Mannheimer Zeitung — 1824
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https://doi.org/10.11588/diglit.44352#1145
DOI chapter:
No. 273 - No. 303 (1. October - 31. October)
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- Einband
-
No. 1 - No. 31 (1. Januar - 31. Januar)
-
No. 32 - No. 60 (1. Februar - 29. Februar)
-
No. 61 - No. 91 (1. Maerz - 31. Maerz)
-
No. 92 - No. 120 (1. April - 30. April)
-
No. 121 - No. 151 (1. May - 31. May)
-
No. 152 - No. 180 (1. Juni - 30. Juni)
-
No. 181 - No. 211 (1. Juli - 31. Juli)
-
No. 212 - No. 242 (1. August - 31. August)
-
No. 243 - No. 272 (1. September - 30. September)
-
No. 273 - No. 303 (1. October - 31. October)
-
No. 304 - No. 332 (2. November - 30. November)
-
No. 333 - No. 362 (1. December - 31. December)
- Einband
- Maßstab/Farbkeil
Mit Großherzoglich badiſchem
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g . N Mil Ä . ;. ; ;
i . m uur d..., F . U fl; h OF q f
j Uf agg : §
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; l A ' J, (W Ä TZ /. -
\ : S ! s M
gnädigſt. ausſchl. Privilegium.
N° 285.
Mittwoch, den 13. October
182.411.
Vaterländische Nachrichten
Das großherzogl. Staats- und Regierungsblatt vom
g. October enthält unter andern eine Verordnung des
oberſten Juſtizdepartements, wornach Se. königliche
Hoheit der Großherzog durch höchſte Eniſchlicßung
vom 2 d. M , St. Min. Nr. 1786, gnädigſt geruht
haben, die unter dem 8. Juni 1810 mit höchſtlandes-
herrlicher Genehmigung ergangene Juſtizmiviſterial-
Verordnung CReglerungsblait v. J. 1810 Nr. XXV )
ven Gerlchtsſtand betreffend, und zwar namenlilich die
Bestimmung unter Lit. g, wonach die Bramten un-
ter dem nächſten Beamien außerhalb ihres Wohnorts
ſtehen, wegen der mit derſelben verbundenen Nach-
theile dahin abzuändern : . |
Daß die Bezirktsbeamtcn in allen bürgerlichen Klag-
achen, in wilchen bisher die Gerich sbarkcit dig
nächstgelegenen Amtes eintrat, von dem erſtcn richts-
gelehrren Kreisraihe des Kreisdirectoriums brlangt
werden sollen, von deſſen Eikenntniſſe ſodann In ge-
tiztttes ſzhict, die Berufung an das betreffende Hof-
gericht geht.
Politische Zeitgeschichte.
; Ca ss el, den 30, Sept. :
Seitdem die Verwaltung des Oberpoliccyweſens dem
Geheimen: Regierungsraih Dr. Pfciffer anvertraut iſt,
bemerkt man zur allgemeinen Zufriedenh:.it das Ver-
schwinden früherer, z m Theil gehäſſiger Sicherheitss
maßregeln , welche durch das g.ſäete Mißirauen des
vorigen Policeychefs provozirt waren z die übermäßige
Anzahl von ausgeſtelten Poſten und Gensdarmen iſt
beſchränkt worden,, und die vormals eingeführten Ein-
laßkarten für die, das Schloß und Wilhcelmshdhe Bes-
ſuchenden werden nicht mehr erfordert. Dagcgen ist
Vertrauen und frdhliche Sicherheit zurückgekehrt, wel-
che sich sogar in unverholenen Gesprächen an dffentli-
chen Orien äußert. Die dem Kriminalrichter Bode
und Dr. Pfeiffer übertragene Untersuchung gegen den
Expeliceyminiſter v. M an g er hat ihren Fortgang;
Dr. Pfeiffer, welchem auch die Unterſuchung der
ſämmilichen Papiere des Hofraths Mur hard über-
iragen war, hat ungeachtet mehrtägiger genaueſter
Durchsicht nicht das Geringſte gegen den Beſchuldig-
ten aufgesunden, und darüber unverholen das ehren-
vollſte Zeugniß für Herrn Murhard ertheilt, der dem
Vernehmen nach in Zukunft wieder .in Caſſel ſein
Domizil nehmen dürfte, wo er begütert iſt, auch frü-
her angeſeſſen war. f
Aus dem Kurheſſi ſch en, den 8 Oct.
(Privaicorreſpondenz.)
