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Großherzoglich Badische privilegirte Heidelberger Tageblätter für Verkündigung, Politik und Unterhaltung (36) — 1842

DOI Kapitel:
No. 11 - No. 20 (12. Januar - 21. Januar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42549#0065

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für Verkündigung, Politik und Unterhaltung.
— Sonutag, ben 16 Jannar 842.

























HGeidelberg, 14 Jan Jeder Verſuch, den durch. eine
ſchwere Vergangenheit in Schlummex gerathenen Sinn fůr die
ſchoͤnen Umhebungen unſrer durch die Natur ſo reich begünſtig—
ten Stadt mehr und mehr zu wecken, verdient unſre ganze Aner—
kennung, und ſo erfahre ſie denn auch öffentlich aus vollex
Ueberzeugung die jüngſte Einladung, welche, von unſern, erſt
kurz durch die Wahl zur Kammer ausgezeichneten Mitbürger
Hen. Landfried ausgegaͤngen, den Zweck hatten in großer Ver—
faumlung theilnehmendet Bürger über die Mittel und Wege
ju berathen, wie unſre ſchönen Berge zugänglicher,, unſre
Zpaziergaͤnge erweitert und annehmlicher gemacht werden koͤnnten.

Die naͤchſte Veranlaſſung ſcheint der von unſerm verdienten
Garteninſpektor Hrn. Metzger neu angelegte höchſt gelungene
Weg von der Schloßruine nach dem ſogenannten alten Schloſſe,
der dem Denkmahle unſers für die Kunſt zu früh entſchlafenen
ausgezeichneten Künſtlers, Hrn. Ernſt Fries, eine würdige
Stelle angewieſen hat, gegeben zu haben, und es geht denn
auch, wenn wir plötzlich einen herrlichen Punkt, der ſo nahe
der Stadt gleichwohl ſeither faſt unbekannt war, an das Licht
treten ſehen, die Ueberzeugung hervor, daß noch mancher ver—

vorgene Reiz, der den Aufenthalt in unſerer Stadt zu erhoͤhen
geeignet wäre, aufgefunden und zugänglich gemacht werden
könnte.

Sehy dem aber, wie ihm wolle, erfreulich war die Wärme,
die aus allen Reden in der zahlreichen Verſammlung hervor—
leuchtete, und ſie wird bei unſrer heutigen freieren Gemeinde—
verfaſſung nicht ohne Wirkung bleiben, wenn die Verſamm—
lung auch ohne Verſtändigung ſich wieder trennte, oder der
ſtändige Verein, den man zu dieſem Zwecke von vielen Seiten
als das Mittel bezeichnete, von Andern bekämpft wurde, weil
man ihn auf freiwillige Beiträge beſchränkt, unzureichend er—
achtete und ſeinen unvermeidlichen Einfluß auf die Gemein—
deverwaltung nicht gerathen fand. Und ſie bedarf denn auch
nach unſrer Meinung dieſes direkten Einfluſſes bei unſerm
heutigen Geſetze, das den Wechſel der Gemeindebehörden als
Prinzip angenommen hat, keineswegs, vielmehr könnte er,
je nachdem die Verwaltung beſtellt iſt, abgeſehen von ihrer
dedrohten Unabhängigkeit, ſelbſt dem Gemeindeintereſſe gefähr—


derungen an die Gemeinde im Allgemeinen vertraut iſt, dem
einſeitigen Andrange allzuvielen Eingang gewährte.

