Mannheimer Zeitung — 1824
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https://doi.org/10.11588/diglit.44352#0913
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No. 212 - No. 242 (1. August - 31. August)
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- Einband
-
No. 1 - No. 31 (1. Januar - 31. Januar)
-
No. 32 - No. 60 (1. Februar - 29. Februar)
-
No. 61 - No. 91 (1. Maerz - 31. Maerz)
-
No. 92 - No. 120 (1. April - 30. April)
-
No. 121 - No. 151 (1. May - 31. May)
-
No. 152 - No. 180 (1. Juni - 30. Juni)
-
No. 181 - No. 211 (1. Juli - 31. Juli)
-
No. 212 - No. 242 (1. August - 31. August)
-
No. 243 - No. 272 (1. September - 30. September)
-
No. 273 - No. 303 (1. October - 31. October)
-
No. 304 - No. 332 (2. November - 30. November)
-
No. 333 - No. 362 (1. December - 31. December)
- Einband
- Maßstab/Farbkeil
§
/ ;
s
q
Mit Großherzoglich badiſchean S&L
Madheimer ( 1 ß ) Zeituag.
gnädigſt. aussſchl. Privilegium.
mmm En. E E e .O OG OG GSSSSD]DDOo O . O O e ,e OGGODDSSOSDZ G e i {-
[° 130;:
Montag, den 16. Auguſt
4182.
Vaterländische Nach.richten.
Das großheczogliche ut Regierungsblatt ve
11. Auguſt enthält ferner: '.. |
II. Eine vom Miniſterium des Innern ausgegan-
gene Verordnung, nach welcher, zur Verhütung von
Unterſchleifen und Freveln, auch jene Bau - und
Sägſtämme, die von den Waldeigenthümern in ihren
Privatwaldungen zum eigenen Bedürfniß, zwar ohne
forſteiliche Anweisung, gefällt werden dürfen, dennoch
vor ihrer Verbringung aus dem Wald, mit dem forſt-
eilichen Waldzeichen angeſchlagen werden müſſen, wie
ſolches in der Verorduung vom 5. May 1818 vorge-
geſchrieben iſt. :
HJür dieses Bezeichnen der Bau- und Söägefkidtze ha-
ben aber die Waldeigenthümer, insofern das Holz
nicht verkauft, und sohin zur Beſriedigung eigener
Bedürfniſſe verwendet wird, den Förſtern keine Ges-
bühren oder Diäten zu entrichten, sondern lettere
ſind angewieſen , solches unentgeldlich und ohne Auf-
ſchub, auf das desfalls von dem Waldeigenthümer
geſtellte Ansuchen , zu bewirken. i
U. Folgeude Verfügung des Finanz - Miniſte«
ms :
_»Nach erhaltener officieller Anzeige, daß die in den
Kantonen St. Gallen, Appenzell und Thurgau ver-
fertigten Mouſſeline und weißen Baumwollenzeuge
nicht in Jabriken , ſondern von einzelnen Wrbern in
hren Wohnungen gewoben und zubereitet werden z
und in Berückſich!'iguug, daß diese Erzeugniſſe, wie die
ungefärbte Leinwand nicht unmittelbar von den Ver-
sertigern derſelben, ſoudern durch Vermütelung des
Handeleéſtandes Berſendet werdenz wird in Folge höch-
ſter Erwäch gung vom 22. d. mit Hinweiſung auf
die Berordnung vom 10. December 1823 Nr KX&X.
verfügt : daß bey der Cinfuhr von Mouſſelinen und
weißen Baumwollenzeugen, aus den erwähuten Kans
tonen zur Gültigkeit der Urſprungécertificaie hinrei-
chend iſt, wenn ſîe enthalten, daß sie in elnem ders
ſelben fabrizirt worden sind.' f
Politische Zeitgeschichte.
Noom,. den .27. Juli...
Geſtern Vormittag befahl der heilige Vater pldslich
einzuſpannen. Beym Einſtcigen fragte Monſignor
Soglia: wohin ? Se. Heiligkeit erwiederte : gegen die
Brücke St. Angelo, und als sie auf der Brücke an-
kam: in die Straße Giulia. Hier ließ der heil. Va-
ter vor der Brücke vor den öff. nilichen Gefängniſſen
halten, und ging hinein. Dieſer unerwartete Beſuch.
ſetzie Jedermann ia Bewegung und auſſer Faſſung.
Da es gegen die Mittagsſtunde war, so befand |ich
ein Theil der Diener und Aufseher des Gefänguiſſ.s
abwesend; in weuigen Augenblicken aber waren ſie
alle auf ihrem Platze. Der heil. Vater besah zuerſt
die Capelle, und befahl, die Thüre, die in keinem gu-
ten Zuſtande ſich befand, neu herzuſtelen. Dann
unterſuchte Er alle Zweige der Adminiſtration, sprach
mit allen Angeſtellten, besſah und koſtete ſelbſt das
Fleiſch, die Suppe und das Brod der Gefangenen.
