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Großherzoglich Badische privilegirte Heidelberger Tageblätter für Verkündigung, Politik und Unterhaltung (36) — 1842

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No. 51 - No. 60 (21. Februar - 2. März)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42549#0233

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Heid

Xo. B57.

Karlsruhe, 25. Febr. Ein halbofficieller Artikel der
heutigen „Karlsruher Zeitung“ gibt folgende Erklärung; In
der geſtrigen Nummer der „Frankfurter Oberpoſtamtszeitung“
wird gelegentlich der Mittheilung der Motion des vormaligen
Abg. Welcker über die Preßfreiheit von der dahier erſchienenen
„Landtagszeitung“ gerühmt, daß ſie ſich durch treue, unbe—
fangene Berichte auszeichne.
können wir rückſichtlich der Reden der zur Oppoſition gehörigen
Mitglieder gelten laſſen, müſſen ſie aber in jeder andern Be⸗
ziehung in Abrede ſtellen. Wer ſich aus den Berichten der
„Landtagsztg.“ ein richtiges Urtheil über die letzten Verhand—
lungen der zweiten Kammer bilden will, muß die Kunſt ver—
ſtehen, die Neden der Regierungskommiſſäre, welche Hr. Mathy
nur höchſt unvollſtändig wiedergibt, hinzuzudenken. Wir er—
innern daran, daß die ſogenannte Landtagszeitung lediglich an
die Stelle der mit dem Schluſſe vorigen Jahres eingegangenen
Nationalzeitung getreten, und ganz in demſelben Geiſte und
zu demſelben Zwecke, wie dieſe, redigirt worden iſt.

Karlsruhe, 22. Febr. Eine Geſellſchaft Damen unſerer
Neſidenz hat ſich bereiis vereinigt, um der Prinzeſſin ein An—
denken zu überreichen. Auf bedauerliche Weiſe iſt das Vor—
haben vieler Einwohner der Reſidenz, durch ein ſichtbares
Merkmal die Anhänglichkeit an das Fürſtenhaus und die Theil—
nahme an der Vermählung durch ein entſprechendes Feſtgeſchenk
zu bekunden, an falſch eingeſchlagenen Wegen leitender Per—
ſonen geſcheitert. — Se. &, H. der Großhoͤrzog befindet ſich
fortwährend an einem, glücklicherweiſe unbedeutenden Fußübel
unwohl.

Darmſtadt, 23. Febr. In der Sitzung der 2. Kammer
unſerer Stände vom 19. d. hatte die Berathung über „die,
in Folge des Ablebens des Abg. Mohr vollzogene, neue Ab—
geordnetenwahl im 6. Wahlbezirke der Provinz Rheinheſſen“
ſtatt. — Abg. Jung hatte über dieſen Gegenſtand in der 22.
Sitzung, Namens des 3. Ausſchuſſes, Bericht erſtattet und,
wiewohl mit Bedauern, da der Gewählte, Gutsbeſitzer Wern—
Ler zu Nierſtein, einſtimmig das Vertrauen ſeiner Wähler be—
ſitze, auf Ungültigkeit der Wahl angetragen, weil ihr der Art.
50 Dder Verf. -Alrfunde ganz beſtinmt ſentgegenſtehe. Diefer
lautet: „Wer als Mitglied der einen oder der andern Kammer
auf Landtagen erſcheinen will, darf nie wegen Verbrechen oder
Vergehen, die nicht blos zur niederen Poͤlizei gehören, vor
Gericht geſtanden haben, oͤhne gänzlich freigeſpkochen worden
zu ſeyn.“ — Nun war aber Hr— Wernher am 14. Nov. 1833
zom Zuchtpolizeigericht in Mainz wegen des Vergehens der Miß⸗
handlung zu einer Strafe von Sfi. verurtheilt worden. Er
hatte naͤmlich zwei Kinder junge Kohlpflanzen auf feinem Acker
ausrupfend angetroffen und kines derſelben mit cinem Beſen,
den er zum Abkehren der Raupen bei ſich hatte, auf den Arm
gefchlagen, war mit einem Manne, Dder fich des Kindes an
nahm, in Streit geraͤthen, der in Thätlichkelten überging, ſo







1842.



