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Großherzoglich Badische privilegirte Heidelberger Tageblätter für Verkündigung, Politik und Unterhaltung (36) — 1842

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No. 111 - No. 120 (24. April - 3. Mai)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42549#0473

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Xg. 117.








1842.

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— — —

Heidelberg, 22. April. Se. Vri. der König von
Dänemark haben den Geheimerath utid Profeſſor Naegele
dahier zum Ritter des Danebrogordens ernannt und die Decoration
ihm nebſt einem huldvollen Schreiben zugeſandt, worin, neben
den Berdienſten Naͤgele's um die mediciniſchen Viſſenſchaften, der
beſondern Bereitwilligleit ehrend erwähnt wird, womit derſelbe
ſtets den Däniſchen Studirenden den Aufenthalt an der hieſigen
Univerſität nützlich zu machen ſich angelegen ſeyn ließ.



Kaſſel, 26. April. Geſtern ſollte, die achle Oberbürger—
meiſterwahl ſtatthaben; es kam aber diesmal nicht zur Wahl.
Wan beſchloß, bei der kurfürſtlichen Negierung anzufragen, ob
nicht dabon abgegangen werden könne, vor der Vaͤhl jedesmal
den Zeitraum zu beſlimmen, für welchen gewählt werden ſolle,
und da ſich Zweifel darüber exphoben haben, ob überhaupt ein
Auswärtiger wählbar ſey, auch hierüber die Anſicht der Negie—
rung zu vernehmen. Beide Punkte ſtehen geſetzlich außer Zwei—
fel. Der §. 51 der Gemeindeordnung beſiimmt: „Der Oris⸗
dorſtand wird entweder auf Lebenszeit, was nur mit landes⸗
herrlicher Genehmigung geſchehen kann, oder auf beſtimmte Zeit,
jedoch nicht unter fünf Jahren, gewählt,“ Wählt man dem—
nach auf „beſtimmte Zeit“ als 5 7, 10 x. Jahre, ſo kann
Tas' mit der Wahlhandlung ſelbſt vorgenommen werden und
nur bei der Wahl auf Lebenszeit iſt die vorherige landesherr—
liche Genehmigung erforderlich; über den andern Punkt haben
wit unſre Anſicht vereits ausgeſprechen. Es war dies in un—
ſerm großen Wahldrama nur ein Zwiſchenakt; die Wahlhand—
lung felbſt wird nächſtens folgen. — Der vom Stadtrath, als
Direktor der neu zu organiſilenden Bürgerſchule in orſchlag
gebrachte Profeſſor Gräff zu Jeng hat die höchſte Beſtätigung
krhalten und iſt bereits mit Familie hier angekommen. — Dex
Baͤu des Schulhauſes hat begonnen. — Der geh. Oberbaurath
Lange iſt in Eiſenbahnangelegenheiten nach Berlin und Dres⸗
den gereist. (F. J.)

Koblenz, 25. April. Der Rechtsſtreit, der ſich bei Gele—
genheit einer Epiſode aus d'Arlincourt's „Pelerin“ erhoben
hat, erweckt ſo ſehr das allgemeine Intereſſe, daß Jemand,
dem die Hauptperſonen dieſes betrübenden Familien-Orama's
nicht unbekannt ſind, wohl einige Worte darüber reden darf.
ZArlincourt hatte bekanntlich in ſeinem genannten Werk eine
Geſchichte miſgetheilt, die er hier erfahren haben wollte: es
feh ein junger Engländer, Namens Wyſe, deſſen Nutter eine
Bonaparte (Tochter Luctans) iſt, im Staͤdtchen Münſtex-⸗Maifeld
bei einem gewiſſen Conſeil in Aufſicht geweſen, dieſex hate
iyn ſehr ſchlechi behandelt und ihn zuletzt mit Gewalt in das
Irrenhaus zu Marcville gebracht, von wo er dann durch ſeine
Mutter befleit wurde. In jenem Conſeil erkannte ſich aber
der Dr. med. Rath zu Münſtermaifeld, der alsbald erklärte,
daß er den jungen Wyſe nicht in ein Irrenhaus, ſondern
nach Bonn zu ſeinen Verwandten geſchickt habe, und zugleich