Das Geſetz hat der Bürgerſchaft den ihr gebührenden Ein—
fluß durch die Wahlen geſichert. Bei ihrem verſtändigen Ge—
drauche iſt ein gegen ihren Sinn gerichtetes Negiment unmög—
lich geworden. Fügen Sie aber den Organen, die das Geſetz
geſchaffen hat, noch Vereine hinzu, welche ſich einſeitig mit
einem Theile der Verwaltung befaſſen, nachdem ſie ſich mit
ihren unzureichenden freiwilligen Gaben Eingang verſchafft
haben, dann rechnen Sie darauf, daß das bloß Nützliche in
den Hintergrund verwieſen, den dankbareren Gegenſtänden des



Genuſſes ein überwiegender Einfluß zugeführt werde, und,
während die Gemeindkordnung ſich abmüht, den verſchiedenen
Verhaͤltniſſen der Buͤrger, Hoch⸗ und Niederbeſteuerten, einen
das Gleichgewicht wohlthätig erholtenden einfluß zu ſichner
geven Sie dem vermögenderen Theile ein Uebergewicht, das
ihm nach der Meinung des Geſetzes nicht weiter gebührt, als
es ihm ſelbſt angewieſen hat.

Daß aber der Verein mit den Mitteln, die er freiwilligen
Beiträgen verdankt, auf einem ſo weiten Felde, wie jenem der
Verſchönerung der Umgegend, nichts auszuxichten vermag, das
bedaͤrf wohl keiner Ausführung Wir wiſſen, wes nur der
Thurm, der beute unſern Königsſtuhl ziert, gekoſtet hat, und
gerade der oben ſchon erwähnte ſchene aber, kurze Weg, der
die ganze Sammlung für Frieſens Denkmahl mit etwa
100 Louisd'er in Anſpruch genemmen hat, gibt einen neuen
Beleg. Es iſt alſo offenbar nichts, als das moraliſche Ge—
wicht auf die ſtaͤdtiſche Verwaltung, das von Bedeutung er—
wartet werden könnte, und dieſes ſollte nach unſrer Meinung
eine beffede Stütze, als jene, die ihm durch Verſammlungen,
wie die jüngſte, gegeben werden kann, nimmer erhalten.

Man het zwar dom landwirtbſchaftlichen Vereine geſprochen,
und ſeine unbezweifelt wohlthätige Wirkung hier geltend ge—
macht Man hat aber überſehen, daß ſeine Aufgabe ausſchlie—
ßend nur für freiwillige Thätigkeit ſich eignet, und einen Gegen—
ſtand von ſo hoher und allgemeiner Wichtigkeit umfaßt, daß
gar nicht zu viel für ihn geſchehen kann. Man hat den mäch—
ligen Unterſchied überſehen, der den Verein einer Regierung
unterſtellt, während er hier einer ſelbſt geſchaffenen und wech—
elnden Behoͤrde oftmalen imponirt. Nur dann findet dieſe Bemer
kung keine Anwendung, wenn der Gegenſtand, den ſich ein ſolcher
Verein auserſehen hat, von ihm allein befriedigt, aus dem
Bereiche der ſtädtiſchen Verwaltung geſtrichen werden könnte.
Wer dieß aber hier behaupten wollte, deſſen ſanguiniſche Hoff—
nungen auf den Erfolg freiwilliger Beiträge vermöchten wir
nicht zu theilen!

Uebrigens laſſen wir der Abſicht der Männer, die für
einen ſolchen Verein ſich ausgeſprechen haben, auch wenn wir
ſie im Itrthume glauben, volle Gerechtigkeit widerfahren, und
wünſchen von ganzem Herzen, daß ſie die Wärme für einen


hegte außerdem vorausfechtlich unerreichbare
Wuͤnſche übertragen, die ſich vor allem auch durch
freiwillige Gaben bewältigen laſſen. Ein ſolcher
liegt noch unvollendet in dem ſchoͤn begonnenen ſogenannten
Philoſophenweg, der außer dem Bereiche der ſtädtiſchen Ver—
waltung nur von der Freigebigkeit der Stadt ſeine Vollendung
erwartei. Was ihr aber angehört, das glauben wir auch ihr
allein überlaſſen zu können, ohne daß wir fürchten, dieſer ge—
wünſchten allerdings hochwichtigen Richtung vorenthalten zu
ſehen, was der nachlaſſende Druck der ſchweren Vergangen—
 
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