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Großherzoglich Badische privilegirte Heidelberger Tageblätter für Verkündigung, Politik und Unterhaltung (36) — 1842

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No. 71 - No. 80 (13. März - 22. März)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42549#0317

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Heidelberger



ageblätter


Karlsruhe, 16. März. Das heutige Staats- und Regie⸗
rungsblatt (No. XII.) enthält:

1) ein Berzeichniß derjenigen Grundherren, welche zuden
bevorſehenden Wahlen einzuladen ſind. Oberhalb der Murg
ſind es deren 70 und unterhalb der Murg 61, im Ganzen 131,

2ꝛeine Bekanntmachung, daß die Konkursprüfung, für ka⸗
tholifche Geiſiliche Behufs ihrer Befähigung zur definitioen An—
Achung am 2. Auguſt in Freiburg vorgenommen werde.

3) eine Bekanntmachung, daß Blaſius Möſt zu Baden
um die Erlaubniß gebeten habe, ſeinen bisherigen Familien—
namen in „Ruckenbrod“ zu verändern.

Ziviloerdtenſt-Medaillenverleihung. Se.
H. der Großherzog haben dem Kanzleidiener Franz Wimmer
bei dem Hofgericht des Unterrheinkreiſes, in Anerkennung ſeiner
tangjährigen! treu, eifrig und mit Auszeichnung geleiſteten
ARilitärz und Zioüdienſtè, die ſilberne Zivilverdienſtmedaille
gnädigſt zu verleihen geruht.

3Militärdtenſtnachrichten. Durch höchſte Ordre
vom 10. Febr. d. J. wurde der Lieutenant Lebeau vom 1. zum
3 Infanterieregiment verſetzt.

Zivitdrtenſtnachrichten. Se. k. H. der Großherzog
haben Jnaͤdigſt geruht: die auf den Geiſtlichenrath Profeſſor
Schreiber gefallene Wahl zum Prorektor der Uniserſität Frei—
burg für das Studienjahr von Oſtern 1842 bis dahin 1843
zu deſtätigen; den Profeſſor Dr. Leonhard Spengel am alten
Ghmnaſium in München zum ordentlichen Profeſſor der Philo—
logie und Alterthumskunde an der Uniserſität Heidelberg,
den Amtsoſſeſſor Lugo in Stockach zum Aſſeſſor bei dem Hof—
gericht des Oderrheiuͤkreiſes, und den Amtsaſſeſſor Benkieſer in
Turlach zum Aſſeſſor bei dem Hofgericht des Mittelrheinkreiſes
zu ernennen; die durch Einrücken des Amtmanns von Stengel
in die zweite, des Aſſeſſors Fuchs in die dritte Beamtenſtelle
bei dem Stadtamt Mannheim erledigte Beamtenſtelle dem
Aſſeſſer Peter Meier zu Weinheim zu übertragen; den Kame—
ralpraktikanten Kudolph Will zum Keviſor bei der Steuerdi—
rektion zu ernennen; den durch die Vereinigung der Domänen—
verwaltung Müllheim mit dortiger Obereinnehmerei entbehr—
tich werdenden Demaͤnenverwalter Kieffer einſtweilen in den
Ruheſtand zu verſetzen; die ſtändige Pfarrverweſerei zu Mem—
prechtshofen dem kisherigen Pfarrvikar zu Stein, Johann
Heinrich Junker zu übertragen und der fürſtlich leiningenſchen
Präſentation des Theilungskommiſſärs Heinrich Moſer von Neckar⸗
gemünd, zum Amtsreviſor in Mosbach die höchſtlandesherrliche
Beſtätigung zu ertheilen; dem Kandidaten der Pharmazie Lud—
wig Lother von Eppingen wurde nach ordnungsmäßig erſtan—
dener Staatsprüfung von der Sanitätskommiſſion die Lizenz
als er ertheilt.