eine gerichtliche Unterſuchung der ganzen Sachlage veranlaßte.
Hieraͤuf erſchien in der „Rheiniſchen Zeitung“ eine Erklärung
des Dr. Wolff zu Bonn, eines in der mediziniſchen Welt
rühmlich genannten Mannes, welcher ſeinerſeits beſtaͤtigte, daß
er den jungen Wyſe als einen Irren behandelt habe. Dieſe
Erkiärung kief deren neue hervor: eine von der Muiter, Laäti⸗
tia Wyfe-Bonaparte, ohne eigentlich bedeutenden Inhalt,
Und eine andere von dem Baron Heddesdorf, auf den ſich,
als ſeinen Gewaͤhrsmann, der Vicomte d'Arlincgurt berufen
hatte. Der Letztere beſätigte nun die von dem Vicomte mit⸗
getheilten Thatſachen groͤßtentheils, behauptete die voͤllige Geiſtes—
gefundheit des jungen Woyfe und überhäufte deſſen Vater,
feinen britanniſchen Staatsminiſtexr?, mit Vorwürfen uber die
Entblößung, in welcher er ſeinen Sohn ſo lang gelaſſen. Was
nun zunächn die Behauptung von dem geiſtigen Zuſtande
Wyſe's betrifft, ſo iſt doch ſchon die eigene Schilderung Zes
Baͤrons eine ſolche, daß uns ein gerechter Zweifel darüber
gufſtößt; und wenn ein Mann wie Dr. Wolff in Bonn die
Vehandlung eines Irren übernimmt, ſo laͤßt ſich wohl vermuthen
doß der Arzt mehr zum Urtheil über eine phyſiſche Krenkheit,
berechtigt iſt, als ein Laie.. Ehe aber Herr von Heddes dorf
den Varer des jungen Wyſe auf ſelche Weiſe éffentlich angriff,
haͤtte er billig erft ihn und die Veweggründe ſeines Hendelns
kennen müffen. Thomas Wyſe, Parlamentemitglied für
Vaterford, unter der Whigregierung Lord des Schaßes
caͤlſo nicht Miniſter), lebt ſeit Langer Zeit von ſeiner Gemahlin
getrennt, jedech ohne ausgeſprochene Scheidung; beide ſind
nämlich katholiſcher Neligion. Auf weſſen Seite dabei ein
Unrecht kömint, gebührt uͤns nicht zu eniſcheiden. Herr Wyſe
iſt dein Schreiber dieſer Zeilen, wie allen, die ihn kennen,
ſets als ein edler liebenswürdiger Mann erſchienen, wacker
und redlich in jeder Beziehung des Privatlebens. Auch zur
Zeit, als er Lerd des Schatzes war, lebte er ſehr einfach und
zuruͤckgezogen. Nie hat bis jetzt Jemand auf ſeinen Charakter
einen Schaͤtten geworfen. Das Nähere über dieſe Verhältniſſe
wird ſich nun demnächſt herausſtellen, da die hieſige Gerichts—
behoͤrde die Unterſuchung bereits eingeleitet hat. Man weiß
bis jetzt noch nicht, wer den jungen Wyſe in's Irrenhaus
nach Mareville hatte bringen laſſen; man glaubt, es ſeg auf
Veranſtaltung des Vaters geſchehen, in Folge aͤrztlicher Rath—
ſchläge.

Berlin, 25 April. Den letzten über das Befinden Sr.
Maj. des Königs Wilhelm Friedrich, Grafen von Naſſau,
ausgegebenen Bülletins zufolge, hat Höchſtdeſſen Krankheit eine
günftigere Wendung genemmen und darf man hoeffen, den
hohen Patienten bald wieder hergeſtellt zu ſehen. (Pr. Slsz.)

Nicht geringes Aufſehen macht in dieſem Augenblick kei
Hofe die Nachricht, daß der Kalſer ven Rußland ſeinen Eſdam
den Herzog ven Leuchtenberg, zu ſeinem im Innern garniſent—
renden Eabellerieregiment geſendet hat; man ſieht mit grefer
 
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