*

daß dabei Hr. Wernher jenem Manne mit dem Beſen ine Ge—
ſicht ſchlug, daß ihm Mund und Naſe bluteten. Dies daͤs
einfache Faktum, wie es der Ausſchußbericht nach dem erwaͤhn—
ten Urtheile darſtellt. Derſelbe erörtert dann weiter, daß die
oben erwähnten Unterſcheidungen des Art. 60 der Verf.Urk.
genau mit den Beſtimmungen der noch in Kheinheſfen be—
ſtehenden Strafgeſetzgebung übereinſtimmten, welche zwiſchen
crimes (Verbrechen), délits (Vergehen) und contraventions
de simple poliee (einfachen Polizeiübertretungen) unterſcheide,
und wie das fragliche Vergehen nicht zu letzteren gerechnet
werden könne, wenn ſchon mit der dafür ausgeſprochencn Strafe
keine Suspenſion oder Verluſtigung von ſtaatsbuͤrgerlichen Kech—
ten verbunden geweſen und dieſe Strafe felbſt mildernder Um—
ſtände wegen, wie das Geſetz geſtatte, in einer ſo geringen
Geldſtrafe erkannt worden ſey! Viele Abgeordnete, namentlich
Aull, Glaubrech, Perrot ꝛc. nahmen ſich während der Bera—
thung des Gewäͤhlten mit warmem Gefühle an. — Bei der
in der Sitzung vom 23. Febt. ſtattgehabten Abſtim nung wurde
jedoch diefe Wahl mit 34 gegen 9 Stimmen für ungüliig
ekktärt. Heſſ. 3
Negensburg, 22. Febr. Soeben verbreitot ſich die
freudige Nachricht! daß Se, Majeſtät der König allergnaͤdigft
geruht haben, unſern würdigen und alloerehtten Hrn. Dom⸗
propſt Kaspar Bonifaz von Urban, Biſchof von Teonaria,
koͤniglich bayriſchen Hoftaplan, erzbiſchöflichen geiſtlichen Rath,
Ehrenmitglied des Metropolitankaͤpitels München-Freiſing und
Nitter des Cisilverdienſtordens der baherifchen Krone, zum Erz—
biſchofe in Bamberg zu ernennen! B. 8. Urban iſt geboren
den 6, Sanuar 1773 zu Beuerberg, Ldogts. Wolfraͤtehaufen,
Prieſter den 26. März 1796, konfekrirt den 22. — —
(Neg. 3.)
Wien, 138. Febr. Als VBerichtigung meiner und ander-
ſeitiger Mittheilunhen muß ich Ihnen melden, daß es, wie
ich aus verläßlichſter Quelle höre, bei der neulichen Anweſen—
heit des königl. preuß. Oberſten v. Radowitz zu eigentlichen
Derathungen über die Befefigung von Nafatt
nidt gefommen ifi, da Dderfelbe gleich Eingangs erklärt
haben ſoll: Preußen woͤlle auf den dolt hierüber aufgeſtellten
engeren Sätzen Leharren, ſo, daß zu weiteren Beſprechungen
kein Raum gelaſſen war. ($. 30
Wien, 19. Febr. Was unſer Verhältniß zu dem deuiſchen
Zollverein betrifft, fo haben — während allerdings die Auf—


fanten, in Diefer Beziehung ihte Meinung abzugeben , „ eifß
ſpäter eine zuſammenhängende Ueberſicht gewähren fönnen —
fich Toch, mie man Hhört, Ddie Kameralämter fafß durchgehends
dahin geäußert, daß es am zweckmaͤßigſten ſey, die Zollſaͤte
ſe wiees nur immer ohne große Beeinträchtigung der inneren
Fabrikation geſchehen fönne, möglichſt herabzuſetzen, wodurch
einerſeits der Weg zur Unnäherung an den Zollverein gebahnz,




 
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