Nachher erkundigte Er sich nach drey Individuen, die
in geheimer Haft ſich befanden, und wegen welchen,
wie man vermuthet, Beſchwerden bey Sr. Heil. ge-
führt worden waren. Der hiil. Vater ging ſselbſt,
unter Vorleuchtung von Fackeln, in den finſtern Ort,
wo sie auſbewahrt waren. Der erſte war Gouvers
verneur reiner Provinz gewesen, und da er seine Un-
ſchuld ziemlich keck beiheuerle, aniwortete der heilige
Vater: Cure Handlungen und Eure Eigenschaften
ſind mir genau bekanut,
ſter, der ſo betroffen war, seinen Souverän vor ſich
zu ſehen, daß er kein Wort ſprechen konnte. Der
dritte, mit Keiten beladen, l!Uagtie bitter über die elen-
de Lage, in weicher er ſich beſand, und ecrkiärte, lie-
Der zweyte war rin Priee.
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Mit Großherzoglich badiſchean S&L
Madheimer ( 1 ß ) Zeituag.
gnädigſt. aussſchl. Privilegium.
mmm En. E E e .O OG OG GSSSSD]DDOo O . O O e ,e OGGODDSSOSDZ G e i {-
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Montag, den 16. Auguſt
4182.
Vaterländische Nach.richten.
Das großheczogliche ut Regierungsblatt ve
11. Auguſt enthält ferner: '.. |
II. Eine vom Miniſterium des Innern ausgegan-
gene Verordnung, nach welcher, zur Verhütung von
Unterſchleifen und Freveln, auch jene Bau - und
Sägſtämme, die von den Waldeigenthümern in ihren
Privatwaldungen zum eigenen Bedürfniß, zwar ohne
forſteiliche Anweisung, gefällt werden dürfen, dennoch
vor ihrer Verbringung aus dem Wald, mit dem forſt-
eilichen Waldzeichen angeſchlagen werden müſſen, wie
ſolches in der Verorduung vom 5. May 1818 vorge-
geſchrieben iſt. :
HJür dieses Bezeichnen der Bau- und Söägefkidtze ha-
ben aber die Waldeigenthümer, insofern das Holz
nicht verkauft, und sohin zur Beſriedigung eigener
Bedürfniſſe verwendet wird, den Förſtern keine Ges-
bühren oder Diäten zu entrichten, sondern lettere
ſind angewieſen , solches unentgeldlich und ohne Auf-
ſchub, auf das desfalls von dem Waldeigenthümer
geſtellte Ansuchen , zu bewirken. i
U. Folgeude Verfügung des Finanz - Miniſte«
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_»Nach erhaltener officieller Anzeige, daß die in den
Kantonen St. Gallen, Appenzell und Thurgau ver-
fertigten Mouſſeline und weißen Baumwollenzeuge
nicht in Jabriken , ſondern von einzelnen Wrbern in
hren Wohnungen gewoben und zubereitet werden z
und in Berückſich!'iguug, daß diese Erzeugniſſe, wie die
ungefärbte Leinwand nicht unmittelbar von den Ver-
sertigern derſelben, ſoudern durch Vermütelung des
Handeleéſtandes Berſendet werdenz wird in Folge höch-
ſter Erwäch gung vom 22. d. mit Hinweiſung auf
die Berordnung vom 10. December 1823 Nr KX&X.
verfügt : daß bey der Cinfuhr von Mouſſelinen und
weißen Baumwollenzeugen, aus den erwähuten Kans
tonen zur Gültigkeit der Urſprungécertificaie hinrei-
chend iſt, wenn ſîe enthalten, daß sie in elnem ders
ſelben fabrizirt worden sind.' f
Politische Zeitgeschichte.
Noom,. den .27. Juli...
Geſtern Vormittag befahl der heilige Vater pldslich
einzuſpannen. Beym Einſtcigen fragte Monſignor
Soglia: wohin ? Se. Heiligkeit erwiederte : gegen die
Brücke St. Angelo, und als sie auf der Brücke an-
kam: in die Straße Giulia. Hier ließ der heil. Va-
ter vor der Brücke vor den öff. nilichen Gefängniſſen
halten, und ging hinein. Dieſer unerwartete Beſuch.
ſetzie Jedermann ia Bewegung und auſſer Faſſung.
Da es gegen die Mittagsſtunde war, so befand |ich
ein Theil der Diener und Aufseher des Gefänguiſſ.s
abwesend; in weuigen Augenblicken aber waren ſie
alle auf ihrem Platze. Der heil. Vater besah zuerſt
die Capelle, und befahl, die Thüre, die in keinem gu-
ten Zuſtande ſich befand, neu herzuſtelen. Dann
unterſuchte Er alle Zweige der Adminiſtration, sprach
mit allen Angeſtellten, besſah und koſtete ſelbſt das
Fleiſch, die Suppe und das Brod der Gefangenen.
Nachher erkundigte Er sich nach drey Individuen, die
in geheimer Haft ſich befanden, und wegen welchen,
wie man vermuthet, Beſchwerden bey Sr. Heil. ge-
führt worden waren. Der hiil. Vater ging ſselbſt,
unter Vorleuchtung von Fackeln, in den finſtern Ort,
wo sie auſbewahrt waren. Der erſte war Gouvers
verneur reiner Provinz gewesen, und da er seine Un-
ſchuld ziemlich keck beiheuerle, aniwortete der heilige
Vater: Cure Handlungen und Eure Eigenschaften
ſind mir genau bekanut,
ſter, der ſo betroffen war, seinen Souverän vor ſich
zu ſehen, daß er kein Wort ſprechen konnte. Der
dritte, mit Keiten beladen, l!Uagtie bitter über die elen-
de Lage, in weicher er ſich beſand, und ecrkiärte, lie-
Der zweyte war rin Priee.