2) Stellen, die zur Bewerbung bekannt gemacht
werden. 1. Die Stelle eines Aſſeſſors bei dem Oberamt
Durlach. 2. Bei dem Bezirksamt Weinheim die Stelle eines


{842.

Aſfeſſors. 3. Die Stelle eines Aſſeſſors bei dem Bezirksamt
Stockach. 4. Die Pfarrei Sipplingen, Amts Ueberlingen, mit

dem beiläufigen Ertrag von 800 bis 900 {l



Freiburg. Die „Freiburger Zeitung“ vom 16. Mätz
enthaͤlt folgenden Aufſatz: Herr Redacteur! Alle badiſchen
Zeitungen und auch die Ihrige theilen nicht bloß die mini—
ſteriellen Wahlreſeripte mit; ſie gaben auch den früheren nicht
offizieellen Artikel der „Karlsruher Zeitung“ gegen die Mehr—
heit der aufgelösten zweiten Kammer. Die „Freiburger Zeitung“
vom 13. März aber gab auch noch ein ſehr merkwürdiges
Schreiben eines angeblichen Bürgermeiſters vom Schwarzwald,
ebenfalls enthaltend ehrenrührige Angriffe gegen die Mitglieder
jener Mehrheit. — Obwohl nun bekanntlich die Cenſur bisher
nichts zu Gunſten jener Männer durchließ, ſo kann ich doch,
ehe ich es geſehen habe, nicht glauben, daß Sie, Hr. Redacteur,
und Ihr Herr Cenſor es mit Gerechtigkeit und Ehre irgend
vereinbar hielten, einem Mitglied jener Mehrheit ſelbſt für
eine einfache Zurückweiſung öffentlich ausgeſprochener ehren—
rühriger Angriffe gänzlich den Mund zu verſchließen. Ich will
mich aber, um jeden denkbaren Vorwand dazu abzuſchneiden,


das bisherige öffentliche und Privatleben dieſer Männer der
Mehrheit hinzuweiſen, und an das leidenſchaftsloſe Urtheil
unſerer Mitbürger zu appelliren, ob ſie annehmen können,
daß wir gegen unſere redliche Ueberzeugung von unſerem Ver—
faſſungseid handelten, als wir glaubten, in Beziehung auf
eine Verfügung, welche bereits die Herren Miniſter feierlich
als ihr Werk exklärt hatten, durch eine einfache Verwahrung
die allerwichtigſten Verfaſſungsrechte, und die für heilſame Wirk—
ſamkeit weſentliche Ehre der Volksrepräſentation ſchützen zu
müſſen? Auch in Beziehung auf die neuen Wahlen will ich
mich in Beziehung auf die mögliche Erhaltung eines ver—
faſſungsmaͤßigen Zuſtandes und der Ehre und des Wohls des
badiſchen Volks, wofür die gegenwärtigen Wahlen entſcheidend
ſeyn werden, mit dem frommen Wunſche begnügen, daß den
Bürgern und Wahlmännern wirkliche „Freiheit der Waͤhlen“
bleiben möge, und daß ſie von keinex Feite verſucht würden,
auch nur einen Augenblick die heiligen Eide der Wahlmänner
und der Deputirten (im 5. 72 der Wahlordnung und im
5. 69 der Vexfaſſungsurkunde) zu vergeſſen, in Gemäßheit
welcher beide lediglich: „nach ihrer eigenen Ueberzeugung von
den Verfaſſungspflichten? und von dem „Beſten des ganzen
Landes“ ohne Rückſicht auf beſondere Vortheile für ſie oder
andere beſandere Perſonen oder Orte abſtimmen ſollen. In
Gemäßheit dieſer verfaſſungsmäßigen Eide bleiben alſo zur Eln—
wirkung auf Wahlmänner und Deputirte nur eine allgemein
gleiche und freie Gedankenmittheilung und Belehrung über das
wahre Wohl des ganzen Landes und über die Perfonlichkeiten
rechilich moglich, während jede etwaige Verheißung oder Dre—
 
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