erhalten, seine Macht zusam-
menzuziehen, die aus einem Linieuſchiſsſe, einer Fre-
gaite und einer Korvette beſtelt, und alle ſpaniſchen
Schiffe zu befreien, welche in die Gewalt der Algierer
gefallen ſind, weil der Dey den Vorstellungen des nie-
derländiſchen Conſals krin Gehör gegeben, und die von
den Korſaren genommenen ſpaniſchen Schiffe nicht hatte
zurückgeben laſſ.n wollen.
Nirderlande iſt am 16t n Febr. Morgens aus Port -
Mahon ausgelaufen , um die Algierer überall anzugrei-
fen, wo ſie diejelben antreſfen wi d. und sich ihrer
Schife zu bemächtigen. Man kann niht umhin, dem
Eifer und der Thätigkeit der niederländiſchen Regie-
rung, um den Räubereien dieſ.r iibermüthigen Barba-:
ren Einhalt zu thun, vollen Beifall zu zollen.

Lo nd on, den 5. März.
Fond s: 3 pCt. Conſ. 94:.

Die auf die Frage wegen des mittäglichen Ame-
rica 's Bezug habenden Papiere wurden geſtern auf
dem Büreau der beiden Kammern des Parlaments
durch den Grafen von Liverpool und Herrn Canning
nicderget:egt.

Vas eine dieſer Papiere iſt das memorandum eis
ner zwiſchen dem fravzösiſchen Gesandten Prinz von
Pelignac und Herrn Canning ſtatt gehabten Confe-
rétiz. ;

Die Flott: des Kdnizs der

In dieſer am g. October abgehaltenen Conferenz,
deren Entwurf den Höfen von Öbſterreich , Rußland,

îPreuſſen, Portugal, den Niederlanden und dem ame-
ricaniſchen Gouvernement officiel mitgetheilt wurde, .
gaben ſich der Prinz von Polignac und Herr Can-

ning einander gegenseitig eine frevye Erklärung über
die Ansichten ihrer Gouvernements in Betreff des
mittäglichen America's.

Die Artikel auf denen Herr Canning bauptſächlich
beſtand, ſind folgende :

_ 1) Seyen die Meinungen und Absichten des engli-

ſchen Cabinets in der Hauplſache gerade ſo und die
nämlichen, wie ſie am z1. März 1823 in der

Depesche des Herrn Canning an Sir C. Stuart dem
franzöſiſchen Gouvernement angezeigt worden w49-
ren.

2) Das engliſche Gouvernement |ſt der Meinung,
iede Unternehmung,, das mittägliche America wieder
von fte zu unterwerfen, als verzweifelt betrachten
zu müſſen.

3) Das engliſche Gouvernement wird den Nego-
ciaiionen, die Spanien anzuknüpfen für gut halten
würde , nicht nur kein Hinderniß in den Weg legen.
ſondern es wird dieſe Unterhandlungen, wenn ſie auf
einer ausführbaren Baſis beruhen, begünſtigen und
in Schutz nehmen; auf jeden Fall wird es in dem
Kriege zwiſchen Spanien und ſeinen Colonleen, wenn
derſelbe sich unglücklicherweiſe in die Länge ziehen
ſollte, eine ſtrenge Neutralität beobachten.

4) Jede Mitwirkung irgend einer fremden Macht in

einer Unternehmung gegen die Colonieen, ſoll als eiu

ganz neues Ereigniß angefehen, nnd darüber nach
dem Intereſſe von Großbrittannien entſchieden wer-
dene ;

gz) England weigert sich durchaus jede Verbindlichkeit

einzugehen, die es an der Anerkennung der Unabhängige
keit des mittäglichen Americas verhindern könnte. Es
will zwar dieſe Anerkennung nicht beſchleunigen,
kann aber auch nicht auf beſtimmie geit hinaus ware
ten, bis ein Vergleich zwiſchen den Eolonieen und
dem Mutterlande zu Stand käme; es kann auch nicht
einwilligen, daß ſeine Anerkennung der neuen Siagr-
ten, von jener Spaniens , abhängen ſoll.

6) Wird jcde fremde Einmiſchung entweder durch
Gewalt oder Drohungen, als ein Beweggrund ange-
ſehen, das mittägliche America ohne Verzug als uus
abhängig anzuerkennen. ;

7) Da die Handelsverhältniſſe zwiſchen England
und America auf einen Handelsvertrag ſich ſchützen,
der durch Spanien im Jahr 1810 errichtet worden
und zwar in dem Zeitpuncte, wo die Vermittlung
Englands verlangt und zug.standen wurde , obgleich
derſ.lbe nicht in Anwendung iſt, ſo wird Großbrit-
tannien, wenn man ihm den freyen Genuß des Han-
dels durch irgend ein In Anregung und in Kraft
bringen wollendes älteres Verbot zu ſtören einen
Verſuch machte, ein solches Vorhaben dadurch beſei-
tigen, daß man ſogleich die Unabhängigkeit der Siaas-
ten des mittäglichen America's anerkenne.. ,

8) Nach dieſen Hauptanſichten und Particularrech-
 
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