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Großherzoglich Badische privilegirte Heidelberger Tageblätter für Verkündigung, Politik und Unterhaltung (36) — 1842

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No. 171 - No. 177 (24. Juni - 30. Juni)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42549#0711

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Ao. I74.


1842.







Alle Mittheilungen werden francgerbeten.
Heidelberg, im Juni 1842.

Das Verlagseomptoir des Heidelberger Journals.
G. Reichard.













Kammerverhandlungen.
Weiterer Bericht über die 14. öffentl. Sitzung der 2. Kam⸗—
mer vom 23. Juni.
Heute nahm die Erörterung über die Wahl des Abg.
Litſchgi faſt die ganze Sitzung ein. Folgende Proteſtation
von 5 Wahlmännern war gegen dieſe Wahl eingelaufen: Be—
ſchwerde und Proteſtation gegen die in Weinheim ſtattgefun—
dene Wahl eines Abgeordneten für die Aemter Weinheim und
Ladenburg, verſchiedene Mängel derſelben betreffend. Wir er—
achten es für unſere Pflicht, gegen die in Rubro genannte
Wahl proteſtirend unſere deßfallſigen Beſchwerden vor hohe
Kammer zur Berückſichtigung bei der Wahlprüfung zu bringen.
1) Es wurde den Wahlmännern nicht ausdrücklich erlaubt,
dei der am 31. v. M. in Weinheim vorgenommenen Wahl das
Rathhaus zu verlaſſen, ſo wie die Stimmzettel nur parthien—
weis ausgegeben wurden, und erſt, wenn dieſe zurückgegeben
waren, weitere Stimmzettel ausgetheilt worden ſind. Es iſt
offenbar weiters eine Beſchränkung der Wahlfreiheit, daß die
Wahlmänner parthienweis in ein beſonders hergerichtetes Zim—
mer zu Schreibung ihrer Wahlzettel gewieſen und damit gleichſam
anderwaͤrts zu ſchreiben verhindert worden ſind; 2, hat ſich Amt—
mann Gockel erlaubt, ſich neben die Urkundsperſonen zu
ſetzen, ſich bei denſelben aufzuhalten und die Zettel zu kontrol—
tiren, wodurch das Geheimniß der Stimmgebung verletzt wurde;
3) ſind die zur Wahl der Wahlmänner der Gemeinde Heddes—
heim im Amtsbezirk Ladenburg auf dem Muckenſturmer Hof
berechtigten Einwohner nicht alle durch die Heddesheimer Wahl—
kommiſſion eingeladen worden. Dieſe gehorſame Beſchwerde
pringen unterzeichnete Wahlmänner einer hohen zweiten Kam—
mer zur gefaͤlligen Berückſichtigung bei Pruͤfung der Wahlakten
mit dem nachtraͤglichen Vemerken dar, daß ſich Herr Auitmann
Gockel in Weinheim am Tage der Wahl des Landſtandsdeputirten
im Wirthshaus zum Adler alldort eingefunden und die Wahl—
maͤnner, von Zimmer zu Zimmer tretend, deſtimmte, nach
ſeiner Geſinnung zu waͤhlen und zwar oͤffenilich, welche Abſicht
dadurch beſtätigt wird, daß derſelbe das ganze Jabr hindurch

das erwahnte Wirthshaus nicht beſucht hat, ſondern blos am
Wahltage. Weinheim, den 5. Juni 1842. L. Witz, Hofer,
Scholterer, Bröhl, Hartmann. Ferner wurde gegen die Wahl
geltend gemacht, daß der Name und Titel des Gewählten


der Wahlkommiſſär dieſe Zettel nicht, wie es in $ 78 der
Waͤhlordnung für ſolche Faͤlle vorgeſchrieben ſey, dem Protokoll
beigefügt, ſondern habe verbrennen laſſen und zwar, ehe er die
Wahlmänner in Gemäßheit der Inſtruktien gefragt gebabt, ob ſie.
etwas gegen den Wahlakt zu erinnern hätten, und endlich ſtimme
der Eintrag in dem Waͤhlprotekell mu dem in der Gegenliſte nicht
überein Insbeſondere ſprach ſich der Abg Dr. Züllig folgen—
dermaßen darüber aus: Unter andern Umſtanden wurde auch ich
auf einige unleſerlich geſchriedene Namen kein beſonderes Gewicht
legen; allein da manche andere Gründe der Beanſtandung vorliegen,
ſo gewinnt auch jener an Bedeutung. Sehr nahe liegt die
Vermuthung, daß der Mann, deſſen Name ſo unrichtig bezeich—
net werden ſey, den Wahlmonnern ganz ſremd geweſen, ſenſt
würden ſie feinen Namen wohl richtiger geſchrieben haben. Se
mag er ſeine Wahl lediglich einer Empfehlung verdanken, und
von wem dieſe ausgegangen iſt ſehr klar. Man laſſe ſich nur
erzahlen, wie es dort zugegangen iſt; laut und allgemein waren
die Beſchwerden über die Einflüſſe auf die Wahl. Ich ſelbſt
war vor einigen Tagen in jenem Bezirk und bin daher im
Stande, der Kammer Auskunft zu ertheilen und das ftüher in
dieſer Hinſicht Vorgedrachte zu beſtätigen, wie zu ergaͤnzen. Taß
Oberamtmann Gockel im Gaſthoſe die Wahlmänner einen um
den andern zur Seite zog und ihnen zuflüſterte, mag ihm on
ſich nicht zum Vorwurf gereichen, denn er war Waͤhliwann;


lickeit ſchwerlich erlaubt. Allein ſeine Hauptthäͤtigteil entwi—
ckelte er bei dem Wahlakt ſelbſt. Nacdem die Hondlung ſe
weit vorgeſchritten war, daß zur Wahl geſchritten werden tonnte,
nahte ſich der Oberamtmann Gockel dem Wahlkemmiſſaͤr und
unierhielt ſich lange mit ihm; die Folge dieſer geheimen Un—
terredung war, daß der Wahlkommiſſaͤr erklärte! die Abſtim
 
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