* Offen;liche Biätter haben bereits erzählt, daß der
Bruder des Ex - General- Policiy - Directors v. Manr
ger, der bey der Verwaltung des Lombards zu Caſſel
angestellt war, durch eigene That vom Leden ſchicd.
Der Unglückliche ! Der Todtenacker ſelbſt vermochte ihm
keine ſichere Zufluchieſtälte gegen die Beunruhigungen
zu gewähren, denen er, durch frrywilliges Abiretcn
von dem Schauplatze der irdiſchen Mühen, in ſcinem
Wahne viellcicht, gehoffi hate, ſich zu entziehen
Sein Hauswirih, ein biederer, menſchenfreundlicher
Mann, hatte ſich, nur den Impulsen der chriſtlichen
Liebe Gehdr gebend und aus rückſichtsvoller Theilnah-
me an dem Schickſale der hinterlaſſenen Witroe und
Kinder, der Beſorgung der Leichenbeſtaitung unterzor
gen, und der Entſeelte wurde in der Siille, jedoch
ohne Beyhſeiteſezung des gewbhnlichſten Anstandcs und
unter Beobachiung der ronſacrirten Formen, zu ſcei-
ner endlichen Ruheſtäite gebracht. Doch nur eine
kurze Zeit war es ihm hicr ungeſtört zu verweilen
vergönnt. Es fanden sich Individuen unter der Bir
üdlkerung der Haupiſtadt, welche sich berufen glaub-
ten, den Frevel des Enileibten an ſeiner Leiche zu
ahnden, nicht beachtend, ob decnjcnigen, ſo ihn began-
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Mittwoch, den 13. October
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Vaterländische Nachrichten
Das großherzogl. Staats- und Regierungsblatt vom
g. October enthält unter andern eine Verordnung des
oberſten Juſtizdepartements, wornach Se. königliche
Hoheit der Großherzog durch höchſte Eniſchlicßung
vom 2 d. M , St. Min. Nr. 1786, gnädigſt geruht
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herrlicher Genehmigung ergangene Juſtizmiviſterial-
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Seitdem die Verwaltung des Oberpoliccyweſens dem
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laßkarten für die, das Schloß und Wilhcelmshdhe Bes-
ſuchenden werden nicht mehr erfordert. Dagcgen ist
Vertrauen und frdhliche Sicherheit zurückgekehrt, wel-
che sich sogar in unverholenen Gesprächen an dffentli-
chen Orien äußert. Die dem Kriminalrichter Bode
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Dr. Pfeiffer, welchem auch die Unterſuchung der
ſämmilichen Papiere des Hofraths Mur hard über-
iragen war, hat ungeachtet mehrtägiger genaueſter
Durchsicht nicht das Geringſte gegen den Beſchuldig-
ten aufgesunden, und darüber unverholen das ehren-
vollſte Zeugniß für Herrn Murhard ertheilt, der dem
Vernehmen nach in Zukunft wieder .in Caſſel ſein
Domizil nehmen dürfte, wo er begütert iſt, auch frü-
her angeſeſſen war. f
Aus dem Kurheſſi ſch en, den 8 Oct.
(Privaicorreſpondenz.)
* Offen;liche Biätter haben bereits erzählt, daß der
Bruder des Ex - General- Policiy - Directors v. Manr
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angestellt war, durch eigene That vom Leden ſchicd.
Der Unglückliche ! Der Todtenacker ſelbſt vermochte ihm
keine ſichere Zufluchieſtälte gegen die Beunruhigungen
zu gewähren, denen er, durch frrywilliges Abiretcn
von dem Schauplatze der irdiſchen Mühen, in ſcinem
Wahne viellcicht, gehoffi hate, ſich zu entziehen
Sein Hauswirih, ein biederer, menſchenfreundlicher
Mann, hatte ſich, nur den Impulsen der chriſtlichen
Liebe Gehdr gebend und aus rückſichtsvoller Theilnah-
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Kinder, der Beſorgung der Leichenbeſtaitung unterzor
gen, und der Entſeelte wurde in der Siille, jedoch
ohne Beyhſeiteſezung des gewbhnlichſten Anstandcs und
unter Beobachiung der ronſacrirten Formen, zu ſcei-
ner endlichen Ruheſtäite gebracht. Doch nur eine
kurze Zeit war es ihm hicr ungeſtört zu verweilen
vergönnt. Es fanden sich Individuen unter der Bir
üdlkerung der Haupiſtadt, welche sich berufen glaub-
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